Vertrauen und Vertrag: Risikozuweisung bei anfänglicher Unmöglichkeit
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | English |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2022
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | StudPriv
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Schlagworte: | |
Online-Zugang: | HWR01 |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (201 Seiten) |
ISBN: | 9783161612978 |
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505 | 8 | |a Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- A. Die Haftungbei anfänglicher Unmöglichkeit zwischen Verschuldens und Garantieprinzip -- B. Ziel der Untersuchung -- C. Untersuchungsgang und Methode -- Historische Einführung -- A. Die anfängliche Unmöglichkeit im römischen Recht -- B. Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis -- C. Die Rechtslage nach altem Schuldrecht -- D. Die Schuldrechtsmodernisierung -- Erstes Kapitel: Forschungsstand und Defizite der derzeitigen Dogmatik -- A. Kritik an der neuen Vorschrift des 311a Abs. 2 BGB -- B. Die Gesetzesbegründung -- I. Abstraktion von Verschulden und Haftungsgrund -- II. Verschulden und Haftungsgrund -- 1. Das rechtsethische Fundament der Verschuldenshaftung: Selbstverantwortung - Sanktion - Restitution -- 2. Das Verschuldensprinzip im Leistungsstörungsrecht des BGB -- III. Die Haftung nach 311a Abs. 2 BGB im Lichte des Verschuldensprinzips -- C. Die Auffassung CanarisÆ -- I. Haftung aus der Garantie -- II. Der unzureichende Rekurs auf den Parteiwillen -- III. Der "hypothetische" oder "typische Parteiwille" -- 1. Die willensexklusive Deutung der Vertragspflichten in der Tradition Savignys -- 2. Keine Übertragbarkeit der Figur des "typischen Parteiwillens" auf die Sekundärhaftung in ihrer heutigen Gesetzesform -- 3. Typischer Parteiwille zumeist nicht existent -- IV. Mangelnde Systemkonformität der Garantietheorie -- 1. Konsensprinzip und Garantiehaftung -- a) Das Konsensprinzip -- b) Die Haftung aus dem Leistungsversprechen im Lichte des Konsensprinzips -- 2. Verschuldensprinzip und Garantiehaftung -- D. Weitere Einordnungsversuche in der Literatur -- I. "Haftung für eine schuldhaft zu geringe Festlegung der Verpflichtungsgrenze" -- II. Der Ansatz Cekovic-Vuletics | |
505 | 8 | |a Zweites Kapitel: Die Haftung für anfängliche Unmöglichkeit als Vertrauenshaftung (Theoriebildung) -- A. Das vertrauensbasierte Haftungskonzept Stolls und Wiedemanns -- I. Der Ersatz frustrierter Aufwendungen als Ausgangspunkt der Theoriebildung -- II. Erfüllungshaftung als Vertrauensentsprechung -- B. Vertrauenshaftung bei Nichterfüllung im Lichte der Gesetzessystematik -- I. Die Haftung bei Nichterfüllung als Ausfluss rechtsgeschäftlicher Bindung? -- II. Die Vertragsbindung: Naturalerfüllung und Sekundärhaftung -- 1. Die Einheit der Obligation im Bürgerlichen Recht alter Fassung (BGB 1896) -- 2. Kritik -- a) Die materialen Rechtgründe der Vertragsbindung -- b) Das Privatrecht als Rechtszuweisungsordnung -- 3. Die Schuldrechtsreform -- a) Das Ende der Unmöglichkeit als umfassender Befreiungstatbestand -- b) Kumulation von Schadensersatz und Rücktritt -- III. Zwischenergebnis -- C. Vertrauen und Vertrag -- I. Der Vertrag als Vertrauenstatbestand: Abgrenzung und Präzisierung -- 1. Vertrauen als Ansatzpunkt in der Rechtsgeschäftslehre -- 2. Emanzipation von der Vorstellung eines "Leistungsversprechens" -- II. Vertrauensrechtfertigung -- 1. Der Leistungsanspruch als Rechtfertigungsgrund -- 2. Die Pflicht zur Vertragszweckrealisierung als Grundlage der