Verändernde Werknutzungen: Computerprogramme und der urheberrechtliche Interessenausgleich
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2023
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
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Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-2070s |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (522 Seiten) |
ISBN: | 9783161623233 |
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505 | 8 | |a Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Einführung -- A. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung -- I. Auf den Schultern von Riesen -- II. Inspiration, Innovation, Imitation und das Urheberrecht -- III. Computerprogramme und das "On the Shoulders of Giants Principle" -- B. Begriffsbestimmungen und Eingrenzung des Forschungsgegenstands -- I. Begriff der verändernden Werknutzung -- II. Eingrenzung des Forschungsgegenstands: Zugang vs. Nutzung -- C. Stand der Forschung -- D. Gang der Untersuchung -- Erster Teil: Unionsrechtliche Harmonisierung und angemessener Interessenausgleich -- Kapitel 1: Rechtlicher Rahmen des urheberrechtlichen Programmschutzes -- A. Verhältnis zwischen Regelungen des nationalen und europäischen Urheberrechts -- B. Harmonisierungswirkung der InfoSoc-RL -- I. Vollständige Harmonisierung der Ausschließlichkeitsrechte -- II. Ausnahmen und Beschränkungen: (Begrenzte) mitgliedstaatliche Spielräume -- C. Harmonisierungswirkung der Computerprogramm-RL -- I. Vollständig harmonisierte Bereiche -- II. Ausnahmen bzw. Schranken: Mitgliedstaatliche Spielräume? -- D. Weitere richtlinienübergreifend harmonisierte Bereiche -- I. Harmonisierter Europäischer Werkbegriff -- II. Harmonisierung des urheberrechtlichen Schutzbereichs? -- E. Verhältnis Computerprogramm-RL - InfoSoc-RL -- F. Auslegungsmethodik des EuGH und Bedeutung für die Computerprogramm-RL -- I. Klassischer Auslegungskanon und richtlinienübergreifende Auslegung -- II. Folgen für die Auslegung der Computerprogramm-RL und den Aufbau der Untersuchung -- G. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 1 -- Kapitel 2: Angemessener Interessenausgleich und spezifischer Schutzgegenstand des Urheberrechts -- A. Verfassungsrechtliche Grundlagen: Keine schrankenlose Gewährleistung des Urheberrechts | |
505 | 8 | |a B. Interessenausgleich durch Verwertungsrechte und Schrankenbestimmungen - Ebene der Rechtssetzung -- C. Interessenausgleich durch konkretisierende Auslegung - Ebene der Rechtsanwendung -- I. Interessenausgleich durch grundrechtsbasierte Auslegung -- 1. Ebene der Schrankenbestimmungen -- 2. Ebene der Verwertungsrechte -- 3. Grundrechte als Konkretisierungsmaßstab - nicht als ungeschriebene Schranke -- II. Interessenausgleich durch immanent beschränkte Reichweite der Verwertungsrechte -- 1. Teleologische Auslegung als allgemeine Auslegungsmethodik und Besonderheit bei Verwertungsrechten -- 2. Schutzgegenstandsbezogene Definition der Verwertungsrechte in der Rechtsprechung des EuGH -- a) Recht der öffentlichen Wiedergabe -- aa) Kriterien für die Bestimmung einer öffentlichen Wiedergabe -- bb) Ausgangspunkt I: Auffangen verschiedener Haftungskonstellationen ("Zentrale Rolle des Nutzers") -- cc) Ausgangspunkt II: Angemessene Vergütung als spezifischer