Die Erwartung künftiger Straffreiheit: Eine Untersuchung zur Strafaussetzung zur Bewährung und deren Widerruf wegen einer neuen Straftat
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2022
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | StudStR
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Online-Zugang: | HWR01 |
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505 | 8 | |a Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- 1. Teil: Einleitung -- A. Die Erwartung künftiger Straffreiheit als zentraler Bezugspunkt der Strafaussetzung -- B. Das ungelöste Problem der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über Strafaussetzung und Widerruf -- C. Erforderliche Veränderung des dogmatischen Ausgangspunkts: Normative Vertretbarkeit der Erprobung statt empirischer Vorhersage weiterer Straftaten -- D. Dogmatische Präzisierung der Erwartung künftiger Straffreiheit unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit -- 2. Teil: Begründungsebenen der Strafaussetzung und ihre Bedeutung für die Auslegung der Erwartung künftiger Straffreiheit -- A. Sanktionspraxis: Zurückdrängung der Freiheitsstrafe als kriminalpolitisches Kernanliegen der Strafaussetzung -- B. Zweck der Strafe: Das Bestehen einer hinreichenden Resozialisierungsaussicht als entscheidender Grund für die Gewährung der Strafaussetzung -- I. Bedeutung der Strafzwecke für das Verständnis der Strafaussetzung -- 1. Sorge vor einer Beeinträchtigung der Strafzwecke durch die Strafaussetzung -- 2. Auswirkungen auf den systematischen Aufbau der Aussetzungsentscheidung nach 56 StGB -- II. Schuldausgleich: Was ist die "verdiente" Strafe? -- 1. Strafaussetzung als Absehen von der "eigentlich verdienten" Strafe? -- 2. Begründungsbedürftigkeit der Strafaussetzung gegenüber ihrer Vollstreckung -- 3. Verfassungsrechtlicher Beurteilungsmaßstab für die Angemessenheit der Entscheidung über Strafaussetzung und Widerruf -- a) Erforderlichkeit einer verfassungsrechtlichen Beurteilung -- b) Schuldprinzip in seiner Ausprägung als Strafzumessungsschuld -- c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- d) Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) -- e) Ergebnis -- 4. Konsequenzen | |
505 | 8 | |a a) Allgemeine Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Vorliegen anerkannter Gründe für eine Reduzierung der schuldangemessenen Strafe -- b) Entscheidung über die Strafaussetzung ( 56 StGB) -- c) Ausgestaltung der Bewährungszeit und Folgeentscheidungen ( 56a bis 56g StGB) -- III. Generalprävention: Die Sorge vor der Botschaft "Einmal ist keinmal" -- 1. Strafaussetzung nur in Ausnahmefällen? -- 2. Mögliche Gründe für die Gewährung einer Ausnahme -- a) Fehlendes generalpräventives Bedürfnis ( 56 Abs. 3 StGB)? -- b) Vorrang anderer Gesichtspunkte ( 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB)? -- 3. Erfordernis einer inhaltlichen Begründung der Ausnahme -- 4. Vorrang der Spezialprävention als inhaltlicher Kern der Strafaussetzung ( 56 Abs. 1 StGB) -- 5. Empirische Befunde zur generalpräventiven Wirkung der Strafe -- IV. Spezialprävention: Die Bedeutung des Resozialisierungsansatzes für die Erwartung künftiger Straffreiheit -- 1. Vorrang der langfristigen Resozialisierung gegenüber einer vorübergehenden Sicherung im Strafvollzug -- 2. Vermeidung der ausgrenzenden Wirkung des Strafvollzugs -- 3. Motivation der verurteilten Person durch Androhung des Widerrufs? -- a) Eskalationsgefahr durch die Betonung der Widerrufsdrohung -- b) Keine bloße Rücknahme einer Begünstigung im Falle des Widerrufs -- c) Grenzen für das Auseinanderfallen von Widerrufsdrohung und Verwirklichung -- d) Aussicht auf Erledigung der Strafe durch Straferlass als Gegenmodell -- 4. Umfassender Geltungsanspruch des Resozialisierungsansatzes -- a) Hilfen zur Resozialisierung und Vermeidung unrealistischer Erwartungen -- b) Die Erwartung künftiger Straffreiheit als Frage des geeigneten Mittels -- 5. Empirische Befunde zur spezialpräventiven Wirksamkeit der Strafaussetzung | |
