Die offene Distanzierung von einem Kartell: Ein Instrument zur Beendigung der verbotenen Verhaltensweisen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV.
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Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2022
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Kölner Schriften zum Europarecht
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Schlagworte: | |
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505 | 8 | |a Cover -- Vorwort -- A. Einführung -- I. Einleitung und Problemdarstellung -- 1. Gründe für die Distanzierung von einem Kartell -- 2. Begriffsbestimmung in Zusammenhang mit der Beendigung der Zuwiderhandlung eines Unternehmens -- 3. Anwendungsbereich der Distanzierungshandlungen -- II. Gang der Arbeit -- B. Anforderungen an die Abwendung bei der Begründung eines Kartells -- I. Die offene Distanzierung -- 1. Entwicklung und Auswertung der Anforderungen der offenen Distanzierung im Rahmen der Entscheidungspraxis der Kommission und der Unionsrechtsprechung -- a. Der Ursprung der offenen Distanzierung -- b. Karton-Kartell -- aa. Enso Española -- bb. Sarrió -- c. Rechtssache Tréfileurope Sales SARL -- d. Zitronensäurekartell -- e. Adriatica di Navigazione SpA (Adriatica) -- f. Zement-Kartell -- aa. Heracles und Titan (griechische Hersteller) -- bb. Aalborg Portland A/S (Aalborg) -- g. Dansk Rørindustri -- h. Westfalen Gassen Nederland BV (Westfalen Gassen) -- i. Kristallzucker-Kartell -- j. Archer Daniel Midlands Co. (ADM) -- k. Denka Chemicals -- l. Berning und Söhne -- m. Slowakische Banken -- n. Marineschlauch-Kartell -- o. Paraffinwachs-Kartell -- p. AC-Treuhand AG (AC-Treuhand) -- q. Toshiba Corporation (Toshiba) -- r. Rechtssache Eturas-Lettische Reisebüros (Eturas) -- 2. Ergebnis -- 3. Bedeutung der Rechtsfigur vor dem Hintergrund der Auswertung der Kommissionspraxis und der Rechtsprechung der Unionsgerichte -- a. Die Einordnung der offenen Distanzierung auf der materiellen Ebene -- b. Die offene Distanzierung als bedeutsames Mittel für Unternehmen und Unternehmensvereinigungen auf der Verfahrensebene -- c. Enge Verflechtung zwischen der materiellen Ebene und der Verfahrensebene -- 4. Anforderungen an die Beendigung einer Vereinbarung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- a. Voraussetzungen für eine Vereinbarung | |
505 | 8 | |a b. Die Negation des Tatbestandsmerkmals Vereinbarung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV zur Beendigung des Kartells -- c. Das Erfordernis der offenen Distanzierung als eine über die Negation hinausgehende Anforderung -- d. Herleitung der offenen Distanzierung als Anforderung zur Beendigung der Vereinbarung -- aa. Anwendung der Auslegungsmethoden zur Feststellung der offenen Distanzierung -- bb. Entwicklung und Ausgestaltung der offenen Distanzierung durch richterliche Rechtsfortbildung auf Unionsebene -- (1) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung -- (2) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung -- cc. Zusammenfassung -- e. Die Einordnung der offenen Distanzierung -- aa. Kein Tatbestandsmerkmal i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- bb. Die offene Distanzierung als Anforderung an die Unternehmen zum Beweis der Abwendung eines Kartells -- cc. Zusammenfassung -- f. Erwägungen über die Anwendung der offenen Distanzierung oder rechtswidrige Schaffung von ungeschriebenen Voraussetzungen? -- aa. Einhaltung der Ziele des Vertrages und Sinn und Zweck der Regelung -- bb. Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit -- cc. Bestimmtheitsgrundsatz und Grundsatz der Vorhersehbarkeit -- (1) Keine ausreichende Präzisierung durch die Rechtsprechung -- (2) Keine Tatbestandsausweitung durch Anwendung der offenen Distanzierung -- dd. Rechtfertigung der offenen Distanzierung durch Anknüpfung an das Primärrecht -- ee. Zusammenfassung -- ff. Auswirkungen der Rechtsfigur der offenen Distanzierung auf der Verfahrensebene -- (1) Die Beweislastverteilung im Unionsrecht -- (a.) Die Anwendung von Beweiserleichterungen im Unionsrecht -- (b.) Erfordernis eines Gegenbeweises durch Anwendung der Vermutungen -- (2) Keine unzulässige Beweislastumkehr und kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch Anwendung der Vermutungen -- (3) Die offene Distanzierung als Teil des Beweismaßes | |
