Die Reformbeduerftigkeit des Lichtbildschutzes Nach § 72 UrhG Aus Rechtsoekonomischer Perspektive:
Der Lichtbildschutz nach 72 UrhG ist aus rechtsökonomischer Perspektive reformbedürftig. Für den Schutz sollten eine wesentliche Investition sowie die Anfertigung durch einen Berufsfotografen konstitutiv sein
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Frankfurt a.M.
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
2023
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Schriftenreihe Zum Urheber- und Kunstrecht Ser.
v.21 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | HWR01 |
Zusammenfassung: | Der Lichtbildschutz nach 72 UrhG ist aus rechtsökonomischer Perspektive reformbedürftig. Für den Schutz sollten eine wesentliche Investition sowie die Anfertigung durch einen Berufsfotografen konstitutiv sein |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (256 Seiten) |
ISBN: | 9783631888704 |
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505 | 8 | |a Cover -- Dedication -- Vorwort -- Abkürzungsverzeichnis -- Inhalt -- Einleitung -- A. Legitimationskrise des Lichtbildschutzes -- B. Erkenntnisinteresse der Arbeit und Gang der Untersuchung -- Teil 1: Status quo - Der Lichtbildschutz nach 72 UrhG -- A. Grundlagen des Lichtbildschutzes -- I. Technische Definition der Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden -- 1. Analoge Fotografie -- 2. Digitale Fotografie -- II. Mindestanforderungen an den Lichtbildschutz -- 1. Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung -- 2. Abgrenzung schutzfähiger zu nicht schutzfähigen Reproduktionen -- a) Schutzfähigkeit von fotografischen Reproduktionen dreidimensionaler Vorlagen -- b) Schutzfähigkeit von fotografischen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen -- aa) Urbilderfordernis -- bb) Erreichbarkeit des Mindestmaßes an persönlicher geistiger Leistung durch fotografische Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen -- cc) Kein Schutz von Reproduktionsfotografien gemeinfreier visueller Werke -- (1) Begriffsverständnis visueller Werke -- (2) Erfasste Vervielfältigungshandlungen -- (3) Begriffsverständnis der Gemeinfreiheit des vervielfältigten Werkes -- (4) Übergangsregelung -- c) Zusammenfassung -- B. Anwendungsbereich des Lichtbildschutzes: Die verschiedenen Lichtbildkategorien -- I. Schnappschussfotografie vs. Hobbyfotografie -- 1. Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- 2. Hobbyfotografie -- II. Reproduktionsfotografien musealer Vorlagen -- III. Produktfotografie -- IV. Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- V. Stockfotografie -- VI. Weitere Einzelfälle -- Teil 2: Die rechtsökonomische Analyse als Bewertungsmaßstab -- A. Rechtfertigungsansatz der Anreiz- und Nutzungsoptimierung -- I. Anreizwirkung als Wohlfahrtsgewinn eines urheberrechtlichen Schutzrechtes | |
505 | 8 | |a II. Unternutzung als Wohlfahrtsverlust eines urheberrechtlichen Schutzrechtes -- III. Erfordernis eines Ausgleichs von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- B. Eignung des Ansatzes der Anreiz- und Nutzungsoptimierung als Bewertungsmaßstab -- I. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung von Leistungsschutzrechten -- II. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- Teil 3: Die rechtsökonomische Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Wohlfahrtsgewinn in Form einer Anreizwirkung -- I. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildwerken -- 1. Schutzhöhe des Lichtbildwerkschutzes -- 2. Auswirkung der Schutzhöhe des Lichtbildwerkschutzes auf die Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- II. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- 1. Historische Entwicklung der Legitimation des Lichtbildschutzes infolge einer Anreizwirkung -- a) Fotografieschutz vor 1876 -- b) Fotografieschutz 1876 bis 1907 -- c) Fotografieschutz 1907 bis 1965 -- d) Fotografieschutz seit 1965 -- e) Zwischenfazit: Investitionsschutz als Anreiz insbesondere für Berufsfotografen -- 2. Anreizwirkung des aktuellen Lichtbildschutzes durch Investitionsschutz -- a) Bestimmung des Investitionsbegriffes -- aa) Historische Perspektive -- bb) Systematische Perspektive -- cc) Zusammenfassung: Investitionsbegriff -- b) Auswirkung der aktuellen Investitionshöhe und des aktuellen Amortisations- und kommerziellen Verwertungsinteresses auf die Anreizwirkung -- aa) Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes | |
