Die Betriebsstätte in Doppelbesteuerungsabkommen: Die Definition und Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen bei der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2020
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Steuerwissenschaftliche Schriften
v.72 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | HWR01 |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (320 Seiten) |
ISBN: | 9783748921714 |
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505 | 8 | |a Cover -- Einleitung -- I. Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsansprüchen im internationalen Steuerrecht -- II. Einordnung der Arbeit -- III. Literaturüberblick -- IV. Fragestellung und Ziel der Arbeit -- V. Gang der Darstellung -- Kapitel 1 Die Entwicklung des Betriebsstättenkonzepts in Doppelbesteuerungsabkommen -- I. Der Bericht von 1923 - Group of four economists -- 1. Das Konzept der economic allegiance -- 2. Steuerliche Anknüpfungspunkte nach dem Konzept der economic allegiance -- 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verteilung der Besteuerungsrechte -- II. Der Bericht von 1925 - Group of technical experts -- 1. Theoretische Unterscheidung zwischen Schedulen- und Personensteuern -- 2. Erste Ansätze der Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- III. Der Bericht von 1927 - Extended committee of technical experts -- 1. Zielsetzung des Völkerbundes und politische Hintergründe -- 2. Fortführung der Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- a) Erstmalige Verwendung des Begriffs der Betriebsstätte -- b) Weiterführende Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- IV. Das Musterabkommen 1928 -- 1. Das MA 1928 Var. 1b als Vorläufer des OECD- und UN-Musterabkommens -- 2. Das Betriebsstättenkonzept im MA 1928 Var. 1b -- a) Übernahme der Definition der Betriebsstätte aus dem MA 1927 -- b) Übernahme des Betriebsstättenkonzepts aus dem MA 1927 -- V. Der Steuerausschuss des Völkerbundes in der Zeit zwischen 1929 und 1939 -- 1. Überarbeitung der Regelung zur sog. Vertreterbetriebsstätte -- 2. Weitere Überarbeitung des Betriebsstättenkonzepts -- a) Entwicklung einer eigenständigen Definition der Betriebsstätte -- b) Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts und Einigung auf den "Separate Entity Approach" -- VI. Das Mexico Model von 1943 und das London Model von 1946 | |
505 | 8 | |a 1. Die Definition der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- 2. Die Funktion der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- VII. Zusammenfassung -- Kapitel 2 Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- I. Die Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte -- 1. Allgemeine Definition und Beispiele (Art. 5 Abs. 1 und 2) -- a) Der Begriff des Unternehmens als Mindestmaß wirtschaftlicher Aktivität -- b) Die Geschäftseinrichtung als Ort der Tätigkeitsausübung -- aa) Notwendigkeit einer physischen Präsenz -- bb) Verfügungsmacht kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Aufhebung der Unterscheidung zwischen dem Ort der Tätigkeitsausübung und dem Ort der Einrichtung, durch die eine Tätigkeit ausgeübt wird -- c) Festigkeit als geografischer Bezugspunkt und zeitlicher Mindestumfang -- aa) Geografische Festigkeit als Bezugspunkt zu einem Vertragsstaat -- bb) Zeitliche Festigkeit als relative Bezugsgröße zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Beurteilung der zeitlichen Festigkeit relativ zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- d) Umfang und Qualität der erforderlichen Tätigkeiten -- e) Bloße Beispiele in Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Streichung des Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- 2. Ausnahmen (Art. 5 Abs. 4) -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Gemeinsame Struktur -- bb) Tatbestandsmerkmale -- (i) Ausschließliche Ausübung qualifizierter Tätigkeiten -- (ii) Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten als relative Charakterisierung -- (iii) Keine Tätigkeitsausübung für andere -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Konsolidierung des Art. 5 Abs. 4 MA 2017 -- 3. Erste Besonderheit: Bau- und Montagetätigkeiten (Art. 5 Abs. 3) | |
