Arbeitnehmerschutz durch und für angestellte Betriebsärzte:
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2020
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Studien zum Arbeitsrecht
v.35 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-2070s |
Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (274 Seiten) |
ISBN: | 9783748906704 |
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505 | 8 | |a Cover -- A. Einleitung -- B. Grundlagen betriebsärztlicher Tätigkeit im deutschen und europäischen Arbeitsschutzrecht -- I. Vertreter diffuser Interessen - das Konzept Betriebsbeauftragter -- 1. Tradition des Regelungsmodells -- 2. Zielsetzung der Beauftragung -- 3. Kooperative und interventionistische Ausgestaltung -- II. Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz - 89/391/EWG -- 1. Vorgaben für Betriebsärzte durch die Richtlinie 89/391/EWG von 1989 -- a) Zielvorstellungen des europäischen Gesetzgebers -- b) Inhalt der Richtlinie: Umfassender Schutzauftrag für Arbeitgeber -- 2. Deutsche Umsetzung in Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Arbeitsschutzgesetze vor der Umsetzung -- b) Flexibles Schutzkonzept statt staatlicher Fürsorge - ArbSchG von 1996 -- c) Veränderung des ASiG 1996 - Einfügung eines speziellen Diskriminierungsverbotes -- III. Tätigkeitsprägende Rolle des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit -- 1. Systematik und Aufbau des Arbeitssicherheitsgesetzes -- 2. Zusammenwirken mit den Rechtsverordnungen der Unfallversicherungsträger -- a) DGUV Vorschrift 2: Grundlage für drei betriebsärztliche Betreuungsmodelle -- b) DGUV Vorschrift 2 in der Praxis: Anpassung an den schrumpfenden Betriebsarztmarkt -- 3. Arbeitgeberpflicht zur Bestellung von Betriebsärzten gemäß 1 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 S. 1 ASiG -- a) Historische Einordnung -- b) Dogmatische Konzeption der Bestellungspflicht im ASiG -- c) Kein Vorrang interner Betriebsarztes durch richtlinienkonforme Auslegung des ASiG -- d) Defizite in der praktischen Umsetzung seit 1974 -- 4. Umschreibung von Rolle und Stellung des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Betriebsärztliche Qualifikation: 4 ASiG -- b) Tätigkeitsbeschreibung und Tätigkeitsbeschränkung durch 3 ASiG. | |
505 | 8 | |a aa) Bindeglied zwischen Expertenwissen und Arbeitswelt -- bb) Handlungsfelder im Einzelnen -- c) Ausblick: Neue Aufgaben für Betriebsärzte im betrieblichem Gesundheits- und Eingliederungsmanagement -- aa) Betriebliche Gesundheitsförderung wird zu Betrieblichem Gesundheitsmanagement -- bb) Betriebsärzte als Schlüsselfigur im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) -- cc) Präventionsgesetz von 2015 und die Rolle der Betriebsärzte -- 5. Fachkundliche Unabhängigkeit des Betriebsarztes als prägendes Element seiner Beraterrolle -- IV. Zwischenergebnis: umfangreicher Gestaltungsspielraum im Betriebsarztamt -- C. Betriebsärzte als Arbeitnehmer in Doppelbeziehung -- I. Arbeitsvertrag als Grundverhältnis zwischen Betriebsarzt und Arbeitgeber -- 1. Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft bei Betriebsärzten -- a) Häufung von Zweifelsfällen -- b) Arbeitnehmerbegriff des 611a BGB -- c) Schwierigkeiten und Besonderheiten bei der Übertragung auf Betriebsärzte -- 2. Besondere Inhalte des Arbeitsverhältnisses mit Betriebsärzten -- a) Vertragliche Übertragung von Aufgaben über das Arbeitssicherheitsgesetz hinaus -- aa) Übernahme von Vorsorgeuntersuchungen aus der ArbMedVV -- bb) Übertragung von freiwilligen Einstellungsuntersuchungen -- b) Möglichkeit zur befristeten oder auflösend bedingten Einstellung von Betriebsärzten -- 3. Eingliederung des angestellten Betriebsarztes in den Betrieb -- a) 8 Abs. 2 ASiG: Unterstellung nur dem Leiter des Betriebs -- b) Rolle leitender Betriebsärzte in einer arbeitsmedizinischen Organisation -- c) Leitende Betriebsärzte sind keine leitenden Angestellten -- aa) Unternehmerischer Charakter der betriebsärztlichen Tätigkeit -- bb) Entscheidungsträger Betriebsarzt -- cc) Verhältnis zum Betriebsrat als Schlüsselindiz -- 4. Zwischenergebnis -- II. Mitbestimmte Gestaltung der Auftragsebene durch die Betriebspartner | |
