Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung Fuer Die Vernehmung Zur Sache: Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des 69 StPO Unter Besonderer Beruecksichtigung der Teilhabemoeglichkeiten der Verteidigung - Zugleich eine Gegenueberstellung Mit Aussagepsychologischen Grundsaetzen

Das Fragerecht des Verteidigers muss in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden. 240 Abs. 2 StPO eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, ein Erweitertes Kognitives Interview mit dem Zeugen durchzuführen und zusammenhängende Zeugenerklärungen einz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Wilke, Martin (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:English
Veröffentlicht: Frankfurt a.M. Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 2020
Schriftenreihe:Deutsches, Europaeisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht Ser. v.11
Schlagworte:
Zusammenfassung:Das Fragerecht des Verteidigers muss in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden. 240 Abs. 2 StPO eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, ein Erweitertes Kognitives Interview mit dem Zeugen durchzuführen und zusammenhängende Zeugenerklärungen einzufordern
Beschreibung:1 Online-Ressource (234 Seiten)
ISBN:9783631813331