Parteiverbote in der Weimarer Republik:
Es besteht Einigkeit darüber, daß die durch Art. 21 Abs. 2 GG eingeräumte Möglichkeit, Parteien zu verbieten, aus den Erfahrungen mit Parteiverboten in der Weimarer Republik und als Reaktion auf die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten konzipiert wurde. Neben der rechtsgeschichtlichen Dimension...
Gespeichert in:
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Duncker & Humblot
2021, c1999
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Schriften zur Verfassungsgeschichte
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | URL des Erstveröffentlichers |
Zusammenfassung: | Es besteht Einigkeit darüber, daß die durch Art. 21 Abs. 2 GG eingeräumte Möglichkeit, Parteien zu verbieten, aus den Erfahrungen mit Parteiverboten in der Weimarer Republik und als Reaktion auf die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten konzipiert wurde. Neben der rechtsgeschichtlichen Dimension hat eine Betrachtung der »Weimarer« Parteiverbote in der Kontroverse um die Legitimität des Art. 21 Abs. 2 GG dabei rechtspolitische Bedeutung. -- Da die rechtliche Zulässigkeit und die Folgewirkungen eines Parteiverbots wesentlich davon geprägt werden, ob und in welcher Weise der Status der Parteien in einer Rechtsordnung ausgestaltet wird, setzt sich die Autorin mit der Einordnung der Parteien in die Gesamtkonzeption des Weimarer Staates auseinander, nachdem - themenspezifisch unter dem Blickwinkel der wichtigsten Verbotsmöglichkeiten - eine Betrachtung der Entwicklung des deutschen Parteiensystems vorhergegangen ist. -- Im Anschluß an die Skizzierung der verfassungsrechtlichen Ausgangslage werden als Schwerpunkt der Untersuchung die geschichtlichen Ursachen für die Schaffung von »Parteiverbotsnormen«, die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Verbots sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten erörtert. Für die Darstellung der Anwendung der Normen durch die Verbotsbehörden und die Rechtsprechung wurde auf bislang größtenteils unveröffentlichtes Archivmaterial zurückgegriffen -- Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß die Weimarer Republik nicht ohne rechtliche Möglichkeiten war, um den Sturm ihrer totalitären Gegner abzuwehren. Mit der von Zuständigkeitsdifferenzen und mangelndem Durchsetzungswillen gekennzeichneten Verbotspraxis wurde jedoch zu der Machtergreifung der Partei beigetragen, die alsbald die legale Existenz aller anderen Parteien beseitigte |
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