Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich: Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016
Das deutsche Namensrecht gilt als veraltet und kompliziert. Eine grundlegende Reform wird daher vielfach verlangt. Das schwedische Namensrecht hingegen wurde bereits 2016 umfassend reformiert. Der Vergleich mit dem schwedischen Namensrecht kann und sollte Anregung und Inspiration für eine solche Ref...
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | English |
Veröffentlicht: |
Frankfurt a.M.
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
2022
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Studien Zum Deutschen und Internationalen Familien- und Erbrecht Ser.
v.34 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | HWR01 |
Zusammenfassung: | Das deutsche Namensrecht gilt als veraltet und kompliziert. Eine grundlegende Reform wird daher vielfach verlangt. Das schwedische Namensrecht hingegen wurde bereits 2016 umfassend reformiert. Der Vergleich mit dem schwedischen Namensrecht kann und sollte Anregung und Inspiration für eine solche Reform des deutschen Namensrechts sein |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (262 Seiten) |
ISBN: | 9783631887950 9783631887943 |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nmm a2200000 cb4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV048633114 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 00000000000000.0 | ||
007 | cr|uuu---uuuuu | ||
008 | 230105s2022 |||| o||u| ||||||eng d | ||
020 | |a 9783631887950 |q electronic bk. |9 978-3-631-88795-0 | ||
020 | |a 9783631887943 |9 978-3-631-88794-3 | ||
035 | |a (ZDB-30-PQE)EBC30279165 | ||
035 | |a (ZDB-30-PAD)EBC30279165 | ||
035 | |a (ZDB-89-EBL)EBL30279165 | ||
035 | |a (OCoLC)1352971440 | ||
035 | |a (DE-599)BVBBV048633114 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rda | ||
041 | 0 | |a eng | |
049 | |a DE-2070s | ||
084 | |a PD 3090 |0 (DE-625)135154: |2 rvk | ||
084 | |a PU 4010 |0 (DE-625)140546: |2 rvk | ||
100 | 1 | |a Dietrich, Leonie |e Verfasser |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich |b Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
250 | |a 1st ed | ||
264 | 1 | |a Frankfurt a.M. |b Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |c 2022 | |
264 | 4 | |c ©2022 | |
300 | |a 1 Online-Ressource (262 Seiten) | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b c |2 rdamedia | ||
338 | |b cr |2 rdacarrier | ||
490 | 0 | |a Studien Zum Deutschen und Internationalen Familien- und Erbrecht Ser. |v v.34 | |
505 | 8 | |a Cover -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel 1: Einleitung -- Kapitel 2: Die Grundlagen des Personennamens -- A. Die Funktionen des Personennamens -- I. Identifikations- und Individualisierungsfunktion -- 1. Das staatliche Identifikationsinteresse -- 2. Das gesellschaftliche Interesse an "Erkennbarkeit" -- 3. Der Name als Ausdruck der eigenen Identität -- II. Familiale Zuordnungsfunktion -- III. Der Grundsatz der Namenskontinuität -- IV. Zusammenfassung -- B. Die Bestandteile des Personennamens -- I. Der Vorname / Rufname -- II. Der Familienname / Nachname -- 1. Der Geburtsname -- 2. Der Ehename -- 3. Der (eheliche) Begleitname -- 4. Der Doppelname / mehrgliedrige Name -- III. Der Zwischenname / Mittelname -- IV. Der Vatersname -- Kapitel 3: Das Namensrecht in Deutschland -- A. Entwicklung und Geschichte des deutschen Namensrechts -- I. Das deutsche Personennamensrecht vor Einführung des BGB -- II. Das deutsche Personennamensrecht ab 1900 -- B. Die den Namen betreffenden Vorschriften des nationalen Rechts -- I. Der Familienname -- 1. Der Ehename, 1355 BGB -- a. Die Entwicklung des 1355 BGB -- aa. Die herausragende Stellung des Mannesnamens -- bb. Die ersten Gleichberechtigungsbestrebungen -- cc. Die wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- dd. Die Abschaffung der Pflicht zur Führung eines Ehenamens -- b. Die Möglichkeiten der ehelichen Namensführung im Rahmen des heutigen 1355 BGB -- aa. Wahl eines Ehenamens -- bb. Wahl eines Ehenamens und Führen eines ehelichen Begleitnamens durch einen Ehegatten -- cc. Weiterführen der bisherigen Familiennamen -- c. Das Schicksal des Ehenamens nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegattens -- 2. Der Geburtsname des leiblichen Kindes -- a. Die Entwicklung und Geschichte des Kindsnamensrechts -- aa. Die Unterscheidung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern | |
505 | 8 | |a bb. Keine Möglichkeit eines Doppelnamens als Geburtsname -- cc. Die Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern -- b. Der Geburtsname des Kindes von Eltern mit Ehenamen -- c. Der Geburtsname des Kindes von Eltern ohne Ehenamen -- aa. Gemeinsame Sorge der Eltern -- bb. Alleinsorge eines Elternteils -- cc. Nachträgliche Veränderung der Sorgeberechtigung -- d. Sonderfälle der Namensänderung -- aa. Die Einbenennung -- bb. Die Namensänderung bei Scheinvaterschaft -- 3. Der Geburtsname des Adoptivkindes -- a. Grundsatz: Namensrechtliche Eingliederung in die Adoptivfamilie -- b. Ausnahme: Weiterführen des bisherigen Familiennamens als Teil des neuen Familiennamens -- c. Das Schicksal des Namens nach Aufhebung der Adoption -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb bei Geburt -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz -- 1. Die Namensänderung aus wichtigem Grund, 3 NamÄndG -- 2. Rechtsfolge: Wahl eines neuen Namens -- C. Das deutsche internationale Namensrecht -- I. Die Staatsangehörigkeit als primärer Anknüpfungspunkt -- II. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Ehenamens -- III. Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Familiennamens des Kindes -- IV. Auswirkungen eines Statutenwechsels -- 1. Grundsätzlich keine Auswirkung auf die Namensführung -- 2. Angleichung gem. Art. 47 EGBGB -- V. Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Namens -- 1. Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Art. 48 EGBGB -- a. Keine Diskriminierung von Doppelstaatern bei der Namenswahl - Garcia Avello -- b. Vermeidung hinkender Namensführung bei unterschiedlichen Anknüpfungspunkten in den Mitgliedsstaaten - Grunkin Paul -- c. Die Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Einführung von Art. 48 EGBGB -- 2. Inhalt des Art. 48 EGBGB: Möglichkeit der Wahl eines im EU-Ausland erworbenen Namens | |
505 | 8 | |a a. Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts -- b. Namenserwerb und Registrierung während eines gewöhnlichen Aufenthaltes in einem EU-Mitgliedsstaat -- aa. Der "Name" i.S.d. Art. 48 EGBGB -- bb. Erwerb und Eintragung im anderen Mitgliedsstaat -- cc. Der "gewöhnliche Aufenthalt" als Ausdruck der engen Verbindung zum anderen Mitgliedsstaat -- c. Ordre-Public-Vorbehalt -- d. Wirkung: Grundsätzlich ab Zeitpunkt des Namenserwerbs im Ausland -- e. Das Schicksal von dem deutschen Recht unbekannten Namensbestandteilen -- Kapitel 4: Das Namensrecht in Schweden -- A. Entwicklung und Geschichte des schwedischen Namensrechts -- I. Namensrechtliche Gebräuche und Sitten ohne Kodifizierung -- II. Die Entwicklung namensrechtlicher Regelungen ab 1901 -- B. Die Regelungen des "Namnlag 2016" -- I. Der Nachname -- 1. Die Namensführung in der Ehe -- a. Die Entwicklung des ehelichen Namensrechts in Schweden -- b. Das geltende Recht: Größere Wahlfreiheit und weniger Einschränkungen -- aa. Annahme des Nachnamens des Ehegattens -- bb. Bildung eines Doppelnamens -- cc. Annahme eines neugebildeten Nachnamens -- dd. Abschaffung weiterer Beschränkungen -- 2. Die Namensführung des leiblichen Kindes -- a. Weitergabe eines von den Eltern abgeleiteten Nachnamens an das gemeinsame Kind -- b. Weitergabe eines Nachnamens, der früher von einem Elternteil geführt wurde -- c. Neubildung eines Doppelnamens aus den Nachnamen der Eltern -- d. Neubildung eines Patronyms -- e. Weitergabe eines Nachnamens, den ein Geschwisterkind trägt -- f. Ausbleiben einer Namenswahl -- g. Spätere familienrechtliche Namensänderung des leiblichen Kindes -- 3. Die Namensführung des Adoptivkindes -- 4. Die Namensführung des Pflegekindes -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die administrative Nachnamensänderung | |