Erfüllungserwartung -- a) Die Leistungstreuepflichten -- b) Die Paarformel Treu und Glauben -- c) Synthese: Die Erfüllungserwartung als das Vertrauen auf ein erfüllungsförderliches Verhalten -- III. Die Leistungstreuepflicht und anfängliche Leistungshindernisse -- 1. Informations- und Mitwirkungspflichten vor Vertragsschluss -- a) Informationspflichten -- b) Mitwirkungspflichten -- 2. Der institutionelle Schutz der Vertragsdurchführung als einheitliche Grundlage der Leistungstreuepflichten -- IV. Bestimmung der Erfüllungserwartung entlang der Leistungstreuepflicht | |
505 | 8 | |a V. Die verfehlte Heranziehung der Lehre von der Haftung aus culpa in contrahendo -- D. Einwände gegen die Theorie einer vertragsrechtlichen Vertrauenshaftung -- I. 242 BGB als dogmatische Grundlage der vertragsrechtlichen Sekundärhaftung -- 1. 242 BGB als "Grundnorm" des Vertragsrechts -- 2. Der Grundsatz von Treu und Glauben - eine Leerformel? -- 3. Stellungnahme: 242 BGB im Kontext des neuen (und alten) Schuldrechts -- II. Die Ubiquität des Vertrauensmoments -- III. Die vermeintliche Singularität der Vertrauenshaftung im Leistungsstörungsrecht -- 1. Die Haftung bei anfänglicher Unmöglichkeit nach 307 BGB a.F -- 2. Die Haftung bei anfänglichem Unvermögen vor der Schuldrechtsreform -- a) Haftung für anfängliches Unvermögen als ungeklärte Problematik des alten Schuldrechts -- b) Die Schwächen des garantiebasierten Ansatzes -- c) Die Haftung für anfängliches Unvermögen als Vertrauenshaftung -- d) Die Haftung bei anfänglichem Unvermögen und 307 BGB a.F -- 3. Vertrauenshaftungselemente im modernisierten Leistungsstörungsrecht: Der Aufwendungsersatz gemäß 284 BGB -- a) Entstehungshintergrund -- b) 284 BGB als eigenständige Vertrauenshaftungsvorschrift -- c) Der Vertrag als Vertrauenstatbestand -- 4. Synthese -- E. Die Überlegenheit der Vertrauenstheorie gegenüber der Garantietheorie -- I. Wirklichkeitsbezug -- II. Theoriewert für die praktische Rechtsanwendung -- Drittes Kapitel: Risikozuweisung bei anfänglicher Unmöglichkeit -- A. Begriff der Risikozuweisung und Methode -- B. Das Verschuldenselement in 311a Abs. 2 S. 2 BGB -- I. Das Pflichtenprogramm des Schuldners -- II. Abgrenzung zur Fallgruppe der vorvertraglichen Informationshaftung -- III. Theoriegeleitete Auslegung -- 1. Haftungsgrund und Pflichteninhalt -- 2. Die rechtsökonomischen Grundlagen der Vertrauenshaftung: Effiziente Zuweisung der Informationsverantwortung | |
505 | 8 | |a IV. Das Kenntniserfordernis -- V. Das Erfordernis des Kennenmüssens -- 1. Die Risikotheorie als Argumentationstopoi -- 2. Die Schuldnersphäre -- 3. Informationszuständigkeit des Schuldners für seinen Planungsbereich -- 4. Erkennbarkeit des Leistungshindernisses -- a) Erkennbarkeit im absoluten Sinne (Faktische Erkennbarkeit) -- b) Erkennbarkeit unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten -- c) Erkennbarkeit als notwendiges Kriterium einer verschuldensabhängigen Haftung -- 5. Sonderwissen und Sonderkönnen -- 6. Vorhersehbarkeit -- 7. Zwischenergebnis -- VI. Anwendung des vorgenannten Verschuldensmaßstabs durch die Rechtsprechung -- 1. Zuweisung der Informationsverantwortung anhand des Sphärengedankens -- 2. Informationsverantwortung im Planungsbereich des Schuldners -- 3. Fazit -- C. Die alleinige oder weit überwiegende Gläubigerverantwortlichkeit für anfängliche Leistungshindernisse -- I. Abkehr von einer einheitlichen Regelung -- II. Die Gläubigerverantwortlichkeit als Konkurrenzproblematik -- III. Die Rechtsnatur des 326 Abs. 2 S. 1 BGB: Schutz des Gegenleistungsinteresses