Die Bundesversammlung zwischen Kür und Wahl: verfassungsrechtliche Einordnung und Verfassungsfragen des Wahlverfahrens

Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2014 erstmalig eingehend in zwei Urteilen mit der Bundesversammlung beschäftigt. Als reines Kreationsorgan habe es bei seiner einzigen Funktion – der Wahl des Bundespräsidenten gemäß Art. 54 GG – die besondere Würde des Amtes zu unterstreichen. Als ein eigentüml...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Eibach, Benedikt Ernst Rudolf (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot [2023]
Schriftenreihe:Beiträge zum Parlamentsrecht Band 86
Schlagworte:
Online-Zugang:UBM01
UER01
UPA01
Volltext
Zusammenfassung:Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2014 erstmalig eingehend in zwei Urteilen mit der Bundesversammlung beschäftigt. Als reines Kreationsorgan habe es bei seiner einzigen Funktion – der Wahl des Bundespräsidenten gemäß Art. 54 GG – die besondere Würde des Amtes zu unterstreichen. Als ein eigentümlicher, demokratisch veredelter Rückgriff auf das Erbe der konstitutionellen Monarchie sei diese Wahl alles in allem eine Kür.Diese These kann verfassungsgeschichtlich nicht gestützt werden, vielmehr zeigen sich auch markante Parallelen zu einem Parlament. Die staatsrechtliche Analyse spricht in der Gesamtschau für eine Charakterisierung als »Organ mixtum compositum«. Als solches vereinigt das oberste Bundesorgan parlaments- und kürähnliche Elemente. Dies hat je nach Verfahrensstand im Ablauf einer Bundesversammlung weitreichende Folgen: Der Sitzungsleitung und den Mitgliedern sind unterschiedliche und umfassende Befugnisse u.a. in Bezug auf Antrags- und Ausspracherechte zuzugestehen, die künftig zu beachten sind. / »The Federal Convention Between Appointment and Election. Constitutional Classification and Constitutional Questions of the Electoral Procedure«: According to the Federal Constitutional Court in its two judgements from 2014, the election of the Federal President is an appointment. This cannot be followed: The Federal Convention is rather a »mixtum compositum« body, which combines elements similar to a parliament as well as to an appointment body. This has profound consequences, among others, affecting the session chair, the right of its members to make a statement as well as to file motions, and for the execution of future Federal Conventions.
Beschreibung:1 Online-Ressource (436 Seiten)
ISBN:9783428589562
DOI:10.3790/978-3-428-58956-2

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