505 | 8 | |a 1. Auswahl des betriebsärztlichen Betreuungsmodells und zwingende Mitbestimmung aus 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG -- a) Gesundheitsschutz mit dem Betriebsrat: wachsende Bedeutung des 87 Abs. 1 Nr. 7 -- b) 2 Abs. 1 ASiG, Rahmenvorschrift im Sinne 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG -- 2. Bestellung eines konkreten Arztes mit Zustimmung des Betriebsrats, 9 Abs. 3 ASiG -- a) Zustimmung zur Bestellung, 9 Abs. 3 S. 1 ASiG -- b) Zustimmung zu Übertragung und Änderung betriebsärztlicher Aufgaben, 9 Abs. 3 S. 2 ASiG -- aa) Umfassendes Mitbestimmungsrecht auch schon bei erstmaliger Aufgabenübertragung -- bb) Inhalt und wachsende Bedeutung der Mitbestimmung bei der Aufgabenänderung -- c) Initiativrecht des Betriebsrats bei Vorgängen aus 9 Abs. 3 ASiG -- 3. Personelle Mitbestimmung nach 99 BetrVG bei Einstellung von Betriebsärzten -- a) Systematik des 99 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BetrVG -- b) Keine Unanwendbarkeit des 99 BetrVG für Betriebsärzte durch 9 Abs. 3 ASiG -- c) Anforderungen an eine zumindest konkludente Doppelzustimmung -- d) Getrennte Verfahren nach Ablehnung durch den Betriebsrat -- 4. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat während der Amtszeit, 9 Abs. 1 ASiG -- a) Gleichstand der arbeitsmedizinischen Informationen im Betrieb -- b) Bildung und Aufgaben eines Arbeitsschutzausschusses nach 11 ASiG -- aa) Betriebsverfassungsrechtlicher Anspruch auf Bildung des Ausschusses -- bb) Anwesenheitspflicht für Betriebsärzte an Ausschusssitzungen -- 5. Zwischenergebnis -- D. Kündigungsschutz für den Betriebsarzt -- I. Kollektive Kündigungsschutzmechanismen für angestellte Betriebsärzte -- 1. Mitbestimmung bei der Abberufung als mittelbarer Schutz vor amtsbezogenen Kündigungen -- a) Konstruktion eines (Quasi-)Sonderkündigungsschutzes durch das BAG 1988 -- b) Kritik an mangelnder Abstraktion von Kündigung und Abberufung | |
505 | 8 | |a aa) Fortsetzung des Amtes nach Kündigung als faktisch beschäftigter Betriebsarzt -- bb) Entlassungssperre im Massenentlassungsrecht als Vorbild für den Betriebsarzt -- c) Streitentscheid anhand des Abstraktionsprinzips -- aa) Keine Entscheidungshilfe durch Vergleich mit Schuldrecht und Gesellschaftsrecht -- bb) Interne betriebsärztliche Tätigkeit ohne Arbeitsvertrag ist untragbar -- cc) Voraussetzungen für eine Analogie zu 18 Abs. 1 KSchG liegen nicht vor -- dd) Unwirksamkeit der Kündigung als Konsequenz des Telos von 9 Abs. 3 ASiG -- 2. Keine Kündigungen ohne mitbestimmte Abberufung - auch ohne Amtsbezug -- a) Rechtsprechung 1988 bis 2016: Keine Umgehung von 9 Abs. 3 ASiG ohne Amtsbezug -- b) Amtsbezogene Kündigungsgründe - ein wenig hilfreiches Kriterium -- c) Lösungsvorschlag mittels teleologischer Reduktion des 9 Abs. 3 S. 1 ASiG im Einzelfall -- 3. Zwischenergebnis: 9 Abs. 3 ASiG bietet wirksamen indirekten Sonderkündigungsschutz -- II. Individualrechtliche Kündigungsschutzmechanismen für Betriebsärzte -- 1. Soziale Rechtfertigung von Betriebsarztkündigungen nach dem KSchG -- a) Keine personenbedingte Kündigung nach Abberufung -- b) Betriebsbedingte Kündigung von Betriebsärzten nach Abberufung -- aa) Abberufung - kündigungsrechtlich eine Unternehmerentscheidung -- bb) Faktisches Beschäftigungsverbot als dringendes betriebliches Erfordernis -- c) Kündigungen nach Abberufung im Regelfall sozial gerechtfertigt -- 2. Kündigungsverbot in Folge des Benachteiligungsverbotes aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Einordnung der Neuregelung von 1996 -- aa) Reiner Diskriminierungsschutz statt klassischem Sonderkündigungsschutz -- bb) Bisheriges Echo in Rechtsprechung und Literatur -- b) Tatbestand des 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Schutz nur bei pflichtgemäßer Amtsführung -- c) Gesetzliches Verbot diskriminierender Kündigungen - 8 Abs. 1 S. 2 ASiG, 134 BGB. | |