und Verantwortlichkeit des Gläubigers für die Vertragsdurchführung -- 1. Das Gegenleistungsinteresse des Schuldners -- 2. Verantwortlichkeit des Gläubigers im Allgemeinen -- a) Die Vorschriften des Annahmeverzugs -- b) Gläubigerpflicht zu leistungsförderlichem Verhalten -- c) Die Obliegenheitsthese -- d) Zur scheinbaren Abgeschlossenheit der Vorschriften über den Annahmeverzug -- e) (Nochmals) zum Interesse des Schuldners an der Leistungserbringung -- f) Synthese: Annahme und leistungsförderliches Verhalten als Leistungstreuepflichten -- g) Die Rechtsprechung des BGH -- 3. Gläubigerverantwortlichkeit i.S.v. 326 Abs. 2 S. 1 BGB in Unmöglichkeitsfällen -- a) Nachträgliche Unmöglichkeit -- b) Anfängliche Unmöglichkeit -- IV. Reichweite der Informationsverantwortung des Gläubigers | |
505 | 8 | |a 1. Sphärenverantwortlichkeit des Gläubigers -- 2. Verantwortlichkeit des Gläubigers für seinen Planungsbereich -- 3. Erkennbarkeit -- D. Die beiderseits zu vertretende anfängliche Unmöglichkeit -- I. Haftungsausschluss nach altem Schuldrecht und derzeitiger Streitstand -- II. Relevanz der Fallgruppe -- 1. Ausgangspunkt: Informationslastverteilung nach Sphären und Planungsbereichen -- 2. "Entweder oder"-Lösung als Konsequenz einer vertrauensschutzbasierten Haftungskonzeption -- 3. Beiderseits zu vertretende anfängliche Unmöglichkeit bei Kenntnis des eigentlich Aufzuklärenden? -- 4. Leistungshindernisse universaler Dimension -- a) Vorhersehbare Wetterphänomene und Naturkatastrophen -- b) Sozialkatastrophen -- c) Leistungshindernisse hoheitlicher Natur -- aa) Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen -- bb) Verbotsgesetze -- d) Zwischenergebnis -- III. Die Anwendbarkeit des 254 Abs. 1 BGB -- 1. Grundstruktur des 254 Abs. 1 BGB -- 2. Unvereinbarkeit der Haftungskürzung mit dem Normzweck -- 3. Die Unvereinbarkeitsthese im Lichte der BGH-Judikatur -- 4. Der verfehlte Verweis auf die Gesetzesbegründung -- 5. Zwischenergebnis und weitere Anwendbarkeit der Schadensminderungspflicht -- IV. Rechtsfortbildung secundum legem: Die beiderseits zu vertretende anfängliche Unmöglichkeit als Geschäftsgrundlagenstörung -- 1. Die Rechtsprechung zum beiderseitigen Motivirrtum als Ansatzpunkt -- 2. Wesensverschiedenheit von Unmöglichkeit und Grundlagenstörung? -- 3. Die Subsidiarität der Geschäftsgrundlagenlehre -- 4. Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage -- a) Vertragsanpassung -- b) Anpassung auf Sekundärebene -- aa) Wandlung der Naturalleistungspflicht in der Rechtsprechung und dogmatische Begründung Schollmeyers -- bb) Schadensteilung infolge Grundlagenstörung -- cc) Zur Auslegung des 313 Abs. 1 BGB -- V. Fazit | |
505 | 8 | |a E. Keine analoge Anwendung des 122 BGB bei keinerseits zu vertretender Unmöglichkeit | |
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Das rechtsethische Fundament der Verschuldenshaftung: Selbstverantwortung - Sanktion - Restitution -- 2. Das Verschuldensprinzip im Leistungsstörungsrecht des BGB -- III. Die Haftung nach 311a Abs. 2 BGB im Lichte des Verschuldensprinzips -- C. Die Auffassung CanarisÆ -- I. Haftung aus der Garantie -- II. Der unzureichende Rekurs auf den Parteiwillen -- III. Der "hypothetische" oder "typische Parteiwille" -- 1. Die willensexklusive Deutung der Vertragspflichten in der Tradition Savignys -- 2. Keine Übertragbarkeit der Figur des "typischen Parteiwillens" auf die Sekundärhaftung in ihrer heutigen Gesetzesform -- 3. Typischer Parteiwille zumeist nicht existent -- IV. Mangelnde Systemkonformität der Garantietheorie -- 1. Konsensprinzip und Garantiehaftung -- a) Das Konsensprinzip -- b) Die Haftung aus dem Leistungsversprechen im Lichte des Konsensprinzips -- 2. Verschuldensprinzip und Garantiehaftung -- D. Weitere Einordnungsversuche in der Literatur -- I. 