Praefectus urbi (Stadtpraefekt von Rom, später auch von Konstantinopolis; griech. políarchos). Nach der römischen Tradition leitete bereits in der Frühzeit Roms ein vom König, dann vom Höchstmagistrat beauftragter praefectus urbi in dessen Abwesenheit die Staatsgeschäfte, v. a. die Rechtsprechung:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gutsfeld, Andreas 1957- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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