Der Vertreter des Öffentlichen Interesses in der VwGO.:
Gespeichert in:
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Duncker & Humblot
2022
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Schriften zum Öffentlichen Recht
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Schlagworte: | |
Online-Zugang: | HWR01 |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (257 Seiten) |
ISBN: | 9783428585991 |
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505 | 8 | |a Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- A. Einleitung -- B. Aufgaben des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht -- I. Unterstützung des Gerichts bei der Rechtfindung -- 1. Bedeutung der Revisionsinstanz für die Rechtsfortbildung -- 2. Vermittlung von Hintergrundinformationen -- II. Vertretung übergeordneter Interessen des Gemeinwohls im Verfahren -- 1. Begründung eines Doppelauftrags, der über die bloße Rechtsdurchsetzung hinausgeht -- 2. Inhalt der vom VBI vorzubringenden Gemeinwohlaspekte -- 3. Abgrenzung des Vorbringens von Gemeinwohlaspekten und der Rechtsdurchsetzung -- 4. Diskrepanz zwischen grundsätzlichen Interessenkonflikten und Parteiprozess -- a) Regelungsgegenstände von Privatrecht und Verwaltungsrecht -- b) Auswirkung auf die Tätigkeit des VBI -- 5. Vertretung konkurrierender öffentlicher Interessen -- 6. Einfluss der Bundesregierung auf den VBI -- a) Weisungsgebundenheit als wichtiger Faktor für die Aufgaben -- b) Strikte Abhängigkeit von der Bundesregierung -- c) Inhaltliche Unabhängigkeit des VBI -- d) Öffentliches Interesse als gesamtstaatliche Perspektive des VBI -- e) Abgrenzung zu den VöI auf Grundlage von 36 Abs. 1 S. 1 VwGO -- 7. Kontroll- und Wächterfunktion des VBI -- III. Entlastung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren -- IV. Vermittlung von Informationen und Beratung -- C. Der Begriff des öffentlichen Interesses -- I. Die subjektive Komponente des öffentlichen Interesses -- II. Die objektive Komponente des öffentlichen Interesses -- III. Schlussfolgerungen für die Aufgabe des VBI -- IV. Bezug von Rechtsprechung und Verwaltung zum öffentlichen Interesse -- V. "Öffentliches Interesse" als Rechtsbegriff -- D. Prozessuale Stellung des VBI -- I. Das Erfordernis einer Beteiligungserklärung -- 1. Informationspflicht des Gerichts -- 2. Akteneinsichtsrecht gemäß 100 Abs. 1 VwGO? | |
505 | 8 | |a 3. Abgabe einer Beteiligungserklärung -- a) Generelle Beteiligungsverzichtserklärung -- b) Generelle Beteiligungserklärung -- c) Auswirkungen eines Beteiligungsverzichts auf die gerichtliche Informationspflicht -- 4. Verfahren, an denen sich der VBI beteiligen kann -- 5. Das Erfordernis eines bereits anhängigen Verfahrens für die Beteiligung -- II. Rechte des VöI im Gerichtsverfahren -- 1. Antragsrecht -- 2. Beschränkungen durch die fehlende Dispositionsbefugnis -- 3. Rechtsmittelbefugnis -- a) Befugnis des VöI, Anschlussrevision einzulegen -- b) Befugnis, Nichtigkeits- und Restitutionsklage zu erheben -- c) Befugnis, Anhörungsrüge zu erheben -- aa) Anhörungsrügen wegen der Rechtsverletzung eines anderen Beteiligten -- bb) Anhörungsrügen wegen Verletzung des eigenen rechtlichen Gehörs -- 4. Vergleich mit der Rechtsstellung eines Beigeladenen -- a) Reichweite der Befugnis, eigene Anträge zu stellen -- aa) Beschränkung der Anträge auf den bereits anhängigen Streitgegenstand -- bb) Befugnis, über den bereits anhängigen Streitgegenstand hinauszugehen -- cc) Abstellen auf die subjektive Betroffenheit durch das Verfahren -- b) Unterschiedliche Beteiligungsvoraussetzungen bei VBI und notwendig Beigeladenem -- c) Unterschiedliche Befugnisse bezüglich der Reichweite