505 | 8 | |a a) Funktion des Art. 5 Abs. 3: Erweiterung oder Konkretisierung? -- b) Bauausführungen, Montagen und diesen gleichgestellte Tätigkeiten -- c) Die Zwölfmonatsfrist und damit zusammenhängende Zurechnungsproblematiken -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Abschaffung der Zurechnung sog. Subunternehmerzeiten und -tätigkeiten -- d) Abweichungen des UN-MA 2017 gegenüber dem OECD-MA 2017 in Art. 5 Abs. 3 -- 4. Zweite Besonderheit: Dienstleistungsbetriebsstätte -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Die Regelung in Art. 5 Abs. 3 Bst. b) UN-MA 2017 -- bb) Der Formulierungsvorschlag im OECD-Musterabkommen -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Einführung einer Dienstleistungsbetriebsstätte -- II. Die Vertreterbetriebsstätte (Art. 5 Abs. 5 und 6 bzw. 7) -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Überarbeitung durch das Update 2017 -- b) Verhandlung oder Abschluss von Verträgen als Verbindungselement -- aa) Konkreter Abschluss oder zumindest Übernahme der führenden Rolle -- bb) Gewöhnliche Ausübung als zeitlicher Mindestumfang -- cc) Inhalt und Qualität der Verträge -- (i) Alternative Bst. a) -- (ii) Alternative Bst. b) und c) -- c) Ausnahme: Tätigkeiten der (Vertreter-)Person in eigener Sache -- d) Konkurrenzen -- 2. Beurteilung -- a) Vorerst keine erneute Überarbeitung des Wortlauts nach dem Update 2017 erforderlich -- b) Kein Verzicht auf die Vertreterbetriebsstätte und Ablehnung der sog. Nullsummentheorie -- III. Berücksichtigung von Konzernaspekten -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Gemeinsame Voraussetzung: eng verbundene Person bzw. Unternehmen -- b) Versuch einer Regelung gegen die Aufteilung von Verträgen i. R. des Art. 5 Abs. 3 MA 2017 -- c) Versuch einer Regelung gegen die Fragmentierung von Ausnahmetätigkeiten i. S. des Art. 5 Abs. 4.1 MA 2017 -- d) Versuch einer Regelung zum Ausschluss der Unabhängigkeit i. S. des Art. 5 Abs. 6 bzw. 7 S. 2 MA 2017 | |
505 | 8 | |a 2. Beurteilung und Reformvorschlag -- IV. Zusammenfassung -- 1. Bestandsaufnahme -- 2. Beurteilung und Reformvorschläge -- Kapitel 3 Die Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen für die Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- I. Konzeptionelle Grundlagen: Die Betriebsstätte im Kontext des OECD- und UN-Musterabkommens -- 1. Funktion des OECD- und UN-Musterabkommens im internationalen Steuerrecht und Verteilung der Besteuerungsrechte -- 2. Funktionale Stellung der Betriebsstätte innerhalb des OECD- und UN-Musterabkommens -- a) Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- b) Betriebsstätte nicht abkommensberechtigt i. S. des Art. 1 MA 2017 -- c) Reichweite und Grenzen des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 3 MA 2017 -- II. Die Betriebsstätte als zentraler Anknüpfungspunkt bei der Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- 1. Die Betriebsstätte im Kontext von Unternehmensgewinnen (Art. 7) -- a) Grundregel der Verteilungsnorm -- aa) Anknüpfung an die Person des Unternehmers -- bb) Keine Notwendigkeit einer Betriebsstätte - "Floating Income" möglich -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenprinzips -- c) Ausgestaltung des Betriebsstättenprinzips -- aa) Kein (OECD-MA-) bzw. eingeschränktes (UN-MA-)Attraktionsprinzip -- bb) Begrenzte Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion -- cc) Ausdehnung der Selbstständigkeitsfiktion durch den sog. Authorised OECD Approach -- d) Verhältnis zu anderen Verteilungsnormen: Umsetzung des Spazialitätsgrundsatzes -- 2. Die Betriebsstätte im Kontext von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Art. 10 bis 12) -- a) Steuerverteilungswirkung der Grundregel der Art. 10 bis 12 MA 2017 -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenvorbehalts -- 3. Die Betriebsstätte im Kontext von Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) | |
505 | 8 | |a 4. Die Betriebsstätte im Kontext von anderen Einkünften (Art. 21) -- a) Funktion und Wirkung des sog. erweiterten Betriebsstättenprinzips -- b) Unklares Verhältnis zwischen Art. 6 bis 20 und 21 MA 2017: Vorrang des Betriebsstättenprinzips? -- III. Beurteilung und Reformvorschläge -- 1. Beurteilung und Reformvorschläge zur funktionalen Stellung der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- a) Überschreibung des Quellenbesteuerungsrecht der Art. 10 bis 12 MA 2017 durch das Bestriebsstättenprinzip -- b) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens und fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- aa) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich des Quellensteuersatzes -- bb) Fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- cc) Teillösungen durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 und Ziff. 70 des OECD-Komm. 2017 zu Art. 24 -- (i) Indirekte Teillösung durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 -- (ii) Optionaler Formulierungsvorschlag zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im OECD-Komm. -- c) Eigener Lösungsansatz: partielle Ansässigkeitsfiktion für Betriebsstätten -- 2. Beurteilung der Funktion der Betriebsstätte i. R. der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten -- a) Stringente Anwendung des Betriebsstättenprinzips in den MA 2017 -- b) Verwendung der Betriebsstätte zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- aa) Doppelfunktion: die Betriebsstätte als Ortsbestimmung und Mindestintensität der Tätigkeitsausübung -- bb) Keine Alternativen im OECD- und UN-MA -- cc) Letztmaliger Verzicht auf den Begriff der Betriebsstätte im Mexico Model -- c) Eigene Stellungnahme -- IV. Zusammenfassung -- 1. Bestandsaufnahme -- 2. Beurteilung und Reformvorschläge -- Thesenförmige Zusammenfassung -- Die historische Entwicklung des Betriebsstättenkonzepts -- Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-MA -- Die Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-MA. | |