505 | 8 | |a (4) Unerheblichkeit der Einordnung als Beweislast oder Beweismaß -- (5) Keine erhöhten Anforderungen an die offene Distanzierung -- (6) Zusammenfassung -- gg. Zusammenfassung -- g. Darlegung und Würdigung der einzelnen Kriterien zur Erfüllung des Konzepts der offenen Distanzierung -- aa. Die Ausgangslage: Sitzung mit wettbewerbswidrigem Inhalt -- bb. Innere Zielsetzung (Willensrichtung) -- (1) Offen und unzweideutig vom Inhalt der Sitzung distanzieren -- (2) Den "anderen" gegenüber distanzieren -- (a.) Bestimmung des Erklärungsempfängers unter Berücksichtigung des Unternehmensbegriffes -- (b.) Entgegenkommen durch Relativierung der Voraussetzung zugunsten der Unternehmen -- (c.) Zugang der Erklärung an die richtige Person zur Zurechnung an den Erklärungsempfänger -- (3) Kein widersprüchliches Verhalten auf dem Markt -- (4) Unverzügliches Distanzieren -- (5) Kollusiven Prozess beenden -- cc. Äußere Zielsetzung (Willensrichtung) -- (6) Kein Erfordernis Fortwirkungen zu beseitigen -- (7) Autonomes Verhalten auf dem Markt -- dd. Negativbeispiele -- h. Zusammenfassung und Ergebnis -- 5. Die Abkehr von Vertikalvereinbarungen i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- a. Voraussetzungen bei Vertikalvereinbarungen -- b. Distanzierung von einer Vertikalvereinbarung am Beispiel der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) -- c. Zusammenfassung -- 6. Abwendung von einem Kartell bei abgestimmten Verhaltensweisen i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- a. Voraussetzungen der abgestimmten Verhaltensweise -- b. Einseitige Maßnahmen als Auslöser einer Beteiligungshandlung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- c. Anforderungen an die öffentliche Distanzierung zur Beendigung der abgestimmten Verhaltensweise -- d. Notwendigkeit der offenen Distanzierung als Mittel zur Abwendung von einem Kartell -- aa. Eturas- Ein Ausnahmefall | |
505 | 8 | |a bb. Widerlegung der Kausalität als Option zur Annahme der Beendigung der abgestimmten Verhaltensweise -- e. Zusammenfassung -- 7. Die offene Distanzierung zur Beendigung von Beschlüssen i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- a. Keine Möglichkeit der offenen Distanzierung durch eine Unternehmensvereinigung -- b. Keine vergleichbare Interessenlage beim Beschluss in Bezug auf die anderen beiden verbotenen Verhaltensweisen i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV -- c. Keine Anwendung der Rechtsfigur der offenen Distanzierung auf Beschlüsse durch die Mitglieder von Unternehmensvereinigungen -- d. Zusammenfassung und Ergebnis -- II. Distanzierung durch Anzeige bei den Behörden als Unterfall der offenen Distanzierung -- 1. Wahl der richtigen Verwaltungsbehörde -- 2. Anforderungen an den Antrag -- a. Keine Angleichung an die Kronzeugenregelung als Erfordernis für die (Selbst-)Anzeige -- b. Vorschlag der Angleichung an den Marker als Minus zum Kronzeugenantrag -- c. Erfüllung der Voraussetzungen der offenen Distanzierung bei Erstattung einer (Selbst-)Anzeige -- 3. Zusammenfassung und Ergebnis -- III. Distanzierung durch Beibringung von objektiven Indizien zur Abwendung aus einem Kartell als Unterfall zur offenen Distanzierung? -- 1. Widerlegung der verbotenen Verhaltensweise -- 2. Kein Unterfall der offenen Distanzierung -- 3. Zwischenergebnis -- IV. Zusammenfassung -- C. Die Abwendung aus einem etablierten Kartell -- I. Die einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung zur Zurechnung von wettbewerbswidrigen Handlungen -- 1. Ursprung der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- 2. Die Voraussetzungen der Rechtsfigur der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis der Kommission und der Unionsgerichte -- a. Objektive Voraussetzungen -- b. Subjektive Voraussetzungen | |