der Anträge -- d) Gemeinsamkeit in der Beschränktheit der Dispositionsbefugnis -- e) Ergebnis -- 5. Kritik an der gesetzlichen Konzeption des VBI als Beteiligter -- E. Der VöI als Besonderheit des Verwaltungsprozesses -- I. Vergleich zu Rechtsfiguren in anderen Verfahrensarten -- 1. Finanzgerichtsbarkeit -- a) Funktion der Regelung -- b) Prozessuale Befugnisse aufgrund dieser Regelung -- c) Erklärung für die von der Einrichtung des VöI abweichende Regelung in der Finanzgerichtsbarkeit -- aa) Nahezu ausschließliche Betroffenheit des Finanzressorts | |
505 | 8 | |a bb) Gleich gelagerte den Verfahren zugrunde liegende Interessen der Beteiligten -- cc) Geringere Komplexität des Abwägungsvorgangs zur Herausarbeitung des öffentlichen Interesses in finanzgerichtlichen Verfahren -- d) Keine Vertretung des öffentlichen Interesses durch eine unabhängige Einrichtung -- 2. Sozialgerichtsbarkeit -- a) Anwendungsbereich von 75 Abs. 1 S. 2 SGG -- b) Rechtsnatur von 75 Abs. 1 S. 2 SGG -- c) Das Beitrittsrecht gemäß 75 Abs. 1 S. 2 SGG als Ersatz für den in der Sozialgerichtsbarkeit fehlenden VöI -- aa) Ablehnung eines Äquivalents zum VöI -- bb) 75 Abs. 1 S. 2 SGG als Ersatz für den fehlenden VöI in der Sozialgerichtsbarkeit -- d) Erklärung für die von der Einrichtung des VöI abweichende Regelung in der Sozialgerichtsbarkeit -- aa) Gründe für die Ausgestaltung als Beitrittsrecht -- bb) Erklärung für inhaltliche Begrenztheit von 75 Abs. 1 S. 2 SGG auf das soziale Entschädigungsrecht -- (1) Sinn und Zweck sowie systematische Einordnung des sozialen Entschädigungsrechts -- (2) Historische Entwicklung des sozialen Entschädigungsrechts -- (3) Entbehrlichkeit einer besonderen Vertretung des öffentlichen Interesses in den übrigen Bereichen des Sozialrechts -- 3. Ordentliche Gerichtsbarkeit -- a) Strafprozess -- aa) Funktion der Staatsanwaltschaft im Strafprozess -- (1) Ermittlungs- und Anklagefunktion -- (2) Prozessuale Rechte der Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren -- (3) Vollstreckungsfunktion -- bb) Gründe für die Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren -- b) Zivilprozess -- aa) Befugnisse der Staatsanwaltschaft im Zivilprozess -- (1) Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes -- (2) Klagebefugnis im Rahmen des Entmündigungsverfahrens -- (3) Befugnis zur Erhebung der Ehenichtigkeitsklage -- (4) Beteiligung in Verschollenheitssachen | |
505 | 8 | |a bb) Bedeutung der Beteiligung an zivilgerichtlichen Verfahren für die Arbeit der Staatsanwaltschaft in der Praxis -- cc) Gründe für das Fehlen einer mit dem VöI vergleichbaren Institution in der Zivilgerichtsbarkeit -- (1) Bedeutung des öffentlichen Interesses für die Freiwillige Gerichtsbarkeit -- (2) Bedeutung des öffentlichen Interesses für die streitige Zivilgerichtsbarkeit -- (3) Gründe für die Abschaffung der meisten Befugnisse der Staatsanwaltschaft in der Zivilgerichtsbarkeit -- II. Einordnung des VöI im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Hintergrund der Regelungen in den anderen Verfahrensarten -- 1. Funktionen des Verwaltungsgerichtsprozesses -- a) Subjektive Funktion -- b) Objektive Funktion -- 2. Konsequenzen der Funktionen des Verwaltungsgerichtsprozesses für die verfahrensrechtliche Ausgestaltung -- a) Einordnung der Funktionen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zwischen Zivilprozess und Strafverfahren -- b) Geltung des Untersuchungsgrundsatzes als Folge der Funktionen des Verwaltungsprozesses -- aa) Vorrang des Gesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG als Geltungsgrund -- bb) Ausgleich eines Ungleichgewichts zwischen den Beteiligten -- cc) Kritik an den