505 | 8 | |a aa) Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Kündigung und Erfüllung der Aufgaben -- bb) Einfluss auf die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren -- d) Kritik an der Wirksamkeit des 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- 3. Zwischenergebnis: Kündigungsschutz nach erfolgter Abberufung nur in Ausnahmefällen -- E. Amtsschutz für angestellte Betriebsärzte -- I. Zielkonflikt zwischen Statusabsicherung und Vertrauensstellung -- 1. Erschwerung der Abberufung als Ausdruck unabhängiger Amtsführung -- 2. Beratertätigkeit - von sich aus vertrauensbasiert und flüchtig -- 3. Lösung des ASiG-Gesetzgebers über die mitbestimmte Abberufungsentscheidung -- II. Diskriminierungsverbot aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Grenze aller Abberufungen -- 1. Abberufungsermessen der Betriebspartner nur eingeschränkt überprüfbar -- 2. Uneinheitliche Ansätze zur Missbrauchskontrolle -- a) Kontrolle allein über allgemeine Sittenwidrigkeit -- b) Kontrolle nach Maßstäben der arbeitsrechtlichen Billigkeitsnormen -- c) Kontrolle auf Basis von Diskriminierungsverboten -- 3. Indirekte Diskriminierungskontrolle bei Amtsverlust durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Benachteiligungsverbot erfasst die reine Abberufung nicht -- b) Ausnahme bei Kündigung aus Anlass der Abberufung -- c) Indirekte Abberufungskontrolle im Kündigungsschutzverfahren durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- aa) Tatbestandliche Erfassung von Kündigungen auch nach Amtsende -- bb) Überprüfung der Unternehmerentscheidung zur Abberufung auf Diskriminierung -- cc) Weitere Beweislasterleichterungen für den klagenden Betriebsarzt -- III. Vergleich mit den Datenschutzbeauftragten als mögliches ASiG-Reformvorbild -- 1. 6 Abs. 4 S. 1 BDSG - Amtsschutz über das ASiG hinaus -- 2. Exkurs: Besonderer Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte -- a) BDSG und ASiG - vergleichbare kündigungsrechtliche Situation vor 2009 | |
505 | 8 | |a b) 6 Abs. 4 S. 1, 2 BDSG - Sonderkündigungsschutz mit Nachwirkung | |
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Tätigkeitsprägende Rolle des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit -- 1. Systematik und Aufbau des Arbeitssicherheitsgesetzes -- 2. Zusammenwirken mit den Rechtsverordnungen der Unfallversicherungsträger -- a) DGUV Vorschrift 2: Grundlage für drei betriebsärztliche Betreuungsmodelle -- b) DGUV Vorschrift 2 in der Praxis: Anpassung an den schrumpfenden Betriebsarztmarkt -- 3. Arbeitgeberpflicht zur Bestellung von Betriebsärzten gemäß 1 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 S. 1 ASiG -- a) Historische Einordnung -- b) Dogmatische Konzeption der Bestellungspflicht im ASiG -- c) Kein Vorrang interner Betriebsarztes durch richtlinienkonforme Auslegung des ASiG -- d) Defizite in der praktischen Umsetzung seit 1974 -- 4. Umschreibung von Rolle und Stellung des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Betriebsärztliche Qualifikation: 4 ASiG -- b) Tätigkeitsbeschreibung und Tätigkeitsbeschränkung durch 3 ASiG. aa) Bindeglied zwischen Expertenwissen und Arbeitswelt -- bb) Handlungsfelder im Einzelnen -- c) Ausblick: Neue Aufgaben für Betriebsärzte im betrieblichem Gesundheits- und Eingliederungsmanagement -- aa) Betriebliche Gesundheitsförderung wird zu Betrieblichem Gesundheitsmanagement -- bb) Betriebsärzte als Schlüsselfigur im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) -- cc) Präventionsgesetz von 2015 und die Rolle der Betriebsärzte -- 5. Fachkundliche Unabhängigkeit des Betriebsarztes als prägendes Element seiner Beraterrolle -- IV. Zwischenergebnis: umfangreicher Gestaltungsspielraum im Betriebsarztamt -- C. Betriebsärzte als Arbeitnehmer in Doppelbeziehung -- I. Arbeitsvertrag als Grundverhältnis zwischen Betriebsarzt und Arbeitgeber -- 1. 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Einleitung -- B. Grundlagen betriebsärztlicher Tätigkeit im deutschen und europäischen Arbeitsschutzrecht -- I. Vertreter diffuser Interessen - das Konzept Betriebsbeauftragter -- 1. Tradition des Regelungsmodells -- 2. Zielsetzung der Beauftragung -- 3. Kooperative und interventionistische Ausgestaltung -- II. Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz - 89/391/EWG -- 1. Vorgaben für Betriebsärzte durch die Richtlinie 89/391/EWG von 1989 -- a) Zielvorstellungen des europäischen Gesetzgebers -- b) Inhalt der Richtlinie: Umfassender Schutzauftrag für Arbeitgeber -- 2. Deutsche Umsetzung in Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Arbeitsschutzgesetze vor der Umsetzung -- b) Flexibles Schutzkonzept statt staatlicher Fürsorge - ArbSchG von 1996 -- c) Veränderung des ASiG 1996 - Einfügung eines speziellen Diskriminierungsverbotes -- III. Tätigkeitsprägende Rolle des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit -- 1. Systematik und Aufbau des Arbeitssicherheitsgesetzes -- 2. Zusammenwirken mit den Rechtsverordnungen der Unfallversicherungsträger -- a) DGUV Vorschrift 2: Grundlage für drei betriebsärztliche Betreuungsmodelle -- b) DGUV Vorschrift 2 in der Praxis: Anpassung an den schrumpfenden Betriebsarztmarkt -- 3. Arbeitgeberpflicht zur Bestellung von Betriebsärzten gemäß 1 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 S. 1 ASiG -- a) Historische Einordnung -- b) Dogmatische Konzeption der Bestellungspflicht im ASiG -- c) Kein Vorrang interner Betriebsarztes durch richtlinienkonforme Auslegung des ASiG -- d) Defizite in der praktischen Umsetzung seit 1974 -- 4. Umschreibung von Rolle und Stellung des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Betriebsärztliche Qualifikation: 4 ASiG -- b) Tätigkeitsbeschreibung und Tätigkeitsbeschränkung durch 3 ASiG.</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">aa) Bindeglied zwischen Expertenwissen und Arbeitswelt -- bb) Handlungsfelder im Einzelnen -- c) Ausblick: Neue Aufgaben für Betriebsärzte im betrieblichem Gesundheits- und Eingliederungsmanagement -- aa) Betriebliche Gesundheitsförderung wird zu Betrieblichem Gesundheitsmanagement -- bb) Betriebsärzte als Schlüsselfigur im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) -- cc) Präventionsgesetz von 2015 und die Rolle der Betriebsärzte -- 5. Fachkundliche Unabhängigkeit des Betriebsarztes als prägendes Element seiner Beraterrolle -- IV. Zwischenergebnis: umfangreicher Gestaltungsspielraum im Betriebsarztamt -- C. Betriebsärzte als Arbeitnehmer in Doppelbeziehung -- I. 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Eingliederung des angestellten Betriebsarztes in den Betrieb -- a) 8 Abs. 2 ASiG: Unterstellung nur dem Leiter des Betriebs -- b) Rolle leitender Betriebsärzte in einer arbeitsmedizinischen Organisation -- c) Leitende Betriebsärzte sind keine leitenden Angestellten -- aa) Unternehmerischer Charakter der betriebsärztlichen Tätigkeit -- bb) Entscheidungsträger Betriebsarzt -- cc) Verhältnis zum Betriebsrat als Schlüsselindiz -- 4. Zwischenergebnis -- II. Mitbestimmte Gestaltung der Auftragsebene durch die Betriebspartner</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1. Auswahl des betriebsärztlichen Betreuungsmodells und zwingende Mitbestimmung aus 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG -- a) Gesundheitsschutz mit dem Betriebsrat: wachsende Bedeutung des 87 Abs. 1 Nr. 7 -- b) 2 Abs. 1 ASiG, Rahmenvorschrift im Sinne 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG -- 2. 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Beratertätigkeit - von sich aus vertrauensbasiert und flüchtig -- 3. Lösung des ASiG-Gesetzgebers über die mitbestimmte Abberufungsentscheidung -- II. Diskriminierungsverbot aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Grenze aller Abberufungen -- 1. Abberufungsermessen der Betriebspartner nur eingeschränkt überprüfbar -- 2. Uneinheitliche Ansätze zur Missbrauchskontrolle -- a) Kontrolle allein über allgemeine Sittenwidrigkeit -- b) Kontrolle nach Maßstäben der arbeitsrechtlichen Billigkeitsnormen -- c) Kontrolle auf Basis von Diskriminierungsverboten -- 3. Indirekte Diskriminierungskontrolle bei Amtsverlust durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Benachteiligungsverbot erfasst die reine Abberufung nicht -- b) Ausnahme bei Kündigung aus Anlass der Abberufung -- c) Indirekte Abberufungskontrolle im Kündigungsschutzverfahren durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- aa) Tatbestandliche Erfassung von Kündigungen auch nach Amtsende -- bb) Überprüfung der Unternehmerentscheidung zur Abberufung auf Diskriminierung -- cc) Weitere Beweislasterleichterungen für den klagenden Betriebsarzt -- III. Vergleich mit den Datenschutzbeauftragten als mögliches ASiG-Reformvorbild -- 1. 