505 | 8 | |a Literaturverzeichnis | |
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776 | 0 | 8 | |i Erscheint auch als |n Druck-Ausgabe |a Gradl, Christoph |t Die Betriebsstätte in Doppelbesteuerungsabkommen : Die Definition und Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen bei der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten |d Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 |z 9783848777631 |
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Die Funktion der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- VII. Zusammenfassung -- Kapitel 2 Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- I. Die Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte -- 1. Allgemeine Definition und Beispiele (Art. 5 Abs. 1 und 2) -- a) Der Begriff des Unternehmens als Mindestmaß wirtschaftlicher Aktivität -- b) Die Geschäftseinrichtung als Ort der Tätigkeitsausübung -- aa) Notwendigkeit einer physischen Präsenz -- bb) Verfügungsmacht kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Aufhebung der Unterscheidung zwischen dem Ort der Tätigkeitsausübung und dem Ort der Einrichtung, durch die eine Tätigkeit ausgeübt wird -- c) Festigkeit als geografischer Bezugspunkt und zeitlicher Mindestumfang -- aa) Geografische Festigkeit als Bezugspunkt zu einem Vertragsstaat -- bb) Zeitliche Festigkeit als relative Bezugsgröße zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Beurteilung der zeitlichen Festigkeit relativ zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- d) Umfang und Qualität der erforderlichen Tätigkeiten -- e) Bloße Beispiele in Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Streichung des Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- 2. 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Zweite Besonderheit: Dienstleistungsbetriebsstätte -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Die Regelung in Art. 5 Abs. 3 Bst. b) UN-MA 2017 -- bb) Der Formulierungsvorschlag im OECD-Musterabkommen -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Einführung einer Dienstleistungsbetriebsstätte -- II. Die Vertreterbetriebsstätte (Art. 5 Abs. 5 und 6 bzw. 7) -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Überarbeitung durch das Update 2017 -- b) Verhandlung oder Abschluss von Verträgen als Verbindungselement -- aa) Konkreter Abschluss oder zumindest Übernahme der führenden Rolle -- bb) Gewöhnliche Ausübung als zeitlicher Mindestumfang -- cc) Inhalt und Qualität der Verträge -- (i) Alternative Bst. a) -- (ii) Alternative Bst. b) und c) -- c) Ausnahme: Tätigkeiten der (Vertreter-)Person in eigener Sache -- d) Konkurrenzen -- 2. Beurteilung -- a) Vorerst keine erneute Überarbeitung des Wortlauts nach dem Update 2017 erforderlich -- b) Kein Verzicht auf die Vertreterbetriebsstätte und Ablehnung der sog. Nullsummentheorie -- III. 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Funktionale Stellung der Betriebsstätte innerhalb des OECD- und UN-Musterabkommens -- a) Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- b) Betriebsstätte nicht abkommensberechtigt i. S. des Art. 1 MA 2017 -- c) Reichweite und Grenzen des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 3 MA 2017 -- II. Die Betriebsstätte als zentraler Anknüpfungspunkt bei der Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- 1. Die Betriebsstätte im Kontext von Unternehmensgewinnen (Art. 7) -- a) Grundregel der Verteilungsnorm -- aa) Anknüpfung an die Person des Unternehmers -- bb) Keine Notwendigkeit einer Betriebsstätte - "Floating Income" möglich -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenprinzips -- c) Ausgestaltung des Betriebsstättenprinzips -- aa) Kein (OECD-MA-) bzw. eingeschränktes (UN-MA-)Attraktionsprinzip -- bb) Begrenzte Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion -- cc) Ausdehnung der Selbstständigkeitsfiktion durch den sog. Authorised OECD Approach -- d) Verhältnis zu anderen Verteilungsnormen: Umsetzung des Spazialitätsgrundsatzes -- 2. Die Betriebsstätte im Kontext von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Art. 10 bis 12) -- a) Steuerverteilungswirkung der Grundregel der Art. 10 bis 12 MA 2017 -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenvorbehalts -- 3. Die Betriebsstätte im Kontext von Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) 4. Die Betriebsstätte im Kontext von anderen Einkünften (Art. 21) -- a) Funktion und Wirkung des sog. erweiterten Betriebsstättenprinzips -- b) Unklares Verhältnis