Schutzgegenstand -- dd) Systematisierung durch Unterscheidung von mittelbaren und unmittelbaren Verletzungshandlungen -- ee) Ergebnisse und Folgerungen -- b) Verbreitungsrecht: EuGH UsedSoft vs. EuGH Tom Kabinet -- c) Vervielfältigungsrecht des Tonträgerherstellers: EuGH Pelham -- d) Ausschließlichkeitsrechte des Datenbankherstellers: EuGH CV-Online Latvia -- e) Ergebnisse und Folgerungen -- 3. Systematisierung der schutzgegenstandsbezogenen Auslegung der Verwertungsrechte -- a) Grundfreiheiten als Ursprung des spezifischen Schutzgegenstands des Urheberrechts -- b) Weiterentwicklung: Spezifischer Schutzgegenstand als Auslegungsmaßstab der Verwertungsrechte -- aa) Ausgangspunkt: Verwertungsrechte als reine Vermögensrechte -- bb) Spezifischer Schutzgegenstand: Marktchance auf angemessene Vergütung -- (1) Vereinbarkeit mit Gehalt der grundrechtlichen Eigentumsgarantie | |
505 | 8 | |a (2) Angemessene Vergütung als Ausdruck der ökonomischen Funktion des Urheberrechts -- cc) Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen -- dd) "Gerechter Ausgleich", "angemessene Vergütung" und das System der Schrankenbestimmungen -- c) Folgerungen für die Anwendung und Auslegung der Verwertungsrechte -- 4. Ergebnisse und Folgerungen -- III. Funktionswidrige Nutzung als immanente Beschränkung des Schutzbereichs? -- IV. Ergebnis: Schutzgegenstand als immanente Beschränkung der Verwertungsrechte -- D. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 2 -- Zweiter Teil: Verändernde Werknutzungen und der urheberrechtliche Status quo -- Kapitel 3: Die Behandlung verändernder Werknutzungen im deutschen und europäischen Urheberrecht -- A. Interessenausgleich bei verändernden Werknutzungen -- I. Interessenlage bei verändernden Werknutzungen -- 1. Rechtsinhaber -- 2. Werknutzer -- 3. Allgemeinheit -- II. Problem des konkreten Ausgleichs der betroffenen Interessen -- B. Bisheriger Lösungsansatz des deutschen Urheberrechts: Die freie Benutzung -- I. Dogmatische Einordnung der freien Benutzung: Schutzbereichsbeschränkung oder Schranke? -- 1. Die freie Benutzung und ihre Funktion als Parodieschranke -- 2. Die freie Benutzung und ihre Funktion als Schutzbereichsbeschränkung -- II. Kriterien für die Einordnung als freie Benutzung -- 1. Abgrenzung zwischen Vervielfältigung und Bearbeitung -- 2. Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung -- a) Kriterium des hinreichenden Abstands -- aa) Fallgruppen unter 24 UrhG a.F. -- (1) Fallgruppe 1: Äußerer Abstand - Verblassensformel im engeren Sinne -- (2) Fallgruppe 2: Innerer Abstand - Verblassen im weiteren Sinne -- bb) Bedeutung für die Anwendung des 23 Abs. 1 S. 2 UrhG -- cc) Hintergrund der Abstands- bzw. Verblassensformel -- dd) Anwendungsschwierigkeiten der Abstandsformel und Kritik | |
505 | 8 | |a ee) Analoge Anwendung der Abstandsformel auf Leistungsschutzrechte -- b) Zusätzliche Voraussetzung: Werkeigenschaft der neuen Gestaltung? -- III. Rechtsfolgen einer freien Benutzung -- 1. Reichweite der freien Benutzung -- 2. Verhältnis der freien Benutzung zu Teileschutz und Teilvervielfältigung im UrhG -- IV. Unionsrechtliche Bewertung und Schicksal der freien Benutzung im UrhG -- 1. Vorangegangene Diskussion in der Literatur -- 2. "Zäsur" durch EuGH Pelham -- a) Rezeption in der Literatur -- b) Rezeption durch den BGH -- 3. Folgerungen für die Neuregelung des 23 UrhG -- a) Dogmatische Verortung -- b) Bestimmung des hinreichenden Abstands -- c) Erfordernis eines neu geschaffenen Werks -- V. