Zwei Strafrechtswelten: Rechtsvergleichende Betrachtungen und Erfahrungen aus deutscher Sicht in Österreich
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2020
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Ausgabe: | 1st ed |
Schlagworte: | |
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505 | 8 | |a Cover -- Einleitung -- A. Gründe für den Vergleich beider Rechtsordnungen -- B. Gedankengang und Grundidee des Buches -- C. Zur Allgemeinverständlichkeit und zum Adressaten -- D. Mein Selbstverständnis und meine Motivation -- Damit bin ich auch bei der Motivation zu diesem Projekt. Es gibt freilich schon einige Darstellungen Österreichs mit deutscher Brille und umgekehrt Deutschlands aus österreichischer Sicht. Speziell im Hinblick auf ein Studium der Rechtswissenschaften sind die "Beobachtungen eines österreichisch-deutschen Grenzgängers" von Walter Blocher zu nennen. Er ist ein aus Österreich stammender Wirtschaftsrechtler an der Universität Kassel. Als in Österreich wissenschaftlich sozialisierter Kollege richtet -- E. Nutzen und mögliche Konsequenzen der Arbeit -- F. Wissenschaftliche Methoden -- I. Ausgangspunkte -- II. Hier gewählte empirische Methoden -- Teil 1: Meine Alltagserfahrungen in Österreich -- A. Die österreichische "Seele" - Dekansbriefe wegen LV-Verlegung -- B. Verschiedene Wahrnehmung von Sprache ("Türe schließen!!!") -- C. "Höf-Lichkeit" - Türgriffe im Toskanatrakt -- D. Bedeutung von Titeln - "Dr. Lagodny in Zimmer 2" -- E. Übertriebene Korrektheit - Ausnahmen auf dem Salzburger Verkehrsschild -- F. Funktion des österreichischen Verwaltungsbeamten - Bauverhandlung -- G. Vorrang privaten Tätigwerdens -- I. Besitzstörungsklage -- II. Hausverkauf ohne Notar -- H. Österreichischer Pragmatismus - "Vorschreibung" -- I. Alltägliche Diskriminierung ohne Gewissensbisse - "Nazi-Bauer", "Jud" und "Sie san ja kein richtiger Ausländer" (Autokauf) -- J. Tertiäre Sozialisation - "Wenn das mein Verbindungsbruder wäre" -- K. Der allgegenwärtige "gesunde Menschenverstand" ("Billa - sagt der Hausverstand") -- L. Dörfliche Struktur -- M. Meine Erfahrungen als Universitätslehrer -- I. "Handschlagfest" sein -- II. "Zur Kenntnis genommen" | |
505 | 8 | |a III. "Studentenprotest" mit Kuchen -- IV. "Mörderfrage" in Prüfungen -- V. Prüfungsnoten -- VI. Verfassungskonforme Auslegung (Fortbildungsveranstaltung RichteramtsanwärterInnen) -- VII. Betreuung eines fachübergreifenden Dissertationsthemas -- VIII. Strafverteidiger nicht einladen -- IX. Die Begegnung mit der Sentenz "Österreich ist ein Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" -- X. Auftreten der Polizei -- XI. Konzeption des Jus-Studiums in Österreich -- XII. Rechtsvergleichendes Aha-Erlebnis: Amnesty Gutachten -- XIII. Auf Österreich beschränkte rechtswissenschaftliche Forschung? -- Teil 2: Erklärungsversuche über geschichtlich entstandene Prägungen -- A. Die heute noch allgegenwärtige Grundlage der habsburgischen "Stammlande" -- I. Habsburgergeschichte des heutigen Österreich -- 1. Lange Herrschaftszeiten -- 2. Die Bedeutung Wiens im Habsburger Reich -- II. Höfische Gesellschaft -- 1. Analyse von Norbert Elias -- 2. Historische Analysen von Winkelhofer -- 3. Beschreibung höfischer Rationalität bei Kehlmann -- III. Paternalismus -- IV. Toleranz -- B. Die Pietas Austriaca und die katholische