Berger, A. (1932). Minores: Mit diesem Ausdruck werden in der Sprache der römischen Rechtsquellen Personen, die weniger als 25 Lebensjahre zählen, bezeichnet; die Bezeichnung ist eine Abkürzung von minor viginti quinque annis bzw. minor viginti quinque annorum.
Chicago Style (17th ed.) CitationBerger, Adolf. Minores: Mit Diesem Ausdruck Werden in Der Sprache Der Römischen Rechtsquellen Personen, Die Weniger Als 25 Lebensjahre Zählen, Bezeichnet; Die Bezeichnung Ist Eine Abkürzung Von Minor Viginti Quinque Annis Bzw. Minor Viginti Quinque Annorum. 1932.
MLA (9th ed.) CitationBerger, Adolf. Minores: Mit Diesem Ausdruck Werden in Der Sprache Der Römischen Rechtsquellen Personen, Die Weniger Als 25 Lebensjahre Zählen, Bezeichnet; Die Bezeichnung Ist Eine Abkürzung Von Minor Viginti Quinque Annis Bzw. Minor Viginti Quinque Annorum. 1932.