505 | 8 | |a 3. Folgen der Anwendung der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- a. Materiellrechtliche Folgen -- b. Verfahrensrechtliche Folgen -- aa. Beweiserleichterung für die Kommission -- bb. Verschiebung des Verjährungsbeginns zum Nachteil der Beteiligten -- cc. Auswirkungen auf die Bußgeldbemessung durch Festsetzung eines einheitlichen Verstoßes -- dd. Auswirkungen auf die Kronzeugenregelung -- ee. Zusammenfassung -- II. Erfordernis einer Distanzierungshandlung nach Anwendung der Rechtsfigur der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- 1. Die offene Distanzierung zur Abwendung von einem etablierten Kartell -- a. Anforderung an die offene Distanzierung innerhalb dieser Fallgruppe -- b. Notwendigkeit einer offenen Distanzierung als Anforderung zum Kartellausstieg -- c. Keine Rechtfertigung der unterschiedlichen Anforderungen angesichts der zwei Anwendungsebenen der offenen Distanzierung -- d. Zusammenfassung -- 2. Die Anzeige zur Distanzierung von einem etablierten Kartell -- 3. Widerlegung durch Beibringung von objektiven Indizien für die Abwendung aus einem etablierten Kartell -- III. Zusammenfassung -- D. Lösungsvorschläge -- I. Erfordernis von strengeren Anforderungen angewendet auf die Situation einer Abwendung bei einem etablierten Kartell, trotz Nichtteilnahme -- II. Anknüpfung an Zweck und Auswirkungen des Kartells -- 1. Voraussetzungen -- 2. Rechtfertigung für diesen Ansatz zur Abwendung von einem Kartell -- III. Vertragliche Lösungsansätze -- 1. Kündigung des Kartellvertrages -- 2. Schriftliche Vereinbarung über die offene Distanzierung -- IV. Abschaffung der offenen Distanzierung und Erfordernis von strengeren Maßnahmen zur Beendigung der Verhaltensweisen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV -- V. Zusammenfassung -- E. Ergebnisse in Thesenform -- F. Schrifttumsverzeichnis | |
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Anforderung an die offene Distanzierung innerhalb dieser Fallgruppe -- b. Notwendigkeit einer offenen Distanzierung als Anforderung zum Kartellausstieg -- c. Keine Rechtfertigung der unterschiedlichen Anforderungen angesichts der zwei Anwendungsebenen der offenen Distanzierung -- d. Zusammenfassung -- 2. Die Anzeige zur Distanzierung von einem etablierten Kartell -- 3. Widerlegung durch Beibringung von objektiven Indizien für die Abwendung aus einem etablierten Kartell -- III. Zusammenfassung -- D. Lösungsvorschläge -- I. Erfordernis von strengeren Anforderungen angewendet auf die Situation einer Abwendung bei einem etablierten Kartell, trotz Nichtteilnahme -- II. Anknüpfung an Zweck und Auswirkungen des Kartells -- 1. Voraussetzungen -- 2. Rechtfertigung für diesen Ansatz zur Abwendung von einem Kartell -- III. Vertragliche Lösungsansätze -- 1. Kündigung des Kartellvertrages -- 2. Schriftliche Vereinbarung über die offene Distanzierung -- IV. 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spelling | Sieben, Maria Katharina Verfasser aut Die offene Distanzierung von einem Kartell Ein Instrument zur Beendigung der verbotenen Verhaltensweisen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV. 1st ed Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft 2022 ©2022 1 Online-Ressource (194 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Kölner Schriften zum Europarecht v.70 Cover -- Vorwort -- A. Einführung -- I. Einleitung und Problemdarstellung -- 1. Gründe für die Distanzierung von einem Kartell -- 2. Begriffsbestimmung in Zusammenhang mit der Beendigung der Zuwiderhandlung eines Unternehmens -- 3. Anwendungsbereich der Distanzierungshandlungen -- II. Gang der Arbeit -- B. Anforderungen an die Abwendung bei der Begründung eines Kartells -- I. Die offene Distanzierung -- 1. Entwicklung und Auswertung der Anforderungen der offenen Distanzierung im Rahmen der Entscheidungspraxis der Kommission und der Unionsrechtsprechung -- a. Der Ursprung der offenen Distanzierung -- b. Karton-Kartell -- aa. Enso Española -- bb. 