6 Abs. 4 S. 1 BDSG - Amtsschutz über das ASiG hinaus -- 2. 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spelling | Halfmann, Lukas Verfasser (DE-588)1209705990 aut Arbeitnehmerschutz durch und für angestellte Betriebsärzte 1st ed Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft 2020 ©2020 1 Online-Ressource (274 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Studien zum Arbeitsrecht v.35 Description based on publisher supplied metadata and other sources Cover -- A. Einleitung -- B. Grundlagen betriebsärztlicher Tätigkeit im deutschen und europäischen Arbeitsschutzrecht -- I. Vertreter diffuser Interessen - das Konzept Betriebsbeauftragter -- 1. Tradition des Regelungsmodells -- 2. Zielsetzung der Beauftragung -- 3. Kooperative und interventionistische Ausgestaltung -- II. Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz - 89/391/EWG -- 1. Vorgaben für Betriebsärzte durch die Richtlinie 89/391/EWG von 1989 -- a) Zielvorstellungen des europäischen Gesetzgebers -- b) Inhalt der Richtlinie: Umfassender Schutzauftrag für Arbeitgeber -- 2. 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Mitbestimmung bei der Abberufung als mittelbarer Schutz vor amtsbezogenen Kündigungen -- a) Konstruktion eines (Quasi-)Sonderkündigungsschutzes durch das BAG 1988 -- b) Kritik an mangelnder Abstraktion von Kündigung und Abberufung aa) Fortsetzung des Amtes nach Kündigung als faktisch beschäftigter Betriebsarzt -- bb) Entlassungssperre im Massenentlassungsrecht als Vorbild für den Betriebsarzt -- c) Streitentscheid anhand des Abstraktionsprinzips -- aa) Keine Entscheidungshilfe durch Vergleich mit Schuldrecht und Gesellschaftsrecht -- bb) Interne betriebsärztliche Tätigkeit ohne Arbeitsvertrag ist untragbar -- cc) Voraussetzungen für eine Analogie zu 18 Abs. 1 KSchG liegen nicht vor -- dd) Unwirksamkeit der Kündigung als Konsequenz des Telos von 9 Abs. 3 ASiG -- 2. Keine Kündigungen ohne mitbestimmte Abberufung - auch ohne Amtsbezug -- a) Rechtsprechung 1988 bis 2016: Keine Umgehung von 9 Abs. 3 ASiG ohne Amtsbezug -- b) Amtsbezogene Kündigungsgründe - ein wenig hilfreiches Kriterium -- c) Lösungsvorschlag mittels teleologischer Reduktion des 9 Abs. 3 S. 1 ASiG im Einzelfall -- 3. Zwischenergebnis: 9 Abs. 3 ASiG bietet wirksamen indirekten Sonderkündigungsschutz -- II. Individualrechtliche Kündigungsschutzmechanismen für Betriebsärzte -- 1. Soziale Rechtfertigung von Betriebsarztkündigungen nach dem KSchG -- a) Keine personenbedingte Kündigung nach Abberufung -- b) Betriebsbedingte Kündigung von Betriebsärzten nach Abberufung -- aa) Abberufung - kündigungsrechtlich eine Unternehmerentscheidung -- bb) Faktisches Beschäftigungsverbot als dringendes betriebliches Erfordernis -- c) Kündigungen nach Abberufung im Regelfall sozial gerechtfertigt -- 2. Kündigungsverbot in Folge des Benachteiligungsverbotes aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Einordnung der Neuregelung von 1996 -- aa) Reiner Diskriminierungsschutz statt klassischem Sonderkündigungsschutz -- bb) Bisheriges Echo in Rechtsprechung und Literatur -- b) Tatbestand des 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Schutz nur bei pflichtgemäßer Amtsführung -- c) Gesetzliches Verbot diskriminierender Kündigungen - 8 Abs. 1 S. 2 ASiG, 134 BGB. aa) Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Kündigung und Erfüllung der Aufgaben -- bb) Einfluss auf die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren -- d) Kritik an der Wirksamkeit des 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- 3. Zwischenergebnis: Kündigungsschutz nach erfolgter Abberufung nur in Ausnahmefällen -- E. Amtsschutz für angestellte Betriebsärzte -- I. Zielkonflikt zwischen Statusabsicherung und