Die Zweckuebertragungslehre Im Urheberrecht und Ihre Anwendbarkeit Im Patent- und Markenrecht:
Die Zweckübertragungslehre ist eine Auslegungsregel des Urheberrechts,die eine Nutzungsrechtsübertragung im Zweifel auf ihren Vertragszweck beschränkt.Weder das Patent-noch das Markenrecht kennen eine der Zweckübertragungslehre vergleichbare Auslegungsregel. Die Autorin der Frage nach,ob die Lehre i...
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | English |
Veröffentlicht: |
Frankfurt a.M.
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
2020
|
Schriftenreihe: | Europaeische Hochschulschriften Recht Ser.
v.6162 |
Schlagworte: | |
Zusammenfassung: | Die Zweckübertragungslehre ist eine Auslegungsregel des Urheberrechts,die eine Nutzungsrechtsübertragung im Zweifel auf ihren Vertragszweck beschränkt.Weder das Patent-noch das Markenrecht kennen eine der Zweckübertragungslehre vergleichbare Auslegungsregel. Die Autorin der Frage nach,ob die Lehre in diesen beiden Rechtsgebieten Anwendung findet |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (256 Seiten) |
ISBN: | 9783631815687 |
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505 | 8 | |a Cover -- Series Information -- Copyright Information -- Dedication -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- A. Fragestellung -- B. Stand der Forschung -- Kapitel 1: Die Entstehung der Zweckübertragungslehre -- A. Das deutsche Urheberrecht am Ende des 19. Jahrhunderts -- I. Die translative Übertragung des Urheberrechts -- II. Persönliche Interessen des Urhebers -- B. Persönlichkeitsrecht und Urheberpersönlichkeitsrecht um 1900 -- I. Persönlichkeitsrechte nach Karl Gareis und Otto von Gierke -- II. Die Lehre von den sog. Immaterialgüterrechten von Josef Kohler -- III. Die Anerkennung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch die Rechtsprechung -- IV. Zwischenergebnis -- C. Die Reaktion des Gesetzgebers auf die Entstehung neuer Verwertungsmöglichkeiten -- I. Die Entstehung neuer Verwertungsmöglichkeiten -- II. Die Reaktion des Gesetzgebers -- D. Erste Schutzinstrumente der Literatur zur Begrenzung des Umfangs der Rechtseinräumung zu Gunsten der Urheber -- E. Zivilrechtliche Lösungsansätze zur Überwindung der Auswirkungen der inflationsbedingten Geldentwertung auf die Honorare der Autoren -- I. Die Auswirkungen der Inflation auf das Verlagswesen -- II. Vertragsauslegung und Vertragsanpassung als Instrumente der zivilrechtlichen Vertragskorrektur -- III. Zwischenergebnis -- F. Die Lehre von der Zweckübertragung im Urheberrecht -- I. Lehre von der Zweckübertragung des Urheberrechts bei Wenzel Goldbaum -- II. Finanzielle Absicherung der Urheber durch Zurückbehaltung der Nutzungsrechte -- III. Bindung neu entstandener Nutzungsrechte an die Person des Urhebers -- G. Zusammenfassung -- Kapitel 2: Die Rezeption der Zweckübertragungslehre -- A. Die Rezeption der Zweckübertragungslehre in den 1920er und 1930er Jahren -- I. Die Zweckübertragungslehre in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | |
505 | 8 | |a II. Anerkennung und Kritik der zeitgenössischen Literatur für die Zweckübertragungslehre -- III. Der Gedanke der Zweckübertragungslehre in den Gesetzesentwürfen der 1920er und 1930er Jahre -- B. Die Zweckübertragungslehre zwischen 1945 und 1965 -- I. Die Rechtsprechung des BGH bis 1965 -- II. Die Literatur nach 1945 -- C. Zusammenfassung -- Kapitel 3: Die Einordnung der Zweckübertragungslehre in das geltende Urheberrecht -- A. Die Zweckübertragungslehre und 31 Abs. 5 UrhG -- B. Rechtscharakter der Zweckübertragungslehre -- I. Die Zweckübertragungslehre als Auslegungsregel -- II. Die Zweckübertragungslehre als Verfügungsbeschränkung -- 1. Verfügungsbeschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches -- 2. Keine Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts bei Anwendung der Zweckübertragungslehre -- 3. Kein einseitiger Schutz der Interessen des Urhebers -- 4. Fehlende Drittwirkung der Zweckübertragungslehre -- 5. