Gesetzgebungskunst: Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 - Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre
Gespeichert in:
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2020
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Grundlagen der Rechtswissenschaft
v.5 |
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Beschreibung: | Description based on publisher supplied metadata and other sources |
Beschreibung: | 1 Online-Ressource (381 Seiten) |
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505 | 8 | |a Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- 1 Einleitung -- I. Gesetzgebungslehre - eine geschichtslose Disziplin? -- II. Umgrenzung der Fragestellung -- III. Methode und Quellen -- IV. Stand der Forschung -- V. Gang der Darstellung -- Erster Teil: "Gesetzgebungskunst" als Gegenstand der Rechtswissenschaft? Zu den Entwicklungsphasen der legislativen Methodenbewegung um 1900 -- 2 Die Ausblendung der Frage nach dem guten Gesetz durch die Rechtswissenschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts -- I. Juristische "Construction" als komplementärer Beitrag zur Gesetzgebung -- II. Die Zusammenfassung des vorhandenen Rechts zur Kodifikation als Aufgabe der Rechtswissenschaft -- III. Das Gebot der Methodenreinheit: Ausgrenzung ethischer, politischer und volkswirtschaftlicher Erwägungen -- 3 Die Phase der Forderungen nach einer Einbeziehung der Perspektive des "guten" Gesetzes in die Rechtswissenschaft: Anfänge der legislativen Methodenbewegung (1888-1900) -- I. Die maßgeblichen Impulse aus der Zivilrechtswissenschaft -- 1. Julius Ofners legislatives Verständnis der Rechtstheorie -- 2. Der abtrünnige Windscheid-Schüler: Rudolf Stammlers Einsatz für die Wiederbelebung der legislativen Perspektive des guten Rechtsgesetzes -- a) "Ob dasjenige, was Recht ist, auch Recht sein sollte? -- b) "Naturrecht mit wechselndem Inhalte" -- 3. Otto von Gierke: Die "Berathung des Gesetzgebers" als Aufgabe der Rechtswissenschaft -- 4. Anton Mengers Plädoyer für eine "legislativpolitische Jurisprudenz" -- 5. Leo von Petrazycki: "Civilpolitik" als interdisziplinäre, ökonomisch-juristische Disziplin -- II. Die frühen Vorstöße in der Strafrechtswissenschaft -- 1. Franz von Liszts "Kriminalpolitik" als Teil der gesamten Strafrechtswissenschaft -- 2. Wissenschaftliche "Rechtspolitik" bei Fritz van Calker | |
505 | 8 | |a 4 Die Phase der allgemeinen Anerkennung des "guten" Gesetzes als Gegenstand der Rechtswissenschaft: Etablierung der legislativen Methodenbewegung (1900-1914) -- I. Die Erfindung des "richtigen Rechtes" durch Rudolf Stammler 1902: Neues Schlagwort und diskursives Leitmotiv -- II. Die allgemeine Anerkennung der legislativen Aufgabe der Rechtswissenschaft -- 1. Die legislative Aufgabe in der Strafrechtswissenschaft -- 2. Die legislative Aufgabe in der Staatsrechtswissenschaft -- 3. Fazit: Die legislative Rechtswissenschaft als "Blüte der Jurisprudenz" -- III. Die begriffliche Entwicklung -- 1. Die Lehre der "Gesetzgebungspolitik" als Lehre vom guten Gesetzesinhalt -- 2. Die Lehre der "Gesetzgebungstechnik" als Lehre von der guten Gesetzesform -- 3. Die Abgrenzung der Teilelemente voneinander -- 4. Der Oberbegriff: Die Lehre der "Gesetzgebungskunst" als Lehre des inhaltlich und förmlich guten Rechtsgesetzes -- IV. Die (Selbst-)Wahrnehmung der legislativen Rechtswissenschaft als eigenständige Methodenbewegung -- V. Ansätze zur institutionellen Etablierung -- Zweiter Teil: Das erste Element der Gesetzgebungskunst: "Gesetzgebungspolitik" Zur Diskussion der legislativen Rechtswissenschaft über die Methoden zur Bestimmung eines guten Gesetzesinhaltes -- 5 Induktive Methoden zur Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- I. Die geschichtsphilosophischen Methoden zur Bestimmung des richtigen Zieles -- 1. Rudolf Leonhards "evolutionistische Methode" der "Gesetzgebungskritik" -- 2. Otto von Gierke: Die Bestimmung des richtigen Regelungszieles aus dem "volkstümlichen Rechtsbewußtsein" -- 3. Josef Kohler und Fritz Berolzheimer: Richtiges Recht im Entwicklungsprozess der "Kulturauffassung" -- II. Die soziologischen Methoden zur Bestimmung des richtigen Zieles -- 1. Franz von Liszts Bestimmung des "richtigen Rechts" durch den "Entwicklungsgedanken" | |
505 | 8 | |a 2. "Machtverhältnisse der Gegenwart" und "Volksbedürfnis" als Zielprinzipien bei Anton Menger und Julius Ofner -- III. Die zeitgenössische Kritik an den induktiven Methoden -- 6 Deduktive Methoden zur Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- I. Das "soziale Ideal" als oberster Zweck des Rechts bei Rudolf Stammler -- 1. Das "richtige Recht" und seine Durchführung: Vom "sozialen Ideal" zu den "Postulaten der Politik" -- 2. Das zeitgenössische Verständnis von Stammlers "richtigem Rechte" -- a) Die herrschende Lesart bei den Zeitgenossen: Die Lehre von dem richtigen Rechte als Theorie der Gesetzgebungspolitik -- b) Neukantianische Kritik an der Ambivalenz des richtigen Rechtes -- 3. Gegenwärtige Interpretationen der Stammlerschen Lehre -- a) Stammlers Lehre als Erkenntniskritik -- b) Bruch zwischen Frühwerk und Spätwerk -- 4. Eigener Interpretationsansatz: Bewusste Ambivalenz des "richtigen Rechtes" -- II. Weitere Deduktionsprinzipien -- 1. Die "Vervollkommnung aller" als oberster Zweck des Rechts bei Fritz van Calker -- 2. Das Prinzip der "Förderung der Kulturentwicklung" als oberster Zweck des Rechts bei Lorenz Brütt -- 3. Die "Erhaltung der staatlichen Gemeinschaft" als oberster Zweck des Rechts bei August Hegler -- 4. Die "Veredelung der Motivation im Sozialleben" als oberster Zweck bei Leo von Petrazycki -- III. Der Bedeutung der Tatsachen für das deduzierte Regelungsziel -- 1. Die "juristischen Tatsachen" in Max Rumpfs Kunst der Gesetzgebung -- 2. Eugen Hubers Lehre von den "Realien der Gesetzgebung" -- a) Die Einteilung der Realien -- b) Die Funktion der Realien -- 7 Methoden zur werturteilsfreien Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- I. Die Kritik der südwestdeutschen Neukantianer an der Behauptung der Erkennbarkeit objektiv richtiger Ziele -- 1. Oberste Ziele als Werturteile | |
505 | 8 | |a 2. Die Herkunft des Werturteilsfreiheitsgebots aus der Wissenschaftskritik Max Webers -- II. Exkurs: Vorschau auf den Nationalsozialismus und die Zuspitzung der "objektiv richtigen" Ziele -- III. Die einzelnen Methoden zur werturteilsfreien Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- 1. "Immanente" Zielkritik als Fortentwicklung der Begriffsjurisprudenz bei Richard Thoma und anderen -- 2. Die relativistische Methode Hermann Kantorowiczs -- 8 Methoden zur Bestimmung des richtigen Mittels -- I. Die Frage nach dem richtigen gesetzgeberischen Mittel als unbestrittene Aufgabe der legislativen Rechtswissenschaft -- II. Die realwissenschaftliche Grundausrichtung der Mittelfrage -- III. Die einzelnen Methoden zur Abschätzung der Wirkung eines möglichen gesetzgeberischen Mittels -- 1. Die statistische Methode der Wirkungsabschätzung -- 2. Die ökonomische Methode der Wirkungsabschätzung -- 3. Die psychologische