Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung Fuer Die Vernehmung Zur Sache: Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des 69 StPO Unter Besonderer Beruecksichtigung der Teilhabemoeglichkeiten der Verteidigung - Zugleich eine Gegenueberstellung Mit Aussagepsychologischen Grundsaetzen
Das Fragerecht des Verteidigers muss in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden. 240 Abs. 2 StPO eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, ein Erweitertes Kognitives Interview mit dem Zeugen durchzuführen und zusammenhängende Zeugenerklärungen einz...
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | English |
Veröffentlicht: |
Frankfurt a.M.
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
2020
|
Schriftenreihe: | Deutsches, Europaeisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht Ser.
v.11 |
Schlagworte: | |
Zusammenfassung: | Das Fragerecht des Verteidigers muss in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden. 240 Abs. 2 StPO eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, ein Erweitertes Kognitives Interview mit dem Zeugen durchzuführen und zusammenhängende Zeugenerklärungen einzufordern |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (234 Seiten) |
ISBN: | 9783631813331 |
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505 | 8 | |a Cover -- Series Information -- Copyright Information -- Inhaltsverzeichnis -- 1. Teil: Einleitung und Problemstellung -- A. Einführung -- B. Aktueller Befund: Vernehmung vs. Befragung -- I. Zeuge im Strafverfahren -- II. Begriff der (Zeugen-)Vernehmung -- III. Grundlage der Zeugenexploration: 69 StPO -- 1. Struktur des 69 -- 2. Verständnis in Rspr. und Literatur -- a) Veranlassung zum freien Zeugenbericht, 69 Abs. 1 S. 1 StPO -- b) Das Verhör, 69 Abs. 2 S. 1 StPO -- c) Zusammenfassung -- IV. Teilhabe an der Zeugenexploration: 240 Abs. 2 StPO -- 1. Fragerecht nach 240 Abs. 2 StPO als Einwirkungs- und Mitwirkungsrecht -- 2. Aktuelles Verständnis: "Vernehmung" vs. "Befragung" -- V. Zusammenfassung und Fragen -- VI. Gang der Untersuchung -- 2. Teil: Historische Grundlegung -- A. Befragungen im alten deutschen Recht bis zum Beginn der Neuzeit -- I. Ausgestaltung von Befragungen in Germanischer Zeit -- 1. Allgemeines Verfahren -- 2. Beweisverfahren -- a) Beweis durch Zeugen -- b) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- II. Ausgestaltung von Befragungen in Fränkischer Zeit -- 1. Veränderungen im allgemeinen (Beweis-)Verfahren -- 2. "inquisitio" und Herausbildung spezieller Verfahren -- a) discussio testium im Zeugenverfahren -- b) Inquisitionsbeweis im königsgerichtlichen Verfahren -- c) inquisitio im Rügeverfahren -- d) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- III. Ausgestaltung von Befragungen im weiteren Verlauf des Mittelalters -- 1. Änderungen im allgemeinen (Beweis-)Verfahren -- 2. Herausbildung formfreier Inquisitionsverfahren -- a) Geständnis und Folter -- b) Beweis durch Zeugen -- c) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- IV. Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an den Befragungen der Zeugen im alten deutschen Rechtsgang -- V. Zusammenfassung | |
