Beratungsrisiken Bei Der Überschuldungsfeststellung: Praxishinweise Für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Zur Vermeidung Von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Erich Schmidt Verlag
2024
|
Ausgabe: | 2nd ed |
Online-Zugang: | DE-2070s |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (112 Seiten) |
ISBN: | 9783503238392 |
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505 | 8 | |a Umschlag Seite 1 -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1 Grundsätzliches zum Überschuldungsbegriff gem. 19 InsO -- 2 Was sah die alte Rechtsprechung vor? -- 3 Das aufsehenerregende BGH-Urteil vom 26. 01. 2017 - IX ZR 285/14 -- 3.1 Sachverhalt -- 3.2 Besonderheiten -- 4 Zur Reichweite des BGH-Urteils vom 26. 01. 2017 - IX ZR 285/14 - in der Praxis -- 4.1 Kurzfristige Unsicherheit der betroffenen Berufsgruppen -- 4.2 Trial & -- Error -- 4.3 Mangelndes Problembewusstsein -- 5 Die vertragliche Grundlage der Beauftragung des Steuerberaters -- 5.1 Ausgestaltung -- 5.2 Beratungspflichten -- 5.3 Hinweispflichten -- 6 Daraus resultierende Handlungszwänge -- 6.1 Pflicht zur Jahresabschlusserstellung nach Vorgaben des HGB -- 6.1.1 Regelfall: Erstellung des Jahresabschlusses des vorherigen Jahres -- 6.1.2 Ausnahmefall: Aufarbeitung mehrerer rückständiger Jahresabschlüsse -- 6.2 Hinweis auf buchmäßige Überschuldung -- 6.3 Muster Anschreiben mit Hinweis auf Überschuldungsfeststellung -- 6.4 Mandatsniederlegung als letzte Konsequenz -- 6.5 Muster Mandatsniederlegung -- 7 Die schwierige Kommunikation und der richtige Umgang mit dem Mandanten über vorliegende Krisen- und Insolvenzindizien -- 7.1 Persönliches Gespräch -- 7.2 "Risiko-Controlling" liegt nun auch bei den steuerlichen und wirtschaftsprüfenden Beraterinnen und Beratern -- 7.3 Plausibilitätsprüfung bei Vorlage der Fortbestehensprognose -- 7.4 Aufforderung zur Vorlage einer plausiblen Fortbestehensprognose -- 7.5 Keine Herausgabe von Arbeitsbilanzen bei bilanzieller Überschuldung -- 7.6 Sicherung der Zahlungsfähigkeit -- 7.7 "Gefühlte" Zwänge der steuerberatenden Berufe -- 7.8 Ohne Zeitverzug handeln! -- 7.9 Externe Spezialisten hinzuziehen -- 7.10 Sanierungsmaßnahmen haben Eile -- 7.11 Schriftliche Dokumentation -- 7.12 Muster Bilanzbesprechung | |
505 | 8 | |a 8 Die tragende Rolle der (positiven) Fortbestehensprognose -- 8.1 Was ist eine Fortbestehensprognose? -- 8.1.1 Allgemeine Daten -- 8.1.2 Krisenursachen und Indikatoren -- 8.1.3 Vollstreckung etc. (ggf. mit Nachweis) -- 8.1.4 Betriebswirtschaftliche Situation -- 8.1.5 Schaubild zur Fortbestehensprognose -- 8.2 Abgrenzung der Fortbestehensprognose zur klassischen Fortführungsprognose -- 8.2.1 Fortführungsprognose stellt umfassend die Krisensituation dar -- 8.2.2 Banken fordern in erster Linie eine positive Fortführungsprognose ab -- 8.3 Überschuldungsprüfung -- 8.3.1 Die richtige Vorgehensweise bei einer Überschuldungsprüfung -- 8.3.2 Schaubild zum Prüfungsablauf -- 8.3.3 Aufwendige Erstellung eines Überschuldungsstatus -- 8.3.4 Fortbestehensprognose kann nicht ohne weiteres aus Buchführung entwickelt werden -- 8.3.5 Checkliste Fortbestehensprognose -- 8.3.6 Insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung erfolgt in mehreren Schritten -- 8.3.7 Grundsätze zur Erstellung des Überschuldungsstatus weichen von handelsrechtlichen Prinzipien ab -- 8.3.8 Rangrücktritt hat auf Liquidität des Unternehmens keinen Einfluss -- 8.3.9 Rangrücktritt hat nur noch Signalwirkung auf Bonität bei Finanzierungspartnern -- 8.4 Wer erstellt die Fortbestehensprognose? -- 8.5 Die