(1779). Unterthänigste Huldigungspflicht, welche dem Hochwürdigsten des Heil. Röm. Reichs Fürsten und Herrn Herrn Franz Ludwig Karl Bischofen zu Würzburg, und Herzogen in Franken als Höchstdieselben auch den 12ten April 1779 zum Fürsten und Bischofen des Hochstifts Babenbergs erwählet wurden in tiefester Ehrfurcht zu Höchstdero Füßen zu legen sich unterwindet.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Unterthänigste Huldigungspflicht, Welche Dem Hochwürdigsten Des Heil. Röm. Reichs Fürsten Und Herrn Herrn Franz Ludwig Karl Bischofen Zu Würzburg, Und Herzogen in Franken Als Höchstdieselben Auch Den 12ten April 1779 Zum Fürsten Und Bischofen Des Hochstifts Babenbergs Erwählet Wurden in Tiefester Ehrfurcht Zu Höchstdero Füßen Zu Legen Sich Unterwindet. [Bamberg], 1779.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Unterthänigste Huldigungspflicht, Welche Dem Hochwürdigsten Des Heil. Röm. Reichs Fürsten Und Herrn Herrn Franz Ludwig Karl Bischofen Zu Würzburg, Und Herzogen in Franken Als Höchstdieselben Auch Den 12ten April 1779 Zum Fürsten Und Bischofen Des Hochstifts Babenbergs Erwählet Wurden in Tiefester Ehrfurcht Zu Höchstdero Füßen Zu Legen Sich Unterwindet. 1779.