505 | 8 | |a B. Befragungen in der Frühen Neuzeit bis zur Abschaffung der Folter -- I. Constitutio Criminalis Carolina und "peinliche Frage" -- 1. Grundzüge des Verfahrensrechts der CCC -- 2. Beweissystem der Carolina -- 3. Peinliche Befragung - Beschuldigtenverhör vor und nach der Folter -- 4. Zeugenbeweis und Zeugenverhör -- 5. Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- 6. Ausgestaltung der Verteidigung und die Teilhabemöglichkeiten an der Befragung -- II. Ausgestaltung von Befragungen im gemeinen Recht -- 1. Fortbildung des Inquisitionsprozesses durch die Strafrechtswissenschaft -- a) Generalinquisition und summarisches Verhör -- b) Spezialinquisition und artikuliertes Verhör -- c) Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an der Befragung der Zeugen -- 2. Criminalordnung vor die Chur- und Neumark von 1717 -- a) Generalinquisition und summarisches Verhör -- b) Spezialinquisition und artikuliertes Verhör -- c) Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an der Befragung der Zeugen -- 3. Ausgestaltung von Befragungen im gemeinrechtlichen Inquisitionsprozess -- C. Ausgestaltung von Befragungen nach Abschaffung der Folter -- I. Vorverlagerung des summarischen Verhörs -- 1. Aufgabe des artikulierten Verhörs -- 2. Konsequenzen für Ausgestaltung der Befragungen -- 3. Befragungen in der prCrimO 1805 und im StGB Bayern 1813 -- a) Ausgestaltung von Befragungen in der preußischen Criminalordnung von 1805 -- b) Ein Vergleich: Befragungen im Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 -- 4. Zusammenfassung -- II. Reformierung des Strafprozesses und die RStPO -- 1. Reformgründe und Partikulargesetzgebungen -- 2. Die RStPO -- a) Verfahrensstruktur -- b) Vernehmung des Zeugen zur Sache -- III. Ausgestaltung der Verteidigung und die Teilhabemöglichkeit an der Zeugenbefragung nach Abschaffung der Folter -- D. Zusammenfassung und Bewertung | |
505 | 8 | |a 3. Teil: Psychologie der Zeugenbefragung - Gedächtnis- und Aussagepsychologie -- A. Vernehmungsergebnis als Grundlage für den Prozessausgang -- B. Das Gedächtnis und seine Fehleranfälligkeit -- I. Ebenen des Gedächtnisses -- II. Verfälschungsfaktoren -- 1. Die Auskunftsperson -- a) Wahrnehmung -- b) Speicherung -- c) Abruf -- 2. Die Vernehmungsperson -- III. Konsequenzen für die Ausgestaltung der Befragung -- C. Effektive Gedächtnisexploration: (Erweitertes) Kognitives Interview -- I. Grundform des Kognitiven Interviews -- II. Erweitertes Kognitives Interview -- III. Effektivität des (Erweiterten) Kognitiven Interviews -- 1. Vergleichsmaßstab: Strukturiertes Interview -- 2. Effektivität des Kognitiven Interviews -- 3. Effektivität des Erweiterten Kognitiven Interviews -- D. Zusammenfassung und Vergleich der Ergebnisse mit 69 StPO -- 4. Teil: Konsequenzen für das Fragerecht des Verteidigers -- A. Auslegung des 240 Abs. 2 StPO im Lichte des 69 StPO -- I. Grammatikalische und historische Auslegung -- II. Teleologische Auslegung -- III. Europarechtskonforme Auslegung -- B. Fazit -- Literaturverzeichnis | |
520 | 3 | |a Das Fragerecht des Verteidigers muss in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden. 240 Abs. 2 StPO eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, ein Erweitertes Kognitives Interview mit dem Zeugen durchzuführen und zusammenhängende Zeugenerklärungen einzufordern | |
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776 | 0 | 8 | |i Erscheint auch als |n Druck-Ausgabe |a Wilke, Martin |t Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung Fuer Die Vernehmung Zur Sache |d Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,c2020 |z 9783631802670 |
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publisher | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
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series2 | Deutsches, Europaeisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht Ser. |