vorgenannten Gründen für den Untersuchungsgrundsatz -- dd) Bezug des Verwaltungshandelns zum öffentlichen Interesse als Geltungsgrund -- ee) Stellungnahme zu den unterschiedlichen Ansichten -- c) Praktische Bedeutung der Unterscheidung zwischen Verhandlungs- und Untersuchungsgrundsatz -- 3. Zusammenhang zwischen den prozessualen Grundsätzen und der Wahrnehmung des öffentlichen Interesses im Prozess -- 4. Übertragung dieses Ergebnisses auf Finanz- und Sozialgerichtsverfahren -- III. Vergleich der Funktion des VöI, Hintergrundinformationen zu vermitteln, zu verwandten Rechtsfiguren -- 1. Parallele des VöI zum amicus curiae | |
505 | 8 | |a 2. Vergleich zu Stellungnahmen Sachkundiger vor dem Bundesverfassungsgericht -- F. Die praktische Arbeit des VBI -- I. Organisation der Einrichtung des VBI -- 1. Anforderungen an die Organisation des VBI aufgrund seiner Funktion -- 2. Organisation des ehemaligen OBA -- 3. Bewertung der Organisation des heutigen VBI im Hinblick auf die Gewährleistung einer hinreichenden Unabhängigkeit -- a) Eingliederung des VBI in das Bundesministerium des Innern als "besondere Organisationseinheit" -- b) Weisungsgebundenheit an und Bestellung durch die Bundesregierung als Kollegialorgan -- c) Vertretungsverbot des VBI in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht -- d) Hintergrund der Ersetzung des OBA durch den VBI -- e) Persönliche Stellung des VBI in der Verwaltung im Vergleich zum OBA -- f) Ergebnis -- II. Aufbau der Arbeitsgruppe VBI als zentrale Organisationseinheit der Bundesregierung -- 1. Der gegenwärtige innere Aufbau der "Arbeitsgruppe VBI" -- 2. Vergleich des inneren Aufbaus der "Arbeitsgruppe VBI" mit dem früheren OBA und Bewertung -- 3. Gegenstand des Begriffs "VBI" -- III. Die praktische Arbeitsweise des VBI -- 1. Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit des öffentlichen Interesses -- a) Rechtliche Prüfung des Verfahrens und Einordnung in die bisherige Rechtsprechung -- b) Verneinung des öffentlichen Interesses -- c) Bejahung des öffentlichen Interesses -- aa) Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen -- bb) Grundlegende Bedeutung für Verständnis und Anwendung von Bundesrecht im Einzelfall -- cc) Unabhängigkeit von den politischen Vorstellungen des Gesetzgebers -- 2. Beschaffung einschlägiger Hintergrundinformationen -- 3. Erstellung und Einführung einer schriftlichen Stellungnahme in das Verfahren -- a) Erstellung des Votums -- b) Teilnahme an der mündlichen Verhandlung | |
505 | 8 | |a c) Statistik zu den Voten von OBA und VBI. | |
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Ordentliche Gerichtsbarkeit -- a) Strafprozess -- aa) Funktion der Staatsanwaltschaft im Strafprozess -- (1) Ermittlungs- und Anklagefunktion -- (2) Prozessuale Rechte der Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren -- (3) Vollstreckungsfunktion -- bb) Gründe für die Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren -- b) Zivilprozess -- aa) Befugnisse der Staatsanwaltschaft im Zivilprozess -- (1) Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes -- (2) Klagebefugnis im Rahmen des Entmündigungsverfahrens -- (3) Befugnis zur Erhebung der Ehenichtigkeitsklage -- (4) Beteiligung in Verschollenheitssachen</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">bb) Bedeutung der Beteiligung an zivilgerichtlichen Verfahren für die Arbeit der Staatsanwaltschaft in der Praxis -- cc) Gründe für das Fehlen einer mit dem VöI vergleichbaren Institution in der Zivilgerichtsbarkeit -- (1) Bedeutung des öffentlichen Interesses für die Freiwillige Gerichtsbarkeit -- (2) Bedeutung des öffentlichen Interesses für die streitige