Methode der Wirkungsabschätzung -- 4. Die rechtsvergleichende Methode der Wirkungsabschätzung -- 5. Die rechtshistorische Methode der Wirkungsabschätzung -- 6. Die experimentelle Methode der Wirkungsabschätzung -- Dritter Teil: Das zweite Element der Gesetzgebungskunst: "Gesetzgebungstechnik" Zur Diskussion der legislativen Rechtswissenschaft über die Methoden zur Erzielung einer guten Gesetzesform -- 9 Die richtige Sprache des Gesetzes -- I. Die volkstümliche Gesetzessprache als Selbstzweck: Der Kampf des allgemeinen deutschen Sprachvereins gegen das "Fremdländische" -- II. Die Forderung der legislativen Rechtswissenschaft nach einer allgemeinverständlichen Gesetzessprache -- 1. Otto von Gierke: "Abart des Juristendeutsch" versus "populäre Gesetzessprache" -- 2. Max Rumpf und andere: Die gebildete Oberschicht als "Idealtyp" des Volkes -- 3. Harald Gutherz: Volkstümlichkeit als Auswahlregel | |
505 | 8 | |a III. Die Differenzierung nach der Art der Regelungsmaterie -- IV. Die "formvollendete" Gesetzessprache als Erziehungsmittel -- V. Fazit: Die Allgemeinheit und nicht der Juristenstand als Adressatin des Gesetzes vor dem Hintergrund der gesellschaftssteuernden Gesetzesfunktion -- 10 Die richtige Strukturierung des Gesetzes -- I. Die richtige Verweistechnik: Keine "Logarithmentafel" -- II. Die richtige Gliederungstechnik: Rechtswissenschaftliche Systematik -- III. Die richtige Definitionstechnik: Pragmatischer Einsatz von Legaldefinitionen -- IV. Fazit: Die Lehre von der Gesetzesstrukturierung zwischen rechtswissenschaftlichen Anforderungen und dem Postulat der Allgemeinverständlichkeit -- 11 Die richtige Normierungsdichte -- I. Die allgemeine Befürwortung abstrakter Regelungen und flexibler "Fortschrittsvorschriften" -- 1. Die zeitgenössische Analyse: Rasanter gesellschaftlicher und technischer Wandel und die Gefahr einer "Hypertrophie" der Gesetzgebung -- 2. Die Lösung in der Delegation an den Rechtsanwender: Generalklauseln als "Fortschrittsvorschriften" -- 3. Die Rechtfertigung einer niedrigen Normierungsdichte im Blick auf das Postulat der Allgemeinverständlichkeit -- II. Forderungen nach einer "Zweiteilung der Gesetzgebung" -- 1. Alois Zeiler: Ein Gerichtshof für bindende Gesetzesauslegung -- 2. Der Alternativvorschlag Josef Kohlers und Philipp Hecks: Aufspaltung der Gesetzgebung in eine politische Gesetzgebung einerseits und eine technische Gesetzgebung andererseits -- 3. Fazit: Der Übergang der Diskussion über die richtige Normierungsdichte in eine Diskussion über die richtige Gesetzgebungsorganisation | |
505 | 8 | |a Vierter Teil: Die Vereinigung von Gesetzgebungspolitik und Gesetzgebungstechnik unter dem Dach der "Gesetzgebungskunst" Zu den übergeordneten Fragen der legislativen Methodenbewegung und ihres Gegenstandes im Kontext von Wissenschaft und Gesellschaft | |
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Fazit: Der Übergang der Diskussion über die richtige Normierungsdichte in eine Diskussion über die richtige Gesetzgebungsorganisation</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">Vierter Teil: Die Vereinigung von Gesetzgebungspolitik und Gesetzgebungstechnik unter dem Dach der "Gesetzgebungskunst" Zu den übergeordneten Fragen der legislativen Methodenbewegung und ihres Gegenstandes im Kontext von Wissenschaft und Gesellschaft</subfield></datafield><datafield tag="648" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Geschichte 1888-1914</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Gesetzgebungslehre</subfield><subfield