Betrieb und Betriebsteil Als Zweiteiliges Puzzle: Auslegung und Reformpotenzial Unter Einbezug des US-Amerikanischen National Labor Relations Acts
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2024
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Beiträge Zum Arbeitsrecht Series
|
Online-Zugang: | DE-2070s |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (323 Seiten) |
ISBN: | 9783161632815 |
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505 | 8 | |a Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- A. Problem - Verbetrieblichung und Entbetrieblichung -- B. Fünf Beispielfälle -- I. Filialstrukturen -- II. Coworking Spaces -- III. Matrixstrukturen -- IV. App-gesteuerte Fahrradkuriere -- V. Unternehmen ohne physische Betriebsstätte -- VI. Zwischenfazit - Vielfalt statt Fabrik -- C. Forschungsfragen und Schwerpunktsetzung -- D. Gang der Untersuchung -- 1. Teil: Auslegung von Betrieb und Betriebsteil -- 1. Kapitel: Methodische Vorüberlegungen zur Auslegung -- A. Ziel der Auslegung -- B. Keine Bindung an Vorstellungen über Tatsachen -- C. Auslegung innerhalb der Grenzen des natürlichen Wortsinns -- D. Zwischenfazit - methodische Vorgehensweise in drei Schritten -- 2. Kapitel: Abstrakte Überlegungen zu Betrieb und Betriebsteil -- A. Systematischer Vergleich zu anderen Betriebsbegriffen -- B. Historische Entwicklung von Betrieb und Betriebsteil -- I. Historische Entwicklung des Betriebs i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- 1. Zur Vorgeschichte des Betriebs im BetrVG -- 2. BetrVG 1952 - der Betrieb als unbestimmter Rechtsbegriff -- 3. BetrVG 1972 - Betriebsbegriff blieb unangetastet -- 4. BetrVG 2001 - bewusster Verzicht auf Legaldefinition -- 5. Ergebnis - keine verbindliche Richtschnur -- II. Historische Entwicklung des Betriebsteils -- III. Zusammenfassung - unbestimmte Rechtsbegriffe -- C. Ziele für betriebsratsfähige Einheiten -- I. Teilhabefunktion -- II. Ausgleichsfunktion und Einheit des Betriebs -- III. Effektive Betriebsratsarbeit -- 1. Effektive Betriebsratsarbeit durch Entscheidungsnähe -- a) Dauerhaftigkeitsargumentation -- b) Betriebszugehörigkeitsargumentation -- c) Ansprechpartnerargumentation -- d) Argument der Einflussnahme durch räumliche Nähe -- aa) Räumliche Nähe ist überholte Vorstellung von Tatsachen -- bb) Veränderte Rechtslage durch das BRModG 2021 | |
505 | 8 | |a cc) Folgerung - räumliche Nähe zur Leitung ist überholt -- e) Argumentation des gemeinsamen Betriebs -- f) Zwischenergebnis - Entscheidungsnähe ist relevant -- 2. Effektivität durch Arbeitnehmernähe -- a) Repräsentations- und Vertrauensargumentation -- b) Effektivität bei lokaler Sachkenntnis -- c) Interessengemeinschaft durch räumliche Nähe -- d) Differenzierung zwischen Betrieb und Rechtsträger -- e) Vereinfachte Abgrenzbarkeit von Betrieben -- f) Vermeidung der arbeitgeberseitigen Abhängigkeit -- g) Zwischenergebnis - Arbeitnehmernähe ist relevant -- 3. Rangverhältnis von Entscheidungs- und Arbeitnehmernähe -- a) Kein eindeutiger Wortlaut des 18 II BetrVG -- b) Unergiebigkeit von Wortlaut und Systematik des 4 I 1 BetrVG -- c) Vorrang persönlicher Kommunikation - aber mit wem? -- d) Hierarchieargument -- e) Keine vorrangige Entscheidungsnähe wegen der Ausgleichsfunktion -- f) Verhältnismäßiger Eingriff in unternehmerische Freiheit -- g) Kein eindeutiger historischer Wille -- h) Zwischenergebnis - kein Vorrang erkennbar -- 4. Ergebnis - Gleichwertigkeit von Entscheidungs- und Arbeitnehmernähe -- IV. Lückenlose Repräsentationsmöglichkeit -- V. Zusammenfassung - vier Ziele für betriebsratsfähige Einheiten -- D. Einfluss