Die kirchlichen Fachhochschulen als Gegenstand des Staatskirchenrechts:

Das HRG (Hochschulrahmengesetz) erlaubt den Kirchen die Einrichtung kircheneigener Fachhochschulen. Diese sind gemeinsame Angelegenheit von Kirche und Staat. Die Rechtslage legt Pirson hier dar. Zunächst beschreibt er die staatsrechtlichen Regelungen, sodann, besonders ausführlich, die möglichen kir...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Pirson, Dietrich 1929-2021 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1985
Schlagworte:
Zusammenfassung:Das HRG (Hochschulrahmengesetz) erlaubt den Kirchen die Einrichtung kircheneigener Fachhochschulen. Diese sind gemeinsame Angelegenheit von Kirche und Staat. Die Rechtslage legt Pirson hier dar. Zunächst beschreibt er die staatsrechtlichen Regelungen, sodann, besonders ausführlich, die möglichen kirchenrechtlichen (evangelisch und katholisch, der Schwerpunkt liegt bei der evangelischen Rechtslage) und abschließend die Möglichkeit eigener fachhochschulischer Satzungen oder Grundordnungen (bzw. studentenschaftlicher Satzungen), sowie eigener Studien- und Prüfungsordnungen. Im dritten Teil geht Pirson auf folgende Rechtsfragen ein: Rechtsform der kirchlichen Fachhochschulen, Selbstverwaltung, Wissenschaftsfreiheit, Benutzungsverhältnis, Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Fachhochschule und Benutzern, staatliche und kirchliche Aufsicht. Abschließend behandelt Pirson Gefahren, die sich aus dem HRG für die kirchlichen Belange ergeben könnten: staatliche Bedingungen für die Zulassung von Bewerbern; Abhängigkeit staatlicher Zuschüsse an staatliche Zielsetzung
ISSN:0044-2690

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