505 | 8 | |a bb) Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- cc) Produktfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- dd) Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung -- ee) Stockfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- ff) Weitere Einzelfälle -- (1) Filmeinzelbilder -- (2) Satellitenfotografien -- (3) Luftbildaufnahmen -- (4) Einfache Pressefotografien -- (5) Automatenpassbilder und Karteifotografien -- gg) Zusammenfassung -- 3. Alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- a) Schutz vor der Kopie und kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) Kein Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung -- b) Schutz vor der Kopie und anschließenden Entfernung eines Herkunftszeichens zur kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) (Kein) Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung | |
505 | 8 | |a c) Ergebnis: Kein alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- 4. Kein alternativer Schutz über das Vertragsrecht -- 5. Ergebnis: Teilweise Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- B. Wohlfahrtsverlust in Form einer Unternutzung -- I. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Schnappschüssen und einfachen Produktfotografien -- II. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- C. Abwägung von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- I. Investitionsintensive Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- II. Stockfotografien, Satellitenfotografien und zu kommerziellen Zwecken erstellte Luftbildaufnahmen -- III. Weitere Lichtbildkategorien -- D. Ergebnis zur rechtsökonomischen Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG: Legitimationsmangel -- Teil 4: Die Reform des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Reformansätze -- I. Abschaffung von 72 UrhG -- II. Einschränkung von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Bereichsspezifische Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- B. Folgenabwägung -- I. Folgen einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 1. Vorteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 2. Nachteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- II. Folgen einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- 1. Vorteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition | |
505 | 8 | |a 2. Nachteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Folgen einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- 1. Vorteile einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- 2. Nachteile einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Folgen einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- 1. Vorteile einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- 2. Nachteile einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- C. Abwägung der Folgen -- D. Reform des Anwendungsbereiches: Einschränkung durch die Erfordernisse einer Anfertigung durch einen Berufsfotografen und einer wesentlichen Investition sowie Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- I. Einschränkung des Anwendungsbereiches von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition und der Anfertigung durch einen Berufsfotografen -- 1. Definition einer wesentlichen Investition -- a) Investition -- b) Wesentlichkeit der Investition -- 2. Kennzeichnungspflicht -- 3. Rechteinhaberschaft -- II. Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- E. Reform auf urheberpersönlicher Ebene -- I. Bisherige Kritik am Umfang des Namensnennungsrechts nach 13 UrhG -- II. Bisherige Kritik an der Höhe des Schadensersatzanspruches im Fall einer Verletzung des Namensnennungsrechts aus 13 UrhG. | |
505 | 8 | |a III. Vergleich zum beschränkten Namensnennungsrecht von Lichtbildnern in Österreich | |
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Abgrenzung schutzfähiger zu nicht schutzfähigen Reproduktionen -- a) Schutzfähigkeit von fotografischen Reproduktionen dreidimensionaler Vorlagen -- b) Schutzfähigkeit von fotografischen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen -- aa) Urbilderfordernis -- bb) Erreichbarkeit des Mindestmaßes an persönlicher geistiger Leistung durch fotografische Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen -- cc) Kein Schutz von Reproduktionsfotografien gemeinfreier visueller Werke -- (1) Begriffsverständnis visueller Werke -- (2) Erfasste Vervielfältigungshandlungen -- (3) Begriffsverständnis der Gemeinfreiheit des vervielfältigten Werkes -- (4) Übergangsregelung -- c) Zusammenfassung -- B. Anwendungsbereich des Lichtbildschutzes: Die verschiedenen Lichtbildkategorien -- I. Schnappschussfotografie vs. Hobbyfotografie -- 1. Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- 2. Hobbyfotografie -- II. Reproduktionsfotografien musealer Vorlagen -- III. Produktfotografie -- IV. 