505 | 8 | |a C. Zumessung der Strafe: Die Strafaussetzung als Mittel zur Sicherstellung einer angemessenen Reaktion auf die strafrechtliche Entwicklung einer Person -- I. Berücksichtigung der bisherigen strafrechtlichen Entwicklung einer Person bei der Strafzumessung -- 1. Erforderliche Auseinandersetzung mit dem Umstand einer erneuten Tatbegehung -- 2. Vermeidung unverhältnismäßiger Strafzumessungsentscheidungen durch die Anknüpfung an inhaltliche Kriterien -- a) Allgemeine Strafzumessung ( 46 StGB) -- b) Opportunitätsentscheidungen ( 153, 153a StPO) -- c) Rückfallschärfung ( 48 StGB a.F.) -- d) Entwicklung der Strafaussetzung ( 56 StGB) -- 3. Fortbestehende Resozialisierungsaussicht statt erhöhter Vorwerfbarkeit als zentrales Beurteilungskriterium bei der Strafaussetzung -- II. Strafzumessung als Vorhersage? -- 1. Zunehmende Bedeutung zukunftsbezogener Erwägungen durch Betonung der Spezialprävention -- 2. Erfordernis einer empirischen Prognose künftiger Straftaten? -- a) Aufkommen der empirischen Prognosemethoden und ihre angenommene Bedeutung für das Strafrecht -- b) Das Beispiel der vorläufigen Entlassung ( 23 StGB a.F.): Belohnung für gute Führung oder gute Führung als Beweis der Besserung? -- 3. Ergebnis -- III. Zusammenfassung -- 3. Teil: Erforderlicher Inhalt der Erwartung künftiger Straffreiheit -- A. Umfang der zu erwartenden Straffreiheit ("keine Straftaten mehr") -- I. Bisheriger Meinungsstand -- 1. Unbeachtlichkeit zu erwartender Straftaten bei Fehlen eines inhaltlichen Zusammenhangs -- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur -- b) Ablehnende Stellungnahmen in der Rechtsprechung -- c) Ablehnende Stellungnahmen in der Literatur -- 2. Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten -- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur -- b) Ablehnende Stellungnahme des OLG Celle -- 3. Erforderliche Erwartung vollständiger Straffreiheit | |
505 | 8 | |a II. Eigene Stellungnahme zum bisherigen Meinungsstand -- 1. Erforderlichkeit einer einschränkenden Auslegung der Erwartung -- a) Wortlaut -- b) Systematik -- c) Sinn und Zweck -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- 2. Defizite der bisherigen Ansätze zu einer einschränkenden Auslegung -- a) Unzureichende Begründungen -- b) Beliebigkeit der Kriterien -- c) Zweifelhafte Ergebnisse -- d) Eine Frage der Vorhersagbarkeit? -- 3. Keine pauschale Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten -- a) Unstimmigkeit der Argumentation -- b) Fehlende Bezugspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit -- c) Gefahr einer unangemessenen Privilegierung bei der Beurteilung von Straftaten als Bagatellstraftat -- 4. Ergebnis -- III. Eigene Auffassung zur Methodik der Erwartungsbildung -- 1. Wie lässt sich die Erwartung künftiger Straffreiheit begründen? -- a) Die Frage der Begründungsrichtung -- b) Das Begehen von Straftaten als abweichendes Verhalten -- c) Die Erwartungsbildung als zweistufige Prüfung mit wechselnder Begründungsrichtung -- d) Begrenzter Umfang der Erwartung künftiger Straffreiheit -- 2. Erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen für das Begehen der abgeurteilten Tat -- a) Abgeurteilte Tat als Ausgangspunkt der Erwartungsbildung -- b) Risikofaktoren ohne strafrechtliche Relevanz -- c) Umstände, die mit den Gründen für die abgeurteilte Tat in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen -- d) Umsetzung im Begründungsmodell für die Erwartungsbildung -- 3. Bedeutung anderer Verurteilungen -- a) Erforderlicher Zusammenhang mit den Gründen für die Tat der Aussetzungsentscheidung -- b) Bestehen eines inhaltlichen Zusammenhangs bei bereichsübergreifender Bereitschaft zur Begehung von Straftaten -- c) Berücksichtigung der Rechtsfolgen von anderen Verurteilungen | |