505 | 8 | |a 1. Die Nachnamensänderung gem. 13 Abs. 1 Alt. 1 Namnlag 2016 -- a. Eignung als Nachname -- b. Keine Verwechslungsgefahr -- c. Die Ausnahmetatbestände der 16-19 Namnlag 2016 -- aa. Nachnamensänderung in einen "geläufigen" Namen -- bb. Nachnamensänderung aufgrund Namensänderung eines Familienmitglieds -- cc. Nachnamensänderung aufgrund familiärer Tradition -- dd. Nachnamensänderung zu einem früher geführten Namen -- 2. Die Nachnamensänderung aus besonderen Gründen -- 3. Die lediglich formale Änderung des Nachnamens, 13 Abs. 2 Namnlag 2016 -- C. Das schwedische internationale Namensrecht -- I. Grundsätzliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit -- II. Wachsender Einfluss des Wohnsitzprinzips -- 1. Verbindliche Anwendung des Wohnsitzprinzips bei internordischen Sachverhalten -- 2. Wahlmöglichkeit von Ausländern mit Wohnsitz in Schweden -- III. Der Einfluss der Europäischen Union -- 1. Das Vertragsverletzungsverfahren "Andersson Benedet"640 -- 2. Die Überlegungen zu einem neuen internationalen Namensrecht -- 3. Einführung des heutigen 30 Namnlag 2016 (ehemals 49a Namnlag 1982) -- a. Namenserwerb in einem EWR-Staat oder der Schweiz -- b. Anwendbarkeit nur bei familienrechtlichem Namenserwerb -- c. Anknüpfungspunkt: Wohnsitz oder eine andere besondere Verbindung zum Staat des Namenserwerbs -- d. Einschränkungen für im Ausland erworbene Vornamen -- Kapitel 5: Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und schwedischen Namensrechts unter dem Gesichtspunkt einer deutschen Namensrechtsreform -- A. Die namensrechtliche Entwicklung im Vergleich -- I. Die Gleichberechtigungsbestrebungen in Deutschland und Schweden -- II. Der Funktionswandel des Personennamens -- 1. Der Name als Ausdruck familiärer Verbindung und als primäres Identifikationsmerkmal in Deutschland und Schweden | |
505 | 8 | |a 2. Funktionswandel durch die Einführung personenbezogener Identifikationsnummern -- 3. Anpassung des Namensrechts an den Funktionswandel des Namens -- III. Fazit -- B. Die Regelungen zum Familiennamen -- I. Die Namensführung in der Ehe -- 1. Aktuelle Möglichkeiten hinsichtlich der Namensführung in der Ehe in Deutschland und Schweden -- a. Getrennte Namensführung -- b. Führen eines einheitlichen Familiennamens -- c. Führen eines Doppelnamens -- d. Namensführung nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegatten -- e. Namensänderungen während der Ehe -- 2. Überlegungen für eine Reform des Namensrechts in Deutschland -- a. Abkehr vom gesetzgeberischen Leitbild des Ehenamens -- b. Abschaffung der Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung insgesamt -- c. Wahl eines gänzlich neugebildeten Namens -- d. Einführung von Doppelnamen -- aa. Die jahrzehntelange Diskussion um den Doppelnamen -- bb. Die schwedische Abkehr vom Mittelnamen als Vorbild für eine deutsche Reform? -- cc. Einführung von Doppelnamen als Konsequenz gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen -- i. Die Einführung von Doppelnamen führt zu einer Vereinfachung der Rechtslage -- ii. Doppelnamen fördern die Gleichberechtigung von Mann und Frau -- iii. Doppelnamen stärken die familiale Zuordnungsfunktion des Namens -- dd. Einführung einer Längenbegrenzung zur Vorbeugung überlanger Namensketten -- ee. Möglichkeit des Verkürzens eines Doppelnamens in einen eingliedrigen Namen -- ff. Fazit -- e. Abschaffung des ehelichen Begleitnamens -- f. Wiederholte Namensänderungen auch während der Ehe -- g. Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten? -- h. Fazit -- II. Der Geburtsname des Kindes -- 1. Aktuelle Situation hinsichtlich des Geburtsnamens des Kindes in Deutschland und Schweden -- a. Der Familienname, den beide Eltern bei der Geburt des Kindes gemeinsam führen, als Geburtsname des Kindes | |
505 | 8 | |a b. Der Familienname eines Elternteils als Geburtsname des Kindes | |
520 | 3 | |a Das deutsche Namensrecht gilt als veraltet und kompliziert. Eine grundlegende Reform wird daher vielfach verlangt. Das schwedische Namensrecht hingegen wurde bereits 2016 umfassend reformiert. Der Vergleich mit dem schwedischen Namensrecht kann und sollte Anregung und Inspiration für eine solche Reform des deutschen Namensrechts sein | |
650 | 0 | 7 | |a Rechtsvergleich |0 (DE-588)4115712-6 |2 gnd |9 rswk-swf |
650 | 0 | 7 | |a Reform |0 (DE-588)4115716-3 |2 gnd |9 rswk-swf |
650 | 0 | 7 | |a Namensrecht |0 (DE-588)4041190-4 |2 gnd |9 rswk-swf |
651 | 7 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |2 gnd |9 rswk-swf | |
651 | 7 | |a Schweden |0 (DE-588)4077258-5 |2 gnd |9 rswk-swf | |
653 | 6 | |a Electronic books | |
655 | 7 | |0 (DE-588)4113937-9 |a Hochschulschrift |2 gnd-content | |
689 | 0 | 0 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |D g |
689 | 0 | 1 | |a Schweden |0 (DE-588)4077258-5 |D g |
689 | 0 | 2 | |a Namensrecht |0 (DE-588)4041190-4 |D s |
689 | 0 | 3 | |a Reform |0 (DE-588)4115716-3 |D s |
689 | 0 | 4 | |a Rechtsvergleich |0 (DE-588)4115712-6 |D s |
689 | 0 | |5 DE-604 | |
776 | 0 | 8 | |i Erscheint auch als |n Druck-Ausgabe |a Dietrich, Leonie |t Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich |d Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,c2022 |z 9783631887943 |
912 | |a ZDB-30-PQE | ||
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-034008132 | ||
966 | e | |u https://ebookcentral.proquest.com/lib/hwr/detail.action?docID=30279165 |l HWR01 |p ZDB-30-PQE |q HWR_PDA_PQE |x Aggregator |3 Volltext |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804184767275466752 |
---|---|
adam_txt | |
any_adam_object | |
any_adam_object_boolean | |
author | Dietrich, Leonie |
author_facet | Dietrich, Leonie |
author_role | aut |
author_sort | Dietrich, Leonie |
author_variant | l d ld |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV048633114 |
classification_rvk | PD 3090 PU 4010 |
collection | ZDB-30-PQE |