Kirche -- C. Die prägende Bedeutung von Wien und "Weltösterreich" im 19. Jahrhundert -- I. Die Schilderungen von Stefan Zweig im ausgehenden 19. Jahrhundert -- II. Wien als politisches Zentrum von "Weltösterreich" im 19. Jahrhundert -- III. Die starke österreichische Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts -- 1. Beispiel 1: Wilhelm Emil Wahlberg -- 2. Beispiel 2: Julius Vargha -- D. Konfliktscheuheit und Unschuldsbedürfnis am Beispiel des Umgangs mit der eigenen Beteiligung am Nationalsozialismus -- I. Jungbürgerbücher aus den Jahren 1970/1980 und Schulbücher -- II. Fehlende Studentenproteste in den Jahren ab 1967 -- E. Das "österreichische Labyrinth" in der Gegenwart -- F. Die Bedeutung von Hans Kelsen aus meiner Sicht | |
505 | 8 | |a I. Die Konzeption von Kelsen und seine Bedeutung in Österreich -- 1. Wissenschaftstheoretischer Hintergrund dieses Ansatzes -- 2. Kritik: Entscheidende Bedeutung des wissenschaftlichen Erkenntnisziels -- III. Mein eigenes Verständnis der Rechtswissenschaften -- 1. Trennung von Recht und Politik -- 2. Kelsen ist "höflich", weil politisch enthaltsam -- 3. Gleichstellung von Gerichtsurteil und Verwaltungsakt nach Kelsen -- 4. Strafrecht als Teil des Öffentlichen Rechts -- Teil 3: Rechtsvergleichende Einzelanalysen zum Straf- und Strafprozessrecht -- A. Amtssprache/Gerichtssprache (OGH) -- B. Ausdehnung der Strafgewalt -- C. Rechtsgutslehre -- D. Einschränkungen der Versuchsstrafbarkeit -- E. Tätigkeitsdelikte -- I. Maßgebliche Erklärung: Trennungsgrundsatz als formale Ausprägung der Gewaltenteilung -- 1. Der Trennungsgrundsatz (Art. 94 Abs. 1 B-VG) aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts - Darstellung -- 2. Konsequenzen -- II. Verbandssanktionierung als weiteres Beispiel für die Nutzung des Trennungsgrundsatzes -- F. Opferorientierung I: Angemessenheit der Notwehr -- G. Opferorientierung II: Schutz des Angreifers ( 94 öStGB) -- H. Opferorientierung III: Tätige Reue als Strafaufhebungsgrund -- I. Opferorientierung IV: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Allgemeinärzte -- J. Gliederung des BT als Ausprägung einer Grundeinstellung? -- K. Systematik der Tötungsdelikte -- L. Beihilfe zum Selbstmord -- M. Gewaltbegriff bei der Nötigung -- N. Hausfriedensbruch und allgemein: Besitzschutz -- O. Bedeutung des privatrechtlichen Besitzschutzes für den Strafrechtsschutz -- P. Strafzumessungsrecht -- Q. Die gesetzlich geringgeschätzte Rolle der Strafverteidigung vor der Übermacht des Strafgerichts -- I. Recht auf unüberwachtes Mandantengespräch -- II. Akteneinsichtsrecht -- III. Entwicklung des Beweisantragsrechts | |
505 | 8 | |a IV. Reduktion des Strafverteidigers auf einen "Verfahrenshilfeverteidiger" -- V. Kostentragung auch des freigesprochenen Angeklagten -- VI. Gesetzliche Bestimmung des "Schwerpunkts des Verfahrens" ( 13 Abs. 1 Satz 1 öStPO) -- VII. Zur Unschuldsvermutung und der damit zusammenhängenden Gesamtkonzeption der öStPO -- VIII. Fazit: Gesetzlich dokumentiertes Misstrauen gegenüber der Strafverteidigung -- R. "Auslegungserlässe" des Justizministeriums -- S. Absprachen im Strafverfahren -- T. Vernehmungsverbot nach 155 öStPO -- U. Mildes Finanzstrafrecht -- Teil 4: Meine persönlichen Schlussfolgerungen -- A. Verallgemeinerbare Erkenntnisse für die (Straf-)Rechtsvergleichung -- I. Das Beispiel für