zwischen Art. 6 bis 20 und 21 MA 2017: Vorrang des Betriebsstättenprinzips? -- III. Beurteilung und Reformvorschläge -- 1. Beurteilung und Reformvorschläge zur funktionalen Stellung der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- a) Überschreibung des Quellenbesteuerungsrecht der Art. 10 bis 12 MA 2017 durch das Bestriebsstättenprinzip -- b) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens und fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- aa) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich des Quellensteuersatzes -- bb) Fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- cc) Teillösungen durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 und Ziff. 70 des OECD-Komm. 2017 zu Art. 24 -- (i) Indirekte Teillösung durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 -- (ii) Optionaler Formulierungsvorschlag zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im OECD-Komm. -- c) Eigener Lösungsansatz: partielle Ansässigkeitsfiktion für Betriebsstätten -- 2. Beurteilung der Funktion der Betriebsstätte i. 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Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsansprüchen im internationalen Steuerrecht -- II. Einordnung der Arbeit -- III. Literaturüberblick -- IV. Fragestellung und Ziel der Arbeit -- V. Gang der Darstellung -- Kapitel 1 Die Entwicklung des Betriebsstättenkonzepts in Doppelbesteuerungsabkommen -- I. Der Bericht von 1923 - Group of four economists -- 1. Das Konzept der economic allegiance -- 2. Steuerliche Anknüpfungspunkte nach dem Konzept der economic allegiance -- 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verteilung der Besteuerungsrechte -- II. Der Bericht von 1925 - Group of technical experts -- 1. Theoretische Unterscheidung zwischen Schedulen- und Personensteuern -- 2. Erste Ansätze der Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- III. Der Bericht von 1927 - Extended committee of technical experts -- 1. Zielsetzung des Völkerbundes und politische Hintergründe -- 2. Fortführung der Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- a) Erstmalige Verwendung des Begriffs der Betriebsstätte -- b) Weiterführende Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- IV. Das Musterabkommen 1928 -- 1. Das MA 1928 Var. 1b als Vorläufer des OECD- und UN-Musterabkommens -- 2. Das Betriebsstättenkonzept im MA 1928 Var. 1b -- a) Übernahme der Definition der Betriebsstätte aus dem MA 1927 -- b) Übernahme des Betriebsstättenkonzepts aus dem MA 1927 -- V. Der Steuerausschuss des Völkerbundes in der Zeit zwischen 1929 und 1939 -- 1. Überarbeitung der Regelung zur sog. Vertreterbetriebsstätte -- 2. Weitere Überarbeitung des Betriebsstättenkonzepts -- a) Entwicklung einer eigenständigen Definition der Betriebsstätte -- b) Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts und Einigung auf den "Separate Entity Approach" -- VI. Das Mexico Model von 1943 und das London Model von 1946</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1. Die Definition der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- 2. Die Funktion der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- VII. Zusammenfassung -- Kapitel 2 Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- I. Die Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte -- 1. Allgemeine Definition und Beispiele (Art. 5 Abs. 1 und 2) -- a) Der Begriff des Unternehmens als Mindestmaß wirtschaftlicher Aktivität -- b) Die Geschäftseinrichtung als Ort der Tätigkeitsausübung -- aa) Notwendigkeit einer physischen Präsenz -- bb) Verfügungsmacht kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Aufhebung der Unterscheidung zwischen dem Ort der Tätigkeitsausübung und dem Ort der Einrichtung, durch die eine Tätigkeit ausgeübt wird -- c) Festigkeit als geografischer Bezugspunkt und zeitlicher Mindestumfang -- aa) Geografische Festigkeit als Bezugspunkt zu einem Vertragsstaat -- bb) Zeitliche Festigkeit als relative Bezugsgröße zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Beurteilung der zeitlichen Festigkeit relativ zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- d) Umfang und Qualität der erforderlichen Tätigkeiten -- e) Bloße Beispiele in Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Streichung des Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- 2. Ausnahmen (Art. 5 Abs. 4) -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Gemeinsame Struktur -- bb) Tatbestandsmerkmale -- (i) Ausschließliche Ausübung qualifizierter Tätigkeiten -- (ii) Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten als relative Charakterisierung -- (iii) Keine Tätigkeitsausübung für andere -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Konsolidierung des Art. 5 Abs. 4 MA 2017 -- 3. Erste Besonderheit: Bau- und Montagetätigkeiten (Art. 5 Abs. 3)</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">a) Funktion