Reduzierung der Teilzeitbeschäftigung einer Grundschullehrerin: BayVGH München, Beschl. v. 25.01.2021 - 3 CE 20.2959 ; Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte sich in seinem Beschluss mit der Frage auseinander, ob die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, ab dem Schuljahr 2020/21 die neue Mindestgrenze bi Antragsteilzeit für Lehrkräfte an Grundschulen auf 24 Stunden heraufzusetzen, rechtmäßig war.
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Dirnaichner, Udo 1961- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2022
Schlagworte:
Beschreibung:Illustration
ISSN:1433-4674

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