contents | Cover -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel 1: Einleitung -- Kapitel 2: Die Grundlagen des Personennamens -- A. Die Funktionen des Personennamens -- I. Identifikations- und Individualisierungsfunktion -- 1. Das staatliche Identifikationsinteresse -- 2. Das gesellschaftliche Interesse an "Erkennbarkeit" -- 3. Der Name als Ausdruck der eigenen Identität -- II. Familiale Zuordnungsfunktion -- III. Der Grundsatz der Namenskontinuität -- IV. Zusammenfassung -- B. Die Bestandteile des Personennamens -- I. Der Vorname / Rufname -- II. Der Familienname / Nachname -- 1. Der Geburtsname -- 2. Der Ehename -- 3. Der (eheliche) Begleitname -- 4. Der Doppelname / mehrgliedrige Name -- III. Der Zwischenname / Mittelname -- IV. Der Vatersname -- Kapitel 3: Das Namensrecht in Deutschland -- A. Entwicklung und Geschichte des deutschen Namensrechts -- I. Das deutsche Personennamensrecht vor Einführung des BGB -- II. Das deutsche Personennamensrecht ab 1900 -- B. Die den Namen betreffenden Vorschriften des nationalen Rechts -- I. Der Familienname -- 1. Der Ehename, 1355 BGB -- a. Die Entwicklung des 1355 BGB -- aa. Die herausragende Stellung des Mannesnamens -- bb. Die ersten Gleichberechtigungsbestrebungen -- cc. Die wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- dd. Die Abschaffung der Pflicht zur Führung eines Ehenamens -- b. Die Möglichkeiten der ehelichen Namensführung im Rahmen des heutigen 1355 BGB -- aa. Wahl eines Ehenamens -- bb. Wahl eines Ehenamens und Führen eines ehelichen Begleitnamens durch einen Ehegatten -- cc. Weiterführen der bisherigen Familiennamen -- c. Das Schicksal des Ehenamens nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegattens -- 2. Der Geburtsname des leiblichen Kindes -- a. Die Entwicklung und Geschichte des Kindsnamensrechts -- aa. Die Unterscheidung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern bb. Keine Möglichkeit eines Doppelnamens als Geburtsname -- cc. Die Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern -- b. Der Geburtsname des Kindes von Eltern mit Ehenamen -- c. Der Geburtsname des Kindes von Eltern ohne Ehenamen -- aa. Gemeinsame Sorge der Eltern -- bb. Alleinsorge eines Elternteils -- cc. Nachträgliche Veränderung der Sorgeberechtigung -- d. Sonderfälle der Namensänderung -- aa. Die Einbenennung -- bb. Die Namensänderung bei Scheinvaterschaft -- 3. Der Geburtsname des Adoptivkindes -- a. Grundsatz: Namensrechtliche Eingliederung in die Adoptivfamilie -- b. Ausnahme: Weiterführen des bisherigen Familiennamens als Teil des neuen Familiennamens -- c. Das Schicksal des Namens nach Aufhebung der Adoption -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb bei Geburt -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz -- 1. Die Namensänderung aus wichtigem Grund, 3 NamÄndG -- 2. Rechtsfolge: Wahl eines neuen Namens -- C. Das deutsche internationale Namensrecht -- I. Die Staatsangehörigkeit als primärer Anknüpfungspunkt -- II. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Ehenamens -- III. Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Familiennamens des Kindes -- IV. Auswirkungen eines Statutenwechsels -- 1. Grundsätzlich keine Auswirkung auf die Namensführung -- 2. Angleichung gem. Art. 47 EGBGB -- V. Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Namens -- 1. Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Art. 48 EGBGB -- a. Keine Diskriminierung von Doppelstaatern bei der Namenswahl - Garcia Avello -- b. Vermeidung hinkender Namensführung bei unterschiedlichen Anknüpfungspunkten in den Mitgliedsstaaten - Grunkin Paul -- c. Die Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Einführung von Art. 48 EGBGB -- 2. Inhalt des Art. 48 EGBGB: Möglichkeit der Wahl eines im EU-Ausland erworbenen Namens a. Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts -- b. Namenserwerb und Registrierung während eines gewöhnlichen Aufenthaltes in einem EU-Mitgliedsstaat -- aa. Der "Name" i.S.d. Art. 48 EGBGB -- bb. Erwerb und Eintragung im anderen Mitgliedsstaat -- cc. Der "gewöhnliche Aufenthalt" als Ausdruck der engen Verbindung zum anderen Mitgliedsstaat -- c. Ordre-Public-Vorbehalt -- d. Wirkung: Grundsätzlich ab Zeitpunkt des Namenserwerbs im Ausland -- e. Das Schicksal von dem deutschen Recht unbekannten Namensbestandteilen -- Kapitel 4: Das Namensrecht in Schweden -- A. Entwicklung und Geschichte des schwedischen Namensrechts -- I. Namensrechtliche Gebräuche und Sitten ohne Kodifizierung -- II. Die Entwicklung namensrechtlicher Regelungen ab 1901 -- B. Die Regelungen des "Namnlag 2016" -- I. Der Nachname -- 1. Die Namensführung in der Ehe -- a. Die Entwicklung des ehelichen Namensrechts in Schweden -- b. Das geltende Recht: Größere Wahlfreiheit und weniger Einschränkungen -- aa. Annahme des Nachnamens des Ehegattens -- bb. Bildung eines Doppelnamens -- cc. Annahme eines neugebildeten Nachnamens -- dd. Abschaffung weiterer Beschränkungen -- 2. Die Namensführung des leiblichen Kindes -- a. Weitergabe eines von den Eltern abgeleiteten Nachnamens an das gemeinsame Kind -- b. Weitergabe eines Nachnamens, der früher von einem Elternteil geführt wurde -- c. Neubildung eines Doppelnamens aus den Nachnamen der Eltern -- d. Neubildung eines Patronyms -- e. Weitergabe eines Nachnamens, den ein Geschwisterkind trägt -- f. Ausbleiben einer Namenswahl -- g. Spätere familienrechtliche Namensänderung des leiblichen Kindes -- 3. Die Namensführung des Adoptivkindes -- 4. Die Namensführung des Pflegekindes -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die administrative Nachnamensänderung 1. Die Nachnamensänderung gem. 13 Abs. 1 Alt. 1 Namnlag 2016 -- a. Eignung als Nachname -- b. Keine Verwechslungsgefahr -- c. Die Ausnahmetatbestände der 16-19 Namnlag 2016 -- aa. Nachnamensänderung in einen "geläufigen" Namen -- bb. Nachnamensänderung aufgrund Namensänderung eines Familienmitglieds -- cc. Nachnamensänderung aufgrund familiärer Tradition -- dd. Nachnamensänderung zu einem früher geführten Namen -- 2. Die Nachnamensänderung aus besonderen Gründen -- 3. Die lediglich formale Änderung des Nachnamens, 13 Abs. 2 Namnlag 2016 -- C. Das schwedische internationale Namensrecht -- I. Grundsätzliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit -- II. Wachsender Einfluss des Wohnsitzprinzips -- 1. Verbindliche Anwendung des Wohnsitzprinzips bei internordischen Sachverhalten -- 2. Wahlmöglichkeit von Ausländern mit Wohnsitz in Schweden -- III. Der Einfluss der Europäischen Union -- 1. Das Vertragsverletzungsverfahren "Andersson Benedet"640 -- 2. Die Überlegungen zu einem neuen internationalen Namensrecht -- 3. Einführung des heutigen 30 Namnlag 2016 (ehemals 49a Namnlag 1982) -- a. Namenserwerb in einem EWR-Staat oder der Schweiz -- b. Anwendbarkeit nur bei familienrechtlichem Namenserwerb -- c. Anknüpfungspunkt: Wohnsitz oder eine andere besondere Verbindung zum Staat des Namenserwerbs -- d. Einschränkungen für im Ausland erworbene Vornamen -- Kapitel 5: Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und schwedischen Namensrechts unter dem Gesichtspunkt einer deutschen Namensrechtsreform -- A. Die namensrechtliche Entwicklung im Vergleich -- I. Die Gleichberechtigungsbestrebungen in Deutschland und Schweden -- II. Der Funktionswandel des Personennamens -- 1. Der Name als Ausdruck familiärer Verbindung und als primäres Identifikationsmerkmal in Deutschland und Schweden 2. Funktionswandel durch die Einführung personenbezogener Identifikationsnummern -- 3. Anpassung des Namensrechts an den Funktionswandel des Namens -- III. Fazit -- B. Die Regelungen zum Familiennamen -- I. Die Namensführung in der Ehe -- 1. Aktuelle Möglichkeiten hinsichtlich der Namensführung in der Ehe in Deutschland und Schweden -- a. Getrennte Namensführung -- b. Führen eines einheitlichen Familiennamens -- c. Führen eines Doppelnamens -- d. Namensführung nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegatten -- e. Namensänderungen während der Ehe -- 2. Überlegungen für eine Reform des Namensrechts in Deutschland -- a. Abkehr vom gesetzgeberischen Leitbild des Ehenamens -- b. Abschaffung der Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung insgesamt -- c. Wahl eines gänzlich neugebildeten Namens -- d. Einführung von Doppelnamen -- aa. Die jahrzehntelange Diskussion um den Doppelnamen -- bb. Die schwedische Abkehr vom Mittelnamen als Vorbild für eine deutsche Reform? -- cc. Einführung von Doppelnamen als Konsequenz gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen -- i. Die Einführung von Doppelnamen führt zu einer Vereinfachung der Rechtslage -- ii. Doppelnamen fördern die Gleichberechtigung von Mann und Frau -- iii. Doppelnamen stärken die familiale Zuordnungsfunktion des Namens -- dd. Einführung einer Längenbegrenzung zur Vorbeugung überlanger Namensketten -- ee. Möglichkeit des Verkürzens eines Doppelnamens in einen eingliedrigen Namen -- ff. Fazit -- e. Abschaffung des ehelichen Begleitnamens -- f. Wiederholte Namensänderungen auch während der Ehe -- g. Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten? -- h. Fazit -- II. Der Geburtsname des Kindes -- 1. Aktuelle Situation hinsichtlich des Geburtsnamens des Kindes in Deutschland und Schweden -- a. Der Familienname, den beide Eltern bei der Geburt des Kindes gemeinsam führen, als Geburtsname des Kindes b. Der Familienname eines Elternteils als Geburtsname des Kindes |
