Tabell, Wie nachstehende Gold- und Silber-Sorten nach dem einstweilen angenommenen 24. fl. Fuß vom 8. Sept. 1764. an bis auf weitere Verordnung hinkünftig zu coursiren haben:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Schwäbischer Reichskreis (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: [1764]
Schlagworte:
Beschreibung:Kopftitel
Datierung am Textende: Datum den 25. Aug. 1764.
Kann auch selbstständig und mit anderer Datierung vorliegen
Beschreibung:

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