Zivilgerichtsbarkeit -- (3) Gründe für die Abschaffung der meisten Befugnisse der Staatsanwaltschaft in der Zivilgerichtsbarkeit -- II. Einordnung des VöI im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Hintergrund der Regelungen in den anderen Verfahrensarten -- 1. Funktionen des Verwaltungsgerichtsprozesses -- a) Subjektive Funktion -- b) Objektive Funktion -- 2. Konsequenzen der Funktionen des Verwaltungsgerichtsprozesses für die verfahrensrechtliche Ausgestaltung -- a) Einordnung der Funktionen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zwischen Zivilprozess und Strafverfahren -- b) Geltung des Untersuchungsgrundsatzes als Folge der Funktionen des Verwaltungsprozesses -- aa) Vorrang des Gesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG als Geltungsgrund -- bb) Ausgleich eines Ungleichgewichts zwischen den Beteiligten -- cc) Kritik an den vorgenannten Gründen für den Untersuchungsgrundsatz -- dd) Bezug des Verwaltungshandelns zum öffentlichen Interesse als Geltungsgrund -- ee) Stellungnahme zu den unterschiedlichen Ansichten -- c) Praktische Bedeutung der Unterscheidung zwischen Verhandlungs- und Untersuchungsgrundsatz -- 3. 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Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit des öffentlichen Interesses -- a) Rechtliche Prüfung des Verfahrens und Einordnung in die bisherige Rechtsprechung -- b) Verneinung des öffentlichen Interesses -- c) Bejahung des öffentlichen Interesses -- aa) Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen -- bb) Grundlegende Bedeutung für Verständnis und Anwendung von Bundesrecht im Einzelfall -- cc) Unabhängigkeit von den politischen Vorstellungen des Gesetzgebers -- 2. Beschaffung einschlägiger Hintergrundinformationen -- 3. 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spelling | Wolters, Oliver Verfasser aut Der Vertreter des Öffentlichen Interesses in der VwGO. 1st ed Berlin Duncker & Humblot 2022 ©2022 1 Online-Ressource (257 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Schriften zum Öffentlichen Recht Description based on publisher supplied metadata and other sources Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- A. Einleitung -- B. Aufgaben des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht -- I. Unterstützung des Gerichts bei der Rechtfindung -- 1. Bedeutung der Revisionsinstanz für die Rechtsfortbildung -- 2. Vermittlung von Hintergrundinformationen -- II. Vertretung übergeordneter Interessen des Gemeinwohls im Verfahren -- 1. Begründung eines Doppelauftrags, der über die bloße Rechtsdurchsetzung hinausgeht -- 2. Inhalt der vom VBI vorzubringenden Gemeinwohlaspekte -- 3. Abgrenzung des Vorbringens von Gemeinwohlaspekten und der Rechtsdurchsetzung -- 4. Diskrepanz zwischen grundsätzlichen Interessenkonflikten und Parteiprozess -- a) Regelungsgegenstände von Privatrecht und Verwaltungsrecht -- b) Auswirkung auf die Tätigkeit des VBI -- 5. Vertretung konkurrierender öffentlicher Interessen -- 6. Einfluss der Bundesregierung auf den VBI -- a) Weisungsgebundenheit als wichtiger Faktor für die Aufgaben -- b) Strikte Abhängigkeit von der Bundesregierung -- c) Inhaltliche Unabhängigkeit des VBI -- d) Öffentliches Interesse als gesamtstaatliche Perspektive des VBI -- e) Abgrenzung zu den VöI auf Grundlage von 36 Abs. 1 S. 1 VwGO -- 7. Kontroll- und Wächterfunktion des VBI -- III. Entlastung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren -- IV. Vermittlung von Informationen und Beratung -- C. Der Begriff des öffentlichen Interesses -- I. Die subjektive Komponente des öffentlichen Interesses -- II. Die objektive Komponente des öffentlichen Interesses -- III. Schlussfolgerungen für die Aufgabe des VBI -- IV. Bezug von Rechtsprechung und Verwaltung zum öffentlichen Interesse -- V. "Öffentliches Interesse" als Rechtsbegriff -- D. Prozessuale Stellung des VBI -- I. Das Erfordernis einer Beteiligungserklärung -- 1. Informationspflicht des Gerichts -- 2. Akteneinsichtsrecht gemäß 100 Abs. 1 VwGO? 3. Abgabe einer Beteiligungserklärung -- a) Generelle Beteiligungsverzichtserklärung -- b) Generelle Beteiligungserklärung -- c) Auswirkungen eines Beteiligungsverzichts auf die gerichtliche Informationspflicht -- 4. Verfahren, an denen sich der VBI beteiligen kann -- 5. Das Erfordernis eines bereits anhängigen Verfahrens für die Beteiligung -- II. Rechte des VöI im Gerichtsverfahren -- 1. Antragsrecht -- 2. Beschränkungen durch die fehlende Dispositionsbefugnis -- 3. 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Der VöI als Besonderheit des Verwaltungsprozesses -- I. Vergleich zu Rechtsfiguren in anderen Verfahrensarten -- 1. Finanzgerichtsbarkeit -- a) Funktion der Regelung -- b) Prozessuale Befugnisse aufgrund dieser Regelung -- c) Erklärung für die von der Einrichtung des VöI abweichende Regelung in der Finanzgerichtsbarkeit -- aa) Nahezu ausschließliche Betroffenheit des Finanzressorts bb) Gleich gelagerte den Verfahren zugrunde liegende Interessen der Beteiligten -- cc) Geringere Komplexität des Abwägungsvorgangs zur Herausarbeitung des öffentlichen Interesses in finanzgerichtlichen Verfahren -- d) Keine Vertretung des öffentlichen Interesses durch eine unabhängige Einrichtung -- 2. Sozialgerichtsbarkeit -- a) Anwendungsbereich von 75 Abs. 1 S. 2 SGG -- b) Rechtsnatur von 75 Abs. 1 S. 2 SGG -- c) Das Beitrittsrecht gemäß 75 Abs. 1 S. 2 SGG als Ersatz für den in der Sozialgerichtsbarkeit fehlenden VöI -- aa) Ablehnung eines Äquivalents zum VöI -- bb) 75 Abs. 1 S. 2 SGG als Ersatz für den fehlenden VöI in der Sozialgerichtsbarkeit -- d) Erklärung für die von der Einrichtung des VöI abweichende Regelung in der Sozialgerichtsbarkeit -- aa) Gründe für die Ausgestaltung als Beitrittsrecht -- bb) Erklärung für inhaltliche Begrenztheit von 75 Abs. 1 S. 2 SGG auf das soziale Entschädigungsrecht -- (1) Sinn und Zweck sowie systematische Einordnung des sozialen Entschädigungsrechts -- (2) Historische Entwicklung des sozialen Entschädigungsrechts -- (3) Entbehrlichkeit einer besonderen Vertretung des öffentlichen Interesses in den übrigen Bereichen des Sozialrechts -- 3. Ordentliche Gerichtsbarkeit -- a) Strafprozess -- aa) Funktion der Staatsanwaltschaft im Strafprozess -- (1) Ermittlungs- und Anklagefunktion -- (2) Prozessuale Rechte der Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren -- (3) Vollstreckungsfunktion -- bb) Gründe für die Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren -- b) Zivilprozess -- aa) Befugnisse der Staatsanwaltschaft im Zivilprozess -- (1) Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes -- (2) Klagebefugnis im Rahmen des Entmündigungsverfahrens -- (3) Befugnis zur Erhebung der Ehenichtigkeitsklage -- (4) Beteiligung in Verschollenheitssachen bb) Bedeutung der Beteiligung an zivilgerichtlichen Verfahren für die Arbeit der Staatsanwaltschaft in der Praxis -- cc) Gründe für das Fehlen einer mit dem VöI vergleichbaren Institution in der Zivilgerichtsbarkeit -- (1) Bedeutung des öffentlichen Interesses für die Freiwillige Gerichtsbarkeit -- (2) Bedeutung des öffentlichen Interesses für die streitige Zivilgerichtsbarkeit -- (3) Gründe für die Abschaffung der meisten Befugnisse der Staatsanwaltschaft in der Zivilgerichtsbarkeit -- II. Einordnung des VöI im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Hintergrund