code="0">(DE-588)4157102-2</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="655" ind1=" " ind2="7"><subfield code="0">(DE-588)4113937-9</subfield><subfield code="a">Hochschulschrift</subfield><subfield code="2">gnd-content</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="1"><subfield code="a">Gesetzgebungslehre</subfield><subfield code="0">(DE-588)4157102-2</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="2"><subfield code="a">Geschichte 1888-1914</subfield><subfield code="A">z</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Erscheint auch als</subfield><subfield code="n">Druck-Ausgabe</subfield><subfield code="a">Emmenegger, Sigrid</subfield><subfield code="t">Gesetzgebungskunst : Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 - Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre</subfield><subfield code="d">Tübingen : Mohr Siebeck,c2020</subfield><subfield code="z">9783161488177</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-30-PQE</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-033600897</subfield></datafield></record></collection> |
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spelling | Emmenegger, Sigrid Verfasser aut Gesetzgebungskunst Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 - Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre 1st ed Tübingen Mohr Siebeck 2020 ©2020 1 Online-Ressource (381 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Grundlagen der Rechtswissenschaft v.5 Description based on publisher supplied metadata and other sources Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- 1 Einleitung -- I. Gesetzgebungslehre - eine geschichtslose Disziplin? -- II. Umgrenzung der Fragestellung -- III. Methode und Quellen -- IV. Stand der Forschung -- V. Gang der Darstellung -- Erster Teil: "Gesetzgebungskunst" als Gegenstand der Rechtswissenschaft? Zu den Entwicklungsphasen der legislativen Methodenbewegung um 1900 -- 2 Die Ausblendung der Frage nach dem guten Gesetz durch die Rechtswissenschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts -- I. Juristische "Construction" als komplementärer Beitrag zur Gesetzgebung -- II. Die Zusammenfassung des vorhandenen Rechts zur Kodifikation als Aufgabe der Rechtswissenschaft -- III. Das Gebot der Methodenreinheit: Ausgrenzung ethischer, politischer und volkswirtschaftlicher Erwägungen -- 3 Die Phase der Forderungen nach einer Einbeziehung der Perspektive des "guten" Gesetzes in die Rechtswissenschaft: Anfänge der legislativen Methodenbewegung (1888-1900) -- I. Die maßgeblichen Impulse aus der Zivilrechtswissenschaft -- 1. Julius Ofners legislatives Verständnis der Rechtstheorie -- 2. Der abtrünnige Windscheid-Schüler: Rudolf Stammlers Einsatz für die Wiederbelebung der legislativen Perspektive des guten Rechtsgesetzes -- a) "Ob dasjenige, was Recht ist, auch Recht sein sollte? -- b) "Naturrecht mit wechselndem Inhalte" -- 3. Otto von Gierke: Die "Berathung des Gesetzgebers" als Aufgabe der Rechtswissenschaft -- 4. Anton Mengers Plädoyer für eine "legislativpolitische Jurisprudenz" -- 5. Leo von Petrazycki: "Civilpolitik" als interdisziplinäre, ökonomisch-juristische Disziplin -- II. Die frühen Vorstöße in der Strafrechtswissenschaft -- 1. Franz von Liszts "Kriminalpolitik" als Teil der gesamten Strafrechtswissenschaft -- 2. Wissenschaftliche "Rechtspolitik" bei Fritz van Calker 4 Die Phase der allgemeinen Anerkennung des "guten" Gesetzes als Gegenstand der Rechtswissenschaft: Etablierung der legislativen Methodenbewegung (1900-1914) -- I. Die Erfindung des "richtigen Rechtes" durch Rudolf Stammler 1902: Neues Schlagwort und diskursives Leitmotiv -- II. Die allgemeine Anerkennung der legislativen Aufgabe der Rechtswissenschaft -- 1. Die legislative Aufgabe in der Strafrechtswissenschaft -- 2. Die legislative Aufgabe in der Staatsrechtswissenschaft -- 3. Fazit: Die legislative Rechtswissenschaft als "Blüte der Jurisprudenz" -- III. Die begriffliche Entwicklung -- 1. 