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 3 zur freien Benutzung als Lösungsansatz des deutschen Urheberrechts -- C. Die Behandlung verändernder Werknutzungen im europäischen Urheberrecht -- I. Grundsatz: Jede Nutzung eines schutzfähigen Werkteils als Vervielfältigung -- 1. Fehlendes ausdrückliches Bearbeitungsrecht in der InfoSoc-RL -- 2. Die Behandlung verändernder Nutzungen durch den EuGH -- a) Infopaq: Teileschutz und Teilvervielfältigung bei elf Wörtern -- b) BSA: Wesentliches Element und unvollkommene Nutzung -- c) Murphy: Eigenständige Schutzfähigkeit von Werkteilen als zentraler Maßstab -- d) Painer: Europäisches Verblassen und Relativität des Schutzbereichs? -- e) SAS Institute: Klassischer Teileschutz im Anwendungsbereich der InfoSoc-RL -- f) Pelham: Teilvervielfältigungen unter Art. 2 lit. c InfoSoc -- aa) Inhalt der Entscheidung -- bb) Argumentationsstruktur des EuGH -- cc) Folgen für die Auslegung des Vervielfältigungsbegriffs aus Art. 2 lit. a InfoSoc-RL -- (1) Angemessener Interessenausgleich als Ausgangspunkt -- (2) Verallgemeinerungsfähigkeit der grundrechtsbasierten Auslegung des Vervielfältigungsbegriffs bei verändernden Werknutzungen? | |
505 | 8 | |a (3) Verallgemeinerungsfähigkeit der schutzzweckbezogenen Auslegung des Vervielfältigungsbegriffs bei verändernden Nutzungen? -- (4) Bedeutung der Werkeigenschaft des nutzenden Gegenstands? -- (5) Verallgemeinerungsfähigkeit des Kriteriums der Wiedererkennbarkeit? -- dd) "Inspiration" durch vorbestehendes Werk und "Wiedererkennbarkeit" im weiteren Sinne -- ee) Ergebnis: Ablehnung einer Dogmatik der freien Benutzung - Teileschutz als Grundsatz -- ff) Zusammenfassung und Folgerungen -- g) Implikationen für die Auslegung des Werkbegriffs -- 3. Absage an freie Benutzung nach mitgliedstaatlichen Grundsätzen -- 4. Zusammenfassung der Ergebnisse -- II. Freistellung verändernder Werknutzungen durch Schrankenbestimmungen -- 1. Rechtsprechung des EuGH zu Schranken bei verändernden Werknutzungen -- a) Infopaq: Flüchtige Vervielfältigung auch bei fehlender technischer Bedingtheit? -- b) Murphy: Technisch bedingte flüchtige Vervielfältigung -- c) Painer: Zitatrecht und Porträtfotografie -- d) Deckmyn: Definition des Parodiebegriffs -- e) Spiegel Online: Erweiterung des Zitatrechts auf besondere Formen des Zitats -- f) Pelham: Zitatrecht als Grundlage für flexible Beurteilung verändernder Werknutzungen? -- 2. Extensive Schrankenauslegung bei verändernden Werknutzungen? -- a) Nutzung zu Zwecken von Karikatur, Parodie und Pastiche -- b) Zitatrecht -- c) Unwesentliches Beiwerk -- 3. Drei-Stufen-Test als möglicher Flexibilisierungsmechanismus? -- 4. Keine allgemeine Freistellung verändernder Werknutzungen auf Schrankenebene -- III. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 3 zur Behandlung verändernder Werknutzungen im europäischen Urheberrecht -- Dritter Teil: Wege zum angemessenen Interessenausgleich bei verändernden Nutzungen von Computerprogrammen -- Kapitel 4: Die Behandlung verändernder Übernahmen bei Computerprogrammen | |