505 | 8 | |a 4. Abgrenzung von Risikobereichen im Rahmen derselben Verurteilung -- a) Einheitliche Aussetzungsentscheidung -- b) Gesamtstrafe und nachträgliche Gesamtstrafenbildung -- 5. Ergebnis -- IV. Eigene Auffassung zum Umgang mit zu erwartenden Bagatellstraftaten -- 1. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das in vollem Umfang fortbesteht -- 2. Der Verurteilung liegen unterschiedliche Risiken zugrunde, von denen nicht alle fortbestehen -- a) Verhältnis zur Gesamtverurteilung als Bezugspunkt -- b) Normativer Maßstab (insbesondere 154, 154a StPO und 46, 47 StGB) -- 3. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das nur noch Straftaten von geringerem Gewicht erwarten lässt -- B. Zeitraum der zu erwartenden Straffreiheit ("künftig") -- I. Erwartung der Straffreiheit über die Bewährungszeit hinaus? -- 1. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur -- 2. Eigene Stellungnahme -- a) Wortlaut -- b) Sinn und Zweck der Strafaussetzung -- aa) Anerkennung des Resozialisierungsanliegens? -- bb) Inhaltliche statt zeitlicher Berücksichtung des Resozialisierungsanliegens -- cc) Zwischenergebnis -- c) Methodik der Erwartungsbildung -- aa) Zweifel an der Erfassbarkeit der umschriebenen Zeiträume -- bb) Weitgehende Unabhängigkeit der Erwartungsbildung von bestimmten Zeiträumen -- cc) Einfluss des Bewährungskonzepts auf den Zeitbezug der Erwartung -- dd) Bedeutung für die Widerrufsentscheidung -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Ergebnis -- 3. Erprobung der verurteilten Person als wesentlicher Bestandteil der Strafaussetzung -- a) Erprobung als Gegenstück zur eingeschränkten Vorhersagbarkeit -- b) Erforderlichkeit einer ausreichenden Erprobungsmöglichkeit -- 4. Ergebnis -- II. Umgang mit einer vorübergehenden Rückfallgefahr -- 1. Bisherige Ansätze für die Begründung einer günstigen Erwartung | |
505 | 8 | |a a) Mögliche Beseitigung der Rückfallgefahr bei bestehender Therapiebereitschaft | |
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Spezialprävention: Die Bedeutung des Resozialisierungsansatzes für die Erwartung künftiger Straffreiheit -- 1. Vorrang der langfristigen Resozialisierung gegenüber einer vorübergehenden Sicherung im Strafvollzug -- 2. Vermeidung der ausgrenzenden Wirkung des Strafvollzugs -- 3. Motivation der verurteilten Person durch Androhung des Widerrufs? -- a) Eskalationsgefahr durch die Betonung der Widerrufsdrohung -- b) Keine bloße Rücknahme einer Begünstigung im Falle des Widerrufs -- c) Grenzen für das Auseinanderfallen von Widerrufsdrohung und Verwirklichung -- d) Aussicht auf Erledigung der Strafe durch Straferlass als Gegenmodell -- 4. Umfassender Geltungsanspruch des Resozialisierungsansatzes -- a) Hilfen zur Resozialisierung und Vermeidung unrealistischer Erwartungen -- b) Die Erwartung künftiger Straffreiheit als Frage des geeigneten Mittels -- 5. Empirische Befunde zur spezialpräventiven Wirksamkeit der Strafaussetzung</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">C. Zumessung der Strafe: Die Strafaussetzung als Mittel zur Sicherstellung einer angemessenen Reaktion auf die strafrechtliche Entwicklung einer Person -- I. Berücksichtigung der bisherigen strafrechtlichen Entwicklung einer Person bei der Strafzumessung -- 1. Erforderliche Auseinandersetzung mit dem Umstand einer erneuten Tatbegehung -- 2. Vermeidung unverhältnismäßiger Strafzumessungsentscheidungen durch die Anknüpfung an inhaltliche Kriterien -- a) Allgemeine Strafzumessung ( 46 StGB) -- b) Opportunitätsentscheidungen ( 153, 153a StPO) -- c) Rückfallschärfung ( 48 StGB a.F.) -- d) Entwicklung der Strafaussetzung ( 56 StGB) -- 3. Fortbestehende Resozialisierungsaussicht statt erhöhter Vorwerfbarkeit als zentrales Beurteilungskriterium bei der Strafaussetzung -- II. Strafzumessung als