zu spät erstellte Fortbestehensprognose - wenn Zögern zur Haftungsfalle wird -- 8.5.1 Die Welt verändert sich - der Markt reagiert -- 8.5.2 Saisonale Abhängigkeit als erster Stolperstein -- 8.5.3 Regulative Maßnahmen als letzte unüberwindbare Hürde -- 8.5.4 Die handelsrechtliche Überschuldung als Folge -- 8.5.5 Negative Fortbestehensprognose als Bestätigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung -- 8.5.6 Vermeintlich ungewollte Gesetzeslücke gefunden? -- 8.5.7 Abweichende Auswirkungen saisonaler Umsätze auf die Prognosen -- 8.5.8 Teleologische Auslegung des Gesetzestextes ist geboten | |
505 | 8 | |a 8.5.9 Striktes Handeln nach gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor Haftungsrisiken! -- 8.5.10 Praktische Bedeutung für steuerliche Beraterinnen und Berater -- 8.6 Die positive Fortbestehensprognose als Entlastungszertifikat -- 8.7 Muster Überschuldungsstatus (ohne Anlagen) -- 9 Zahlungsfähigkeit muss grundsätzlich bestehen -- 9.1 Rückständige Honorare als klares Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit -- 9.2 Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit von einer Zahlungsstockung -- 9.3 Schaubild zur Ermittlung einer Zahlungsunfähigkeit -- 9.4 Zahlungsfähigkeitsprüfung -- 10 Jahresabschlusserstellung -- 10.1 Zerschlagungswerte vs. Going-Concern -- 10.1.1 Zerschlagungswerte -- 10.1.2 Going-Concern (Fortführungswert) -- 10.2 Behandlung der positiven Fortbestehensprognose im Anhang des Jahresabschlusses -- 10.3 Hinweise auf buchmäßige Überschuldung und Vorlage der positiven Fortbestehensprognose als Begleitschreiben zum Jahresabschluss -- 10.4 Mustertext für Bilanzanlage oder Begleitschreiben -- 11 Insolvenzverwalter positionieren sich -- 11.1 Das Insolvenzverfahren der Mandantin -- 11.1.1 Bei Zahlungsschwierigkeiten gilt nun die umgekehrte Vermutung -- 11.1.2 Anfechtungsfrist von 133 InsO von zehn Jahren auf vier Jahre gekürzt -- 11.2 Prüfung des Zeitpunktes der Insolvenzreife -- 11.3 Anfechtung der Honorare -- 11.3.1 138 InsO - Garantenstellung -- 11.3.2 142 InsO - Vorkasse/Bargeschäft -- 11.3.3 Schwächen in der Buchführung und bei der Bilanzerstellung -- 11.3.4 Fachliche Aussage bei Feststellung der Insolvenzreife -- 11.3.5 Dauernde Pflicht der wirtschaftlichen Kontrolle einer in Schwierigkeiten befindlichen Mandantin -- 11.3.6 Das Dauermandat als Fallstrick -- 11.3.7 Mögliche Haftung für anteilige Insolvenzverschleppung -- 11.3.8 Welche schuldhafte Pflichtverletzung kann der Berater begehen? -- 11.4 Schadensersatzberechnung/Quotenschadenhaftung | |
505 | 8 | |a 12 Pensionszusagen als Insolvenzantragsrisiko - zur bilanziellen Überschuldung von Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen -- 12.1 Ein Trend aus der Vergangenheit holt Unternehmen aktuell vielseitig ein -- 12.2 Schwacher Basiszins verstärkt das Problem schleichend -- 12.3 Probleme bei der Bilanzaufstellung von krisenbehafteten Unternehmen wegen Pensionsverpflichtungen -- 12.4 Handelsrechtliche Auswirkungen führen zu buchmäßiger Überschuldung -- 12.5 Verzehr des bilanziellen Eigenkapitals und Ausweitung einer buchmäßigen Überschuldung -- 12.6 Insolvenzantragspflicht bei negativer Fortbestehensprognose -- 12.7 Sanierung/Erhalt des Unternehmens durch Verzicht/Erlass -- 12.8 Verzichts- bzw. Teilverzichtserklärungen entfalten steuerliche Risiken -- 12.9 Auslagerung von Pensionszusagen -- 12.10 Schlussfolgerung -- 13 Gesetzgeber zwingt Kapitalgesellschaften zur Implementierung und Nutzung von Krisenfrüherkennungssystemen -- 13.1 Gesetzliche Grundlage -- 13.2 Existenzbedrohende Risiken überwachen -- 13.3 Konsequenzen einer Warnung -- 13.4 Freie Wahl des Umgangs und der Form -- 13.5 Neuer IDW-Standard gibt Aufschluss -- 13.6 Empfehlung zur Systemimplementierung durch fachkundige Dritte -- 13.7 Entsprechende Reaktion bleibt oft aus -- 13.8 Strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken bei Unterlassen -- 13.9 Insolvenzrechtliche Expertise gefragt -- 14 Fazit -- Stichwortverzeichnis -- Zu den Autoren -- Umschlag Seite 4 | |