spelling | Wilke, Martin Verfasser aut Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung Fuer Die Vernehmung Zur Sache Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des 69 StPO Unter Besonderer Beruecksichtigung der Teilhabemoeglichkeiten der Verteidigung - Zugleich eine Gegenueberstellung Mit Aussagepsychologischen Grundsaetzen Frankfurt a.M. Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 2020 ©2020 1 Online-Ressource (234 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Deutsches, Europaeisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht Ser. v.11 Cover -- Series Information -- Copyright Information -- Inhaltsverzeichnis -- 1. Teil: Einleitung und Problemstellung -- A. Einführung -- B. Aktueller Befund: Vernehmung vs. Befragung -- I. Zeuge im Strafverfahren -- II. Begriff der (Zeugen-)Vernehmung -- III. Grundlage der Zeugenexploration: 69 StPO -- 1. Struktur des 69 -- 2. Verständnis in Rspr. und Literatur -- a) Veranlassung zum freien Zeugenbericht, 69 Abs. 1 S. 1 StPO -- b) Das Verhör, 69 Abs. 2 S. 1 StPO -- c) Zusammenfassung -- IV. Teilhabe an der Zeugenexploration: 240 Abs. 2 StPO -- 1. Fragerecht nach 240 Abs. 2 StPO als Einwirkungs- und Mitwirkungsrecht -- 2. Aktuelles Verständnis: "Vernehmung" vs. "Befragung" -- V. Zusammenfassung und Fragen -- VI. Gang der Untersuchung -- 2. Teil: Historische Grundlegung -- A. Befragungen im alten deutschen Recht bis zum Beginn der Neuzeit -- I. Ausgestaltung von Befragungen in Germanischer Zeit -- 1. Allgemeines Verfahren -- 2. Beweisverfahren -- a) Beweis durch Zeugen -- b) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- II. Ausgestaltung von Befragungen in Fränkischer Zeit -- 1. Veränderungen im allgemeinen (Beweis-)Verfahren -- 2. "inquisitio" und Herausbildung spezieller Verfahren -- a) discussio testium im Zeugenverfahren -- b) Inquisitionsbeweis im königsgerichtlichen Verfahren -- c) inquisitio im Rügeverfahren -- d) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- III. Ausgestaltung von Befragungen im weiteren Verlauf des Mittelalters -- 1. Änderungen im allgemeinen (Beweis-)Verfahren -- 2. Herausbildung formfreier Inquisitionsverfahren -- a) Geständnis und Folter -- b) Beweis durch Zeugen -- c) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- IV. Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an den Befragungen der Zeugen im alten deutschen Rechtsgang -- V. Zusammenfassung B. Befragungen in der Frühen Neuzeit bis zur Abschaffung der Folter -- I. Constitutio Criminalis Carolina und "peinliche Frage" -- 1. Grundzüge des Verfahrensrechts der CCC -- 2. Beweissystem der Carolina -- 3. Peinliche Befragung - Beschuldigtenverhör vor und nach der Folter -- 4. Zeugenbeweis und Zeugenverhör -- 5. Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- 6. Ausgestaltung der Verteidigung und die Teilhabemöglichkeiten an der Befragung -- II. Ausgestaltung von Befragungen im gemeinen Recht -- 1. Fortbildung des Inquisitionsprozesses durch die Strafrechtswissenschaft -- a) Generalinquisition und summarisches Verhör -- b) Spezialinquisition und artikuliertes Verhör -- c) Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an der Befragung der Zeugen -- 2. Criminalordnung vor die Chur- und Neumark von 1717 -- a) Generalinquisition und summarisches Verhör -- b) Spezialinquisition und artikuliertes Verhör -- c) Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an der Befragung der Zeugen -- 3. Ausgestaltung von Befragungen im gemeinrechtlichen Inquisitionsprozess -- C. Ausgestaltung von Befragungen nach Abschaffung der Folter -- I. Vorverlagerung des summarischen Verhörs -- 1. Aufgabe des artikulierten Verhörs -- 2. Konsequenzen