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Abgrenzung schutzfähiger zu nicht schutzfähigen Reproduktionen -- a) Schutzfähigkeit von fotografischen Reproduktionen dreidimensionaler Vorlagen -- b) Schutzfähigkeit von fotografischen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen -- aa) Urbilderfordernis -- bb) Erreichbarkeit des Mindestmaßes an persönlicher geistiger Leistung durch fotografische Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen -- cc) Kein Schutz von Reproduktionsfotografien gemeinfreier visueller Werke -- (1) Begriffsverständnis visueller Werke -- (2) Erfasste Vervielfältigungshandlungen -- (3) Begriffsverständnis der Gemeinfreiheit des vervielfältigten Werkes -- (4) Übergangsregelung -- c) Zusammenfassung -- B. Anwendungsbereich des Lichtbildschutzes: Die verschiedenen Lichtbildkategorien -- I. Schnappschussfotografie vs. Hobbyfotografie -- 1. Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- 2. Hobbyfotografie -- II. Reproduktionsfotografien musealer Vorlagen -- III. Produktfotografie -- IV. Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- V. Stockfotografie -- VI. Weitere Einzelfälle -- Teil 2: Die rechtsökonomische Analyse als Bewertungsmaßstab -- A. Rechtfertigungsansatz der Anreiz- und Nutzungsoptimierung -- I. Anreizwirkung als Wohlfahrtsgewinn eines urheberrechtlichen Schutzrechtes</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">II. Unternutzung als Wohlfahrtsverlust eines urheberrechtlichen Schutzrechtes -- III. Erfordernis eines Ausgleichs von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- B. Eignung des Ansatzes der Anreiz- und Nutzungsoptimierung als Bewertungsmaßstab -- I. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung von Leistungsschutzrechten -- II. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- Teil 3: Die rechtsökonomische Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Wohlfahrtsgewinn in Form einer Anreizwirkung -- I. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildwerken -- 1. Schutzhöhe des Lichtbildwerkschutzes -- 2. Auswirkung der Schutzhöhe des Lichtbildwerkschutzes auf die Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- II. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- 1. Historische Entwicklung der Legitimation des Lichtbildschutzes infolge einer Anreizwirkung -- a) Fotografieschutz vor 1876 -- b) Fotografieschutz 1876 bis 1907 -- c) Fotografieschutz 1907 bis 1965 -- d) Fotografieschutz seit 1965 -- e) Zwischenfazit: Investitionsschutz als Anreiz insbesondere für Berufsfotografen -- 2. Anreizwirkung des aktuellen Lichtbildschutzes durch Investitionsschutz -- a) Bestimmung des Investitionsbegriffes -- aa) Historische Perspektive -- bb) Systematische Perspektive -- cc) Zusammenfassung: Investitionsbegriff -- b) Auswirkung der aktuellen Investitionshöhe und des aktuellen Amortisations- und kommerziellen Verwertungsinteresses auf die Anreizwirkung -- aa) Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">bb) Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- cc) Produktfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- dd) Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung -- ee) Stockfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- ff) Weitere Einzelfälle -- (1) Filmeinzelbilder -- (2) Satellitenfotografien -- (3) Luftbildaufnahmen -- (4) Einfache Pressefotografien -- (5) Automatenpassbilder und Karteifotografien -- gg) Zusammenfassung -- 3. Alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- a) Schutz vor der Kopie und kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) Kein Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung -- b) Schutz vor der Kopie und anschließenden Entfernung eines Herkunftszeichens zur kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) (Kein) Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">c) Ergebnis: Kein alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- 4. Kein alternativer Schutz über das Vertragsrecht -- 5. Ergebnis: Teilweise Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- B. Wohlfahrtsverlust in Form einer Unternutzung -- I. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Schnappschüssen und einfachen Produktfotografien -- II. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- C. Abwägung von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- I. Investitionsintensive Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- II. Stockfotografien, Satellitenfotografien und zu kommerziellen Zwecken erstellte Luftbildaufnahmen -- III. Weitere Lichtbildkategorien -- D. Ergebnis zur rechtsökonomischen Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG: Legitimationsmangel -- Teil 4: Die Reform des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Reformansätze -- I. Abschaffung von 72 UrhG -- II. Einschränkung von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Bereichsspezifische Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- B. Folgenabwägung -- I. Folgen einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 1. Vorteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 2. Nachteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- II. Folgen einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- 1. Vorteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2. Nachteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. 