505 | 8 | |a A. Computerprogramme als besondere Werkkategorie des Urheberrechts | |
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Systematisierung der schutzgegenstandsbezogenen Auslegung der Verwertungsrechte -- a) Grundfreiheiten als Ursprung des spezifischen Schutzgegenstands des Urheberrechts -- b) Weiterentwicklung: Spezifischer Schutzgegenstand als Auslegungsmaßstab der Verwertungsrechte -- aa) Ausgangspunkt: Verwertungsrechte als reine Vermögensrechte -- bb) Spezifischer Schutzgegenstand: Marktchance auf angemessene Vergütung -- (1) Vereinbarkeit mit Gehalt der grundrechtlichen Eigentumsgarantie (2) Angemessene Vergütung als Ausdruck der ökonomischen Funktion des Urheberrechts -- cc) Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen -- dd) "Gerechter Ausgleich", "angemessene Vergütung" und das System der Schrankenbestimmungen -- c) Folgerungen für die Anwendung und Auslegung der Verwertungsrechte -- 4. Ergebnisse und Folgerungen -- III. Funktionswidrige Nutzung als immanente Beschränkung des Schutzbereichs? -- IV. Ergebnis: Schutzgegenstand als immanente Beschränkung der Verwertungsrechte -- D. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 2 -- Zweiter Teil: Verändernde Werknutzungen und der urheberrechtliche Status quo -- Kapitel 3: Die Behandlung verändernder Werknutzungen im deutschen und europäischen Urheberrecht -- A. Interessenausgleich bei verändernden Werknutzungen -- I. Interessenlage bei verändernden Werknutzungen -- 1. Rechtsinhaber -- 2. Werknutzer -- 3. Allgemeinheit -- II. Problem des konkreten Ausgleichs der betroffenen Interessen -- B. Bisheriger Lösungsansatz des deutschen Urheberrechts: Die freie Benutzung -- I. Dogmatische Einordnung der freien Benutzung: Schutzbereichsbeschränkung oder Schranke? -- 1. Die freie Benutzung und ihre Funktion als Parodieschranke -- 2. Die freie Benutzung und ihre Funktion als Schutzbereichsbeschränkung -- II. Kriterien für die Einordnung als freie Benutzung -- 1. Abgrenzung zwischen Vervielfältigung und Bearbeitung -- 2. 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Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung -- a) Kriterium des hinreichenden Abstands -- aa) Fallgruppen unter 24 UrhG a.F. -- (1) Fallgruppe 1: Äußerer Abstand - Verblassensformel im engeren Sinne -- (2) Fallgruppe 2: Innerer Abstand - Verblassen im weiteren Sinne -- bb) Bedeutung für die Anwendung des 23 Abs. 1 S. 2 UrhG -- cc) Hintergrund der Abstands- bzw. Verblassensformel -- dd) Anwendungsschwierigkeiten der Abstandsformel und Kritik ee) Analoge Anwendung der Abstandsformel auf Leistungsschutzrechte -- b) Zusätzliche Voraussetzung: Werkeigenschaft der neuen Gestaltung? -- III. Rechtsfolgen einer freien Benutzung -- 1. Reichweite der freien Benutzung -- 2. Verhältnis der freien Benutzung zu Teileschutz und Teilvervielfältigung im UrhG -- IV. Unionsrechtliche Bewertung und Schicksal der freien Benutzung im UrhG -- 1. Vorangegangene Diskussion in der Literatur -- 2. "Zäsur" durch EuGH Pelham -- a) Rezeption in der Literatur -- b) Rezeption durch den BGH -- 3. Folgerungen für die Neuregelung des 23 UrhG -- a) Dogmatische Verortung -- b) Bestimmung des hinreichenden Abstands -- c) Erfordernis eines neu geschaffenen Werks -- V. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 3 zur freien Benutzung als Lösungsansatz des deutschen Urheberrechts -- C. Die Behandlung verändernder Werknutzungen im europäischen Urheberrecht -- I. Grundsatz: Jede Nutzung eines schutzfähigen Werkteils als Vervielfältigung -- 1. Fehlendes ausdrückliches Bearbeitungsrecht in der InfoSoc-RL -- 2. Die Behandlung verändernder Nutzungen durch den EuGH -- a) Infopaq: Teileschutz und Teilvervielfältigung bei elf Wörtern -- b) BSA: Wesentliches Element und unvollkommene Nutzung -- c) Murphy: Eigenständige Schutzfähigkeit von Werkteilen als zentraler Maßstab -- d) Painer: Europäisches Verblassen und Relativität des Schutzbereichs? -- e) SAS Institute: Klassischer Teileschutz im Anwendungsbereich der InfoSoc-RL -- f) Pelham: Teilvervielfältigungen unter Art. 2 lit. c InfoSoc -- aa) Inhalt der Entscheidung -- bb) Argumentationsstruktur des EuGH -- cc) Folgen für die Auslegung des Vervielfältigungsbegriffs aus Art. 2 lit. a InfoSoc-RL -- (1) Angemessener Interessenausgleich als Ausgangspunkt -- (2) Verallgemeinerungsfähigkeit der grundrechtsbasierten Auslegung des Vervielfältigungsbegriffs bei verändernden Werknutzungen? (3) Verallgemeinerungsfähigkeit der schutzzweckbezogenen Auslegung des Vervielfältigungsbegriffs bei verändernden Nutzungen? -- (4) Bedeutung der Werkeigenschaft des nutzenden Gegenstands? -- (5) Verallgemeinerungsfähigkeit des Kriteriums der Wiedererkennbarkeit? -- dd) "Inspiration" durch vorbestehendes Werk und "Wiedererkennbarkeit" im weiteren Sinne -- ee) Ergebnis: Ablehnung einer Dogmatik der freien Benutzung - Teileschutz als Grundsatz -- ff) Zusammenfassung und Folgerungen -- g) Implikationen für die Auslegung des Werkbegriffs -- 3. Absage an freie Benutzung nach mitgliedstaatlichen Grundsätzen -- 4. Zusammenfassung der Ergebnisse -- II. Freistellung verändernder Werknutzungen durch Schrankenbestimmungen -- 1. Rechtsprechung des EuGH zu Schranken bei verändernden Werknutzungen -- a) Infopaq: Flüchtige Vervielfältigung auch bei fehlender technischer Bedingtheit? -- b) Murphy: Technisch bedingte flüchtige Vervielfältigung -- c) Painer: Zitatrecht und Porträtfotografie -- d) Deckmyn: Definition des Parodiebegriffs -- e) Spiegel Online: Erweiterung des Zitatrechts auf besondere Formen des Zitats -- f) Pelham: Zitatrecht als Grundlage für flexible Beurteilung verändernder Werknutzungen? -- 2. Extensive Schrankenauslegung bei verändernden Werknutzungen? -- a) Nutzung zu Zwecken von Karikatur, Parodie und Pastiche -- b) Zitatrecht -- c) Unwesentliches Beiwerk -- 3. Drei-Stufen-Test als möglicher Flexibilisierungsmechanismus? -- 4. Keine allgemeine Freistellung verändernder Werknutzungen auf Schrankenebene -- III. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel 3 zur Behandlung verändernder Werknutzungen im europäischen Urheberrecht -- Dritter Teil: Wege zum angemessenen Interessenausgleich bei verändernden Nutzungen von Computerprogrammen -- Kapitel 4: Die Behandlung verändernder Übernahmen bei Computerprogrammen A. Computerprogramme als besondere Werkkategorie des Urheberrechts Programm (DE-588)4047394-6 gnd Weiterentwicklung (DE-588)4461767-7 gnd Nutzung (DE-588)4120814-6 gnd Interessenausgleich (DE-588)4027278-3 gnd Urheberrecht (DE-588)4062127-3 gnd |
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