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Keine Angleichung an die Kronzeugenregelung als Erfordernis für die (Selbst-)Anzeige -- b. Vorschlag der Angleichung an den Marker als Minus zum Kronzeugenantrag -- c. Erfüllung der Voraussetzungen der offenen Distanzierung bei Erstattung einer (Selbst-)Anzeige -- 3. Zusammenfassung und Ergebnis -- III. Distanzierung durch Beibringung von objektiven Indizien zur Abwendung aus einem Kartell als Unterfall zur offenen Distanzierung? -- 1. Widerlegung der verbotenen Verhaltensweise -- 2. Kein Unterfall der offenen Distanzierung -- 3. Zwischenergebnis -- IV. Zusammenfassung -- C. Die Abwendung aus einem etablierten Kartell -- I. Die einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung zur Zurechnung von wettbewerbswidrigen Handlungen -- 1. Ursprung der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- 2. Die Voraussetzungen der Rechtsfigur der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis der Kommission und der Unionsgerichte -- a. 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Keine Angleichung an die Kronzeugenregelung als Erfordernis für die (Selbst-)Anzeige -- b. Vorschlag der Angleichung an den Marker als Minus zum Kronzeugenantrag -- c. Erfüllung der Voraussetzungen der offenen Distanzierung bei Erstattung einer (Selbst-)Anzeige -- 3. Zusammenfassung und Ergebnis -- III. Distanzierung durch Beibringung von objektiven Indizien zur Abwendung aus einem Kartell als Unterfall zur offenen Distanzierung? -- 1. Widerlegung der verbotenen Verhaltensweise -- 2. Kein Unterfall der offenen Distanzierung -- 3. Zwischenergebnis -- IV. Zusammenfassung -- C. Die Abwendung aus einem etablierten Kartell -- I. Die einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung zur Zurechnung von wettbewerbswidrigen Handlungen -- 1. Ursprung der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- 2. Die Voraussetzungen der Rechtsfigur der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis der Kommission und der Unionsgerichte -- a. Objektive Voraussetzungen -- b. Subjektive Voraussetzungen 3. Folgen der Anwendung der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- a. Materiellrechtliche Folgen -- b. Verfahrensrechtliche Folgen -- aa. Beweiserleichterung für die Kommission -- bb. Verschiebung des Verjährungsbeginns zum Nachteil der Beteiligten -- cc. Auswirkungen auf die Bußgeldbemessung durch Festsetzung eines einheitlichen Verstoßes -- dd. Auswirkungen auf die Kronzeugenregelung -- ee. Zusammenfassung -- II. Erfordernis einer Distanzierungshandlung nach Anwendung der Rechtsfigur der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung -- 1. Die offene Distanzierung zur Abwendung von einem etablierten Kartell -- a. Anforderung an die offene Distanzierung innerhalb dieser Fallgruppe -- b. Notwendigkeit einer offenen Distanzierung als Anforderung zum Kartellausstieg -- c. Keine Rechtfertigung der unterschiedlichen Anforderungen angesichts der zwei Anwendungsebenen der offenen Distanzierung -- d. Zusammenfassung -- 2. Die Anzeige zur Distanzierung von einem etablierten Kartell -- 3. Widerlegung durch Beibringung von objektiven Indizien für die Abwendung aus einem etablierten Kartell -- III. Zusammenfassung -- D. Lösungsvorschläge -- I. Erfordernis von strengeren Anforderungen angewendet auf die Situation einer Abwendung bei einem etablierten Kartell, trotz Nichtteilnahme -- II. Anknüpfung an Zweck und Auswirkungen des Kartells -- 1. Voraussetzungen -- 2. Rechtfertigung für diesen Ansatz zur Abwendung von einem Kartell -- III. Vertragliche Lösungsansätze -- 1. Kündigung des Kartellvertrages -- 2. Schriftliche Vereinbarung über die offene Distanzierung -- IV. Abschaffung der offenen Distanzierung und Erfordernis von strengeren Maßnahmen zur Beendigung der Verhaltensweisen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV -- V. Zusammenfassung -- E. Ergebnisse in Thesenform -- F. Schrifttumsverzeichnis Europäische Union (DE-588)5098525-5 gnd Kartellvereinbarung (DE-588)4163367-2 gnd Abgestimmtes Verhalten (DE-588)4141057-9 gnd Beendigung (DE-588)4130238-2 gnd |
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