des Art. 5 Abs. 3: Erweiterung oder Konkretisierung? -- b) Bauausführungen, Montagen und diesen gleichgestellte Tätigkeiten -- c) Die Zwölfmonatsfrist und damit zusammenhängende Zurechnungsproblematiken -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Abschaffung der Zurechnung sog. Subunternehmerzeiten und -tätigkeiten -- d) Abweichungen des UN-MA 2017 gegenüber dem OECD-MA 2017 in Art. 5 Abs. 3 -- 4. Zweite Besonderheit: Dienstleistungsbetriebsstätte -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Die Regelung in Art. 5 Abs. 3 Bst. b) UN-MA 2017 -- bb) Der Formulierungsvorschlag im OECD-Musterabkommen -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Einführung einer Dienstleistungsbetriebsstätte -- II. Die Vertreterbetriebsstätte (Art. 5 Abs. 5 und 6 bzw. 7) -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Überarbeitung durch das Update 2017 -- b) Verhandlung oder Abschluss von Verträgen als Verbindungselement -- aa) Konkreter Abschluss oder zumindest Übernahme der führenden Rolle -- bb) Gewöhnliche Ausübung als zeitlicher Mindestumfang -- cc) Inhalt und Qualität der Verträge -- (i) Alternative Bst. a) -- (ii) Alternative Bst. b) und c) -- c) Ausnahme: Tätigkeiten der (Vertreter-)Person in eigener Sache -- d) Konkurrenzen -- 2. Beurteilung -- a) Vorerst keine erneute Überarbeitung des Wortlauts nach dem Update 2017 erforderlich -- b) Kein Verzicht auf die Vertreterbetriebsstätte und Ablehnung der sog. Nullsummentheorie -- III. Berücksichtigung von Konzernaspekten -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Gemeinsame Voraussetzung: eng verbundene Person bzw. Unternehmen -- b) Versuch einer Regelung gegen die Aufteilung von Verträgen i. R. des Art. 5 Abs. 3 MA 2017 -- c) Versuch einer Regelung gegen die Fragmentierung von Ausnahmetätigkeiten i. S. des Art. 5 Abs. 4.1 MA 2017 -- d) Versuch einer Regelung zum Ausschluss der Unabhängigkeit i. S. des Art. 5 Abs. 6 bzw. 7 S. 2 MA 2017</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2. Beurteilung und Reformvorschlag -- IV. Zusammenfassung -- 1. Bestandsaufnahme -- 2. Beurteilung und Reformvorschläge -- Kapitel 3 Die Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen für die Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- I. Konzeptionelle Grundlagen: Die Betriebsstätte im Kontext des OECD- und UN-Musterabkommens -- 1. Funktion des OECD- und UN-Musterabkommens im internationalen Steuerrecht und Verteilung der Besteuerungsrechte -- 2. Funktionale Stellung der Betriebsstätte innerhalb des OECD- und UN-Musterabkommens -- a) Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- b) Betriebsstätte nicht abkommensberechtigt i. S. des Art. 1 MA 2017 -- c) Reichweite und Grenzen des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 3 MA 2017 -- II. Die Betriebsstätte als zentraler Anknüpfungspunkt bei der Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- 1. Die Betriebsstätte im Kontext von Unternehmensgewinnen (Art. 7) -- a) Grundregel der Verteilungsnorm -- aa) Anknüpfung an die Person des Unternehmers -- bb) Keine Notwendigkeit einer Betriebsstätte - "Floating Income" möglich -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenprinzips -- c) Ausgestaltung des Betriebsstättenprinzips -- aa) Kein (OECD-MA-) bzw. eingeschränktes (UN-MA-)Attraktionsprinzip -- bb) Begrenzte Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion -- cc) Ausdehnung der Selbstständigkeitsfiktion durch den sog. Authorised OECD Approach -- d) Verhältnis zu anderen Verteilungsnormen: Umsetzung des Spazialitätsgrundsatzes -- 2. Die Betriebsstätte im Kontext von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Art. 10 bis 12) -- a) Steuerverteilungswirkung der Grundregel der Art. 10 bis 12 MA 2017 -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenvorbehalts -- 3. 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Beurteilung und Reformvorschläge zur funktionalen Stellung der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- a) Überschreibung des Quellenbesteuerungsrecht der Art. 10 bis 12 MA 2017 durch das Bestriebsstättenprinzip -- b) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens und fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- aa) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich des Quellensteuersatzes -- bb) Fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- cc) Teillösungen durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 und Ziff. 70 des OECD-Komm. 2017 zu Art. 24 -- (i) Indirekte Teillösung durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 -- (ii) Optionaler Formulierungsvorschlag zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im OECD-Komm. -- c) Eigener Lösungsansatz: partielle Ansässigkeitsfiktion für Betriebsstätten -- 2. Beurteilung der Funktion der Betriebsstätte i. 