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Reform des Anwendungsbereiches: Einschränkung durch die Erfordernisse einer Anfertigung durch einen Berufsfotografen und einer wesentlichen Investition sowie Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- I. Einschränkung des Anwendungsbereiches von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition und der Anfertigung durch einen Berufsfotografen -- 1. Definition einer wesentlichen Investition -- a) Investition -- b) Wesentlichkeit der Investition -- 2. Kennzeichnungspflicht -- 3. Rechteinhaberschaft -- II. Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- E. Reform auf urheberpersönlicher Ebene -- I. Bisherige Kritik am Umfang des Namensnennungsrechts nach 13 UrhG -- II. Bisherige Kritik an der Höhe des Schadensersatzanspruches im Fall einer Verletzung des Namensnennungsrechts aus 13 UrhG.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">III. 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spelling | Werner, Julia Verfasser aut Die Reformbeduerftigkeit des Lichtbildschutzes Nach § 72 UrhG Aus Rechtsoekonomischer Perspektive 1st ed Frankfurt a.M. Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 2023 ©2023 1 Online-Ressource (256 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Schriftenreihe Zum Urheber- und Kunstrecht Ser. v.21 Description based on publisher supplied metadata and other sources Cover -- Dedication -- Vorwort -- Abkürzungsverzeichnis -- Inhalt -- Einleitung -- A. Legitimationskrise des Lichtbildschutzes -- B. Erkenntnisinteresse der Arbeit und Gang der Untersuchung -- Teil 1: Status quo - Der Lichtbildschutz nach 72 UrhG -- A. Grundlagen des Lichtbildschutzes -- I. Technische Definition der Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden -- 1. Analoge Fotografie -- 2. Digitale Fotografie -- II. Mindestanforderungen an den Lichtbildschutz -- 1. Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung -- 2. 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Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- V. Stockfotografie -- VI. Weitere Einzelfälle -- Teil 2: Die rechtsökonomische Analyse als Bewertungsmaßstab -- A. Rechtfertigungsansatz der Anreiz- und Nutzungsoptimierung -- I. Anreizwirkung als Wohlfahrtsgewinn eines urheberrechtlichen Schutzrechtes II. Unternutzung als Wohlfahrtsverlust eines urheberrechtlichen Schutzrechtes -- III. Erfordernis eines Ausgleichs von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- B. Eignung des Ansatzes der Anreiz- und Nutzungsoptimierung als Bewertungsmaßstab -- I. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung von Leistungsschutzrechten -- II. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- Teil 3: Die rechtsökonomische Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Wohlfahrtsgewinn in Form einer Anreizwirkung -- I. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildwerken -- 1. Schutzhöhe des Lichtbildwerkschutzes -- 2. Auswirkung der Schutzhöhe des Lichtbildwerkschutzes auf die Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- II. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- 1. Historische Entwicklung der Legitimation des Lichtbildschutzes infolge einer Anreizwirkung -- a) Fotografieschutz vor 1876 -- b) Fotografieschutz 1876 bis 1907 -- c) Fotografieschutz 1907 bis 1965 -- d) Fotografieschutz seit 1965 -- e) Zwischenfazit: Investitionsschutz als Anreiz insbesondere für Berufsfotografen -- 2. Anreizwirkung des aktuellen Lichtbildschutzes durch Investitionsschutz -- a) Bestimmung des Investitionsbegriffes -- aa) Historische Perspektive -- bb) Systematische Perspektive -- cc) Zusammenfassung: Investitionsbegriff -- b) Auswirkung der aktuellen Investitionshöhe und des aktuellen Amortisations- und kommerziellen Verwertungsinteresses auf die Anreizwirkung -- aa) Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes bb) Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- cc) Produktfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- dd) Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung -- ee) Stockfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- ff) Weitere Einzelfälle -- (1) Filmeinzelbilder -- (2) Satellitenfotografien -- (3) Luftbildaufnahmen -- (4) Einfache Pressefotografien -- (5) Automatenpassbilder und Karteifotografien -- gg) Zusammenfassung -- 3. Alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- a) Schutz vor der Kopie und kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) Kein Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung -- b) Schutz vor der Kopie und anschließenden Entfernung eines Herkunftszeichens zur kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) (Kein) Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung c) Ergebnis: Kein alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- 4. Kein alternativer Schutz über das Vertragsrecht -- 5. Ergebnis: Teilweise Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- B. Wohlfahrtsverlust in Form einer Unternutzung -- I. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Schnappschüssen und einfachen Produktfotografien -- II. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- C. Abwägung von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- I. Investitionsintensive Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- II. Stockfotografien, Satellitenfotografien und zu kommerziellen Zwecken erstellte Luftbildaufnahmen -- III. Weitere Lichtbildkategorien -- D. Ergebnis zur rechtsökonomischen Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG: Legitimationsmangel -- Teil 4: Die Reform des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Reformansätze -- I. Abschaffung von 72 UrhG -- II. Einschränkung von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Bereichsspezifische Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- B. Folgenabwägung -- I. Folgen einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 1. Vorteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 2. Nachteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- II. Folgen einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- 1. Vorteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition 2. Nachteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Folgen einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- 1. Vorteile einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- 2. Nachteile einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Folgen einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- 1. Vorteile einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- 2. Nachteile einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- C. Abwägung der Folgen -- D. Reform des Anwendungsbereiches: Einschränkung durch die Erfordernisse einer Anfertigung durch einen Berufsfotografen und einer wesentlichen Investition sowie Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- I. Einschränkung des Anwendungsbereiches von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition und der Anfertigung durch einen Berufsfotografen -- 1. Definition einer wesentlichen Investition -- a) Investition -- b) Wesentlichkeit der Investition -- 2. Kennzeichnungspflicht -- 3. Rechteinhaberschaft -- II. Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- E. Reform auf urheberpersönlicher Ebene -- I. Bisherige Kritik am Umfang des Namensnennungsrechts nach 13 UrhG -- II. Bisherige Kritik an der Höhe des Schadensersatzanspruches im Fall einer Verletzung des Namensnennungsrechts aus 13 UrhG. III. Vergleich zum beschränkten Namensnennungsrecht von Lichtbildnern in Österreich Der Lichtbildschutz nach 72 UrhG ist aus rechtsökonomischer Perspektive reformbedürftig. 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Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- V. Stockfotografie -- VI. Weitere Einzelfälle -- Teil 2: Die rechtsökonomische Analyse als Bewertungsmaßstab -- A. Rechtfertigungsansatz der Anreiz- und Nutzungsoptimierung -- I. Anreizwirkung als Wohlfahrtsgewinn eines urheberrechtlichen Schutzrechtes II. Unternutzung als Wohlfahrtsverlust eines urheberrechtlichen Schutzrechtes -- III. Erfordernis eines Ausgleichs von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- B. Eignung des Ansatzes der Anreiz- und Nutzungsoptimierung als Bewertungsmaßstab -- I. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung von Leistungsschutzrechten -- II. Besondere Eignung für die Analyse der Rechtfertigung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- Teil 3: Die rechtsökonomische Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Wohlfahrtsgewinn in Form einer Anreizwirkung -- I. Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildwerken -- 1. 