Ostern 68: ein Film über die Notstandsübungen in Westdeutschland und Westberlin

Als Notstandsgesetze bezeichnet man Gesetze, die in Kraft treten bzw. anzuwenden sind, wenn ein Staat nicht durch ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann, und die bestimmte Befugnisse auf die Regierung oder einzelne Personen übertragen, um auf Krisen und Ausnahmezustände reagiere...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Hornig, Harry (RegisseurIn)
Format: Video Software Buchkapitel
Sprache:Undetermined
Schlagworte:
Zusammenfassung:Als Notstandsgesetze bezeichnet man Gesetze, die in Kraft treten bzw. anzuwenden sind, wenn ein Staat nicht durch ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann, und die bestimmte Befugnisse auf die Regierung oder einzelne Personen übertragen, um auf Krisen und Ausnahmezustände reagieren zu können. / Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition, vom Bundestag verabschiedet. Dies wurde von massiven Protesten der so genannten außerparlamentarischen Opposition begleitet. Die Notstandsgesetze änderten das Grundgesetz zum 17. Mal und fügten eine Notstandsverfassung ein, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen (Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg) sichern soll. [.wikipedia]
Beschreibung:[DVD-R] (14 Min.) s/w [Start nach 00:15:00 Min.]

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

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