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Besonderheiten des Urheberrechts -- 6. Zwischenergebnis -- III. Die Ermittlung des Vertragszwecks im Sinne der Zweckübertragungslehre -- C. Die Vereinbarkeit von Buy-Out-Verträgen mit der Zweckübertragungslehre -- D. Die Zweckübertragungslehre als Korrektiv für die fehlende zusätzliche Vergütung von Arbeitnehmerurhebern bei der Inanspruchnahme ihrer Werke -- I. Fehlende Sondervergütung von Arbeitnehmerurhebern -- 1. Stillschweigende Übertragung von Nutzungsrechten an Pflichtwerken des Arbeitnehmerurhebers durch Abschluss des Arbeitsvertrages -- 2. Trennung zwischen Lohnzahlung und Vergütung -- 3. Anspruch des Arbeitnehmerurhebers auf angemessene Vergütung gemäß 32 UrhG -- 4. Weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen der Verwertung seines Werkes gemäß 32a UrhG -- 5. Zwischenergebnis -- II. Die Zweckübertragungslehre als Korrektiv für die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerurhebern | |
505 | 8 | |a 1. Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten auf den Betriebszweck -- 2. Die Zweckübertragungslehre als Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber- und Urheberinteressen -- E. Ausblick: Ist die Zweckübertragungslehre noch zeitgemäß? -- F. Zum Rechtscharakter des 31 Abs. 5 UrhG -- I. 31 Abs. 5 UrhG als Formvorschrift? -- II. Die Norm des 31 Abs. 5 UrhG als Auslegungsnorm -- G. Zusammenfassung -- Kapitel 4: Zur Anwendbarkeit der Zweckübertragungslehre im Patentrecht -- A. Die Rezeption der Zweckübertragungslehre im Patentrecht -- B. Vergleichsweise schwach ausgeprägte Bindung des Erfinders an seine Erfindung -- I. Die Anerkennung der persönlichkeitsrechtlichen Seite des Erfinderrechts -- II. Das Erfinderpersönlichkeitsrecht als schwache Rechtsposition -- 1. Divergierende Schutzgegenstände -- 2. Erfinderpersönlichkeitsrecht und Urheberpersönlichkeitsrecht -- a. Urheberpersönlichkeitsrecht -- b. Erfinderpersönlichkeitsrecht -- c. Zwischenergebnis -- C. Das Bedürfnis des Einzelerfinders an einer angemessenen Beteiligung an der Verwertung seines Schutzrechts -- D. Fehlende vergleichbare Schutzbedürftigkeit von veräußernden Unternehmen vor unangemessener Beteiligung an der Verwertung des Schutzrechts -- E. Die angemessene Beteiligung des Arbeitnehmererfinders an den wirtschaftlichen Erträgen seiner Erfindung -- I. Zusätzliche Vergütung des Arbeitnehmererfinders bei Inanspruchnahme seiner Erfindung -- II. Ursachen für die Unterschiede zwischen der Vergütung von Arbeitnehmererfindern und Arbeitnehmerurhebern -- 1. Sondervergütung für "Gefolgschaftsmitglieder" als Ansporn zum erfinderischen Tätigwerden -- 2. Die Erfindung als "wertvolleres Arbeitsergebnis" im Vergleich zum urheberrechtlichen Werk -- 3. Die Erfindung als Sonderleistung des Arbeitnehmererfinders -- III. Keine Anwendbarkeit der Zweckübertragungslehre im Arbeitnehmererfinderrecht | |