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Der Vertrag als Vertrauenstatbestand: Abgrenzung und Präzisierung -- 1. Vertrauen als Ansatzpunkt in der Rechtsgeschäftslehre -- 2. Emanzipation von der Vorstellung eines "Leistungsversprechens" -- II. Vertrauensrechtfertigung -- 1. Der Leistungsanspruch als Rechtfertigungsgrund -- 2. Die Pflicht zur Vertragszweckrealisierung als Grundlage der Erfüllungserwartung -- a) Die Leistungstreuepflichten -- b) Die Paarformel Treu und Glauben -- c) Synthese: Die Erfüllungserwartung als das Vertrauen auf ein erfüllungsförderliches Verhalten -- III. Die Leistungstreuepflicht und anfängliche Leistungshindernisse -- 1. Informations- und Mitwirkungspflichten vor Vertragsschluss -- a) Informationspflichten -- b) Mitwirkungspflichten -- 2. Der institutionelle Schutz der Vertragsdurchführung als einheitliche Grundlage der Leistungstreuepflichten -- IV. Bestimmung der Erfüllungserwartung entlang der Leistungstreuepflicht V. Die verfehlte Heranziehung der Lehre von der Haftung aus culpa in contrahendo -- D. Einwände gegen die Theorie einer vertragsrechtlichen Vertrauenshaftung -- I. 242 BGB als dogmatische Grundlage der vertragsrechtlichen Sekundärhaftung -- 1. 242 BGB als "Grundnorm" des Vertragsrechts -- 2. Der Grundsatz von Treu und Glauben - eine Leerformel? -- 3. Stellungnahme: 242 BGB im Kontext des neuen (und alten) Schuldrechts -- II. Die Ubiquität des Vertrauensmoments -- III. Die vermeintliche Singularität der Vertrauenshaftung im Leistungsstörungsrecht -- 1. Die Haftung bei anfänglicher Unmöglichkeit nach 307 BGB a.F -- 2. Die Haftung bei anfänglichem Unvermögen vor der Schuldrechtsreform -- a) Haftung für anfängliches Unvermögen als ungeklärte Problematik des alten Schuldrechts -- b) Die Schwächen des garantiebasierten Ansatzes -- c) Die Haftung für anfängliches Unvermögen als Vertrauenshaftung -- d) Die Haftung bei anfänglichem Unvermögen und 307 BGB a.F -- 3. Vertrauenshaftungselemente im modernisierten Leistungsstörungsrecht: Der Aufwendungsersatz gemäß 284 BGB -- a) Entstehungshintergrund -- b) 284 BGB als eigenständige Vertrauenshaftungsvorschrift -- c) Der Vertrag als Vertrauenstatbestand -- 4. Synthese -- E. Die Überlegenheit der Vertrauenstheorie gegenüber der Garantietheorie -- I. Wirklichkeitsbezug -- II. Theoriewert für die praktische Rechtsanwendung -- Drittes Kapitel: Risikozuweisung bei anfänglicher Unmöglichkeit -- A. Begriff der Risikozuweisung und Methode -- B. Das Verschuldenselement in 311a Abs. 2 S. 2 BGB -- I. Das Pflichtenprogramm des Schuldners -- II. Abgrenzung zur Fallgruppe der vorvertraglichen Informationshaftung -- III. Theoriegeleitete Auslegung -- 1. Haftungsgrund und Pflichteninhalt -- 2. Die rechtsökonomischen Grundlagen der Vertrauenshaftung: Effiziente Zuweisung der Informationsverantwortung IV. Das Kenntniserfordernis -- V. Das Erfordernis des Kennenmüssens -- 1. Die Risikotheorie als Argumentationstopoi -- 2. Die Schuldnersphäre -- 3. Informationszuständigkeit des Schuldners für seinen Planungsbereich -- 4. Erkennbarkeit des Leistungshindernisses -- a) Erkennbarkeit im absoluten Sinne (Faktische Erkennbarkeit) -- b) Erkennbarkeit unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten -- c) Erkennbarkeit als notwendiges Kriterium einer verschuldensabhängigen Haftung -- 