Vorhersage? -- 1. Zunehmende Bedeutung zukunftsbezogener Erwägungen durch Betonung der Spezialprävention -- 2. Erfordernis einer empirischen Prognose künftiger Straftaten? -- a) Aufkommen der empirischen Prognosemethoden und ihre angenommene Bedeutung für das Strafrecht -- b) Das Beispiel der vorläufigen Entlassung ( 23 StGB a.F.): Belohnung für gute Führung oder gute Führung als Beweis der Besserung? -- 3. Ergebnis -- III. Zusammenfassung -- 3. Teil: Erforderlicher Inhalt der Erwartung künftiger Straffreiheit -- A. Umfang der zu erwartenden Straffreiheit ("keine Straftaten mehr") -- I. Bisheriger Meinungsstand -- 1. Unbeachtlichkeit zu erwartender Straftaten bei Fehlen eines inhaltlichen Zusammenhangs -- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur -- b) Ablehnende Stellungnahmen in der Rechtsprechung -- c) Ablehnende Stellungnahmen in der Literatur -- 2. Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten -- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur -- b) Ablehnende Stellungnahme des OLG Celle -- 3. Erforderliche Erwartung vollständiger Straffreiheit</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">II. Eigene Stellungnahme zum bisherigen Meinungsstand -- 1. Erforderlichkeit einer einschränkenden Auslegung der Erwartung -- a) Wortlaut -- b) Systematik -- c) Sinn und Zweck -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- 2. Defizite der bisherigen Ansätze zu einer einschränkenden Auslegung -- a) Unzureichende Begründungen -- b) Beliebigkeit der Kriterien -- c) Zweifelhafte Ergebnisse -- d) Eine Frage der Vorhersagbarkeit? -- 3. Keine pauschale Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten -- a) Unstimmigkeit der Argumentation -- b) Fehlende Bezugspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit -- c) Gefahr einer unangemessenen Privilegierung bei der Beurteilung von Straftaten als Bagatellstraftat -- 4. Ergebnis -- III. Eigene Auffassung zur Methodik der Erwartungsbildung -- 1. Wie lässt sich die Erwartung künftiger Straffreiheit begründen? -- a) Die Frage der Begründungsrichtung -- b) Das Begehen von Straftaten als abweichendes Verhalten -- c) Die Erwartungsbildung als zweistufige Prüfung mit wechselnder Begründungsrichtung -- d) Begrenzter Umfang der Erwartung künftiger Straffreiheit -- 2. Erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen für das Begehen der abgeurteilten Tat -- a) Abgeurteilte Tat als Ausgangspunkt der Erwartungsbildung -- b) Risikofaktoren ohne strafrechtliche Relevanz -- c) Umstände, die mit den Gründen für die abgeurteilte Tat in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen -- d) Umsetzung im Begründungsmodell für die Erwartungsbildung -- 3. Bedeutung anderer Verurteilungen -- a) Erforderlicher Zusammenhang mit den Gründen für die Tat der Aussetzungsentscheidung -- b) Bestehen eines inhaltlichen Zusammenhangs bei bereichsübergreifender Bereitschaft zur Begehung von Straftaten -- c) Berücksichtigung der Rechtsfolgen von anderen Verurteilungen</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">4. Abgrenzung von Risikobereichen im Rahmen derselben Verurteilung -- a) Einheitliche Aussetzungsentscheidung -- b) Gesamtstrafe und nachträgliche Gesamtstrafenbildung -- 5. Ergebnis -- IV. Eigene Auffassung zum Umgang mit zu erwartenden Bagatellstraftaten -- 1. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das in vollem Umfang fortbesteht -- 2. Der Verurteilung liegen unterschiedliche Risiken zugrunde, von denen nicht alle fortbestehen -- a) Verhältnis zur Gesamtverurteilung als Bezugspunkt -- b) Normativer Maßstab (insbesondere 154, 154a StPO und 46, 47 StGB) -- 3. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das nur noch Straftaten von geringerem Gewicht erwarten lässt -- B. Zeitraum der zu erwartenden Straffreiheit ("künftig") -- I. Erwartung der Straffreiheit über die Bewährungszeit hinaus? -- 1. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur -- 2. Eigene Stellungnahme -- a) Wortlaut -- b) Sinn und Zweck der Strafaussetzung -- aa) Anerkennung des Resozialisierungsanliegens? -- bb) Inhaltliche statt zeitlicher Berücksichtung des Resozialisierungsanliegens -- cc) Zwischenergebnis -- c) Methodik der Erwartungsbildung -- aa) Zweifel an der Erfassbarkeit der umschriebenen Zeiträume -- bb) Weitgehende Unabhängigkeit der Erwartungsbildung von bestimmten Zeiträumen -- cc) Einfluss des Bewährungskonzepts auf den Zeitbezug der Erwartung -- dd) Bedeutung für die Widerrufsentscheidung -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Ergebnis -- 3. Erprobung der verurteilten Person als wesentlicher Bestandteil der Strafaussetzung -- a) Erprobung als Gegenstück zur eingeschränkten Vorhersagbarkeit -- b) Erforderlichkeit einer ausreichenden Erprobungsmöglichkeit -- 4. Ergebnis -- II. Umgang mit einer vorübergehenden Rückfallgefahr -- 1. 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spelling | Zimmermann, Stefan Verfasser aut Die Erwartung künftiger Straffreiheit Eine Untersuchung zur Strafaussetzung zur Bewährung und deren Widerruf wegen einer neuen Straftat 1st ed Tübingen Mohr Siebeck 2022 ©2022 1 Online-Ressource (474 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier StudStR Description based on publisher supplied metadata and other sources Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- 1. Teil: Einleitung -- A. Die Erwartung künftiger Straffreiheit als zentraler Bezugspunkt der Strafaussetzung -- B. Das ungelöste Problem der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über Strafaussetzung und Widerruf -- C. Erforderliche Veränderung des dogmatischen Ausgangspunkts: Normative Vertretbarkeit der Erprobung statt empirischer Vorhersage weiterer Straftaten -- D. Dogmatische Präzisierung der Erwartung künftiger Straffreiheit unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit -- 2. Teil: Begründungsebenen der Strafaussetzung und ihre Bedeutung für die Auslegung der Erwartung künftiger Straffreiheit -- A. Sanktionspraxis: Zurückdrängung der Freiheitsstrafe als kriminalpolitisches Kernanliegen der Strafaussetzung -- B. Zweck der Strafe: Das Bestehen einer hinreichenden Resozialisierungsaussicht als entscheidender Grund für die Gewährung der Strafaussetzung -- I. Bedeutung der Strafzwecke für das Verständnis der Strafaussetzung -- 1. Sorge vor einer Beeinträchtigung der Strafzwecke durch die Strafaussetzung -- 2. Auswirkungen auf den systematischen Aufbau der Aussetzungsentscheidung nach 56 StGB -- II. Schuldausgleich: Was ist die "verdiente" Strafe? -- 1. Strafaussetzung als Absehen von der "eigentlich verdienten" Strafe? -- 2. Begründungsbedürftigkeit der Strafaussetzung gegenüber ihrer Vollstreckung -- 3. 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Erfordernis einer inhaltlichen Begründung der Ausnahme -- 4. Vorrang der Spezialprävention als inhaltlicher Kern der Strafaussetzung ( 56 Abs. 1 StGB) -- 5. Empirische Befunde zur generalpräventiven Wirkung der Strafe -- IV. Spezialprävention: Die Bedeutung des Resozialisierungsansatzes für die Erwartung künftiger Straffreiheit -- 1. Vorrang der langfristigen Resozialisierung gegenüber einer vorübergehenden Sicherung im Strafvollzug -- 2. Vermeidung der ausgrenzenden Wirkung des Strafvollzugs -- 3. Motivation der verurteilten Person durch Androhung des Widerrufs? -- a) Eskalationsgefahr durch die Betonung der Widerrufsdrohung -- b) Keine bloße Rücknahme einer Begünstigung im Falle des Widerrufs -- c) Grenzen für das Auseinanderfallen von Widerrufsdrohung und Verwirklichung -- d) Aussicht auf Erledigung der Strafe durch Straferlass als Gegenmodell -- 4. Umfassender Geltungsanspruch des Resozialisierungsansatzes -- a) Hilfen zur Resozialisierung und Vermeidung unrealistischer Erwartungen -- b) Die Erwartung künftiger Straffreiheit als Frage des geeigneten Mittels -- 5. Empirische Befunde zur spezialpräventiven Wirksamkeit der Strafaussetzung C. Zumessung der Strafe: Die Strafaussetzung als Mittel zur Sicherstellung einer angemessenen Reaktion auf die strafrechtliche Entwicklung einer Person -- I. Berücksichtigung der bisherigen strafrechtlichen Entwicklung einer Person bei der Strafzumessung -- 1. Erforderliche Auseinandersetzung mit dem Umstand einer erneuten Tatbegehung -- 2. Vermeidung unverhältnismäßiger Strafzumessungsentscheidungen durch die Anknüpfung an inhaltliche Kriterien -- a) Allgemeine Strafzumessung ( 46 StGB) -- b) Opportunitätsentscheidungen ( 153, 153a StPO) -- c) Rückfallschärfung ( 48 StGB a.F.) -- d) Entwicklung der Strafaussetzung ( 56 StGB) -- 3. Fortbestehende Resozialisierungsaussicht statt erhöhter Vorwerfbarkeit als zentrales Beurteilungskriterium bei der Strafaussetzung -- II. Strafzumessung als Vorhersage? -- 1. Zunehmende Bedeutung zukunftsbezogener Erwägungen durch Betonung der Spezialprävention -- 2. Erfordernis einer empirischen Prognose künftiger Straftaten? -- a) Aufkommen der empirischen Prognosemethoden und ihre angenommene Bedeutung für das Strafrecht -- b) Das Beispiel der vorläufigen Entlassung ( 23 StGB a.F.): Belohnung für gute Führung oder gute Führung als Beweis der Besserung? -- 3. Ergebnis -- III. Zusammenfassung -- 3. Teil: Erforderlicher Inhalt der Erwartung künftiger Straffreiheit -- A. Umfang der zu erwartenden Straffreiheit ("keine Straftaten mehr") -- I. Bisheriger Meinungsstand -- 1. Unbeachtlichkeit zu erwartender Straftaten bei Fehlen eines inhaltlichen Zusammenhangs -- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur -- b) Ablehnende Stellungnahmen in der Rechtsprechung -- c) Ablehnende Stellungnahmen in der Literatur -- 2. Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten -- a) Befürwortende Stellungnahmen in der Literatur -- b) Ablehnende Stellungnahme des OLG Celle -- 3. Erforderliche Erwartung vollständiger Straffreiheit II. Eigene Stellungnahme zum bisherigen Meinungsstand -- 1. Erforderlichkeit einer einschränkenden Auslegung der Erwartung -- a) Wortlaut -- b) Systematik -- c) Sinn und Zweck -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- 2. Defizite der bisherigen Ansätze zu einer einschränkenden Auslegung -- a) Unzureichende Begründungen -- b) Beliebigkeit der Kriterien -- c) Zweifelhafte Ergebnisse -- d) Eine Frage der Vorhersagbarkeit? -- 3. 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Erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen für das Begehen der abgeurteilten Tat -- a) Abgeurteilte Tat als Ausgangspunkt der Erwartungsbildung -- b) Risikofaktoren ohne strafrechtliche Relevanz -- c) Umstände, die mit den Gründen für die abgeurteilte Tat in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen -- d) Umsetzung im Begründungsmodell für die Erwartungsbildung -- 3. Bedeutung anderer Verurteilungen -- a) Erforderlicher Zusammenhang mit den Gründen für die Tat der Aussetzungsentscheidung -- b) Bestehen eines inhaltlichen Zusammenhangs bei bereichsübergreifender Bereitschaft zur Begehung von Straftaten -- c) Berücksichtigung der Rechtsfolgen von anderen Verurteilungen 4. Abgrenzung von Risikobereichen im Rahmen derselben Verurteilung -- a) Einheitliche Aussetzungsentscheidung -- b) Gesamtstrafe und nachträgliche Gesamtstrafenbildung -- 5. Ergebnis -- IV. Eigene Auffassung zum Umgang mit zu erwartenden Bagatellstraftaten -- 1. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das in vollem Umfang fortbesteht -- 2. Der Verurteilung liegen unterschiedliche Risiken zugrunde, von denen nicht alle fortbestehen -- a) Verhältnis zur Gesamtverurteilung als Bezugspunkt -- b) Normativer Maßstab (insbesondere 154, 154a StPO und 46, 47 StGB) -- 3. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das nur noch Straftaten von geringerem Gewicht erwarten lässt -- B. Zeitraum der zu erwartenden Straffreiheit ("künftig") -- I. Erwartung der Straffreiheit über die Bewährungszeit hinaus? -- 1. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur -- 2. Eigene Stellungnahme -- a) Wortlaut -- b) Sinn und Zweck der Strafaussetzung -- aa) Anerkennung des Resozialisierungsanliegens? -- bb) Inhaltliche statt zeitlicher Berücksichtung des Resozialisierungsanliegens -- cc) Zwischenergebnis -- c) Methodik der Erwartungsbildung -- aa) Zweifel an der Erfassbarkeit der umschriebenen Zeiträume -- bb) Weitgehende Unabhängigkeit der Erwartungsbildung von bestimmten Zeiträumen -- cc) Einfluss des Bewährungskonzepts auf den Zeitbezug der Erwartung -- dd) Bedeutung für die Widerrufsentscheidung -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Ergebnis -- 3. Erprobung der verurteilten Person als wesentlicher Bestandteil der Strafaussetzung -- a) Erprobung als Gegenstück zur eingeschränkten Vorhersagbarkeit -- b) Erforderlichkeit einer ausreichenden Erprobungsmöglichkeit -- 4. Ergebnis -- II. Umgang mit einer vorübergehenden Rückfallgefahr -- 1. 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Konsequenzen a) Allgemeine Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Vorliegen anerkannter Gründe für eine Reduzierung der schuldangemessenen Strafe -- b) Entscheidung über die Strafaussetzung ( 56 StGB) -- c) Ausgestaltung der Bewährungszeit und Folgeentscheidungen ( 56a bis 56g StGB) -- III. Generalprävention: Die Sorge vor der Botschaft "Einmal ist keinmal" -- 1. Strafaussetzung nur in Ausnahmefällen? -- 2. Mögliche Gründe für die Gewährung einer Ausnahme -- a) Fehlendes generalpräventives Bedürfnis ( 56 Abs. 3 StGB)? -- b) Vorrang anderer Gesichtspunkte ( 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB)? -- 3. Erfordernis einer inhaltlichen Begründung der Ausnahme -- 4. Vorrang der Spezialprävention als inhaltlicher Kern der Strafaussetzung ( 56 Abs. 1 StGB) -- 5. Empirische Befunde zur generalpräventiven Wirkung der Strafe -- IV. Spezialprävention: Die Bedeutung des Resozialisierungsansatzes für die Erwartung künftiger Straffreiheit -- 1. Vorrang der langfristigen Resozialisierung gegenüber einer vorübergehenden Sicherung im Strafvollzug -- 2. Vermeidung der ausgrenzenden Wirkung des Strafvollzugs -- 3. Motivation der verurteilten Person durch Androhung des Widerrufs? -- a) Eskalationsgefahr durch die Betonung der Widerrufsdrohung -- b) Keine bloße Rücknahme einer Begünstigung im Falle des Widerrufs -- c) Grenzen für das Auseinanderfallen von Widerrufsdrohung und Verwirklichung -- d) Aussicht auf Erledigung der Strafe durch Straferlass als Gegenmodell -- 4. Umfassender Geltungsanspruch des Resozialisierungsansatzes -- a) Hilfen zur Resozialisierung und Vermeidung unrealistischer Erwartungen -- b) Die Erwartung künftiger Straffreiheit als Frage des geeigneten Mittels -- 5. Empirische Befunde zur spezialpräventiven Wirksamkeit der Strafaussetzung C. Zumessung der Strafe: Die Strafaussetzung als Mittel zur Sicherstellung einer angemessenen Reaktion auf die strafrechtliche Entwicklung einer Person -- I. Berücksichtigung der bisherigen strafrechtlichen Entwicklung einer Person bei der Strafzumessung -- 1. Erforderliche Auseinandersetzung mit dem Umstand einer erneuten Tatbegehung -- 2. Vermeidung unverhältnismäßiger Strafzumessungsentscheidungen durch die Anknüpfung an inhaltliche Kriterien -- a) Allgemeine Strafzumessung ( 46 StGB) -- b) Opportunitätsentscheidungen ( 153, 153a StPO) -- c) Rückfallschärfung ( 48 StGB a.F.) -- d) Entwicklung der Strafaussetzung ( 56 StGB) -- 3. Fortbestehende Resozialisierungsaussicht statt erhöhter Vorwerfbarkeit als zentrales Beurteilungskriterium bei der Strafaussetzung -- II. Strafzumessung als Vorhersage? -- 1. Zunehmende Bedeutung zukunftsbezogener Erwägungen durch Betonung der Spezialprävention -- 2. 