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Anreizwirkung des aktuellen Lichtbildschutzes durch Investitionsschutz -- a) Bestimmung des Investitionsbegriffes -- aa) Historische Perspektive -- bb) Systematische Perspektive -- cc) Zusammenfassung: Investitionsbegriff -- b) Auswirkung der aktuellen Investitionshöhe und des aktuellen Amortisations- und kommerziellen Verwertungsinteresses auf die Anreizwirkung -- aa) Schnappschussfotografie im privaten Bereich -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes bb) Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- cc) Produktfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung des Lichtbildschutzes -- dd) Reproduktionsfotografien wissenschaftlicher und technischer Befunde und Erkenntnisse -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Keine Anreizwirkung -- ee) Stockfotografie -- (1) Investitionshöhe -- (2) Amortisations- und kommerzielles Verwertungsinteresse -- (3) Bedeutung des Lichtbildschutzes für die Verwirklichung der mit der Anfertigung verbundenen Interessen -- (4) Anreizwirkung -- ff) Weitere Einzelfälle -- (1) Filmeinzelbilder -- (2) Satellitenfotografien -- (3) Luftbildaufnahmen -- (4) Einfache Pressefotografien -- (5) Automatenpassbilder und Karteifotografien -- gg) Zusammenfassung -- 3. Alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- a) Schutz vor der Kopie und kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) Kein Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung -- b) Schutz vor der Kopie und anschließenden Entfernung eines Herkunftszeichens zur kommerziellen Nutzung durch Wettbewerber -- aa) (Kein) Schutz vor unmittelbarer Leistungsübernahme -- bb) Schutz vor vermeidbarer Herkunftstäuschung -- cc) Schutz vor gezielter Behinderung c) Ergebnis: Kein alternativer gesetzlicher Schutz über das Lauterkeitsrecht -- 4. Kein alternativer Schutz über das Vertragsrecht -- 5. Ergebnis: Teilweise Anreizwirkung des Lichtbildschutzes für die Schaffung von Lichtbildern -- B. Wohlfahrtsverlust in Form einer Unternutzung -- I. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Schnappschüssen und einfachen Produktfotografien -- II. Besonderer Wohlfahrtsverlust durch den Lichtbildschutz von Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- C. Abwägung von Wohlfahrtsgewinn und Wohlfahrtsverlust -- I. Investitionsintensive Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützter musealer Vorlagen -- II. Stockfotografien, Satellitenfotografien und zu kommerziellen Zwecken erstellte Luftbildaufnahmen -- III. Weitere Lichtbildkategorien -- D. Ergebnis zur rechtsökonomischen Legitimation des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG: Legitimationsmangel -- Teil 4: Die Reform des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- A. Reformansätze -- I. Abschaffung von 72 UrhG -- II. Einschränkung von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Bereichsspezifische Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- B. Folgenabwägung -- I. Folgen einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 1. Vorteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- 2. Nachteile einer Abschaffung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG -- II. Folgen einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- 1. Vorteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition 2. Nachteile einer Einschränkung des Lichtbildschutzes nach 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition -- III. Folgen einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- 1. Vorteile einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- 2. Nachteile einer bereichsspezifischen Abschaffung für Lichtbilder, die nicht berufsmäßig oder im Rahmen wissenschaftlicher oder technischer Tätigkeit hergestellt werden -- IV. Folgen einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- 1. Vorteile einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- 2. Nachteile einer Schranke für die Verwendung in sozialen Medien durch private Nutzer -- C. Abwägung der Folgen -- D. Reform des Anwendungsbereiches: Einschränkung durch die Erfordernisse einer Anfertigung durch einen Berufsfotografen und einer wesentlichen Investition sowie Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- I. Einschränkung des Anwendungsbereiches von 72 UrhG durch das Erfordernis einer wesentlichen Investition und der Anfertigung durch einen Berufsfotografen -- 1. Definition einer wesentlichen Investition -- a) Investition -- b) Wesentlichkeit der Investition -- 2. Kennzeichnungspflicht -- 3. Rechteinhaberschaft -- II. Einführung einer Schrankenbestimmung für die private und wissenschaftliche Nutzung -- E. Reform auf urheberpersönlicher Ebene -- I. Bisherige Kritik am Umfang des Namensnennungsrechts nach 13 UrhG -- II. Bisherige Kritik an der Höhe des Schadensersatzanspruches im Fall einer Verletzung des Namensnennungsrechts aus 13 UrhG. III. Vergleich zum beschränkten Namensnennungsrecht von Lichtbildnern in Österreich Urheberrecht (DE-588)4062127-3 gnd Fotografie (DE-588)4045895-7 gnd |
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