für Ausgestaltung der Befragungen -- 3. Befragungen in der prCrimO 1805 und im StGB Bayern 1813 -- a) Ausgestaltung von Befragungen in der preußischen Criminalordnung von 1805 -- b) Ein Vergleich: Befragungen im Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 -- 4. Zusammenfassung -- II. Reformierung des Strafprozesses und die RStPO -- 1. Reformgründe und Partikulargesetzgebungen -- 2. Die RStPO -- a) Verfahrensstruktur -- b) Vernehmung des Zeugen zur Sache -- III. Ausgestaltung der Verteidigung und die Teilhabemöglichkeit an der Zeugenbefragung nach Abschaffung der Folter -- D. Zusammenfassung und Bewertung 3. Teil: Psychologie der Zeugenbefragung - Gedächtnis- und Aussagepsychologie -- A. Vernehmungsergebnis als Grundlage für den Prozessausgang -- B. Das Gedächtnis und seine Fehleranfälligkeit -- I. Ebenen des Gedächtnisses -- II. Verfälschungsfaktoren -- 1. Die Auskunftsperson -- a) Wahrnehmung -- b) Speicherung -- c) Abruf -- 2. Die Vernehmungsperson -- III. Konsequenzen für die Ausgestaltung der Befragung -- C. Effektive Gedächtnisexploration: (Erweitertes) Kognitives Interview -- I. Grundform des Kognitiven Interviews -- II. Erweitertes Kognitives Interview -- III. Effektivität des (Erweiterten) Kognitiven Interviews -- 1. Vergleichsmaßstab: Strukturiertes Interview -- 2. Effektivität des Kognitiven Interviews -- 3. Effektivität des Erweiterten Kognitiven Interviews -- D. Zusammenfassung und Vergleich der Ergebnisse mit 69 StPO -- 4. Teil: Konsequenzen für das Fragerecht des Verteidigers -- A. Auslegung des 240 Abs. 2 StPO im Lichte des 69 StPO -- I. Grammatikalische und historische Auslegung -- II. Teleologische Auslegung -- III. Europarechtskonforme Auslegung -- B. Fazit -- Literaturverzeichnis Das Fragerecht des Verteidigers muss in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden. 240 Abs. 2 StPO eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, ein Erweitertes Kognitives Interview mit dem Zeugen durchzuführen und zusammenhängende Zeugenerklärungen einzufordern Criminal procedure-Germany Zeugenvernehmung (DE-588)4190771-1 gnd rswk-swf Fragerecht (DE-588)4597124-9 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf Electronic books (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content Deutschland (DE-588)4011882-4 g Zeugenvernehmung (DE-588)4190771-1 s Fragerecht (DE-588)4597124-9 s DE-604 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Wilke, Martin Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung Fuer Die Vernehmung Zur Sache Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,c2020 9783631802670 |
spellingShingle | Wilke, Martin Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung Fuer Die Vernehmung Zur Sache Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des 69 StPO Unter Besonderer Beruecksichtigung der Teilhabemoeglichkeiten der Verteidigung - Zugleich eine Gegenueberstellung Mit Aussagepsychologischen Grundsaetzen Cover -- Series Information -- Copyright Information -- Inhaltsverzeichnis -- 1. Teil: Einleitung und Problemstellung -- A. Einführung -- B. Aktueller Befund: Vernehmung vs. Befragung -- I. Zeuge im Strafverfahren -- II. Begriff der (Zeugen-)Vernehmung -- III. Grundlage der Zeugenexploration: 69 StPO -- 1. Struktur des 69 -- 2. Verständnis in Rspr. und Literatur -- a) Veranlassung zum freien Zeugenbericht, 69 Abs. 1 S. 1 StPO -- b) Das Verhör, 69 Abs. 2 S. 1 StPO -- c) Zusammenfassung -- IV. Teilhabe an der Zeugenexploration: 240 Abs. 2 StPO -- 1. Fragerecht nach 240 Abs. 2 StPO als Einwirkungs- und Mitwirkungsrecht -- 2. Aktuelles