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Allgemeine Definition und Beispiele (Art. 5 Abs. 1 und 2) -- a) Der Begriff des Unternehmens als Mindestmaß wirtschaftlicher Aktivität -- b) Die Geschäftseinrichtung als Ort der Tätigkeitsausübung -- aa) Notwendigkeit einer physischen Präsenz -- bb) Verfügungsmacht kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Aufhebung der Unterscheidung zwischen dem Ort der Tätigkeitsausübung und dem Ort der Einrichtung, durch die eine Tätigkeit ausgeübt wird -- c) Festigkeit als geografischer Bezugspunkt und zeitlicher Mindestumfang -- aa) Geografische Festigkeit als Bezugspunkt zu einem Vertragsstaat -- bb) Zeitliche Festigkeit als relative Bezugsgröße zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Beurteilung der zeitlichen Festigkeit relativ zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- d) Umfang und Qualität der erforderlichen Tätigkeiten -- e) Bloße Beispiele in Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Streichung des Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- 2. 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Funktionale Stellung der Betriebsstätte innerhalb des OECD- und UN-Musterabkommens -- a) Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- b) Betriebsstätte nicht abkommensberechtigt i. S. des Art. 1 MA 2017 -- c) Reichweite und Grenzen des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 3 MA 2017 -- II. Die Betriebsstätte als zentraler Anknüpfungspunkt bei der Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- 1. Die Betriebsstätte im Kontext von Unternehmensgewinnen (Art. 7) -- a) Grundregel der Verteilungsnorm -- aa) Anknüpfung an die Person des Unternehmers -- bb) Keine Notwendigkeit einer Betriebsstätte - "Floating Income" möglich -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenprinzips -- c) Ausgestaltung des Betriebsstättenprinzips -- aa) Kein (OECD-MA-) bzw. eingeschränktes (UN-MA-)Attraktionsprinzip -- bb) Begrenzte Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion -- cc) Ausdehnung der Selbstständigkeitsfiktion durch den sog. 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Beurteilung und Reformvorschläge zur funktionalen Stellung der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- a) Überschreibung des Quellenbesteuerungsrecht der Art. 10 bis 12 MA 2017 durch das Bestriebsstättenprinzip -- b) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens und fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- aa) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich des Quellensteuersatzes -- bb) Fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- cc) Teillösungen durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 und Ziff. 70 des OECD-Komm. 2017 zu Art. 24 -- (i) Indirekte Teillösung durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 -- (ii) Optionaler Formulierungsvorschlag zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im OECD-Komm. -- c) Eigener Lösungsansatz: partielle Ansässigkeitsfiktion für Betriebsstätten -- 2. Beurteilung der Funktion der Betriebsstätte i. R. der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten -- a) Stringente Anwendung des Betriebsstättenprinzips in den MA 2017 -- b) Verwendung der Betriebsstätte zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- aa) Doppelfunktion: die Betriebsstätte als Ortsbestimmung und Mindestintensität der Tätigkeitsausübung -- bb) Keine Alternativen im OECD- und UN-MA -- cc) Letztmaliger Verzicht auf den Begriff der Betriebsstätte im Mexico Model -- c) Eigene Stellungnahme -- IV. Zusammenfassung -- 1. Bestandsaufnahme -- 2. Beurteilung und Reformvorschläge -- Thesenförmige Zusammenfassung -- Die historische Entwicklung des Betriebsstättenkonzepts -- Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-MA -- Die Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-MA. Literaturverzeichnis OECD OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DE-588)4358384-2 gnd rswk-swf Internationales Steuerrecht (DE-588)4027451-2 gnd rswk-swf Doppelbesteuerungsabkommen (DE-588)4070544-4 gnd rswk-swf Betriebsstätte (DE-588)4145066-8 gnd rswk-swf (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content Doppelbesteuerungsabkommen (DE-588)4070544-4 s Betriebsstätte (DE-588)4145066-8 s OECD OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DE-588)4358384-2 u Internationales Steuerrecht (DE-588)4027451-2 s DE-604 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Gradl, Christoph Die Betriebsstätte in Doppelbesteuerungsabkommen : Die Definition und Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen bei der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 9783848777631 |
