Umsatzsteuer im Baugewerbe: Abgrenzung und Einordnung typischer Sachverhalte,-Steuerpflicht oder Steuerbefreiung?-Wer ist Steuerschuldner?

Die Umsatzsteuer ist für das Baugewerbe ein regelrechtes Mienenfeld geworden. Im Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und den beiden nationalen Rechtsetzungs-polen (Rechtsprechung und Finanzverwaltung) müssen die Bauleistungen Ihrer Mandanten im Baugewerbe richtig eingeordnet werden. Eine Werkli...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gromadka, Kerstin (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Nürnberg Datev e.G. 2017
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Kompaktwissen Baugewerbe
Schlagworte:
Online-Zugang:BFB01
BFE01
BHS01
BSB01
BTU01
BTW01
EFN01
EUV01
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FHA01
FHD01
FHI01
FHM01
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FHO01
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FRO01
FWS01
FWS02
HTW01
HWR01
TUM01
UBA01
UBG01
UBM01
UBR01
UBT01
UBW01
UBY01
UEI01
UER01
UPA01
Volltext
Zusammenfassung:Die Umsatzsteuer ist für das Baugewerbe ein regelrechtes Mienenfeld geworden. Im Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und den beiden nationalen Rechtsetzungs-polen (Rechtsprechung und Finanzverwaltung) müssen die Bauleistungen Ihrer Mandanten im Baugewerbe richtig eingeordnet werden. Eine Werklieferung kann andere Rechtsfolgen haben als eine Werkleistung oder die Leistung eines Bauträgers. Auch die Frage, ob die Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, einem Bauwerk, einer Betriebsvorrichtung oder mit sonstigen Leistungen steht, kann Schwierigkeiten bereiten - und eine Falscheinordnung zu teuren Fehlern führen. Hinzu kommt, dass der Bauleistungsbegriff nicht europarechtlich harmonisiert ist. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (z.B. Subunternehmer aus Polen) kann dieser Aspekt weitere Sprengkraft entfalten. Weitere Fehlerquelle ist die Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen und der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen. Werden hier Fehler gemacht, kann es zu unerfreulichen Steuerforderungen des Finanzamts kommen. Das Kompaktwissen will Ihnen zeigen, welche Fallstricke das Umsatzsteuerrecht für den Baugewerbetreibenden bereithält. Umgehen Sie die Mienenfelder
Beschreibung:1 Online-Ressource (75 Seiten)