der RL 2002/14/EG -- I. Ausführungen zum Betrieb in Art. 2 lit. b) der RL 2002/14/EG -- II. Relevanz für das BetrVG - Untermaßverbot -- III. Grenze des Untermaßverbots im BetrVG -- IV. Zusammenfassung - drei Voraussetzungen für Untermaßverbot -- E. Zwischenfazit zu gesetzlichen betriebsratsfähigen Einheiten -- 3. Kapitel: Zeitgerechte Auslegung von Betrieb und Betriebsteil? -- A. Spannungsfälle des Betriebs i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- I. Ausgangspunkt - der heutige Betriebsbegriff des BAG -- II. Vielfältige Erscheinungsformen des Leitungsapparats -- 1. Digitale Kommunikation als Treiber zentralisierter Leitung | |
505 | 8 | |a 2. Gegentrend - dezentrale Leitung in Matrixstrukturen -- 3. Kein vollständiger Wegfall der Leitungsmacht möglich -- 4. Ausschließliche Steuerung aus dem Ausland -- a) Betrieb nur bei wesentlicher Leitung im Inland -- b) Keine grundrechtskonforme Auslegung des Betriebs in 1 I 1 BetrVG -- c) Keine Betriebsfiktion am Satzungssitz -- d) Zwischenergebnis - ohne Leitung kein Betrieb i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- 5. Ergebnis - Leitungsapparat bleibt bestimmbar -- III. Verschwimmen der arbeitstechnischen Zwecke -- IV. Betriebe (fast) ohne materielle Betriebsmittel -- V. Auflösung der räumlichen Einheit -- 1. Keine Auswirkungen auf den Betriebsbegriff durch Telearbeit -- 2. Fehlende physische Betriebsstätte -- 3. Ergebnis - keine Herausforderung für Betriebsabgrenzung -- VI. Temporäre Strukturen statt Dauerhaftigkeit -- 1. Temporäre Einheit innerhalb des Betriebs - Beispiel Scrum -- 2. Temporäre Einheit des Betriebs -- 3. Ergebnis - lösbare Herausforderung -- VII. Zusammenfassung - Leitungsapparat als Konstante -- B. Spannungsfälle des Betriebsteils i. S. d. 4 I 1 BetrVG -- I. Ausgangspunkt - das heutige Betriebsteilverständnis des BAG -- II. Betriebsteile in Matrixstrukturen -- III. Betriebsteil bei temporärer Struktur -- IV. Organisatorisch abgrenzbare Teileinheit ohne Betriebsstätte -- 1. Organisatorisch abgrenzbare Teileinheit im Außendienst -- 2. Organisatorische Teileinheit oder rechtswidriger Wahlkreis? -- 3. Zwischenergebnis - Grenzziehung als Herausforderung -- V. Relative Selbstständigkeit nur bei institutionalisierter Leitung vor Ort -- 1. Keine Anknüpfung an Software bei fehlender Leitung vor Ort -- 2. Keine Leitung im Inland - Flucht aus dem BetrVG? -- a) Anknüpfung an minimaler Leitung - race to the bottom -- b) Satzungssitz als Anknüpfung für Betriebsteil untauglich -- c) Flucht aus dem BetrVG ausnahmsweise möglich | |
505 | 8 | |a d) Verstoß gegen Art. 2 lit. b der RL/2002/14/EG -- aa) Richtlinienkonforme Auslegung des 4 I 1 BetrVG -- bb) Institutionalisierte Leitung vor Ort teilweise unionsrechtswidrig -- cc) Keine pauschale Rettung durch Verweis auf Ausland -- dd) Folgerung - Auslegungssperre bei Auslandssteuerung möglich -- e) Zwischenergebnis - Flucht? Ja! Richtliniengemäß? Nein! -- 3. 3 BetrVG nur bei gesetzlichem Betrieb im Inland -- 4. Ergebnis - weder zeitgerecht noch uneingeschränkt richtlinienkonform -- VI. Zusammenfassung - Auslegung der h. M. ist überholt -- C. Zwischenfazit und Fortgang der Untersuchung -- 4. Kapitel: Abweichende Auslegung von Betrieb und Betriebsteil? -- A. Zeitgerechte Definition des Betriebs gemäß 1 I 1 BetrVG -- I. Entscheidungsbezogene Betriebsabgrenzung des BAG -- II. Umfassend normzweckorientierte Betriebsabgrenzung -- 1. Normzweckorientierte Bestimmung mit Fokus auf Arbeitnehmernähe -- 2. Normzweckorientierte Gesamtbetrachtung und Typusbegriff -- III. Orientierung am Betriebsverständnis des 613a I 1 BGB -- IV. Stellungnahme - herrschende Betriebsdefinition ist zeitgerecht -- 1. Ausschließlicher Fokus auf Arbeitnehmernähe unpraktikabel -- 2. Kein BetrVG-Bezug bei Gesamtbetrachtung gemäß 613a I 1 BGB -- 3. Rechtsunsicherheit von grobkörniger Gesamtbetrachtung und Typus -- 4. Rechtssicherheit überwiegt gegenüber Arbeitnehmernähe -- 5. Ergebnis - Entscheidungsapparat bleibt K.O. Kriterium -- V. Zusammenfassung - Betrieb als eins von zwei Puzzleteilen -- B. Zeitgerechte Auslegung des betriebsratsfähigen Betriebsteils gemäß 4 I 1 BetrVG -- I. Einfacher Betriebsteil -- 1. Meinungsstand zur Abgrenzung des Betriebsteils -- a) BAG - Mindestmaß organisatorischer Selbstständigkeit durch Leitungsmacht vor Ort -- b) Organisatorische Einheit durch institutionalisierte Leitung -- c) Räumliche Abgrenzbarkeit | |
505 | 8 | |a d) Räumliche Abgrenzbarkeit und hinreichende betriebsverfassungsrechtlich relevante Interessen -- 2. Stellungnahme - Abkehr von der h. M. notwendig -- a) Offener Wortlaut des Betriebsteils -- b) Zwecke des Betriebsteils -- aa) Keine Gefahr von (vertretungslosen) Betriebssplittern -- bb) Irrelevanz der Entscheidungsnähe in 4 I 1 BetrVG -- cc) Arbeitnehmernähe unabhängig von der Arbeitgeberseite -- dd) Effektive Betriebsratsarbeit durch Arbeitnehmernähe -- (1) Arbeitnehmernähe als Argument für die räumliche Abgrenzbarkeit -- (2) Korrektur durch betriebsverfassungsrechtlich relevante Interessen -- ee) Erfüllung der Ausgleichsfunktion bei Sonderinteressen -- ff) Zwischenergebnis - Zielrichtung des BAG überholt -- c) Systematik -- aa) Zweites Puzzleteil zu 1 I 1 statt enge Ausnahme -- bb) Binnensystematik des 4 I 1 Nr. 2 BetrVG -- cc) Widerspruch zum Maßstab an leitende Angestellte -- dd) Zwischenergebnis - primär räumliche Abgrenzung -- d) Historie -- e) Richtlinienkonforme Auslegung des 4 I 1 BetrVG bei ausländischer Steuerung -- f) Ergebnis - räumliche Abgrenzbarkeit und hinreichende betriebsverfassungsrechtlich relevante Interessen -- II. Voraussetzungen des 1 I 1 BetrVG -- III. Voraussetzungen des 4 I 1 Nr. 1 oder 4 I 1 Nr. 2 BetrVG -- 1. Räumlich weite Entfernung gemäß 4 I 1 Nr. 1 BetrVG -- 2. Eigenständiger Aufgabenbereich und Organisation -- IV. Zusammenfassung - Betriebsteildefinition korrekturbedürftig -- C. Zur Rolle des Beurteilungsspielraums -- D. Auswirkungen auf das Territorialitätsprinzip -- I. Zum "Ob" - Akzessorietät des Betriebs zum Sachrecht -- II. Zum "Wie" - abgesenkte Hürde des Territorialitätsprinzips -- III. Zusammenfassung - heutige Auslegung maßgeblich -- E. Zwischenfazit - Korrektur des Betriebsteils nötig -- 5. Kapitel: Fazit der Auslegung - ein zweiteiliges Puzzle | |
505 | 8 | |a 2. Teil: Reformpotenzial für betriebsratsfähige Einheiten | |
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BetrVG 1952 - der Betrieb als unbestimmter Rechtsbegriff -- 3. BetrVG 1972 - Betriebsbegriff blieb unangetastet -- 4. BetrVG 2001 - bewusster Verzicht auf Legaldefinition -- 5. Ergebnis - keine verbindliche Richtschnur -- II. Historische Entwicklung des Betriebsteils -- III. Zusammenfassung - unbestimmte Rechtsbegriffe -- C. Ziele für betriebsratsfähige Einheiten -- I. Teilhabefunktion -- II. Ausgleichsfunktion und Einheit des Betriebs -- III. Effektive Betriebsratsarbeit -- 1. 