Zur Programmentwicklung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in den achtziger Jahren: zwölf Thesen
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
1991
|
Beschreibung: | Kapitel III. Programmnutzung und Programmstruktur: wie müssen Programmleistungen verfügbar sein ? 1. In Erinnerung der Prognosen über die Zukunft des Fernsehens Anfang der achtziger Jahre hat sich das öffentlich-rechtliche System erstaunlich gut gehalten -- 2. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist in den achtziger Jahren nicht zusammengebrochen, sondern stetig ausgebaut worden-- 3. Kennzeichnend für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in den achtziger Jahren ist die prinzipielle Konstanz im Strukturaufbau der Programme -- 4. Innerhalb des tradierten Strukturaufbau hat die Standardisierung ud Normierung von Sendelängen und Anfangszeiten zugenommen -- 5. These: Es gibt eine Tendenz zu kürzeren Sendeeinheiten und zur Etablierung des Stundentaktes -- 6. Die Zusammensetzung der beiden Hauptprogramme ARD und ZDF bleibt in den achtziger Jahren weitgehend konstant -- 7. Die Reduzierung der Bildungssendungen verändert die Struktur der Dritten Programme -- 8. Die Kulturfunktion der öffentlich-rechtlichen Satellitenprogramme hat Folgen für die (terrestrischen) öffentlich-rechtlichen Hauptprogramme -- 9. Kultur und Bildung außerhalb der "prime time" können tendenziell zum Alibi für eine stärkere Unterhaltungsorientierung in den Hauptprogrammen werden -- 10. In den achtziger Jahren ist es innerhalb einzelner Programmbereiche zu Strukturveränderungen gekommen: zugenommen hat die Tendenz zur Serialisierung und zu kleineren Darstellungsformen -- 11. In den achtziger Jahren hat die Vermischung der Programmbereiche zugenommen: auf dem Weg zum Infotainment -- 12. Der Verlust an Integrationswirkung, den einzelne Programme in den achtziger Jahren erfahen haben, bedeutet insgesamt keine gesellschaftliche Desintegration durch das Fernsehen |
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