5. Sonderwissen und Sonderkönnen -- 6. Vorhersehbarkeit -- 7. Zwischenergebnis -- VI. Anwendung des vorgenannten Verschuldensmaßstabs durch die Rechtsprechung -- 1. Zuweisung der Informationsverantwortung anhand des Sphärengedankens -- 2. Informationsverantwortung im Planungsbereich des Schuldners -- 3. Fazit -- C. Die alleinige oder weit überwiegende Gläubigerverantwortlichkeit für anfängliche Leistungshindernisse -- I. Abkehr von einer einheitlichen Regelung -- II. Die Gläubigerverantwortlichkeit als Konkurrenzproblematik -- III. Die Rechtsnatur des 326 Abs. 2 S. 1 BGB: Schutz des Gegenleistungsinteresses und Verantwortlichkeit des Gläubigers für die Vertragsdurchführung -- 1. Das Gegenleistungsinteresse des Schuldners -- 2. Verantwortlichkeit des Gläubigers im Allgemeinen -- a) Die Vorschriften des Annahmeverzugs -- b) Gläubigerpflicht zu leistungsförderlichem Verhalten -- c) Die Obliegenheitsthese -- d) Zur scheinbaren Abgeschlossenheit der Vorschriften über den Annahmeverzug -- e) (Nochmals) zum Interesse des Schuldners an der Leistungserbringung -- f) Synthese: Annahme und leistungsförderliches Verhalten als Leistungstreuepflichten -- g) Die Rechtsprechung des BGH -- 3. Gläubigerverantwortlichkeit i.S.v. 326 Abs. 2 S. 1 BGB in Unmöglichkeitsfällen -- a) Nachträgliche Unmöglichkeit -- b) Anfängliche Unmöglichkeit -- IV. Reichweite der Informationsverantwortung des Gläubigers 1. Sphärenverantwortlichkeit des Gläubigers -- 2. Verantwortlichkeit des Gläubigers für seinen Planungsbereich -- 3. Erkennbarkeit -- D. Die beiderseits zu vertretende anfängliche Unmöglichkeit -- I. Haftungsausschluss nach altem Schuldrecht und derzeitiger Streitstand -- II. Relevanz der Fallgruppe -- 1. Ausgangspunkt: Informationslastverteilung nach Sphären und Planungsbereichen -- 2. "Entweder oder"-Lösung als Konsequenz einer vertrauensschutzbasierten Haftungskonzeption -- 3. Beiderseits zu vertretende anfängliche Unmöglichkeit bei Kenntnis des eigentlich Aufzuklärenden? -- 4. Leistungshindernisse universaler Dimension -- a) Vorhersehbare Wetterphänomene und Naturkatastrophen -- b) Sozialkatastrophen -- c) Leistungshindernisse hoheitlicher Natur -- aa) Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen -- bb) Verbotsgesetze -- d) Zwischenergebnis -- III. Die Anwendbarkeit des 254 Abs. 1 BGB -- 1. Grundstruktur des 254 Abs. 1 BGB -- 2. Unvereinbarkeit der Haftungskürzung mit dem Normzweck -- 3. Die Unvereinbarkeitsthese im Lichte der BGH-Judikatur -- 4. Der verfehlte Verweis auf die Gesetzesbegründung -- 5. Zwischenergebnis und weitere Anwendbarkeit der Schadensminderungspflicht -- IV. Rechtsfortbildung secundum legem: Die beiderseits zu vertretende anfängliche Unmöglichkeit als Geschäftsgrundlagenstörung -- 1. Die Rechtsprechung zum beiderseitigen Motivirrtum als Ansatzpunkt -- 2. Wesensverschiedenheit von Unmöglichkeit und Grundlagenstörung? -- 3. Die Subsidiarität der Geschäftsgrundlagenlehre -- 4. Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage -- a) Vertragsanpassung -- b) Anpassung auf Sekundärebene -- aa) Wandlung der Naturalleistungspflicht in der Rechtsprechung und dogmatische Begründung Schollmeyers -- bb) Schadensteilung infolge Grundlagenstörung -- cc) Zur Auslegung des 313 Abs. 1 BGB -- V. Fazit E. Keine analoge Anwendung des 122 BGB bei keinerseits zu vertretender Unmöglichkeit Vertrauenshaftung (DE-588)4188091-2 gnd Risikoverteilung (DE-588)4138417-9 gnd Anfängliche Unmöglichkeit (DE-588)4197889-4 gnd Rechtsdogmatik (DE-588)4128412-4 gnd |
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