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Rangverhältnis von Entscheidungs- und Arbeitnehmernähe -- a) Kein eindeutiger Wortlaut des 18 II BetrVG -- b) Unergiebigkeit von Wortlaut und Systematik des 4 I 1 BetrVG -- c) Vorrang persönlicher Kommunikation - aber mit wem? -- d) Hierarchieargument -- e) Keine vorrangige Entscheidungsnähe wegen der Ausgleichsfunktion -- f) Verhältnismäßiger Eingriff in unternehmerische Freiheit -- g) Kein eindeutiger historischer Wille -- h) Zwischenergebnis - kein Vorrang erkennbar -- 4. Ergebnis - Gleichwertigkeit von Entscheidungs- und Arbeitnehmernähe -- IV. Lückenlose Repräsentationsmöglichkeit -- V. Zusammenfassung - vier Ziele für betriebsratsfähige Einheiten -- D. Einfluss der RL 2002/14/EG -- I. Ausführungen zum Betrieb in Art. 2 lit. b) der RL 2002/14/EG -- II. Relevanz für das BetrVG - Untermaßverbot -- III. Grenze des Untermaßverbots im BetrVG -- IV. Zusammenfassung - drei Voraussetzungen für Untermaßverbot -- E. Zwischenfazit zu gesetzlichen betriebsratsfähigen Einheiten -- 3. Kapitel: Zeitgerechte Auslegung von Betrieb und Betriebsteil? -- A. Spannungsfälle des Betriebs i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- I. Ausgangspunkt - der heutige Betriebsbegriff des BAG -- II. Vielfältige Erscheinungsformen des Leitungsapparats -- 1. Digitale Kommunikation als Treiber zentralisierter Leitung</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2. Gegentrend - dezentrale Leitung in Matrixstrukturen -- 3. Kein vollständiger Wegfall der Leitungsmacht möglich -- 4. Ausschließliche Steuerung aus dem Ausland -- a) Betrieb nur bei wesentlicher Leitung im Inland -- b) Keine grundrechtskonforme Auslegung des Betriebs in 1 I 1 BetrVG -- c) Keine Betriebsfiktion am Satzungssitz -- d) Zwischenergebnis - ohne Leitung kein Betrieb i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- 5. Ergebnis - Leitungsapparat bleibt bestimmbar -- III. Verschwimmen der arbeitstechnischen Zwecke -- IV. Betriebe (fast) ohne materielle Betriebsmittel -- V. Auflösung der räumlichen Einheit -- 1. 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Kapitel: Abweichende Auslegung von Betrieb und Betriebsteil? -- A. Zeitgerechte Definition des Betriebs gemäß 1 I 1 BetrVG -- I. Entscheidungsbezogene Betriebsabgrenzung des BAG -- II. Umfassend normzweckorientierte Betriebsabgrenzung -- 1. Normzweckorientierte Bestimmung mit Fokus auf Arbeitnehmernähe -- 2. Normzweckorientierte Gesamtbetrachtung und Typusbegriff -- III. Orientierung am Betriebsverständnis des 613a I 1 BGB -- IV. Stellungnahme - herrschende Betriebsdefinition ist zeitgerecht -- 1. Ausschließlicher Fokus auf Arbeitnehmernähe unpraktikabel -- 2. Kein BetrVG-Bezug bei Gesamtbetrachtung gemäß 613a I 1 BGB -- 3. Rechtsunsicherheit von grobkörniger Gesamtbetrachtung und Typus -- 4. Rechtssicherheit überwiegt gegenüber Arbeitnehmernähe -- 5. Ergebnis - Entscheidungsapparat bleibt K.O. Kriterium -- V. Zusammenfassung - Betrieb als eins von zwei Puzzleteilen -- B. Zeitgerechte Auslegung des betriebsratsfähigen Betriebsteils gemäß 4 I 1 BetrVG -- I. Einfacher Betriebsteil -- 1. 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spelling | Vogt, Tobias Verfasser aut Betrieb und Betriebsteil Als Zweiteiliges Puzzle Auslegung und Reformpotenzial Unter Einbezug des US-Amerikanischen National Labor Relations Acts 1st ed Tübingen Mohr Siebeck 2024 ©2024 1 Online-Ressource (323 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Beiträge Zum Arbeitsrecht Series Description based on publisher supplied metadata and other sources Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- A. Problem - Verbetrieblichung und Entbetrieblichung -- B. Fünf Beispielfälle -- I. Filialstrukturen -- II. Coworking Spaces -- III. Matrixstrukturen -- IV. App-gesteuerte Fahrradkuriere -- V. Unternehmen ohne physische Betriebsstätte -- VI. Zwischenfazit - Vielfalt statt Fabrik -- C. Forschungsfragen und Schwerpunktsetzung -- D. Gang