Vertiefungsbedarf: Verbandsstrafbarkeit -- II. Weitere Beispiele -- III. Die Frage der rechtvergleichenden Methoden -- B. Die Relativität in den Rechtswissenschaften -- I. Die Offenheit des Studiums in Österreich -- II. Die herausfordernde Rolle Hans Kelsens -- III. Wissenschaftstheorie/Forschungsfrage/IDS -- IV. Die Selbstgefälligkeit in Deutschland -- C. Verallgemeinerbare Erkenntnisse für das Strafrecht im Europa der EU -- D. Persönliche Erkenntnisse aus 20 Jahren Begegnung mit Österreich -- I. "Begegnung" im Sinne von Martin Buber -- II. Mein persönliches Er-Leben -- III. Fragen an mein "Fach" -- IV. Gesamtbetrachtung -- Literaturverzeichnis | |
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Als in Österreich wissenschaftlich sozialisierter Kollege richtet -- E. Nutzen und mögliche Konsequenzen der Arbeit -- F. Wissenschaftliche Methoden -- I. Ausgangspunkte -- II. Hier gewählte empirische Methoden -- Teil 1: Meine Alltagserfahrungen in Österreich -- A. Die österreichische "Seele" - Dekansbriefe wegen LV-Verlegung -- B. Verschiedene Wahrnehmung von Sprache ("Türe schließen!!!") -- C. "Höf-Lichkeit" - Türgriffe im Toskanatrakt -- D. Bedeutung von Titeln - "Dr. Lagodny in Zimmer 2" -- E. Übertriebene Korrektheit - Ausnahmen auf dem Salzburger Verkehrsschild -- F. Funktion des österreichischen Verwaltungsbeamten - Bauverhandlung -- G. Vorrang privaten Tätigwerdens -- I. Besitzstörungsklage -- II. Hausverkauf ohne Notar -- H. Österreichischer Pragmatismus - "Vorschreibung" -- I. Alltägliche Diskriminierung ohne Gewissensbisse - "Nazi-Bauer", "Jud" und "Sie san ja kein richtiger Ausländer" (Autokauf) -- J. Tertiäre Sozialisation - "Wenn das mein Verbindungsbruder wäre" -- K. Der allgegenwärtige "gesunde Menschenverstand" ("Billa - sagt der Hausverstand") -- L. Dörfliche Struktur -- M. Meine Erfahrungen als Universitätslehrer -- I. "Handschlagfest" sein -- II. "Zur Kenntnis genommen" III. "Studentenprotest" mit Kuchen -- IV. "Mörderfrage" in Prüfungen -- V. Prüfungsnoten -- VI. Verfassungskonforme Auslegung (Fortbildungsveranstaltung RichteramtsanwärterInnen) -- VII. Betreuung eines fachübergreifenden Dissertationsthemas -- VIII. Strafverteidiger nicht einladen -- IX. Die Begegnung mit der Sentenz "Österreich ist ein Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" -- X. Auftreten der Polizei -- XI. Konzeption des Jus-Studiums in Österreich -- XII. Rechtsvergleichendes Aha-Erlebnis: Amnesty Gutachten -- XIII. Auf Österreich beschränkte rechtswissenschaftliche Forschung? -- Teil 2: Erklärungsversuche über geschichtlich entstandene Prägungen -- A. Die heute noch allgegenwärtige Grundlage der habsburgischen "Stammlande" -- I. Habsburgergeschichte des heutigen Österreich -- 1. Lange Herrschaftszeiten -- 2. Die Bedeutung Wiens im Habsburger Reich -- II. Höfische Gesellschaft -- 1. Analyse von Norbert Elias -- 2. Historische Analysen von Winkelhofer -- 3. Beschreibung höfischer Rationalität bei Kehlmann -- III. Paternalismus -- IV. Toleranz -- B. Die Pietas Austriaca und die katholische Kirche -- C. Die prägende Bedeutung von Wien und "Weltösterreich" im 19. Jahrhundert -- I. Die Schilderungen von Stefan Zweig im ausgehenden 19. Jahrhundert -- II. Wien als politisches Zentrum von "Weltösterreich" im 19. Jahrhundert -- III. Die starke österreichische Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts -- 1. Beispiel 1: Wilhelm Emil Wahlberg -- 2. Beispiel 2: Julius Vargha -- D. Konfliktscheuheit und Unschuldsbedürfnis am Beispiel des Umgangs mit der eigenen Beteiligung am Nationalsozialismus -- I. Jungbürgerbücher aus den Jahren 1970/1980 und Schulbücher -- II. Fehlende Studentenproteste in den Jahren ab 1967 -- E. Das "österreichische Labyrinth" in der Gegenwart -- F. Die Bedeutung von Hans Kelsen aus meiner Sicht I. Die Konzeption von Kelsen und seine Bedeutung in Österreich -- 1. Wissenschaftstheoretischer Hintergrund dieses Ansatzes -- 2. Kritik: Entscheidende Bedeutung des wissenschaftlichen Erkenntnisziels -- III. Mein eigenes Verständnis der Rechtswissenschaften -- 1. Trennung von Recht und Politik -- 2. Kelsen ist "höflich", weil politisch enthaltsam -- 3. Gleichstellung von Gerichtsurteil und Verwaltungsakt nach Kelsen -- 4. Strafrecht als Teil des Öffentlichen Rechts -- Teil 3: Rechtsvergleichende Einzelanalysen zum Straf- und Strafprozessrecht -- A. Amtssprache/Gerichtssprache (OGH) -- B. Ausdehnung der Strafgewalt -- C. Rechtsgutslehre -- D. Einschränkungen der Versuchsstrafbarkeit -- E. Tätigkeitsdelikte -- I. Maßgebliche Erklärung: Trennungsgrundsatz als formale Ausprägung der Gewaltenteilung -- 1. Der Trennungsgrundsatz (Art. 94 Abs. 1 B-VG) aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts - Darstellung -- 2. Konsequenzen -- II. Verbandssanktionierung als weiteres Beispiel für die Nutzung des Trennungsgrundsatzes -- F. Opferorientierung I: Angemessenheit der Notwehr -- G. Opferorientierung II: Schutz des Angreifers ( 94 öStGB) -- H. Opferorientierung III: Tätige Reue als Strafaufhebungsgrund -- I. Opferorientierung IV: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Allgemeinärzte -- J. Gliederung des BT als Ausprägung einer Grundeinstellung? -- K. Systematik der Tötungsdelikte -- L. Beihilfe zum Selbstmord -- M. Gewaltbegriff bei der Nötigung -- N. Hausfriedensbruch und allgemein: Besitzschutz -- O. Bedeutung des privatrechtlichen Besitzschutzes für den Strafrechtsschutz -- P. Strafzumessungsrecht -- Q. Die gesetzlich geringgeschätzte Rolle der Strafverteidigung vor der Übermacht des Strafgerichts -- I. Recht auf unüberwachtes Mandantengespräch -- II. Akteneinsichtsrecht -- III. Entwicklung des Beweisantragsrechts IV. Reduktion des Strafverteidigers auf einen "Verfahrenshilfeverteidiger" -- V. Kostentragung auch des freigesprochenen Angeklagten -- VI. Gesetzliche Bestimmung des "Schwerpunkts des Verfahrens" ( 13 Abs. 1 Satz 1 öStPO) -- VII. Zur Unschuldsvermutung und der damit zusammenhängenden Gesamtkonzeption der öStPO -- VIII. Fazit: Gesetzlich dokumentiertes Misstrauen gegenüber der Strafverteidigung -- R. "Auslegungserlässe" des Justizministeriums -- S. Absprachen im Strafverfahren -- T. Vernehmungsverbot nach 155 öStPO -- U. Mildes Finanzstrafrecht -- Teil 4: Meine persönlichen Schlussfolgerungen -- A. Verallgemeinerbare Erkenntnisse für die (Straf-)Rechtsvergleichung -- I. Das Beispiel für Vertiefungsbedarf: Verbandsstrafbarkeit -- II. Weitere Beispiele -- III. Die Frage der rechtvergleichenden Methoden -- B. Die Relativität in den Rechtswissenschaften -- I. Die Offenheit des Studiums in Österreich -- II. Die herausfordernde Rolle Hans Kelsens -- III. 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