ctrlnum | (ZDB-30-PQE)EBC30279165 (ZDB-30-PAD)EBC30279165 (ZDB-89-EBL)EBL30279165 (OCoLC)1352971440 (DE-599)BVBBV048633114 |
discipline | Rechtswissenschaft |
discipline_str_mv | Rechtswissenschaft |
edition | 1st ed |
format | Electronic eBook |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>12237nmm a2200637 cb4500</leader><controlfield tag="001">BV048633114</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">00000000000000.0</controlfield><controlfield tag="007">cr|uuu---uuuuu</controlfield><controlfield tag="008">230105s2022 |||| o||u| ||||||eng d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783631887950</subfield><subfield code="q">electronic bk.</subfield><subfield code="9">978-3-631-88795-0</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783631887943</subfield><subfield code="9">978-3-631-88794-3</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ZDB-30-PQE)EBC30279165</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ZDB-30-PAD)EBC30279165</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ZDB-89-EBL)EBL30279165</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1352971440</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV048633114</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">eng</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-2070s</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PD 3090</subfield><subfield code="0">(DE-625)135154:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PU 4010</subfield><subfield code="0">(DE-625)140546:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Dietrich, Leonie</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich</subfield><subfield code="b">Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1st ed</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Frankfurt a.M.</subfield><subfield code="b">Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften</subfield><subfield code="c">2022</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©2022</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 Online-Ressource (262 Seiten)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Studien Zum Deutschen und Internationalen Familien- und Erbrecht Ser.</subfield><subfield code="v">v.34</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">Cover -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel 1: Einleitung -- Kapitel 2: Die Grundlagen des Personennamens -- A. Die Funktionen des Personennamens -- I. Identifikations- und Individualisierungsfunktion -- 1. Das staatliche Identifikationsinteresse -- 2. Das gesellschaftliche Interesse an "Erkennbarkeit" -- 3. Der Name als Ausdruck der eigenen Identität -- II. Familiale Zuordnungsfunktion -- III. Der Grundsatz der Namenskontinuität -- IV. Zusammenfassung -- B. Die Bestandteile des Personennamens -- I. Der Vorname / Rufname -- II. Der Familienname / Nachname -- 1. Der Geburtsname -- 2. Der Ehename -- 3. Der (eheliche) Begleitname -- 4. Der Doppelname / mehrgliedrige Name -- III. Der Zwischenname / Mittelname -- IV. Der Vatersname -- Kapitel 3: Das Namensrecht in Deutschland -- A. Entwicklung und Geschichte des deutschen Namensrechts -- I. Das deutsche Personennamensrecht vor Einführung des BGB -- II. Das deutsche Personennamensrecht ab 1900 -- B. Die den Namen betreffenden Vorschriften des nationalen Rechts -- I. Der Familienname -- 1. Der Ehename, 1355 BGB -- a. Die Entwicklung des 1355 BGB -- aa. Die herausragende Stellung des Mannesnamens -- bb. Die ersten Gleichberechtigungsbestrebungen -- cc. Die wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- dd. Die Abschaffung der Pflicht zur Führung eines Ehenamens -- b. Die Möglichkeiten der ehelichen Namensführung im Rahmen des heutigen 1355 BGB -- aa. Wahl eines Ehenamens -- bb. Wahl eines Ehenamens und Führen eines ehelichen Begleitnamens durch einen Ehegatten -- cc. Weiterführen der bisherigen Familiennamen -- c. Das Schicksal des Ehenamens nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegattens -- 2. Der Geburtsname des leiblichen Kindes -- a. Die Entwicklung und Geschichte des Kindsnamensrechts -- aa. Die Unterscheidung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">bb. Keine Möglichkeit eines Doppelnamens als Geburtsname -- cc. Die Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern -- b. Der Geburtsname des Kindes von Eltern mit Ehenamen -- c. Der Geburtsname des Kindes von Eltern ohne Ehenamen -- aa. Gemeinsame Sorge der Eltern -- bb. Alleinsorge eines Elternteils -- cc. Nachträgliche Veränderung der Sorgeberechtigung -- d. Sonderfälle der Namensänderung -- aa. Die Einbenennung -- bb. Die Namensänderung bei Scheinvaterschaft -- 3. Der Geburtsname des Adoptivkindes -- a. Grundsatz: Namensrechtliche Eingliederung in die Adoptivfamilie -- b. Ausnahme: Weiterführen des bisherigen Familiennamens als Teil des neuen Familiennamens -- c. Das Schicksal des Namens nach Aufhebung der Adoption -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb bei Geburt -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz -- 1. Die Namensänderung aus wichtigem Grund, 3 NamÄndG -- 2. Rechtsfolge: Wahl eines neuen Namens -- C. Das deutsche internationale Namensrecht -- I. Die Staatsangehörigkeit als primärer Anknüpfungspunkt -- II. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Ehenamens -- III. Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Familiennamens des Kindes -- IV. Auswirkungen eines Statutenwechsels -- 1. Grundsätzlich keine Auswirkung auf die Namensführung -- 2. Angleichung gem. Art. 47 EGBGB -- V. Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Namens -- 1. Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Art. 48 EGBGB -- a. Keine Diskriminierung von Doppelstaatern bei der Namenswahl - Garcia Avello -- b. Vermeidung hinkender Namensführung bei unterschiedlichen Anknüpfungspunkten in den Mitgliedsstaaten - Grunkin Paul -- c. Die Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Einführung von Art. 48 EGBGB -- 2. Inhalt des Art. 48 EGBGB: Möglichkeit der Wahl eines im EU-Ausland erworbenen Namens</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">a. Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts -- b. Namenserwerb und Registrierung während eines gewöhnlichen Aufenthaltes in einem EU-Mitgliedsstaat -- aa. Der "Name" i.S.d. Art. 48 EGBGB -- bb. Erwerb und Eintragung im anderen Mitgliedsstaat -- cc. Der "gewöhnliche Aufenthalt" als Ausdruck der engen Verbindung zum anderen Mitgliedsstaat -- c. Ordre-Public-Vorbehalt -- d. Wirkung: Grundsätzlich ab Zeitpunkt des Namenserwerbs im Ausland -- e. Das Schicksal von dem deutschen Recht unbekannten Namensbestandteilen -- Kapitel 4: Das Namensrecht in Schweden -- A. Entwicklung und Geschichte des schwedischen Namensrechts -- I. Namensrechtliche Gebräuche und Sitten ohne Kodifizierung -- II. Die Entwicklung namensrechtlicher Regelungen ab 1901 -- B. Die Regelungen des "Namnlag 2016" -- I. Der Nachname -- 1. Die Namensführung in der Ehe -- a. Die Entwicklung des ehelichen Namensrechts in Schweden -- b. Das geltende Recht: Größere Wahlfreiheit und weniger Einschränkungen -- aa. Annahme des Nachnamens des Ehegattens -- bb. Bildung eines Doppelnamens -- cc. Annahme eines neugebildeten Nachnamens -- dd. Abschaffung weiterer Beschränkungen -- 2. Die Namensführung des leiblichen Kindes -- a. Weitergabe eines von den Eltern abgeleiteten Nachnamens an das gemeinsame Kind -- b. Weitergabe eines Nachnamens, der früher von einem Elternteil geführt wurde -- c. Neubildung eines Doppelnamens aus den Nachnamen der Eltern -- d. Neubildung eines Patronyms -- e. Weitergabe eines Nachnamens, den ein Geschwisterkind trägt -- f. Ausbleiben einer Namenswahl -- g. Spätere familienrechtliche Namensänderung des leiblichen Kindes -- 3. Die Namensführung des Adoptivkindes -- 4. Die Namensführung des Pflegekindes -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die administrative Nachnamensänderung</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1. Die Nachnamensänderung gem. 13 Abs. 1 Alt. 1 Namnlag 2016 -- a. Eignung als Nachname -- b. Keine Verwechslungsgefahr -- c. Die Ausnahmetatbestände der 16-19 Namnlag 2016 -- aa. Nachnamensänderung in einen "geläufigen" Namen -- bb. Nachnamensänderung aufgrund Namensänderung eines Familienmitglieds -- cc. Nachnamensänderung aufgrund familiärer Tradition -- dd. Nachnamensänderung zu einem früher geführten Namen -- 2. Die Nachnamensänderung aus besonderen Gründen -- 3. Die lediglich formale Änderung des Nachnamens, 13 Abs. 2 Namnlag 2016 -- C. Das schwedische internationale Namensrecht -- I. Grundsätzliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit -- II. Wachsender Einfluss des Wohnsitzprinzips -- 1. Verbindliche Anwendung des Wohnsitzprinzips bei internordischen Sachverhalten -- 2. Wahlmöglichkeit von Ausländern mit Wohnsitz in Schweden -- III. Der Einfluss der Europäischen Union -- 1. Das Vertragsverletzungsverfahren "Andersson Benedet"640 -- 2. Die Überlegungen zu einem neuen internationalen Namensrecht -- 3. Einführung des heutigen 30 Namnlag 2016 (ehemals 49a Namnlag 1982) -- a. Namenserwerb in einem EWR-Staat oder der Schweiz -- b. Anwendbarkeit nur bei familienrechtlichem Namenserwerb -- c. Anknüpfungspunkt: Wohnsitz oder eine andere besondere Verbindung zum Staat des Namenserwerbs -- d. Einschränkungen für im Ausland erworbene Vornamen -- Kapitel 5: Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und schwedischen Namensrechts unter dem Gesichtspunkt einer deutschen Namensrechtsreform -- A. Die namensrechtliche Entwicklung im Vergleich -- I. Die Gleichberechtigungsbestrebungen in Deutschland und Schweden -- II. Der Funktionswandel des Personennamens -- 1. Der Name als Ausdruck familiärer Verbindung und als primäres Identifikationsmerkmal in Deutschland und Schweden</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2. Funktionswandel durch die Einführung personenbezogener Identifikationsnummern -- 3. Anpassung des Namensrechts an den Funktionswandel des Namens -- III. Fazit -- B. Die Regelungen zum Familiennamen -- I. Die Namensführung in der Ehe -- 1. Aktuelle Möglichkeiten hinsichtlich der Namensführung in der Ehe in Deutschland und Schweden -- a. Getrennte Namensführung -- b. Führen eines einheitlichen Familiennamens -- c. Führen eines Doppelnamens -- d. Namensführung nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegatten -- e. Namensänderungen während der Ehe -- 2. Überlegungen für eine Reform des Namensrechts in Deutschland -- a. Abkehr vom gesetzgeberischen Leitbild des Ehenamens -- b. Abschaffung der Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung insgesamt -- c. Wahl eines gänzlich neugebildeten Namens -- d. Einführung von Doppelnamen -- aa. Die jahrzehntelange Diskussion um den Doppelnamen -- bb. Die schwedische Abkehr vom Mittelnamen als Vorbild für eine deutsche Reform? -- cc. Einführung von Doppelnamen als Konsequenz gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen -- i. Die Einführung von Doppelnamen führt zu einer Vereinfachung der Rechtslage -- ii. Doppelnamen fördern die Gleichberechtigung von Mann und Frau -- iii. Doppelnamen stärken die familiale Zuordnungsfunktion des Namens -- dd. Einführung einer Längenbegrenzung zur Vorbeugung überlanger Namensketten -- ee. Möglichkeit des Verkürzens eines Doppelnamens in einen eingliedrigen Namen -- ff. Fazit -- e. Abschaffung des ehelichen Begleitnamens -- f. Wiederholte Namensänderungen auch während der Ehe -- g. Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten? -- h. Fazit -- II. Der Geburtsname des Kindes -- 1. Aktuelle Situation hinsichtlich des Geburtsnamens des Kindes in Deutschland und Schweden -- a. Der Familienname, den beide Eltern bei der Geburt des Kindes gemeinsam führen, als Geburtsname des Kindes</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">b. Der Familienname eines Elternteils als Geburtsname des Kindes</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1="3" ind2=" "><subfield code="a">Das deutsche Namensrecht gilt als veraltet und kompliziert. Eine grundlegende Reform wird daher vielfach verlangt. Das schwedische Namensrecht hingegen wurde bereits 2016 umfassend reformiert. Der Vergleich mit dem schwedischen Namensrecht kann und sollte Anregung und Inspiration für eine solche Reform des deutschen Namensrechts sein</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Rechtsvergleich</subfield><subfield code="0">(DE-588)4115712-6</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Reform</subfield><subfield code="0">(DE-588)4115716-3</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Namensrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4041190-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Schweden</subfield><subfield code="0">(DE-588)4077258-5</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1=" " ind2="6"><subfield code="a">Electronic books</subfield></datafield><datafield tag="655" ind1=" " ind2="7"><subfield code="0">(DE-588)4113937-9</subfield><subfield code="a">Hochschulschrift</subfield><subfield code="2">gnd-content</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="1"><subfield code="a">Schweden</subfield><subfield code="0">(DE-588)4077258-5</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="2"><subfield code="a">Namensrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4041190-4</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="3"><subfield code="a">Reform</subfield><subfield code="0">(DE-588)4115716-3</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="4"><subfield code="a">Rechtsvergleich</subfield><subfield code="0">(DE-588)4115712-6</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Erscheint auch als</subfield><subfield code="n">Druck-Ausgabe</subfield><subfield code="a">Dietrich, Leonie</subfield><subfield code="t">Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich</subfield><subfield code="d">Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,c2022</subfield><subfield code="z">9783631887943</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-30-PQE</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-034008132</subfield></datafield><datafield tag="966" ind1="e" ind2=" "><subfield code="u">https://ebookcentral.proquest.com/lib/hwr/detail.action?docID=30279165</subfield><subfield code="l">HWR01</subfield><subfield code="p">ZDB-30-PQE</subfield><subfield code="q">HWR_PDA_PQE</subfield><subfield code="x">Aggregator</subfield><subfield code="3">Volltext</subfield></datafield></record></collection> |