505 | 8 | |a F. Zusammenfassung -- Kapitel 5: Zur Anwendbarkeit der Zweckübertragungslehre im Markenrecht -- A. Loslösung von der Einordnung der Marke als Persönlichkeitsrecht -- I. Bindung des Warenzeichens an den Geschäftsbetrieb -- II. Das Warenzeichenrecht als Persönlichkeitsrecht -- III. Die "Entpersönlichung" des Markenrechts -- B. Das Interesse der Vertragsparteien an einer umfangreichen Verwertung von Markenrechten -- I. Die Marke als selbständiges und wertvolles Wirtschaftsgut -- II. Die Interessen der Parteien an einer eigenständigen Verwertung von Markenrechten -- III. Fehlende vergleichbare Schutzbedürftigkeit des Markeninhabers vor unangemessener finanzieller Beteiligung an der Verwertung der Marke -- C. Die markenmäßige Verwertung von Bestandteilen der menschlichen Persönlichkeit -- I. Die wirtschaftliche Bedeutung der sogenannten Personenmarken -- II. Die Marken- und Eintragungsfähigkeit von Persönlichkeitsmerkmalen -- 1. Markenfähigkeit von Persönlichkeitsmerkmalen gem. 3 MarkenG -- 2. Eintragungsfähigkeit von Persönlichkeitsmerkmalen gem. 8 MarkenG -- a. Fehlende Unterscheidungskraft gem. 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG -- b. Beschreibender Charakter des Zeichens, 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG -- c. Zwischenergebnis -- III. Die Personenmarke als verkehrsfähiges, frei veräußerliches Vermögensgut -- IV. Keine Anwendung der Zweckübertragungslehre bei der Verwertung der Personenmarke -- D. Zusammenfassung -- Kapitel 6: Zur analogen Anwendung des 31 Abs. 5 UrhG im Patent- und Markenrecht -- A. Grundgedanke des 31 Abs. 5 UrhG 915 -- B. Zur analogen Anwendung des 31 Abs. 5 UrhG im Patentrecht -- I. Planwidrige Regelungslücke -- II. Vergleichbare Interessenlage -- C. Zur analogen Anwendung des 31 Abs. 5 UrhG im Markenrecht -- I. Planwidrige Regelungslücke -- II. Vergleichbare Interessenlage -- D. Zusammenfassung | |
505 | 8 | |a Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse -- Abkürzungsverzeichnis -- Quellen- und Literaturverzeichnis | |
520 | 3 | |a Die Zweckübertragungslehre ist eine Auslegungsregel des Urheberrechts,die eine Nutzungsrechtsübertragung im Zweifel auf ihren Vertragszweck beschränkt.Weder das Patent-noch das Markenrecht kennen eine der Zweckübertragungslehre vergleichbare Auslegungsregel. Die Autorin der Frage nach,ob die Lehre in diesen beiden Rechtsgebieten Anwendung findet | |
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Der Gedanke der Zweckübertragungslehre in den Gesetzesentwürfen der 1920er und 1930er Jahre -- B. Die Zweckübertragungslehre zwischen 1945 und 1965 -- I. Die Rechtsprechung des BGH bis 1965 -- II. Die Literatur nach 1945 -- C. Zusammenfassung -- Kapitel 3: Die Einordnung der Zweckübertragungslehre in das geltende Urheberrecht -- A. Die Zweckübertragungslehre und 31 Abs. 5 UrhG -- B. Rechtscharakter der Zweckübertragungslehre -- I. Die Zweckübertragungslehre als Auslegungsregel -- II. Die Zweckübertragungslehre als Verfügungsbeschränkung -- 1. Verfügungsbeschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches -- 2. Keine Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts bei Anwendung der Zweckübertragungslehre -- 3. Kein einseitiger Schutz der Interessen des Urhebers -- 4. Fehlende Drittwirkung der Zweckübertragungslehre -- 5. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Besonderheiten des Urheberrechts -- 6. Zwischenergebnis -- III. Die Ermittlung des Vertragszwecks im Sinne der Zweckübertragungslehre -- C. Die Vereinbarkeit von Buy-Out-Verträgen mit der Zweckübertragungslehre -- D. Die Zweckübertragungslehre als Korrektiv für die fehlende zusätzliche Vergütung von Arbeitnehmerurhebern bei der Inanspruchnahme ihrer Werke -- I. Fehlende Sondervergütung von Arbeitnehmerurhebern -- 1. Stillschweigende Übertragung von Nutzungsrechten an Pflichtwerken des Arbeitnehmerurhebers durch Abschluss des Arbeitsvertrages -- 2. Trennung zwischen Lohnzahlung und Vergütung -- 3. Anspruch des Arbeitnehmerurhebers auf angemessene Vergütung gemäß 32 UrhG -- 4. Weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen der Verwertung seines Werkes gemäß 32a UrhG -- 5. Zwischenergebnis -- II. Die Zweckübertragungslehre als Korrektiv für die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerurhebern 1. Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten auf den Betriebszweck -- 2. Die Zweckübertragungslehre als Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber- und Urheberinteressen -- E. Ausblick: Ist die Zweckübertragungslehre noch zeitgemäß? -- F. Zum Rechtscharakter des 31 Abs. 5 UrhG -- I. 31 Abs. 5 UrhG als Formvorschrift? -- II. Die Norm des 31 Abs. 5 UrhG als Auslegungsnorm -- G. Zusammenfassung -- Kapitel 4: Zur Anwendbarkeit der Zweckübertragungslehre im Patentrecht -- A. Die Rezeption der Zweckübertragungslehre im Patentrecht -- B. Vergleichsweise schwach ausgeprägte Bindung des Erfinders an seine Erfindung -- I. Die Anerkennung der persönlichkeitsrechtlichen Seite des Erfinderrechts -- II. Das Erfinderpersönlichkeitsrecht als schwache Rechtsposition -- 1. Divergierende Schutzgegenstände -- 2. Erfinderpersönlichkeitsrecht und Urheberpersönlichkeitsrecht -- a. Urheberpersönlichkeitsrecht -- b. Erfinderpersönlichkeitsrecht -- c. Zwischenergebnis -- C. Das Bedürfnis des Einzelerfinders an einer angemessenen Beteiligung an der Verwertung seines Schutzrechts -- D. 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Die Anerkennung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch die Rechtsprechung -- IV. Zwischenergebnis -- C. Die Reaktion des Gesetzgebers auf die Entstehung neuer Verwertungsmöglichkeiten -- I. Die Entstehung neuer Verwertungsmöglichkeiten -- II. Die Reaktion des Gesetzgebers -- D. Erste Schutzinstrumente der Literatur zur Begrenzung des Umfangs der Rechtseinräumung zu Gunsten der Urheber -- E. Zivilrechtliche Lösungsansätze zur Überwindung der Auswirkungen der inflationsbedingten Geldentwertung auf die Honorare der Autoren -- I. Die Auswirkungen der Inflation auf das Verlagswesen -- II. Vertragsauslegung und Vertragsanpassung als Instrumente der zivilrechtlichen Vertragskorrektur -- III. Zwischenergebnis -- F. Die Lehre von der Zweckübertragung im Urheberrecht -- I. Lehre von der Zweckübertragung des Urheberrechts bei Wenzel Goldbaum -- II. Finanzielle Absicherung der Urheber durch Zurückbehaltung der Nutzungsrechte -- III. 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Verfügungsbeschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches -- 2. Keine Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts bei Anwendung der Zweckübertragungslehre -- 3. Kein einseitiger Schutz der Interessen des Urhebers -- 4. Fehlende Drittwirkung der Zweckübertragungslehre -- 5. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Besonderheiten des Urheberrechts -- 6. Zwischenergebnis -- III. Die Ermittlung des Vertragszwecks im Sinne der Zweckübertragungslehre -- C. Die Vereinbarkeit von Buy-Out-Verträgen mit der Zweckübertragungslehre -- D. Die Zweckübertragungslehre als Korrektiv für die fehlende zusätzliche Vergütung von Arbeitnehmerurhebern bei der Inanspruchnahme ihrer Werke -- I. Fehlende Sondervergütung von Arbeitnehmerurhebern -- 1. Stillschweigende Übertragung von Nutzungsrechten an Pflichtwerken des Arbeitnehmerurhebers durch Abschluss des Arbeitsvertrages -- 2. Trennung zwischen Lohnzahlung und Vergütung -- 3. Anspruch des Arbeitnehmerurhebers auf angemessene Vergütung gemäß 32 UrhG -- 4. 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