Krivična odgovornost članova Parlamentarne skupštine BiH za neprovođenje odluka Ustavnog suda BiH i ESLJP, Ustavnopravna (ne)opravdanost:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Muharemović, Mahir (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Bosnian
Veröffentlicht: Sanski Most [Bosnia and Herzegovina] Fondacija Centar za javno pravo 2014
Schlagworte:
Online-Zugang:BSB01
Beschreibung:Die Vollziehung von Gerichtsentscheidungen ist ein wichtiges Element eines jeden Rechtssystems. Eine Gerichtsentscheidung, die nicht vollzogen wird, wird nicht die gewünschte Wirkung haben, falls die Subjekte die sie anspricht ihr nicht folgen. Bosnien und Herzegowina (BiH) hat auch Mechanismen, die die wirksame Umsetzung von Gerichtsentscheidungen gewährleisten sollen, jedoch gibt es immer noch einige Probleme bei der Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Nicht-Umsetzung der Entscheidungen der Gerichte, die allgemeine Maßnahmen erfordern, z.B. Änderungen in der Verfassung oder in den Gesetzen, stellt eine Straftat gem. 289 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina dar, und führt somit direkt zu einer strafrechtlichen Verantwortung der Mitglieder der beiden Häuser des Parlaments von Bosnien-Herzegowina. Doch der Mechanismus der Strafverfolgung der Parlamentarier ist im Falle einer Nicht-Umsetzung der Gerichtsentscheide des Verfassungsgerichts von BosnienHerzegowina und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, für deren Umsetzung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung nötig ist, strafrechtlich nicht durchsetzbar und verfassungsrechtlich teilweise unbegründet, denn es gibt erhebliche Hindernisse für eine strafrechtliche Verfolgung von Parlamentsmitgliedern und stellt auch eine nicht hinnehmbare Erosion des bosnischen Verfassungssystems dar
Beschreibung:1 Online-Ressource(1 p. 11)

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