Vertrauensstellung -- 1. Erschwerung der Abberufung als Ausdruck unabhängiger Amtsführung -- 2. Beratertätigkeit - von sich aus vertrauensbasiert und flüchtig -- 3. Lösung des ASiG-Gesetzgebers über die mitbestimmte Abberufungsentscheidung -- II. Diskriminierungsverbot aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Grenze aller Abberufungen -- 1. Abberufungsermessen der Betriebspartner nur eingeschränkt überprüfbar -- 2. Uneinheitliche Ansätze zur Missbrauchskontrolle -- a) Kontrolle allein über allgemeine Sittenwidrigkeit -- b) Kontrolle nach Maßstäben der arbeitsrechtlichen Billigkeitsnormen -- c) Kontrolle auf Basis von Diskriminierungsverboten -- 3. Indirekte Diskriminierungskontrolle bei Amtsverlust durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Benachteiligungsverbot erfasst die reine Abberufung nicht -- b) Ausnahme bei Kündigung aus Anlass der Abberufung -- c) Indirekte Abberufungskontrolle im Kündigungsschutzverfahren durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- aa) Tatbestandliche Erfassung von Kündigungen auch nach Amtsende -- bb) Überprüfung der Unternehmerentscheidung zur Abberufung auf Diskriminierung -- cc) Weitere Beweislasterleichterungen für den klagenden Betriebsarzt -- III. Vergleich mit den Datenschutzbeauftragten als mögliches ASiG-Reformvorbild -- 1. 6 Abs. 4 S. 1 BDSG - Amtsschutz über das ASiG hinaus -- 2. Exkurs: Besonderer Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte -- a) BDSG und ASiG - vergleichbare kündigungsrechtliche Situation vor 2009 b) 6 Abs. 4 S. 1, 2 BDSG - Sonderkündigungsschutz mit Nachwirkung Betriebsarzt (DE-588)4145031-0 gnd rswk-swf Kündigungsschutz (DE-588)4033413-2 gnd rswk-swf Betriebsrat (DE-588)4006204-1 gnd rswk-swf Rechtsstellung (DE-588)4134078-4 gnd rswk-swf Mitbestimmungsrecht (DE-588)4114608-6 gnd rswk-swf Arbeitsverhältnis (DE-588)4002799-5 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content Deutschland (DE-588)4011882-4 g Betriebsarzt (DE-588)4145031-0 s Rechtsstellung (DE-588)4134078-4 s Arbeitsverhältnis (DE-588)4002799-5 s Kündigungsschutz (DE-588)4033413-2 s Betriebsrat (DE-588)4006204-1 s Mitbestimmungsrecht (DE-588)4114608-6 s DE-604 Erscheint auch als Druck-Ausgabe LL.B, Lukas Halfmann Arbeitnehmerschutz durch und für angestellte Betriebsärzte Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 9783848765935 |
spellingShingle | Halfmann, Lukas Arbeitnehmerschutz durch und für angestellte Betriebsärzte Cover -- A. Einleitung -- B. Grundlagen betriebsärztlicher Tätigkeit im deutschen und europäischen Arbeitsschutzrecht -- I. Vertreter diffuser Interessen - das Konzept Betriebsbeauftragter -- 1. Tradition des Regelungsmodells -- 2. Zielsetzung der Beauftragung -- 3. Kooperative und interventionistische Ausgestaltung -- II. Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz - 89/391/EWG -- 1. Vorgaben für Betriebsärzte durch die Richtlinie 89/391/EWG von 1989 -- a) Zielvorstellungen des europäischen Gesetzgebers -- b) Inhalt der Richtlinie: Umfassender Schutzauftrag für Arbeitgeber -- 2. Deutsche Umsetzung in Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Arbeitsschutzgesetze vor der Umsetzung -- b) Flexibles Schutzkonzept statt staatlicher Fürsorge - ArbSchG von 1996 -- c) Veränderung des ASiG 1996 - Einfügung eines speziellen Diskriminierungsverbotes -- III. Tätigkeitsprägende Rolle des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit -- 1. Systematik und Aufbau des Arbeitssicherheitsgesetzes -- 2. Zusammenwirken mit den Rechtsverordnungen der Unfallversicherungsträger -- a) DGUV Vorschrift 2: Grundlage für drei betriebsärztliche Betreuungsmodelle -- b) DGUV Vorschrift 2 in der Praxis: Anpassung an den schrumpfenden Betriebsarztmarkt -- 3. Arbeitgeberpflicht zur Bestellung von Betriebsärzten gemäß 1 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 S. 1 ASiG -- a) Historische Einordnung -- b) Dogmatische Konzeption der Bestellungspflicht im ASiG -- c) Kein Vorrang interner Betriebsarztes durch richtlinienkonforme Auslegung des ASiG -- d) Defizite in der praktischen Umsetzung seit 1974 -- 4. Umschreibung von