der Regelungen in den anderen Verfahrensarten -- 1. Funktionen des Verwaltungsgerichtsprozesses -- a) Subjektive Funktion -- b) Objektive Funktion -- 2. Konsequenzen der Funktionen des Verwaltungsgerichtsprozesses für die verfahrensrechtliche Ausgestaltung -- a) Einordnung der Funktionen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zwischen Zivilprozess und Strafverfahren -- b) Geltung des Untersuchungsgrundsatzes als Folge der Funktionen des Verwaltungsprozesses -- aa) Vorrang des Gesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG als Geltungsgrund -- bb) Ausgleich eines Ungleichgewichts zwischen den Beteiligten -- cc) Kritik an den vorgenannten Gründen für den Untersuchungsgrundsatz -- dd) Bezug des Verwaltungshandelns zum öffentlichen Interesse als Geltungsgrund -- ee) Stellungnahme zu den unterschiedlichen Ansichten -- c) Praktische Bedeutung der Unterscheidung zwischen Verhandlungs- und Untersuchungsgrundsatz -- 3. 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Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit des öffentlichen Interesses -- a) Rechtliche Prüfung des Verfahrens und Einordnung in die bisherige Rechtsprechung -- b) Verneinung des öffentlichen Interesses -- c) Bejahung des öffentlichen Interesses -- aa) Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen -- bb) Grundlegende Bedeutung für Verständnis und Anwendung von Bundesrecht im Einzelfall -- cc) Unabhängigkeit von den politischen Vorstellungen des Gesetzgebers -- 2. Beschaffung einschlägiger Hintergrundinformationen -- 3. Erstellung und Einführung einer schriftlichen Stellungnahme in das Verfahren -- a) Erstellung des Votums -- b) Teilnahme an der mündlichen Verhandlung c) Statistik zu den Voten von OBA und VBI. 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Akteneinsichtsrecht gemäß 100 Abs. 1 VwGO? 3. Abgabe einer Beteiligungserklärung -- a) Generelle Beteiligungsverzichtserklärung -- b) Generelle Beteiligungserklärung -- c) Auswirkungen eines Beteiligungsverzichts auf die gerichtliche Informationspflicht -- 4. Verfahren, an denen sich der VBI beteiligen kann -- 5. Das Erfordernis eines bereits anhängigen Verfahrens für die Beteiligung -- II. Rechte des VöI im Gerichtsverfahren -- 1. Antragsrecht -- 2. Beschränkungen durch die fehlende Dispositionsbefugnis -- 3. Rechtsmittelbefugnis -- a) Befugnis des VöI, Anschlussrevision einzulegen -- b) Befugnis, Nichtigkeits- und Restitutionsklage zu erheben -- c) Befugnis, Anhörungsrüge zu erheben -- aa) Anhörungsrügen wegen der Rechtsverletzung eines anderen Beteiligten -- bb) Anhörungsrügen wegen Verletzung des eigenen rechtlichen Gehörs -- 4. 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Sozialgerichtsbarkeit -- a) Anwendungsbereich von 75 Abs. 1 S. 2 SGG -- b) Rechtsnatur von 75 Abs. 1 S. 2 SGG -- c) Das Beitrittsrecht gemäß 75 Abs. 1 S. 2 SGG als Ersatz für den in der Sozialgerichtsbarkeit fehlenden VöI -- aa) Ablehnung eines Äquivalents zum VöI -- bb) 75 Abs. 1 S. 2 SGG als Ersatz für den fehlenden VöI in der Sozialgerichtsbarkeit -- d) Erklärung für die von der Einrichtung des VöI abweichende Regelung in der Sozialgerichtsbarkeit -- aa) Gründe für die Ausgestaltung als Beitrittsrecht -- bb) Erklärung für inhaltliche Begrenztheit von 75 Abs. 1 S. 2 SGG auf das soziale Entschädigungsrecht -- (1) Sinn und Zweck sowie systematische Einordnung des sozialen Entschädigungsrechts -- (2) Historische Entwicklung des sozialen Entschädigungsrechts -- (3) Entbehrlichkeit einer besonderen Vertretung des öffentlichen Interesses in den übrigen Bereichen des Sozialrechts -- 3. 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