Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind: = Soil quality - determination of the soil erosion risk caused by wind = Qualité du sol - détermination d'exposition du soil dans l'érosion par le vent

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-01-02-03 UA "Standortbeurteilung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN e. V. erarbeitet. Mit dieser Norm wird ein einfacher "Bestimmungsschlüssel" zur Ableitung der Bodenerosionsgefährdung durch Wind zur Verfügung gestellt. Sie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin [u.a.] Beuth Februar 2013
Schriftenreihe:Deutsche Normen 19706
Schlagworte:
Zusammenfassung:Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-01-02-03 UA "Standortbeurteilung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN e. V. erarbeitet. Mit dieser Norm wird ein einfacher "Bestimmungsschlüssel" zur Ableitung der Bodenerosionsgefährdung durch Wind zur Verfügung gestellt. Sie wird als Informationsgrundlage zum Erkennen und Abgrenzen von Planungsgebieten verwendet. Diese Norm beruht auf einem einfachen Verfahren zur Ermittlung von winderosionsgefährdeten Gebieten, das vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und vom Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung e. V. (ZALF) in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Dienststellen Nieder-sachsens auf der Grundlage landesweit vorhandener Daten entwickelt und in mehrjährigen Versuchen verifiziert wurde. Es wird empfohlen, bei der Anwendung dieser Norm Fachleute mit Erfahrungen auf dem Fachgebiet Erosion hinzuzuziehen.
Diese Norm legt eine Vorgehensweise zur Ermittlung der Erosionsgefährdung von landwirtschaftlich genutzten Ackerböden durch Wind fest. Sie gilt für die flächenbezogene Ableitung der standörtlichen Erosionsgefährdung aus Bodenkarten unter Berücksichtigung der am häufigsten angebauten Fruchtarten und der Schutzwirkung von Windhindernissen. Kleinste Einheit dieser Ermittlung ist ein mit einer Fruchtart bestellter Schlag. Eine parzellenscharfe Beratung im Rahmen der guten fachlichen Praxis nach § 17 Bundes-Boden-schutzgesetz (BBodSchG) ist nur unter Berücksichtigung zusätzlicher relevanter Nutzungs- und Bewirt-schaftungsgegebenheiten möglich und erfordert in erhöhtem Maße die Berücksichtigung der Schutzwirkung von Windhindernissen, die zwar außerhalb der Parzelle liegen, jedoch auf diese einwirken.

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