Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht:

Sowohl in Deutschland als auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihm eine im Gesetz näher bezeichnete schwere Straftat vorgeworfen wird. Dies gilt auch dann, wenn weder zu erwarten ist, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entzieht, noch dass er Beweis...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Berger, Jasmina (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot [2024]
Schriftenreihe:Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 77
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-19
DE-739
URL des Erstveröffentlichers
Zusammenfassung:Sowohl in Deutschland als auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihm eine im Gesetz näher bezeichnete schwere Straftat vorgeworfen wird. Dies gilt auch dann, wenn weder zu erwarten ist, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entzieht, noch dass er Beweismittel beeinträchtigt. In beiden Ländern werden diese Regelungen kritisiert, unter anderem wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Verfasserin vergleicht die entsprechenden Vorschriften in Serbien und Deutschland im Hinblick auf ihre historische Entwicklung, ihre Ausgestaltung und Funktion sowie ihre Anwendung in der Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der Legitimation der Regelungen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Existenz eines Haftgrundes der Tatschwere nur in Serbien überzeugend begründet werden kann. Dies beruht vor allem auf den erheblichen historischen und kulturellen Unterschieden zwischen beiden Ländern. / »Pretrial Detention because of the Seriousness of the Offense in German and Serbian Criminal Procedure Law«: In Germany as well as in Serbia, a suspect can be taken into pretrial detention if he is suspected of a serious crime listed in the statute, even if no other reasons exist for keeping him in custody. The author compares the relevant provisions in both countries and concludes that pretrial detention to prevent an uproar in the population can be justified in Serbia but not in Germany. The difference she perceives is due to the difference between historical and cultural conditions in both countries.
Beschreibung:1 Online-Ressource
ISBN:9783428588954
DOI:10.3790/978-3-428-58895-4

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