Bekanntmachung: In Folge der erst jüngst erschienenen Instruktion über die vorsorglichen Maßregeln gegen epidemische Krankheiten wird hiemit bekannt gemacht, daß nicht nur am Anger dahier eine wohleingerichtete und entsprechende Suppen-Anstalt besteht, in welcher eine Portion zu 1 Kreuzer abgegeben wird, sondern auch noch an den verschiedenen Bauplätzen eigne Küchen eingerichtet sind, in welchen warme Suppen und andere Speisen gegen mäßige Preise erholt werden können.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Regierungsbezirk Oberbayern Polizeidirektion München (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: München Königliche Polizey-Direktion den 22. Oktober 1836
Schlagworte:
Beschreibung:1 Blatt

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