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-- 8.1.1 Allgemeine Daten -- 8.1.2 Krisenursachen und Indikatoren -- 8.1.3 Vollstreckung etc. (ggf. mit Nachweis) -- 8.1.4 Betriebswirtschaftliche Situation -- 8.1.5 Schaubild zur Fortbestehensprognose -- 8.2 Abgrenzung der Fortbestehensprognose zur klassischen Fortführungsprognose -- 8.2.1 Fortführungsprognose stellt umfassend die Krisensituation dar -- 8.2.2 Banken fordern in erster Linie eine positive Fortführungsprognose ab -- 8.3 Überschuldungsprüfung -- 8.3.1 Die richtige Vorgehensweise bei einer Überschuldungsprüfung -- 8.3.2 Schaubild zum Prüfungsablauf -- 8.3.3 Aufwendige Erstellung eines Überschuldungsstatus -- 8.3.4 Fortbestehensprognose kann nicht ohne weiteres aus Buchführung entwickelt werden -- 8.3.5 Checkliste Fortbestehensprognose -- 8.3.6 Insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung erfolgt in mehreren Schritten -- 8.3.7 Grundsätze zur Erstellung des Überschuldungsstatus weichen von handelsrechtlichen Prinzipien ab -- 8.3.8 Rangrücktritt hat auf Liquidität des Unternehmens keinen Einfluss -- 8.3.9 Rangrücktritt hat nur noch Signalwirkung auf Bonität bei Finanzierungspartnern -- 8.4 Wer erstellt die Fortbestehensprognose? 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-- 8.5 Die zu spät erstellte Fortbestehensprognose - wenn Zögern zur Haftungsfalle wird -- 8.5.1 Die Welt verändert sich - der Markt reagiert -- 8.5.2 Saisonale Abhängigkeit als erster Stolperstein -- 8.5.3 Regulative Maßnahmen als letzte unüberwindbare Hürde -- 8.5.4 Die handelsrechtliche Überschuldung als Folge -- 8.5.5 Negative Fortbestehensprognose als Bestätigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung -- 8.5.6 Vermeintlich ungewollte Gesetzeslücke gefunden? -- 8.5.7 Abweichende Auswirkungen saisonaler Umsätze auf die Prognosen -- 8.5.8 Teleologische Auslegung des Gesetzestextes ist geboten</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">8.5.9 Striktes Handeln nach gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor Haftungsrisiken! -- 8.5.10 Praktische Bedeutung für steuerliche Beraterinnen und Berater -- 8.6 Die positive Fortbestehensprognose als Entlastungszertifikat -- 8.7 Muster Überschuldungsstatus (ohne Anlagen) -- 9 Zahlungsfähigkeit muss grundsätzlich bestehen -- 9.1 Rückständige Honorare als klares Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit -- 9.2 Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit von einer Zahlungsstockung -- 9.3 Schaubild zur Ermittlung einer Zahlungsunfähigkeit -- 9.4 Zahlungsfähigkeitsprüfung -- 10 Jahresabschlusserstellung -- 10.1 Zerschlagungswerte vs. Going-Concern -- 10.1.1 Zerschlagungswerte -- 10.1.2 Going-Concern (Fortführungswert) -- 10.2 Behandlung der positiven Fortbestehensprognose im Anhang des Jahresabschlusses -- 10.3 Hinweise auf buchmäßige Überschuldung und Vorlage der positiven Fortbestehensprognose als Begleitschreiben zum Jahresabschluss -- 10.4 Mustertext für Bilanzanlage oder Begleitschreiben -- 11 Insolvenzverwalter positionieren sich -- 11.1 Das Insolvenzverfahren der Mandantin -- 11.1.1 Bei