Rolle und Stellung des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz -- a) Betriebsärztliche Qualifikation: 4 ASiG -- b) Tätigkeitsbeschreibung und Tätigkeitsbeschränkung durch 3 ASiG. aa) Bindeglied zwischen Expertenwissen und Arbeitswelt -- bb) Handlungsfelder im Einzelnen -- c) Ausblick: Neue Aufgaben für Betriebsärzte im betrieblichem Gesundheits- und Eingliederungsmanagement -- aa) Betriebliche Gesundheitsförderung wird zu Betrieblichem Gesundheitsmanagement -- bb) Betriebsärzte als Schlüsselfigur im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) -- cc) Präventionsgesetz von 2015 und die Rolle der Betriebsärzte -- 5. Fachkundliche Unabhängigkeit des Betriebsarztes als prägendes Element seiner Beraterrolle -- IV. Zwischenergebnis: umfangreicher Gestaltungsspielraum im Betriebsarztamt -- C. Betriebsärzte als Arbeitnehmer in Doppelbeziehung -- I. Arbeitsvertrag als Grundverhältnis zwischen Betriebsarzt und Arbeitgeber -- 1. Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft bei Betriebsärzten -- a) Häufung von Zweifelsfällen -- b) Arbeitnehmerbegriff des 611a BGB -- c) Schwierigkeiten und Besonderheiten bei der Übertragung auf Betriebsärzte -- 2. Besondere Inhalte des Arbeitsverhältnisses mit Betriebsärzten -- a) Vertragliche Übertragung von Aufgaben über das Arbeitssicherheitsgesetz hinaus -- aa) Übernahme von Vorsorgeuntersuchungen aus der ArbMedVV -- bb) Übertragung von freiwilligen Einstellungsuntersuchungen -- b) Möglichkeit zur befristeten oder auflösend bedingten Einstellung von Betriebsärzten -- 3. Eingliederung des angestellten Betriebsarztes in den Betrieb -- a) 8 Abs. 2 ASiG: Unterstellung nur dem Leiter des Betriebs -- b) Rolle leitender Betriebsärzte in einer arbeitsmedizinischen Organisation -- c) Leitende Betriebsärzte sind keine leitenden Angestellten -- aa) Unternehmerischer Charakter der betriebsärztlichen Tätigkeit -- bb) Entscheidungsträger Betriebsarzt -- cc) Verhältnis zum Betriebsrat als Schlüsselindiz -- 4. Zwischenergebnis -- II. Mitbestimmte Gestaltung der Auftragsebene durch die Betriebspartner 1. Auswahl des betriebsärztlichen Betreuungsmodells und zwingende Mitbestimmung aus 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG -- a) Gesundheitsschutz mit dem Betriebsrat: wachsende Bedeutung des 87 Abs. 1 Nr. 7 -- b) 2 Abs. 1 ASiG, Rahmenvorschrift im Sinne 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG -- 2. Bestellung eines konkreten Arztes mit Zustimmung des Betriebsrats, 9 Abs. 3 ASiG -- a) Zustimmung zur Bestellung, 9 Abs. 3 S. 1 ASiG -- b) Zustimmung zu Übertragung und Änderung betriebsärztlicher Aufgaben, 9 Abs. 3 S. 2 ASiG -- aa) Umfassendes Mitbestimmungsrecht auch schon bei erstmaliger Aufgabenübertragung -- bb) Inhalt und wachsende Bedeutung der Mitbestimmung bei der Aufgabenänderung -- c) Initiativrecht des Betriebsrats bei Vorgängen aus 9 Abs. 3 ASiG -- 3. Personelle Mitbestimmung nach 99 BetrVG bei Einstellung von Betriebsärzten -- a) Systematik des 99 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BetrVG -- b) Keine Unanwendbarkeit des 99 BetrVG für Betriebsärzte durch 9 Abs. 3 ASiG -- c) Anforderungen an eine zumindest konkludente Doppelzustimmung -- d) Getrennte Verfahren nach Ablehnung durch den Betriebsrat -- 4. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat während der Amtszeit, 9 Abs. 1 ASiG -- a) Gleichstand der arbeitsmedizinischen Informationen im Betrieb -- b) Bildung und Aufgaben eines Arbeitsschutzausschusses nach 11 ASiG -- aa) Betriebsverfassungsrechtlicher Anspruch auf Bildung des Ausschusses -- bb) Anwesenheitspflicht für Betriebsärzte an Ausschusssitzungen -- 5. Zwischenergebnis -- D. Kündigungsschutz für den Betriebsarzt -- I. Kollektive Kündigungsschutzmechanismen für angestellte Betriebsärzte -- 1. Mitbestimmung bei der Abberufung als mittelbarer Schutz vor amtsbezogenen Kündigungen -- a) Konstruktion eines (Quasi-)Sonderkündigungsschutzes durch das BAG 1988 -- b) Kritik an mangelnder Abstraktion von Kündigung und Abberufung aa) Fortsetzung des Amtes nach Kündigung als faktisch beschäftigter Betriebsarzt -- bb) Entlassungssperre