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Eigene Stellungnahme zum bisherigen Meinungsstand -- 1. Erforderlichkeit einer einschränkenden Auslegung der Erwartung -- a) Wortlaut -- b) Systematik -- c) Sinn und Zweck -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- 2. Defizite der bisherigen Ansätze zu einer einschränkenden Auslegung -- a) Unzureichende Begründungen -- b) Beliebigkeit der Kriterien -- c) Zweifelhafte Ergebnisse -- d) Eine Frage der Vorhersagbarkeit? -- 3. Keine pauschale Unbeachtlichkeit zu erwartender Bagatellstraftaten -- a) Unstimmigkeit der Argumentation -- b) Fehlende Bezugspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit -- c) Gefahr einer unangemessenen Privilegierung bei der Beurteilung von Straftaten als Bagatellstraftat -- 4. Ergebnis -- III. Eigene Auffassung zur Methodik der Erwartungsbildung -- 1. Wie lässt sich die Erwartung künftiger Straffreiheit begründen? -- a) Die Frage der Begründungsrichtung -- b) Das Begehen von Straftaten als abweichendes Verhalten -- c) Die Erwartungsbildung als zweistufige Prüfung mit wechselnder Begründungsrichtung -- d) Begrenzter Umfang der Erwartung künftiger Straffreiheit -- 2. Erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen für das Begehen der abgeurteilten Tat -- a) Abgeurteilte Tat als Ausgangspunkt der Erwartungsbildung -- b) Risikofaktoren ohne strafrechtliche Relevanz -- c) Umstände, die mit den Gründen für die abgeurteilte Tat in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen -- d) Umsetzung im Begründungsmodell für die Erwartungsbildung -- 3. Bedeutung anderer Verurteilungen -- a) Erforderlicher Zusammenhang mit den Gründen für die Tat der Aussetzungsentscheidung -- b) Bestehen eines inhaltlichen Zusammenhangs bei bereichsübergreifender Bereitschaft zur Begehung von Straftaten -- c) Berücksichtigung der Rechtsfolgen von anderen Verurteilungen 4. Abgrenzung von Risikobereichen im Rahmen derselben Verurteilung -- a) Einheitliche Aussetzungsentscheidung -- b) Gesamtstrafe und nachträgliche Gesamtstrafenbildung -- 5. Ergebnis -- IV. Eigene Auffassung zum Umgang mit zu erwartenden Bagatellstraftaten -- 1. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das in vollem Umfang fortbesteht -- 2. Der Verurteilung liegen unterschiedliche Risiken zugrunde, von denen nicht alle fortbestehen -- a) Verhältnis zur Gesamtverurteilung als Bezugspunkt -- b) Normativer Maßstab (insbesondere 154, 154a StPO und 46, 47 StGB) -- 3. Der Verurteilung liegt ein Risiko zugrunde, das nur noch Straftaten von geringerem Gewicht erwarten lässt -- B. Zeitraum der zu erwartenden Straffreiheit ("künftig") -- I. Erwartung der Straffreiheit über die Bewährungszeit hinaus? -- 1. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur -- 2. Eigene Stellungnahme -- a) Wortlaut -- b) Sinn und Zweck der Strafaussetzung -- aa) Anerkennung des Resozialisierungsanliegens? -- bb) Inhaltliche statt zeitlicher Berücksichtung des Resozialisierungsanliegens -- cc) Zwischenergebnis -- c) Methodik der Erwartungsbildung -- aa) Zweifel an der Erfassbarkeit der umschriebenen Zeiträume -- bb) Weitgehende Unabhängigkeit der Erwartungsbildung von bestimmten Zeiträumen -- cc) Einfluss des Bewährungskonzepts auf den Zeitbezug der Erwartung -- dd) Bedeutung für die Widerrufsentscheidung -- d) Entstehungsgeschichte -- e) Ergebnis -- 3. Erprobung der verurteilten Person als wesentlicher Bestandteil der Strafaussetzung -- a) Erprobung als Gegenstück zur eingeschränkten Vorhersagbarkeit -- b) Erforderlichkeit einer ausreichenden Erprobungsmöglichkeit -- 4. Ergebnis -- II. 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title_sub | Eine Untersuchung zur Strafaussetzung zur Bewährung und deren Widerruf wegen einer neuen Straftat |
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