Verständnis: "Vernehmung" vs. "Befragung" -- V. Zusammenfassung und Fragen -- VI. Gang der Untersuchung -- 2. Teil: Historische Grundlegung -- A. Befragungen im alten deutschen Recht bis zum Beginn der Neuzeit -- I. Ausgestaltung von Befragungen in Germanischer Zeit -- 1. Allgemeines Verfahren -- 2. Beweisverfahren -- a) Beweis durch Zeugen -- b) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- II. Ausgestaltung von Befragungen in Fränkischer Zeit -- 1. Veränderungen im allgemeinen (Beweis-)Verfahren -- 2. "inquisitio" und Herausbildung spezieller Verfahren -- a) discussio testium im Zeugenverfahren -- b) Inquisitionsbeweis im königsgerichtlichen Verfahren -- c) inquisitio im Rügeverfahren -- d) Bedeutung und Ausgestaltung von Befragungen -- III. Ausgestaltung von Befragungen im weiteren Verlauf des Mittelalters -- 1. Änderungen im allgemeinen (Beweis-)Verfahren -- 2. 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Fortbildung des Inquisitionsprozesses durch die Strafrechtswissenschaft -- a) Generalinquisition und summarisches Verhör -- b) Spezialinquisition und artikuliertes Verhör -- c) Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an der Befragung der Zeugen -- 2. Criminalordnung vor die Chur- und Neumark von 1717 -- a) Generalinquisition und summarisches Verhör -- b) Spezialinquisition und artikuliertes Verhör -- c) Ausgestaltung der Verteidigung und Teilhabemöglichkeiten an der Befragung der Zeugen -- 3. Ausgestaltung von Befragungen im gemeinrechtlichen Inquisitionsprozess -- C. Ausgestaltung von Befragungen nach Abschaffung der Folter -- I. Vorverlagerung des summarischen Verhörs -- 1. Aufgabe des artikulierten Verhörs -- 2. Konsequenzen für Ausgestaltung der Befragungen -- 3. Befragungen in der prCrimO 1805 und im StGB Bayern 1813 -- a) Ausgestaltung von Befragungen in der preußischen Criminalordnung von 1805 -- b) Ein Vergleich: Befragungen im Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 -- 4. Zusammenfassung -- II. Reformierung des Strafprozesses und die RStPO -- 1. Reformgründe und Partikulargesetzgebungen -- 2. Die RStPO -- a) Verfahrensstruktur -- b) Vernehmung des Zeugen zur Sache -- III. Ausgestaltung der Verteidigung und die Teilhabemöglichkeit an der Zeugenbefragung nach Abschaffung der Folter -- D. Zusammenfassung und Bewertung 3. Teil: Psychologie der Zeugenbefragung - Gedächtnis- und Aussagepsychologie -- A. Vernehmungsergebnis als Grundlage für den Prozessausgang -- B. Das Gedächtnis und seine Fehleranfälligkeit -- I. Ebenen des Gedächtnisses -- II. Verfälschungsfaktoren -- 1. Die Auskunftsperson -- a) Wahrnehmung -- b) Speicherung -- c) Abruf -- 2. Die Vernehmungsperson -- III. Konsequenzen für die Ausgestaltung der Befragung -- C. Effektive Gedächtnisexploration: (Erweitertes) Kognitives Interview -- I. Grundform des Kognitiven Interviews -- II. Erweitertes Kognitives Interview -- III. Effektivität des (Erweiterten) Kognitiven Interviews -- 1. Vergleichsmaßstab: Strukturiertes Interview -- 2. Effektivität des Kognitiven Interviews -- 3. Effektivität des Erweiterten Kognitiven Interviews -- D. Zusammenfassung und Vergleich der Ergebnisse mit 69 StPO -- 4. Teil: Konsequenzen für das Fragerecht des Verteidigers -- A. Auslegung des 240 Abs. 2 StPO im Lichte des 69 StPO -- I. Grammatikalische und historische Auslegung -- II. Teleologische Auslegung -- III. Europarechtskonforme Auslegung -- B. Fazit -- Literaturverzeichnis Criminal procedure-Germany Zeugenvernehmung (DE-588)4190771-1 gnd Fragerecht (DE-588)4597124-9 gnd |
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