genre | (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content |
genre_facet | Hochschulschrift |
geographic | Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd Schweden (DE-588)4077258-5 gnd |
geographic_facet | Deutschland Schweden |
id | DE-604.BV048633114 |
illustrated | Not Illustrated |
index_date | 2024-07-03T21:16:07Z |
indexdate | 2024-07-10T09:44:34Z |
institution | BVB |
isbn | 9783631887950 9783631887943 |
language | English |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-034008132 |
oclc_num | 1352971440 |
open_access_boolean | |
owner | DE-2070s |
owner_facet | DE-2070s |
physical | 1 Online-Ressource (262 Seiten) |
psigel | ZDB-30-PQE ZDB-30-PQE HWR_PDA_PQE |
publishDate | 2022 |
publishDateSearch | 2022 |
publishDateSort | 2022 |
publisher | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
record_format | marc |
series2 | Studien Zum Deutschen und Internationalen Familien- und Erbrecht Ser. |
spelling | Dietrich, Leonie Verfasser aut Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 1st ed Frankfurt a.M. Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 2022 ©2022 1 Online-Ressource (262 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Studien Zum Deutschen und Internationalen Familien- und Erbrecht Ser. v.34 Cover -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel 1: Einleitung -- Kapitel 2: Die Grundlagen des Personennamens -- A. Die Funktionen des Personennamens -- I. Identifikations- und Individualisierungsfunktion -- 1. Das staatliche Identifikationsinteresse -- 2. Das gesellschaftliche Interesse an "Erkennbarkeit" -- 3. Der Name als Ausdruck der eigenen Identität -- II. Familiale Zuordnungsfunktion -- III. Der Grundsatz der Namenskontinuität -- IV. Zusammenfassung -- B. Die Bestandteile des Personennamens -- I. Der Vorname / Rufname -- II. Der Familienname / Nachname -- 1. Der Geburtsname -- 2. Der Ehename -- 3. Der (eheliche) Begleitname -- 4. Der Doppelname / mehrgliedrige Name -- III. Der Zwischenname / Mittelname -- IV. Der Vatersname -- Kapitel 3: Das Namensrecht in Deutschland -- A. Entwicklung und Geschichte des deutschen Namensrechts -- I. Das deutsche Personennamensrecht vor Einführung des BGB -- II. Das deutsche Personennamensrecht ab 1900 -- B. Die den Namen betreffenden Vorschriften des nationalen Rechts -- I. Der Familienname -- 1. Der Ehename, 1355 BGB -- a. Die Entwicklung des 1355 BGB -- aa. Die herausragende Stellung des Mannesnamens -- bb. Die ersten Gleichberechtigungsbestrebungen -- cc. Die wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- dd. Die Abschaffung der Pflicht zur Führung eines Ehenamens -- b. Die Möglichkeiten der ehelichen Namensführung im Rahmen des heutigen 1355 BGB -- aa. Wahl eines Ehenamens -- bb. Wahl eines Ehenamens und Führen eines ehelichen Begleitnamens durch einen Ehegatten -- cc. Weiterführen der bisherigen Familiennamen -- c. Das Schicksal des Ehenamens nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegattens -- 2. Der Geburtsname des leiblichen Kindes -- a. Die Entwicklung und Geschichte des Kindsnamensrechts -- aa. Die Unterscheidung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern bb. Keine Möglichkeit eines Doppelnamens als Geburtsname -- cc. Die Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern -- b. Der Geburtsname des Kindes von Eltern mit Ehenamen -- c. Der Geburtsname des Kindes von Eltern ohne Ehenamen -- aa. Gemeinsame Sorge der Eltern -- bb. Alleinsorge eines Elternteils -- cc. Nachträgliche Veränderung der Sorgeberechtigung -- d. Sonderfälle der Namensänderung -- aa. Die Einbenennung -- bb. Die Namensänderung bei Scheinvaterschaft -- 3. Der Geburtsname des Adoptivkindes -- a. Grundsatz: Namensrechtliche Eingliederung in die Adoptivfamilie -- b. Ausnahme: Weiterführen des bisherigen Familiennamens als Teil des neuen Familiennamens -- c. Das Schicksal des Namens nach Aufhebung der Adoption -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb bei Geburt -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz -- 1. Die Namensänderung aus wichtigem Grund, 3 NamÄndG -- 2. Rechtsfolge: Wahl eines neuen Namens -- C. Das deutsche internationale Namensrecht -- I. Die Staatsangehörigkeit als primärer Anknüpfungspunkt -- II. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Ehenamens -- III. Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Familiennamens des Kindes -- IV. Auswirkungen eines Statutenwechsels -- 1. Grundsätzlich keine Auswirkung auf die Namensführung -- 2. Angleichung gem. Art. 47 EGBGB -- V. Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Namens -- 1. Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Art. 48 EGBGB -- a. Keine Diskriminierung von Doppelstaatern bei der Namenswahl - Garcia Avello -- b. Vermeidung hinkender Namensführung bei unterschiedlichen Anknüpfungspunkten in den Mitgliedsstaaten - Grunkin Paul -- c. Die Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Einführung von Art. 48 EGBGB -- 2. Inhalt des Art. 48 EGBGB: Möglichkeit der Wahl eines im EU-Ausland erworbenen Namens a. Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts -- b. Namenserwerb und Registrierung während eines gewöhnlichen Aufenthaltes in einem EU-Mitgliedsstaat -- aa. Der "Name" i.S.d. Art. 48 EGBGB -- bb. Erwerb und Eintragung im anderen Mitgliedsstaat -- cc. Der "gewöhnliche Aufenthalt" als Ausdruck der engen Verbindung zum anderen Mitgliedsstaat -- c. Ordre-Public-Vorbehalt -- d. Wirkung: Grundsätzlich ab Zeitpunkt des Namenserwerbs im Ausland -- e. Das Schicksal von dem deutschen Recht unbekannten Namensbestandteilen -- Kapitel 4: Das Namensrecht in Schweden -- A. Entwicklung und Geschichte des schwedischen Namensrechts -- I. Namensrechtliche Gebräuche und Sitten ohne Kodifizierung -- II. Die Entwicklung namensrechtlicher Regelungen ab 1901 -- B. Die Regelungen des "Namnlag 2016" -- I. Der Nachname -- 1. Die Namensführung in der Ehe -- a. Die Entwicklung des ehelichen Namensrechts in Schweden -- b. Das geltende Recht: Größere Wahlfreiheit und weniger Einschränkungen -- aa. Annahme des Nachnamens des Ehegattens -- bb. Bildung eines Doppelnamens -- cc. Annahme eines neugebildeten Nachnamens -- dd. Abschaffung weiterer Beschränkungen -- 2. Die Namensführung des leiblichen Kindes -- a. Weitergabe eines von den Eltern abgeleiteten Nachnamens an das gemeinsame Kind -- b. Weitergabe eines Nachnamens, der früher von einem Elternteil geführt wurde -- c. Neubildung eines Doppelnamens aus den Nachnamen der Eltern -- d. Neubildung eines Patronyms -- e. Weitergabe eines Nachnamens, den ein Geschwisterkind trägt -- f. Ausbleiben einer Namenswahl -- g. Spätere familienrechtliche Namensänderung des leiblichen Kindes -- 3. Die Namensführung des Adoptivkindes -- 4. Die Namensführung des Pflegekindes -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die administrative Nachnamensänderung 1. Die Nachnamensänderung gem. 13 Abs. 1 Alt. 1 Namnlag 2016 -- a. Eignung als Nachname -- b. Keine Verwechslungsgefahr -- c. Die Ausnahmetatbestände der 16-19 Namnlag 2016 -- aa. Nachnamensänderung in einen "geläufigen" Namen -- bb. Nachnamensänderung aufgrund Namensänderung eines Familienmitglieds -- cc. Nachnamensänderung aufgrund familiärer Tradition -- dd. Nachnamensänderung zu einem früher geführten Namen -- 2. Die Nachnamensänderung aus besonderen Gründen -- 3. Die lediglich formale Änderung des Nachnamens, 13 Abs. 2 