im Massenentlassungsrecht als Vorbild für den Betriebsarzt -- c) Streitentscheid anhand des Abstraktionsprinzips -- aa) Keine Entscheidungshilfe durch Vergleich mit Schuldrecht und Gesellschaftsrecht -- bb) Interne betriebsärztliche Tätigkeit ohne Arbeitsvertrag ist untragbar -- cc) Voraussetzungen für eine Analogie zu 18 Abs. 1 KSchG liegen nicht vor -- dd) Unwirksamkeit der Kündigung als Konsequenz des Telos von 9 Abs. 3 ASiG -- 2. Keine Kündigungen ohne mitbestimmte Abberufung - auch ohne Amtsbezug -- a) Rechtsprechung 1988 bis 2016: Keine Umgehung von 9 Abs. 3 ASiG ohne Amtsbezug -- b) Amtsbezogene Kündigungsgründe - ein wenig hilfreiches Kriterium -- c) Lösungsvorschlag mittels teleologischer Reduktion des 9 Abs. 3 S. 1 ASiG im Einzelfall -- 3. Zwischenergebnis: 9 Abs. 3 ASiG bietet wirksamen indirekten Sonderkündigungsschutz -- II. Individualrechtliche Kündigungsschutzmechanismen für Betriebsärzte -- 1. Soziale Rechtfertigung von Betriebsarztkündigungen nach dem KSchG -- a) Keine personenbedingte Kündigung nach Abberufung -- b) Betriebsbedingte Kündigung von Betriebsärzten nach Abberufung -- aa) Abberufung - kündigungsrechtlich eine Unternehmerentscheidung -- bb) Faktisches Beschäftigungsverbot als dringendes betriebliches Erfordernis -- c) Kündigungen nach Abberufung im Regelfall sozial gerechtfertigt -- 2. Kündigungsverbot in Folge des Benachteiligungsverbotes aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Einordnung der Neuregelung von 1996 -- aa) Reiner Diskriminierungsschutz statt klassischem Sonderkündigungsschutz -- bb) Bisheriges Echo in Rechtsprechung und Literatur -- b) Tatbestand des 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Schutz nur bei pflichtgemäßer Amtsführung -- c) Gesetzliches Verbot diskriminierender Kündigungen - 8 Abs. 1 S. 2 ASiG, 134 BGB. aa) Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Kündigung und Erfüllung der Aufgaben -- bb) Einfluss auf die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren -- d) Kritik an der Wirksamkeit des 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- 3. Zwischenergebnis: Kündigungsschutz nach erfolgter Abberufung nur in Ausnahmefällen -- E. Amtsschutz für angestellte Betriebsärzte -- I. Zielkonflikt zwischen Statusabsicherung und Vertrauensstellung -- 1. Erschwerung der Abberufung als Ausdruck unabhängiger Amtsführung -- 2. Beratertätigkeit - von sich aus vertrauensbasiert und flüchtig -- 3. Lösung des ASiG-Gesetzgebers über die mitbestimmte Abberufungsentscheidung -- II. Diskriminierungsverbot aus 8 Abs. 1 S. 2 ASiG - Grenze aller Abberufungen -- 1. Abberufungsermessen der Betriebspartner nur eingeschränkt überprüfbar -- 2. Uneinheitliche Ansätze zur Missbrauchskontrolle -- a) Kontrolle allein über allgemeine Sittenwidrigkeit -- b) Kontrolle nach Maßstäben der arbeitsrechtlichen Billigkeitsnormen -- c) Kontrolle auf Basis von Diskriminierungsverboten -- 3. Indirekte Diskriminierungskontrolle bei Amtsverlust durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- a) Benachteiligungsverbot erfasst die reine Abberufung nicht -- b) Ausnahme bei Kündigung aus Anlass der Abberufung -- c) Indirekte Abberufungskontrolle im Kündigungsschutzverfahren durch 8 Abs. 1 S. 2 ASiG -- aa) Tatbestandliche Erfassung von Kündigungen auch nach Amtsende -- bb) Überprüfung der Unternehmerentscheidung zur Abberufung auf Diskriminierung -- cc) Weitere Beweislasterleichterungen für den klagenden Betriebsarzt -- III. Vergleich mit den Datenschutzbeauftragten als mögliches ASiG-Reformvorbild -- 1. 6 Abs. 4 S. 1 BDSG - Amtsschutz über das ASiG hinaus -- 2. Exkurs: Besonderer Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte -- a) BDSG und ASiG - vergleichbare kündigungsrechtliche Situation vor 2009 b) 6 Abs. 4 S. 1, 2 BDSG - Sonderkündigungsschutz mit Nachwirkung Betriebsarzt (DE-588)4145031-0 gnd Kündigungsschutz (DE-588)4033413-2 gnd Betriebsrat (DE-588)4006204-1 gnd Rechtsstellung (DE-588)4134078-4 gnd Mitbestimmungsrecht (DE-588)4114608-6 gnd Arbeitsverhältnis (DE-588)4002799-5 gnd |
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