Minores: Mit diesem Ausdruck werden in der Sprache der römischen Rechtsquellen Personen, die weniger als 25 Lebensjahre zählen, bezeichnet; die Bezeichnung ist eine Abkürzung von minor viginti quinque annis bzw. minor viginti quinque annorum:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Berger, Adolf 1882-1962 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1932
Schlagworte:

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