Namnlag 2016 -- C. Das schwedische internationale Namensrecht -- I. Grundsätzliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit -- II. Wachsender Einfluss des Wohnsitzprinzips -- 1. Verbindliche Anwendung des Wohnsitzprinzips bei internordischen Sachverhalten -- 2. Wahlmöglichkeit von Ausländern mit Wohnsitz in Schweden -- III. Der Einfluss der Europäischen Union -- 1. Das Vertragsverletzungsverfahren "Andersson Benedet"640 -- 2. Die Überlegungen zu einem neuen internationalen Namensrecht -- 3. Einführung des heutigen 30 Namnlag 2016 (ehemals 49a Namnlag 1982) -- a. Namenserwerb in einem EWR-Staat oder der Schweiz -- b. Anwendbarkeit nur bei familienrechtlichem Namenserwerb -- c. Anknüpfungspunkt: Wohnsitz oder eine andere besondere Verbindung zum Staat des Namenserwerbs -- d. Einschränkungen für im Ausland erworbene Vornamen -- Kapitel 5: Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und schwedischen Namensrechts unter dem Gesichtspunkt einer deutschen Namensrechtsreform -- A. Die namensrechtliche Entwicklung im Vergleich -- I. Die Gleichberechtigungsbestrebungen in Deutschland und Schweden -- II. Der Funktionswandel des Personennamens -- 1. Der Name als Ausdruck familiärer Verbindung und als primäres Identifikationsmerkmal in Deutschland und Schweden 2. Funktionswandel durch die Einführung personenbezogener Identifikationsnummern -- 3. Anpassung des Namensrechts an den Funktionswandel des Namens -- III. Fazit -- B. Die Regelungen zum Familiennamen -- I. Die Namensführung in der Ehe -- 1. Aktuelle Möglichkeiten hinsichtlich der Namensführung in der Ehe in Deutschland und Schweden -- a. Getrennte Namensführung -- b. Führen eines einheitlichen Familiennamens -- c. Führen eines Doppelnamens -- d. Namensführung nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegatten -- e. Namensänderungen während der Ehe -- 2. Überlegungen für eine Reform des Namensrechts in Deutschland -- a. Abkehr vom gesetzgeberischen Leitbild des Ehenamens -- b. Abschaffung der Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung insgesamt -- c. Wahl eines gänzlich neugebildeten Namens -- d. Einführung von Doppelnamen -- aa. Die jahrzehntelange Diskussion um den Doppelnamen -- bb. Die schwedische Abkehr vom Mittelnamen als Vorbild für eine deutsche Reform? -- cc. Einführung von Doppelnamen als Konsequenz gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen -- i. Die Einführung von Doppelnamen führt zu einer Vereinfachung der Rechtslage -- ii. Doppelnamen fördern die Gleichberechtigung von Mann und Frau -- iii. Doppelnamen stärken die familiale Zuordnungsfunktion des Namens -- dd. Einführung einer Längenbegrenzung zur Vorbeugung überlanger Namensketten -- ee. Möglichkeit des Verkürzens eines Doppelnamens in einen eingliedrigen Namen -- ff. Fazit -- e. Abschaffung des ehelichen Begleitnamens -- f. Wiederholte Namensänderungen auch während der Ehe -- g. Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten? -- h. Fazit -- II. Der Geburtsname des Kindes -- 1. Aktuelle Situation hinsichtlich des Geburtsnamens des Kindes in Deutschland und Schweden -- a. Der Familienname, den beide Eltern bei der Geburt des Kindes gemeinsam führen, als Geburtsname des Kindes b. Der Familienname eines Elternteils als Geburtsname des Kindes Das deutsche Namensrecht gilt als veraltet und kompliziert. Eine grundlegende Reform wird daher vielfach verlangt. Das schwedische Namensrecht hingegen wurde bereits 2016 umfassend reformiert. Der Vergleich mit dem schwedischen Namensrecht kann und sollte Anregung und Inspiration für eine solche Reform des deutschen Namensrechts sein Rechtsvergleich (DE-588)4115712-6 gnd rswk-swf Reform (DE-588)4115716-3 gnd rswk-swf Namensrecht (DE-588)4041190-4 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf Schweden (DE-588)4077258-5 gnd rswk-swf Electronic books (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content Deutschland (DE-588)4011882-4 g Schweden (DE-588)4077258-5 g Namensrecht (DE-588)4041190-4 s Reform (DE-588)4115716-3 s Rechtsvergleich (DE-588)4115712-6 s DE-604 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Dietrich, Leonie Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,c2022 9783631887943 |
spellingShingle | Dietrich, Leonie Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 Cover -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel 1: Einleitung -- Kapitel 2: Die Grundlagen des Personennamens -- A. Die Funktionen des Personennamens -- I. Identifikations- und Individualisierungsfunktion -- 1. Das staatliche Identifikationsinteresse -- 2. Das gesellschaftliche Interesse an "Erkennbarkeit" -- 3. Der Name als Ausdruck der eigenen Identität -- II. Familiale Zuordnungsfunktion -- III. Der Grundsatz der Namenskontinuität -- IV. Zusammenfassung -- B. Die Bestandteile des Personennamens -- I. Der Vorname / Rufname -- II. Der Familienname / Nachname -- 1. Der Geburtsname -- 2. Der Ehename -- 3. Der (eheliche) Begleitname -- 4. Der Doppelname / mehrgliedrige Name -- III. Der Zwischenname / Mittelname -- IV. Der Vatersname -- Kapitel 3: Das Namensrecht in Deutschland -- A. Entwicklung und Geschichte des deutschen Namensrechts -- I. Das deutsche Personennamensrecht vor Einführung des BGB -- II. Das deutsche Personennamensrecht ab 1900 -- B. Die den Namen betreffenden Vorschriften des nationalen Rechts -- I. Der Familienname -- 1. Der Ehename, 1355 BGB -- a. Die Entwicklung des 1355 BGB -- aa. Die herausragende Stellung des Mannesnamens -- bb. Die ersten Gleichberechtigungsbestrebungen -- cc. Die wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- dd. Die Abschaffung der Pflicht zur Führung eines Ehenamens -- b. Die Möglichkeiten der ehelichen Namensführung im Rahmen des heutigen 1355 BGB -- aa. Wahl eines Ehenamens -- bb. Wahl eines Ehenamens und Führen eines ehelichen Begleitnamens durch einen Ehegatten -- cc. Weiterführen der bisherigen Familiennamen -- c. Das Schicksal des Ehenamens nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegattens -- 2. Der Geburtsname des leiblichen Kindes -- a. Die Entwicklung und Geschichte des Kindsnamensrechts -- aa. Die Unterscheidung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern bb. Keine Möglichkeit eines Doppelnamens als Geburtsname -- cc. Die Gleichstellung von ehelich und nicht ehelich geborenen Kindern -- b. Der Geburtsname des Kindes von Eltern mit Ehenamen -- c. Der Geburtsname des Kindes von Eltern ohne Ehenamen -- aa. Gemeinsame Sorge der Eltern -- bb. Alleinsorge eines Elternteils -- cc. Nachträgliche Veränderung der Sorgeberechtigung -- d. Sonderfälle der Namensänderung -- aa. Die Einbenennung -- bb. Die Namensänderung bei Scheinvaterschaft -- 3. Der Geburtsname des Adoptivkindes -- a. Grundsatz: Namensrechtliche Eingliederung in die Adoptivfamilie -- b. Ausnahme: Weiterführen des bisherigen Familiennamens als Teil des neuen Familiennamens -- c. Das Schicksal des Namens nach Aufhebung der Adoption -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb bei Geburt -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz -- 1. Die Namensänderung aus wichtigem Grund, 3 NamÄndG -- 2. Rechtsfolge: Wahl eines neuen Namens -- C. Das deutsche internationale Namensrecht -- I. Die Staatsangehörigkeit als primärer Anknüpfungspunkt -- II. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Ehenamens -- III. Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Familiennamens des Kindes -- IV. Auswirkungen eines Statutenwechsels -- 1. Grundsätzlich keine Auswirkung auf die Namensführung -- 2. Angleichung gem. Art. 47 EGBGB -- V. Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Namens -- 1. Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Art. 48 EGBGB -- a. Keine Diskriminierung von Doppelstaatern bei der Namenswahl - Garcia Avello -- b. Vermeidung hinkender Namensführung bei unterschiedlichen Anknüpfungspunkten in den Mitgliedsstaaten - Grunkin Paul -- c. Die Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Einführung von Art. 48 EGBGB -- 2. Inhalt des Art. 48 EGBGB: Möglichkeit der Wahl eines im EU-Ausland erworbenen Namens a. Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts -- b. Namenserwerb und Registrierung während eines gewöhnlichen Aufenthaltes in einem EU-Mitgliedsstaat -- aa. Der "Name" i.S.d. Art. 48 EGBGB -- bb. Erwerb und Eintragung im anderen Mitgliedsstaat -- cc. Der "gewöhnliche Aufenthalt" als Ausdruck der engen Verbindung zum anderen Mitgliedsstaat -- c. Ordre-Public-Vorbehalt -- d. Wirkung: Grundsätzlich ab Zeitpunkt des Namenserwerbs im Ausland -- e. Das Schicksal von dem deutschen Recht unbekannten Namensbestandteilen -- Kapitel 4: Das Namensrecht in Schweden -- A. Entwicklung und Geschichte des schwedischen Namensrechts -- I. Namensrechtliche Gebräuche und Sitten ohne Kodifizierung -- II. Die Entwicklung namensrechtlicher Regelungen ab 1901 -- B. Die Regelungen des "Namnlag 2016" -- I. Der Nachname -- 1. Die Namensführung in der Ehe -- a. Die Entwicklung des ehelichen Namensrechts in Schweden -- b. Das geltende Recht: Größere Wahlfreiheit und weniger Einschränkungen -- aa. Annahme des Nachnamens des Ehegattens -- bb. Bildung eines Doppelnamens -- cc. Annahme eines neugebildeten Nachnamens -- dd. Abschaffung weiterer Beschränkungen -- 2. Die Namensführung des leiblichen Kindes -- a. Weitergabe eines von den Eltern abgeleiteten Nachnamens an das gemeinsame Kind -- b. Weitergabe eines Nachnamens, der früher von einem Elternteil geführt wurde -- c. Neubildung eines Doppelnamens aus den Nachnamen der Eltern -- d. Neubildung eines Patronyms -- e. Weitergabe eines Nachnamens, den ein Geschwisterkind trägt -- f. Ausbleiben einer Namenswahl -- g. Spätere familienrechtliche Namensänderung des leiblichen Kindes -- 3. Die Namensführung des Adoptivkindes -- 4. Die Namensführung des Pflegekindes -- II. Der Vorname -- 1. Der Vornamenserwerb -- 2. Die Vornamensänderung -- III. Die administrative Nachnamensänderung 1. Die Nachnamensänderung gem. 13 Abs. 1 Alt. 1 Namnlag 2016 -- a. Eignung als Nachname -- b. Keine Verwechslungsgefahr -- c. Die Ausnahmetatbestände der 16-19 Namnlag 2016 -- aa. Nachnamensänderung in einen "geläufigen" Namen -- bb. Nachnamensänderung aufgrund Namensänderung eines Familienmitglieds -- cc. Nachnamensänderung aufgrund familiärer Tradition -- dd. Nachnamensänderung zu einem früher geführten Namen -- 2. Die Nachnamensänderung aus besonderen Gründen -- 3. Die lediglich formale Änderung des Nachnamens, 13 Abs. 2 Namnlag 2016 -- C. Das schwedische internationale Namensrecht -- I. Grundsätzliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit -- II. Wachsender Einfluss des Wohnsitzprinzips -- 1. Verbindliche Anwendung des Wohnsitzprinzips bei internordischen Sachverhalten -- 2. Wahlmöglichkeit von Ausländern mit Wohnsitz in Schweden -- III. Der Einfluss der Europäischen Union -- 1. Das Vertragsverletzungsverfahren "Andersson Benedet"640 -- 2. Die Überlegungen zu einem neuen internationalen Namensrecht -- 3. Einführung des heutigen 30 Namnlag 2016 (ehemals 49a Namnlag 1982) -- a. Namenserwerb in einem EWR-Staat oder der Schweiz -- b. Anwendbarkeit nur bei familienrechtlichem Namenserwerb -- c. Anknüpfungspunkt: Wohnsitz oder eine andere besondere Verbindung zum Staat des Namenserwerbs -- d. Einschränkungen für im Ausland erworbene Vornamen -- Kapitel 5: Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und schwedischen Namensrechts unter dem Gesichtspunkt einer deutschen Namensrechtsreform -- A. Die namensrechtliche Entwicklung im Vergleich -- I. Die Gleichberechtigungsbestrebungen in Deutschland und Schweden -- II. Der Funktionswandel des Personennamens -- 1. Der Name als Ausdruck familiärer Verbindung und als primäres Identifikationsmerkmal in Deutschland und Schweden 2. Funktionswandel durch die Einführung personenbezogener Identifikationsnummern -- 3. Anpassung des Namensrechts an den Funktionswandel des Namens -- III. Fazit -- B. Die Regelungen zum Familiennamen -- I. Die Namensführung in der Ehe -- 1. Aktuelle Möglichkeiten hinsichtlich der Namensführung in der Ehe in Deutschland und Schweden -- a. Getrennte Namensführung -- b. Führen eines einheitlichen Familiennamens -- c. Führen eines Doppelnamens -- d. Namensführung nach der Scheidung oder dem Tod des Ehegatten -- e. Namensänderungen während der Ehe -- 2. Überlegungen für eine Reform des Namensrechts in Deutschland -- a. Abkehr vom gesetzgeberischen Leitbild des Ehenamens -- b. Abschaffung der Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung insgesamt -- c. Wahl eines gänzlich neugebildeten Namens -- d. Einführung von Doppelnamen -- aa. Die jahrzehntelange Diskussion um den Doppelnamen -- bb. Die schwedische Abkehr vom Mittelnamen als Vorbild für eine deutsche Reform? -- cc. Einführung von Doppelnamen als Konsequenz gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen -- i. Die Einführung von Doppelnamen führt zu einer Vereinfachung der Rechtslage -- ii. Doppelnamen fördern die Gleichberechtigung von Mann und Frau -- iii. Doppelnamen stärken die familiale Zuordnungsfunktion des Namens -- dd. Einführung einer Längenbegrenzung zur Vorbeugung überlanger Namensketten -- ee. Möglichkeit des Verkürzens eines Doppelnamens in einen eingliedrigen Namen -- ff. Fazit -- e. Abschaffung des ehelichen Begleitnamens -- f. Wiederholte Namensänderungen auch während der Ehe -- g. Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten? -- h. Fazit -- II. Der Geburtsname des Kindes -- 1. Aktuelle Situation hinsichtlich des Geburtsnamens des Kindes in Deutschland und Schweden -- a. Der Familienname, den beide Eltern bei der Geburt des Kindes gemeinsam führen, als Geburtsname des Kindes b. Der Familienname eines Elternteils als Geburtsname des Kindes Rechtsvergleich (DE-588)4115712-6 gnd Reform (DE-588)4115716-3 gnd Namensrecht (DE-588)4041190-4 gnd |
subject_GND | (DE-588)4115712-6 (DE-588)4115716-3 (DE-588)4041190-4 (DE-588)4011882-4 (DE-588)4077258-5 (DE-588)4113937-9 |
title | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_auth | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_exact_search | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_exact_search_txtP | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_full | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_fullStr | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_full_unstemmed | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
title_short | Das Deutsche und Schwedische Namensrecht Im Vergleich |
title_sort | das deutsche und schwedische namensrecht im vergleich ueberlegungen zu einer reform des deutschen namensrechts anhand der schwedischen namensrechtsreform 2016 |
title_sub | Ueberlegungen Zu Einer Reform des Deutschen Namensrechts Anhand der Schwedischen Namensrechtsreform 2016 |
topic | Rechtsvergleich (DE-588)4115712-6 gnd Reform (DE-588)4115716-3 gnd Namensrecht (DE-588)4041190-4 gnd |
topic_facet | Rechtsvergleich Reform Namensrecht Deutschland Schweden Hochschulschrift |
work_keys_str_mv | AT dietrichleonie dasdeutscheundschwedischenamensrechtimvergleichueberlegungenzueinerreformdesdeutschennamensrechtsanhandderschwedischennamensrechtsreform2016 |