der Untersuchung -- 1. Teil: Auslegung von Betrieb und Betriebsteil -- 1. Kapitel: Methodische Vorüberlegungen zur Auslegung -- A. Ziel der Auslegung -- B. Keine Bindung an Vorstellungen über Tatsachen -- C. Auslegung innerhalb der Grenzen des natürlichen Wortsinns -- D. Zwischenfazit - methodische Vorgehensweise in drei Schritten -- 2. Kapitel: Abstrakte Überlegungen zu Betrieb und Betriebsteil -- A. Systematischer Vergleich zu anderen Betriebsbegriffen -- B. Historische Entwicklung von Betrieb und Betriebsteil -- I. Historische Entwicklung des Betriebs i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- 1. Zur Vorgeschichte des Betriebs im BetrVG -- 2. BetrVG 1952 - der Betrieb als unbestimmter Rechtsbegriff -- 3. BetrVG 1972 - Betriebsbegriff blieb unangetastet -- 4. BetrVG 2001 - bewusster Verzicht auf Legaldefinition -- 5. Ergebnis - keine verbindliche Richtschnur -- II. Historische Entwicklung des Betriebsteils -- III. Zusammenfassung - unbestimmte Rechtsbegriffe -- C. Ziele für betriebsratsfähige Einheiten -- I. Teilhabefunktion -- II. Ausgleichsfunktion und Einheit des Betriebs -- III. Effektive Betriebsratsarbeit -- 1. 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Kapitel: Zeitgerechte Auslegung von Betrieb und Betriebsteil? -- A. Spannungsfälle des Betriebs i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- I. Ausgangspunkt - der heutige Betriebsbegriff des BAG -- II. Vielfältige Erscheinungsformen des Leitungsapparats -- 1. Digitale Kommunikation als Treiber zentralisierter Leitung 2. Gegentrend - dezentrale Leitung in Matrixstrukturen -- 3. Kein vollständiger Wegfall der Leitungsmacht möglich -- 4. Ausschließliche Steuerung aus dem Ausland -- a) Betrieb nur bei wesentlicher Leitung im Inland -- b) Keine grundrechtskonforme Auslegung des Betriebs in 1 I 1 BetrVG -- c) Keine Betriebsfiktion am Satzungssitz -- d) Zwischenergebnis - ohne Leitung kein Betrieb i. S. d. 1 I 1 BetrVG -- 5. Ergebnis - Leitungsapparat bleibt bestimmbar -- III. Verschwimmen der arbeitstechnischen Zwecke -- IV. Betriebe (fast) ohne materielle Betriebsmittel -- V. Auflösung der räumlichen Einheit -- 1. Keine Auswirkungen auf den Betriebsbegriff durch Telearbeit -- 2. 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Entscheidungsbezogene Betriebsabgrenzung des BAG -- II. Umfassend normzweckorientierte Betriebsabgrenzung -- 1. Normzweckorientierte Bestimmung mit Fokus auf Arbeitnehmernähe -- 2. Normzweckorientierte Gesamtbetrachtung und Typusbegriff -- III. Orientierung am Betriebsverständnis des 613a I 1 BGB -- IV. Stellungnahme - herrschende Betriebsdefinition ist zeitgerecht -- 1. Ausschließlicher Fokus auf Arbeitnehmernähe unpraktikabel -- 2. Kein BetrVG-Bezug bei Gesamtbetrachtung gemäß 613a I 1 BGB -- 3. Rechtsunsicherheit von grobkörniger Gesamtbetrachtung und Typus -- 4. Rechtssicherheit überwiegt gegenüber Arbeitnehmernähe -- 5. Ergebnis - Entscheidungsapparat bleibt K.O. Kriterium -- V. Zusammenfassung - Betrieb als eins von zwei Puzzleteilen -- B. Zeitgerechte Auslegung des betriebsratsfähigen Betriebsteils gemäß 4 I 1 BetrVG -- I. Einfacher Betriebsteil -- 1. 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Meinungsstand zur Abgrenzung des Betriebsteils -- a) BAG - Mindestmaß organisatorischer Selbstständigkeit durch Leitungsmacht vor Ort -- b) Organisatorische Einheit durch institutionalisierte Leitung -- c) Räumliche Abgrenzbarkeit d) Räumliche Abgrenzbarkeit und hinreichende betriebsverfassungsrechtlich relevante Interessen -- 2. Stellungnahme - Abkehr von der h. 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