Das Konzernrecht von Kroatien und Bosnien-Herzegowina im Kontext des deutschen und des europäischen Rechts:

Dieser Beitrag befasst sich mit der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts in der EU und geht der Frage nach, inwieweit Kroatien als jüngstes EU-Mitglied und Bosnien und Herzegowina als potenzieller EU-Beitrittskandidat in dieser Hinsicht an die europäischen Rechtsnormen angepasst sind. Da die wirts...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Libic, Emina 1986- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Jena [2021?]
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Volltext
kostenfrei
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:27-dbt-20210929-082302-000
Zusammenfassung:Dieser Beitrag befasst sich mit der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts in der EU und geht der Frage nach, inwieweit Kroatien als jüngstes EU-Mitglied und Bosnien und Herzegowina als potenzieller EU-Beitrittskandidat in dieser Hinsicht an die europäischen Rechtsnormen angepasst sind. Da die wirtschaftliche Realität nach Antworten in der europäischen Gesetzgebung verlangte, wurden die ersten Vorschläge für ein harmonisiertes Konzernrecht in der EU in Form eines Vorentwurfs für eine neunte Richtlinie zum Konzernrecht entwickelt. Diese Idee wurde jedoch schnell wieder verworfen. Die Harmonisierung des Konzernrechts in der EU hat ihren Weg über andere Maßnahmen gefunden. Dies ist insbesondere auf die Aktivitäten des Forum Europaeum Konzernrecht, die Aktionspläne 2003 und 2021 sowie auf die Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs und verschiedene Entscheidungen zur Niederlassungsfreiheit (Cartesio, Vale, Polbud) zurückzuführen.
Darüber hinaus hat der europäische Gesetzgeber durch den Erlass zahlreicher Richtlinien einen Kernbereich der Harmonisierung des Konzernrechts in der EU ermöglicht. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass die konzernrechtlichen Fragen innerhalb der EU noch nicht vollständig harmonisiert sind. Zunächst einmal gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus schützt jedes Land seine eigene Rechtstradition. Aus diesem Grund sind einige Länder bei der Harmonisierung des Konzernrechts eher zurückhaltend, da eine Harmonisierung an sich ihr nationales Konzernrecht weniger attraktiv machen würde. Darüber hinaus gibt es nach wie vor Vertrauensprobleme zwischen den Mitgliedstaaten, die den Harmonisierungsprozess erschweren. Nichtsdestotrotz steht das europäische Konzernrecht wieder ganz oben auf der EU-Agenda.
Das Ergebnis der Dissertation verdeutlicht, dass eine Harmonisierung des Konzernrechts in Kernbereichen notwendig ist.
Beschreibung:Tag der Verteidigung: 12.05.2021
Beschreibung:1 Online-Ressource (V, 228 Seiten)
DOI:10.22032/dbt.50044

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