spellingShingle | Gradl, Christoph Die Betriebsstätte in Doppelbesteuerungsabkommen Die Definition und Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen bei der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten Cover -- Einleitung -- I. Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsansprüchen im internationalen Steuerrecht -- II. Einordnung der Arbeit -- III. Literaturüberblick -- IV. Fragestellung und Ziel der Arbeit -- V. Gang der Darstellung -- Kapitel 1 Die Entwicklung des Betriebsstättenkonzepts in Doppelbesteuerungsabkommen -- I. Der Bericht von 1923 - Group of four economists -- 1. Das Konzept der economic allegiance -- 2. Steuerliche Anknüpfungspunkte nach dem Konzept der economic allegiance -- 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verteilung der Besteuerungsrechte -- II. Der Bericht von 1925 - Group of technical experts -- 1. Theoretische Unterscheidung zwischen Schedulen- und Personensteuern -- 2. Erste Ansätze der Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- III. Der Bericht von 1927 - Extended committee of technical experts -- 1. Zielsetzung des Völkerbundes und politische Hintergründe -- 2. Fortführung der Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- a) Erstmalige Verwendung des Begriffs der Betriebsstätte -- b) Weiterführende Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts -- IV. Das Musterabkommen 1928 -- 1. Das MA 1928 Var. 1b als Vorläufer des OECD- und UN-Musterabkommens -- 2. Das Betriebsstättenkonzept im MA 1928 Var. 1b -- a) Übernahme der Definition der Betriebsstätte aus dem MA 1927 -- b) Übernahme des Betriebsstättenkonzepts aus dem MA 1927 -- V. Der Steuerausschuss des Völkerbundes in der Zeit zwischen 1929 und 1939 -- 1. Überarbeitung der Regelung zur sog. Vertreterbetriebsstätte -- 2. Weitere Überarbeitung des Betriebsstättenkonzepts -- a) Entwicklung einer eigenständigen Definition der Betriebsstätte -- b) Ausgestaltung des Betriebsstättenkonzepts und Einigung auf den "Separate Entity Approach" -- VI. Das Mexico Model von 1943 und das London Model von 1946 1. Die Definition der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- 2. Die Funktion der Betriebsstätte im Mexico Model und im London Model -- VII. Zusammenfassung -- Kapitel 2 Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- I. Die Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte -- 1. Allgemeine Definition und Beispiele (Art. 5 Abs. 1 und 2) -- a) Der Begriff des Unternehmens als Mindestmaß wirtschaftlicher Aktivität -- b) Die Geschäftseinrichtung als Ort der Tätigkeitsausübung -- aa) Notwendigkeit einer physischen Präsenz -- bb) Verfügungsmacht kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Aufhebung der Unterscheidung zwischen dem Ort der Tätigkeitsausübung und dem Ort der Einrichtung, durch die eine Tätigkeit ausgeübt wird -- c) Festigkeit als geografischer Bezugspunkt und zeitlicher Mindestumfang -- aa) Geografische Festigkeit als Bezugspunkt zu einem Vertragsstaat -- bb) Zeitliche Festigkeit als relative Bezugsgröße zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- (i) Bestandsaufnahme -- (ii) Beurteilung und Reformvorschlag: Beurteilung der zeitlichen Festigkeit relativ zur ausgeübten Geschäftstätigkeit -- d) Umfang und Qualität der erforderlichen Tätigkeiten -- e) Bloße Beispiele in Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Streichung des Art. 5 Abs. 2 MA 2017 -- 2. Ausnahmen (Art. 5 Abs. 4) -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Gemeinsame Struktur -- bb) Tatbestandsmerkmale -- (i) Ausschließliche Ausübung qualifizierter Tätigkeiten -- (ii) Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten als relative Charakterisierung -- (iii) Keine Tätigkeitsausübung für andere -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Konsolidierung des Art. 5 Abs. 4 MA 2017 -- 3. Erste Besonderheit: Bau- und Montagetätigkeiten (Art. 5 Abs. 3) a) Funktion des Art. 5 Abs. 3: Erweiterung oder Konkretisierung? -- b) Bauausführungen, Montagen und diesen gleichgestellte Tätigkeiten -- c) Die Zwölfmonatsfrist und damit zusammenhängende Zurechnungsproblematiken -- aa) Bestandsaufnahme -- bb) Beurteilung und Reformvorschlag: Abschaffung der Zurechnung sog. Subunternehmerzeiten und -tätigkeiten -- d) Abweichungen des UN-MA 2017 gegenüber dem OECD-MA 2017 in Art. 5 Abs. 3 -- 4. Zweite Besonderheit: Dienstleistungsbetriebsstätte -- a) Bestandsaufnahme -- aa) Die Regelung in Art. 5 Abs. 3 Bst. b) UN-MA 2017 -- bb) Der Formulierungsvorschlag im OECD-Musterabkommen -- b) Beurteilung und Reformvorschlag: Einführung einer Dienstleistungsbetriebsstätte -- II. Die Vertreterbetriebsstätte (Art. 5 Abs. 5 und 6 bzw. 7) -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Überarbeitung durch das Update 2017 -- b) Verhandlung oder Abschluss von Verträgen als Verbindungselement -- aa) Konkreter Abschluss oder zumindest Übernahme der führenden Rolle -- bb) Gewöhnliche Ausübung als zeitlicher Mindestumfang -- cc) Inhalt und Qualität der Verträge -- (i) Alternative Bst. a) -- (ii) Alternative Bst. b) und c) -- c) Ausnahme: Tätigkeiten der (Vertreter-)Person in eigener Sache -- d) Konkurrenzen -- 2. Beurteilung -- a) Vorerst keine erneute Überarbeitung des Wortlauts nach dem Update 2017 erforderlich -- b) Kein Verzicht auf die Vertreterbetriebsstätte und Ablehnung der sog. Nullsummentheorie -- III. Berücksichtigung von Konzernaspekten -- 1. Bestandsaufnahme -- a) Gemeinsame Voraussetzung: eng verbundene Person bzw. Unternehmen -- b) Versuch einer Regelung gegen die Aufteilung von Verträgen i. R. des Art. 5 Abs. 3 MA 2017 -- c) Versuch einer Regelung gegen die Fragmentierung von Ausnahmetätigkeiten i. S. des Art. 5 Abs. 4.1 MA 2017 -- d) Versuch einer Regelung zum Ausschluss der Unabhängigkeit i. S. des Art. 5 Abs. 6 bzw. 7 S. 2 MA 2017 2. Beurteilung und Reformvorschlag -- IV. Zusammenfassung -- 1. Bestandsaufnahme -- 2. Beurteilung und Reformvorschläge -- Kapitel 3 Die Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen für die Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- I. Konzeptionelle Grundlagen: Die Betriebsstätte im Kontext des OECD- und UN-Musterabkommens -- 1. Funktion des OECD- und UN-Musterabkommens im internationalen Steuerrecht und Verteilung der Besteuerungsrechte -- 2. Funktionale Stellung der Betriebsstätte innerhalb des OECD- und UN-Musterabkommens -- a) Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- b) Betriebsstätte nicht abkommensberechtigt i. S. des Art. 1 MA 2017 -- c) Reichweite und Grenzen des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 3 MA 2017 -- II. Die Betriebsstätte als zentraler Anknüpfungspunkt bei der Besteuerung von Einkünften aus Unternehmenstätigkeiten -- 1. Die Betriebsstätte im Kontext von Unternehmensgewinnen (Art. 7) -- a) Grundregel der Verteilungsnorm -- aa) Anknüpfung an die Person des Unternehmers -- bb) Keine Notwendigkeit einer Betriebsstätte - "Floating Income" möglich -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenprinzips -- c) Ausgestaltung des Betriebsstättenprinzips -- aa) Kein (OECD-MA-) bzw. eingeschränktes (UN-MA-)Attraktionsprinzip -- bb) Begrenzte Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion -- cc) Ausdehnung der Selbstständigkeitsfiktion durch den sog. Authorised OECD Approach -- d) Verhältnis zu anderen Verteilungsnormen: Umsetzung des Spazialitätsgrundsatzes -- 2. Die Betriebsstätte im Kontext von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Art. 10 bis 12) -- a) Steuerverteilungswirkung der Grundregel der Art. 10 bis 12 MA 2017 -- b) Funktion und Wirkung des Betriebsstättenvorbehalts -- 3. Die Betriebsstätte im Kontext von Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) 4. Die Betriebsstätte im Kontext von anderen Einkünften (Art. 21) -- a) Funktion und Wirkung des sog. erweiterten Betriebsstättenprinzips -- b) Unklares Verhältnis zwischen Art. 6 bis 20 und 21 MA 2017: Vorrang des Betriebsstättenprinzips? -- III. Beurteilung und Reformvorschläge -- 1. Beurteilung und Reformvorschläge zur funktionalen Stellung der Betriebsstätte im OECD- und UN-Musterabkommen -- a) Überschreibung des Quellenbesteuerungsrecht der Art. 10 bis 12 MA 2017 durch das Bestriebsstättenprinzip -- b) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens und fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- aa) Anwendung des "falschen" Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich des Quellensteuersatzes -- bb) Fehlende Vermeidung der Doppelbesteuerung -- cc) Teillösungen durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 und Ziff. 70 des OECD-Komm. 2017 zu Art. 24 -- (i) Indirekte Teillösung durch Art. 29 Abs. 8 MA 2017 -- (ii) Optionaler Formulierungsvorschlag zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im OECD-Komm. -- c) Eigener Lösungsansatz: partielle Ansässigkeitsfiktion für Betriebsstätten -- 2. Beurteilung der Funktion der Betriebsstätte i. R. der Besteuerung von Unternehmenstätigkeiten -- a) Stringente Anwendung des Betriebsstättenprinzips in den MA 2017 -- b) Verwendung der Betriebsstätte zur Verteilung von Besteuerungsrechten -- aa) Doppelfunktion: die Betriebsstätte als Ortsbestimmung und Mindestintensität der Tätigkeitsausübung -- bb) Keine Alternativen im OECD- und UN-MA -- cc) Letztmaliger Verzicht auf den Begriff der Betriebsstätte im Mexico Model -- c) Eigene Stellungnahme -- IV. Zusammenfassung -- 1. Bestandsaufnahme -- 2. Beurteilung und Reformvorschläge -- Thesenförmige Zusammenfassung -- Die historische Entwicklung des Betriebsstättenkonzepts -- Die Definition der Betriebsstätte im OECD- und UN-MA -- Die Funktion der Betriebsstätte im OECD- und UN-MA. Literaturverzeichnis OECD OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DE-588)4358384-2 gnd Internationales Steuerrecht (DE-588)4027451-2 gnd Doppelbesteuerungsabkommen (DE-588)4070544-4 gnd Betriebsstätte (DE-588)4145066-8 gnd |
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