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Das zeitgenössische Verständnis von Stammlers "richtigem Rechte" -- a) Die herrschende Lesart bei den Zeitgenossen: Die Lehre von dem richtigen Rechte als Theorie der Gesetzgebungspolitik -- b) Neukantianische Kritik an der Ambivalenz des richtigen Rechtes -- 3. Gegenwärtige Interpretationen der Stammlerschen Lehre -- a) Stammlers Lehre als Erkenntniskritik -- b) Bruch zwischen Frühwerk und Spätwerk -- 4. Eigener Interpretationsansatz: Bewusste Ambivalenz des "richtigen Rechtes" -- II. Weitere Deduktionsprinzipien -- 1. Die "Vervollkommnung aller" als oberster Zweck des Rechts bei Fritz van Calker -- 2. Das Prinzip der "Förderung der Kulturentwicklung" als oberster Zweck des Rechts bei Lorenz Brütt -- 3. Die "Erhaltung der staatlichen Gemeinschaft" als oberster Zweck des Rechts bei August Hegler -- 4. Die "Veredelung der Motivation im Sozialleben" als oberster Zweck bei Leo von Petrazycki -- III. Der Bedeutung der Tatsachen für das deduzierte Regelungsziel -- 1. Die "juristischen Tatsachen" in Max Rumpfs Kunst der Gesetzgebung -- 2. Eugen Hubers Lehre von den "Realien der Gesetzgebung" -- a) Die Einteilung der Realien -- b) Die Funktion der Realien -- 7 Methoden zur werturteilsfreien Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- I. Die Kritik der südwestdeutschen Neukantianer an der Behauptung der Erkennbarkeit objektiv richtiger Ziele -- 1. Oberste Ziele als Werturteile 2. Die Herkunft des Werturteilsfreiheitsgebots aus der Wissenschaftskritik Max Webers -- II. Exkurs: Vorschau auf den Nationalsozialismus und die Zuspitzung der "objektiv richtigen" Ziele -- III. Die einzelnen Methoden zur werturteilsfreien Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- 1. "Immanente" Zielkritik als Fortentwicklung der Begriffsjurisprudenz bei Richard Thoma und anderen -- 2. Die relativistische Methode Hermann Kantorowiczs -- 8 Methoden zur Bestimmung des richtigen Mittels -- I. 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Die Forderung der legislativen Rechtswissenschaft nach einer allgemeinverständlichen Gesetzessprache -- 1. Otto von Gierke: "Abart des Juristendeutsch" versus "populäre Gesetzessprache" -- 2. Max Rumpf und andere: Die gebildete Oberschicht als "Idealtyp" des Volkes -- 3. Harald Gutherz: Volkstümlichkeit als Auswahlregel III. Die Differenzierung nach der Art der Regelungsmaterie -- IV. Die "formvollendete" Gesetzessprache als Erziehungsmittel -- V. Fazit: Die Allgemeinheit und nicht der Juristenstand als Adressatin des Gesetzes vor dem Hintergrund der gesellschaftssteuernden Gesetzesfunktion -- 10 Die richtige Strukturierung des Gesetzes -- I. Die richtige Verweistechnik: Keine "Logarithmentafel" -- II. Die richtige Gliederungstechnik: Rechtswissenschaftliche Systematik -- III. Die richtige Definitionstechnik: Pragmatischer Einsatz von Legaldefinitionen -- IV. Fazit: Die Lehre von der Gesetzesstrukturierung zwischen rechtswissenschaftlichen Anforderungen und dem Postulat der Allgemeinverständlichkeit -- 11 Die richtige Normierungsdichte -- I. Die allgemeine