Politischer Streik: Rechtsgeschichte und Dogmatik des Tarifbezugs und des Verbots des politischen Streiks

Der Staat schafft und gestaltet Arbeitsmärkte insbesondere in frauendominierten Branchen. Dennoch dürfen Gewerkschaften den Staat in dieser Funktion nicht mit Forderungen adressieren. Das Verbot des politischen Streiks begründen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem Tarifbezug. Die Auseinand...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Tschenker, Theresa (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot [2023]
Schriftenreihe:Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht 12
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-B1533
DE-188
DE-19
DE-739
Volltext
Zusammenfassung:Der Staat schafft und gestaltet Arbeitsmärkte insbesondere in frauendominierten Branchen. Dennoch dürfen Gewerkschaften den Staat in dieser Funktion nicht mit Forderungen adressieren. Das Verbot des politischen Streiks begründen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem Tarifbezug. Die Auseinandersetzung von Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth anlässlich des Zeitungsstreiks im Jahr 1952 legte den Grundstein für das deutsche Streikrechtsverständnis. Der Tarifbezug und das Verbot des politischen Streiks sind bis heute auf die Argumente Nipperdeys und Forsthoffs zurückzuführen, obwohl sie im Widerspruch zur grundgesetzlichen Dogmatik stehen. Eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts hingegen ist möglich. Der politische Streik kann vor dem Hintergrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig sein. Ansatzpunkte für eine Umsetzung dieser Neukonzeption des Streikrechts finden sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts. / »Legal History and Doctrine of the Purpose of Collective Bargaining and the Prohibition of Political Strike«: German courts have ruled that political strikes are unlawful. The right to strike may only be exercised in relation to collective bargaining. As state measures and collective bargaining both influence the working conditions a critical approach of these verdicts is necessary. The legal doctrine of German strike law bases on the dispute between Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff and their opponent Wolfgang Abendroth. The book argues for a fundamental right to strike independently of collective bargaining on the basis of international human rights.
Beschreibung:1 Online-Ressource (358 Seiten)
ISBN:9783428589500
DOI:10.3790/978-3-428-58950-0

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand! Volltext öffnen