Zahlungsschwierigkeiten gilt nun die umgekehrte Vermutung -- 11.1.2 Anfechtungsfrist von 133 InsO von zehn Jahren auf vier Jahre gekürzt -- 11.2 Prüfung des Zeitpunktes der Insolvenzreife -- 11.3 Anfechtung der Honorare -- 11.3.1 138 InsO - Garantenstellung -- 11.3.2 142 InsO - Vorkasse/Bargeschäft -- 11.3.3 Schwächen in der Buchführung und bei der Bilanzerstellung -- 11.3.4 Fachliche Aussage bei Feststellung der Insolvenzreife -- 11.3.5 Dauernde Pflicht der wirtschaftlichen Kontrolle einer in Schwierigkeiten befindlichen Mandantin -- 11.3.6 Das Dauermandat als Fallstrick -- 11.3.7 Mögliche Haftung für anteilige Insolvenzverschleppung -- 11.3.8 Welche schuldhafte Pflichtverletzung kann der Berater begehen? -- 11.4 Schadensersatzberechnung/Quotenschadenhaftung</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">12 Pensionszusagen als Insolvenzantragsrisiko - zur bilanziellen Überschuldung von Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen -- 12.1 Ein Trend aus der Vergangenheit holt Unternehmen aktuell vielseitig ein -- 12.2 Schwacher Basiszins verstärkt das Problem schleichend -- 12.3 Probleme bei der Bilanzaufstellung von krisenbehafteten Unternehmen wegen Pensionsverpflichtungen -- 12.4 Handelsrechtliche Auswirkungen führen zu buchmäßiger Überschuldung -- 12.5 Verzehr des bilanziellen Eigenkapitals und Ausweitung einer buchmäßigen Überschuldung -- 12.6 Insolvenzantragspflicht bei negativer Fortbestehensprognose -- 12.7 Sanierung/Erhalt des Unternehmens durch Verzicht/Erlass -- 12.8 Verzichts- bzw. Teilverzichtserklärungen entfalten steuerliche Risiken -- 12.9 Auslagerung von Pensionszusagen -- 12.10 Schlussfolgerung -- 13 Gesetzgeber zwingt Kapitalgesellschaften zur Implementierung und Nutzung von Krisenfrüherkennungssystemen -- 13.1 Gesetzliche Grundlage -- 13.2 Existenzbedrohende Risiken überwachen -- 13.3 Konsequenzen einer Warnung -- 13.4 Freie Wahl des Umgangs und der Form -- 13.5 Neuer IDW-Standard gibt Aufschluss -- 13.6 Empfehlung zur Systemimplementierung durch fachkundige Dritte -- 13.7 Entsprechende Reaktion bleibt oft aus -- 13.8 Strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken bei Unterlassen -- 13.9 Insolvenzrechtliche Expertise gefragt -- 14 Fazit -- Stichwortverzeichnis -- Zu den Autoren -- Umschlag Seite 4</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Frank, Sebastian</subfield><subfield code="e">Sonstige</subfield><subfield code="4">oth</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Erscheint auch als</subfield><subfield code="n">Druck-Ausgabe</subfield><subfield code="a">Uppenbrink, Thomas</subfield><subfield code="t">Beratungsrisiken Bei Der Überschuldungsfeststellung</subfield><subfield code="d">Berlin : Erich Schmidt Verlag,c2024</subfield><subfield code="z">9783503238385</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-30-PQE</subfield></datafield><datafield tag="943" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-035216175</subfield></datafield><datafield tag="966" ind1="e" ind2=" "><subfield code="u">https://ebookcentral.proquest.com/lib/hwr/detail.action?docID=31479664</subfield><subfield code="l">DE-2070s</subfield><subfield code="p">ZDB-30-PQE</subfield><subfield code="q">HWR_PDA_PQE</subfield><subfield code="x">Aggregator</subfield><subfield code="3">Volltext</subfield></datafield></record></collection> |