Befürwortung abstrakter Regelungen und flexibler "Fortschrittsvorschriften" -- 1. Die zeitgenössische Analyse: Rasanter gesellschaftlicher und technischer Wandel und die Gefahr einer "Hypertrophie" der Gesetzgebung -- 2. Die Lösung in der Delegation an den Rechtsanwender: Generalklauseln als "Fortschrittsvorschriften" -- 3. Die Rechtfertigung einer niedrigen Normierungsdichte im Blick auf das Postulat der Allgemeinverständlichkeit -- II. Forderungen nach einer "Zweiteilung der Gesetzgebung" -- 1. Alois Zeiler: Ein Gerichtshof für bindende Gesetzesauslegung -- 2. Der Alternativvorschlag Josef Kohlers und Philipp Hecks: Aufspaltung der Gesetzgebung in eine politische Gesetzgebung einerseits und eine technische Gesetzgebung andererseits -- 3. Fazit: Der Übergang der Diskussion über die richtige Normierungsdichte in eine Diskussion über die richtige Gesetzgebungsorganisation Vierter Teil: Die Vereinigung von Gesetzgebungspolitik und Gesetzgebungstechnik unter dem Dach der "Gesetzgebungskunst" Zu den übergeordneten Fragen der legislativen Methodenbewegung und ihres Gegenstandes im Kontext von Wissenschaft und Gesellschaft Geschichte 1888-1914 gnd rswk-swf Gesetzgebungslehre (DE-588)4157102-2 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content Deutschland (DE-588)4011882-4 g Gesetzgebungslehre (DE-588)4157102-2 s Geschichte 1888-1914 z DE-604 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Emmenegger, Sigrid Gesetzgebungskunst : Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 - Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre Tübingen : Mohr Siebeck,c2020 9783161488177 |
spellingShingle | Emmenegger, Sigrid Gesetzgebungskunst Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900 - Zur Geschichte der Gesetzgebungslehre Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- 1 Einleitung -- I. Gesetzgebungslehre - eine geschichtslose Disziplin? -- II. Umgrenzung der Fragestellung -- III. Methode und Quellen -- IV. Stand der Forschung -- V. Gang der Darstellung -- Erster Teil: "Gesetzgebungskunst" als Gegenstand der Rechtswissenschaft? Zu den Entwicklungsphasen der legislativen Methodenbewegung um 1900 -- 2 Die Ausblendung der Frage nach dem guten Gesetz durch die Rechtswissenschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts -- I. Juristische "Construction" als komplementärer Beitrag zur Gesetzgebung -- II. Die Zusammenfassung des vorhandenen Rechts zur Kodifikation als Aufgabe der Rechtswissenschaft -- III. 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Die Herkunft des Werturteilsfreiheitsgebots aus der Wissenschaftskritik Max Webers -- II. Exkurs: Vorschau auf den Nationalsozialismus und die Zuspitzung der "objektiv richtigen" Ziele -- III. Die einzelnen Methoden zur werturteilsfreien Bestimmung des richtigen Regelungszieles -- 1. "Immanente" Zielkritik als Fortentwicklung der Begriffsjurisprudenz bei Richard Thoma und anderen -- 2. Die relativistische Methode Hermann Kantorowiczs -- 8 Methoden zur Bestimmung des richtigen Mittels -- I. Die Frage nach dem richtigen gesetzgeberischen Mittel als unbestrittene Aufgabe der legislativen Rechtswissenschaft -- II. Die realwissenschaftliche Grundausrichtung der Mittelfrage -- III. Die einzelnen Methoden zur Abschätzung der Wirkung eines möglichen gesetzgeberischen Mittels -- 1. Die statistische Methode der Wirkungsabschätzung -- 2. Die ökonomische Methode der Wirkungsabschätzung -- 3. Die psychologische Methode der Wirkungsabschätzung -- 4. 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