Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG und Einlagenrückgewähr: Haftungsgefahren erkennen - Fehler vermeiden - Fehler korrigieren

Kapitalgesellschaften müssen ein steuerliches Einlagekonto führen. Nur die Rückgewähr der Gesellschaftereinlagen führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften beim Gesellschafter. Zur Dokumentation der Steuerfreiheit müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirts...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ott, Hans (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Nürnberg Datev e.G. 2022
Ausgabe:3.. Auflage
Schriftenreihe:Kompaktwissen für GmbH
Online-Zugang:DE-B768
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Zusammenfassung:Kapitalgesellschaften müssen ein steuerliches Einlagekonto führen. Nur die Rückgewähr der Gesellschaftereinlagen führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften beim Gesellschafter. Zur Dokumentation der Steuerfreiheit müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres auf dem steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Das steuerliche Einlagekonto ist jährlich fortzuschreiben. Hier gibt es verschiedene Fehlerquellen, die dazu führen, dass keine steuerneutrale Auskehrung aus dem Einlagekonto gegeben ist. Die aktualisierte Ausgabe des Kompaktwissens berücksichtigt zahlreiche Neuerungen, wie beispielsweise die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Sie stellt klar, dass auch im Fall der Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto zugelassen ist. Sie mindern das Einlagekonto der Organgesellschaft. Darüber hinaus enthält das Kompaktwissen praxisrelevante Ausführungen zu Einbringung und Feststellung des Einlagekontos im Fall der Option zur Körperschaftsteuerpflicht nach § 1a KStG.
Beschreibung:1 Online-Ressource (84 Seiten)