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spelling | Uppenbrink, Thomas Verfasser aut Beratungsrisiken Bei Der Überschuldungsfeststellung Praxishinweise Für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Zur Vermeidung Von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien 2nd ed Berlin Erich Schmidt Verlag 2024 ©2024 1 Online-Ressource (112 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Description based on publisher supplied metadata and other sources Umschlag Seite 1 -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1 Grundsätzliches zum Überschuldungsbegriff gem. 19 InsO -- 2 Was sah die alte Rechtsprechung vor? -- 3 Das aufsehenerregende BGH-Urteil vom 26. 01. 2017 - IX ZR 285/14 -- 3.1 Sachverhalt -- 3.2 Besonderheiten -- 4 Zur Reichweite des BGH-Urteils vom 26. 01. 2017 - IX ZR 285/14 - in der Praxis -- 4.1 Kurzfristige Unsicherheit der betroffenen Berufsgruppen -- 4.2 Trial & -- Error -- 4.3 Mangelndes Problembewusstsein -- 5 Die vertragliche Grundlage der Beauftragung des Steuerberaters -- 5.1 Ausgestaltung -- 5.2 Beratungspflichten -- 5.3 Hinweispflichten -- 6 Daraus resultierende Handlungszwänge -- 6.1 Pflicht zur Jahresabschlusserstellung nach Vorgaben des HGB -- 6.1.1 Regelfall: Erstellung des Jahresabschlusses des vorherigen Jahres -- 6.1.2 Ausnahmefall: Aufarbeitung mehrerer rückständiger Jahresabschlüsse -- 6.2 Hinweis auf buchmäßige Überschuldung -- 6.3 Muster Anschreiben mit Hinweis auf Überschuldungsfeststellung -- 6.4 Mandatsniederlegung als letzte Konsequenz -- 6.5 Muster Mandatsniederlegung -- 7 Die schwierige Kommunikation und der richtige Umgang mit dem Mandanten über vorliegende Krisen- und Insolvenzindizien -- 7.1 Persönliches Gespräch -- 7.2 "Risiko-Controlling" liegt nun auch bei den steuerlichen und wirtschaftsprüfenden Beraterinnen und Beratern -- 7.3 Plausibilitätsprüfung bei Vorlage der Fortbestehensprognose -- 7.4 Aufforderung zur Vorlage einer plausiblen Fortbestehensprognose -- 7.5 Keine Herausgabe von Arbeitsbilanzen bei bilanzieller Überschuldung -- 7.6 Sicherung der Zahlungsfähigkeit -- 7.7 "Gefühlte" Zwänge der steuerberatenden Berufe -- 7.8 Ohne Zeitverzug handeln! -- 7.9 Externe Spezialisten hinzuziehen -- 7.10 Sanierungsmaßnahmen haben Eile -- 7.11 Schriftliche Dokumentation -- 7.12 Muster Bilanzbesprechung 8 Die tragende Rolle der (positiven) Fortbestehensprognose -- 8.1 Was ist eine Fortbestehensprognose? -- 8.1.1 Allgemeine Daten -- 8.1.2 Krisenursachen und Indikatoren -- 8.1.3 Vollstreckung etc. (ggf. mit Nachweis) -- 8.1.4 Betriebswirtschaftliche Situation -- 8.1.5 Schaubild zur Fortbestehensprognose -- 8.2 Abgrenzung der Fortbestehensprognose zur klassischen Fortführungsprognose -- 8.2.1 Fortführungsprognose stellt umfassend die Krisensituation dar -- 8.2.2 Banken fordern in erster Linie eine positive Fortführungsprognose ab -- 8.3 Überschuldungsprüfung -- 8.3.1 Die richtige Vorgehensweise bei einer Überschuldungsprüfung -- 8.3.2 Schaubild zum Prüfungsablauf -- 8.3.3 Aufwendige Erstellung eines Überschuldungsstatus -- 8.3.4 Fortbestehensprognose kann nicht ohne weiteres aus Buchführung entwickelt werden -- 8.3.5 Checkliste Fortbestehensprognose -- 8.3.6 Insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung erfolgt in mehreren Schritten -- 8.3.7 Grundsätze zur Erstellung des Überschuldungsstatus weichen von handelsrechtlichen Prinzipien ab -- 8.3.8 Rangrücktritt hat auf Liquidität des Unternehmens keinen Einfluss -- 8.3.9 Rangrücktritt hat nur noch Signalwirkung auf Bonität bei Finanzierungspartnern -- 8.4 Wer erstellt die Fortbestehensprognose? -- 8.5 Die zu spät erstellte Fortbestehensprognose - wenn Zögern zur Haftungsfalle wird -- 8.5.1 Die Welt verändert sich - der Markt reagiert -- 8.5.2 Saisonale Abhängigkeit als erster Stolperstein -- 8.5.3 Regulative Maßnahmen als letzte unüberwindbare Hürde -- 8.5.4 Die handelsrechtliche Überschuldung als Folge -- 8.5.5 Negative Fortbestehensprognose als Bestätigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung -- 8.5.6 Vermeintlich ungewollte Gesetzeslücke gefunden? -- 8.5.7 Abweichende Auswirkungen saisonaler Umsätze auf die Prognosen -- 8.5.8 Teleologische Auslegung des Gesetzestextes ist geboten 8.5.9 Striktes Handeln nach gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor Haftungsrisiken! -- 8.5.10 Praktische Bedeutung für steuerliche Beraterinnen und Berater -- 8.6 Die positive Fortbestehensprognose als Entlastungszertifikat -- 8.7 Muster Überschuldungsstatus (ohne Anlagen) -- 9 Zahlungsfähigkeit muss grundsätzlich bestehen -- 9.1 Rückständige Honorare als klares Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit -- 9.2 Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit von einer Zahlungsstockung -- 9.3 Schaubild zur Ermittlung einer Zahlungsunfähigkeit -- 9.4 Zahlungsfähigkeitsprüfung -- 10 Jahresabschlusserstellung -- 10.1 Zerschlagungswerte vs. Going-Concern -- 10.1.1 Zerschlagungswerte -- 10.1.2 Going-Concern (Fortführungswert) -- 10.2 Behandlung der positiven Fortbestehensprognose im Anhang des Jahresabschlusses -- 10.3 Hinweise auf buchmäßige Überschuldung und Vorlage der positiven Fortbestehensprognose als Begleitschreiben zum Jahresabschluss -- 10.4 Mustertext für Bilanzanlage oder Begleitschreiben -- 11 Insolvenzverwalter positionieren sich -- 11.1 Das Insolvenzverfahren der Mandantin -- 11.1.1 Bei Zahlungsschwierigkeiten gilt nun die umgekehrte Vermutung -- 11.1.2 Anfechtungsfrist von 133 InsO von zehn Jahren auf vier Jahre gekürzt -- 11.2 Prüfung des Zeitpunktes der Insolvenzreife -- 11.3 Anfechtung der Honorare -- 11.3.1 138 InsO - Garantenstellung -- 11.3.2 142 InsO - Vorkasse/Bargeschäft -- 11.3.3 Schwächen in der Buchführung und bei der Bilanzerstellung -- 11.3.4 Fachliche Aussage bei Feststellung der Insolvenzreife -- 11.3.5 Dauernde Pflicht der wirtschaftlichen Kontrolle einer in Schwierigkeiten befindlichen Mandantin -- 11.3.6 Das Dauermandat als Fallstrick -- 11.3.7 Mögliche Haftung für anteilige Insolvenzverschleppung -- 11.3.8 Welche schuldhafte Pflichtverletzung kann der Berater begehen? 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-- 8.1.1 Allgemeine Daten -- 8.1.2 Krisenursachen und Indikatoren -- 8.1.3 Vollstreckung etc. (ggf. mit Nachweis) -- 8.1.4 Betriebswirtschaftliche Situation -- 8.1.5 Schaubild zur Fortbestehensprognose -- 8.2 Abgrenzung der Fortbestehensprognose zur klassischen Fortführungsprognose -- 8.2.1 Fortführungsprognose stellt umfassend die Krisensituation dar -- 8.2.2 Banken fordern in erster Linie eine positive Fortführungsprognose ab -- 8.3 Überschuldungsprüfung -- 8.3.1 Die richtige Vorgehensweise bei einer Überschuldungsprüfung -- 8.3.2 Schaubild zum Prüfungsablauf -- 8.3.3 Aufwendige Erstellung eines Überschuldungsstatus -- 8.3.4 Fortbestehensprognose kann nicht ohne weiteres aus Buchführung entwickelt werden -- 8.3.5 Checkliste Fortbestehensprognose -- 8.3.6 Insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung erfolgt in mehreren Schritten -- 8.3.7 Grundsätze zur Erstellung des Überschuldungsstatus weichen von handelsrechtlichen Prinzipien ab -- 8.3.8 Rangrücktritt hat auf Liquidität des Unternehmens keinen Einfluss -- 8.3.9 Rangrücktritt hat nur noch Signalwirkung auf Bonität bei Finanzierungspartnern -- 8.4 Wer erstellt die Fortbestehensprognose? 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