Lebensmittelüberwachung: was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht?
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Hamburg
Behr' s Verlag
2021
|
Ausgabe: | 3. Auflage |
Schriftenreihe: | Fragen & Anworten
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | XIII, 142 Seiten Diagramme 21 cm x 14.8 cm |
ISBN: | 9783954687664 3954687666 |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a22000008c 4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV047559924 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 20220825 | ||
007 | t | ||
008 | 211026s2021 gw |||| |||| 00||| ger d | ||
015 | |a 21,N26 |2 dnb | ||
016 | 7 | |a 1236109872 |2 DE-101 | |
020 | |a 9783954687664 |c : EUR 52.97 (DE), EUR 54.50 (AT) |9 978-3-95468-766-4 | ||
020 | |a 3954687666 |9 3-95468-766-6 | ||
024 | 3 | |a 9783954687664 | |
028 | 5 | 2 | |a Bestellnummer: 878-03 |
035 | |a (OCoLC)1284789529 | ||
035 | |a (DE-599)DNB1236109872 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rda | ||
041 | 0 | |a ger | |
044 | |a gw |c XA-DE-HH | ||
049 | |a DE-1028 |a DE-703 |a DE-83 |a DE-1029 | ||
084 | |a PN 426 |0 (DE-625)137495: |2 rvk | ||
084 | |a VN 8500 |0 (DE-625)147629:253 |2 rvk | ||
084 | |8 1\p |a 030 |2 23sdnb | ||
100 | 1 | |a Meyer, Klaus |e Verfasser |0 (DE-588)140410260 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Lebensmittelüberwachung |b was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? |c K. Meyer |
250 | |a 3. Auflage | ||
264 | 1 | |a Hamburg |b Behr' s Verlag |c 2021 | |
300 | |a XIII, 142 Seiten |b Diagramme |c 21 cm x 14.8 cm | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
490 | 0 | |a Fragen & Anworten | |
650 | 0 | 7 | |a Lebensmittelüberwachung |0 (DE-588)4140844-5 |2 gnd |9 rswk-swf |
651 | 7 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |2 gnd |9 rswk-swf | |
653 | |a Grundlage | ||
653 | |a Überwachungsbehörde | ||
653 | |a konstruktive | ||
653 | |a Zusammenarbeit | ||
689 | 0 | 0 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |D g |
689 | 0 | 1 | |a Lebensmittelüberwachung |0 (DE-588)4140844-5 |D s |
689 | 0 | |5 DE-604 | |
710 | 2 | |a Behr's GmbH |0 (DE-588)4796916-7 |4 pbl | |
856 | 4 | 2 | |m DNB Datenaustausch |q application/pdf |u http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=032935381&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |3 Inhaltsverzeichnis |
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-032935381 | ||
883 | 1 | |8 1\p |a vlb |d 20210626 |q DE-101 |u https://d-nb.info/provenance/plan#vlb |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804182886230786048 |
---|---|
adam_text | INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
ZUR
DRITTEN
AUFLAGE
....................................................................
V
AUTOR
.......................................................................................................
VII
DIE
KONTROLLE
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
1
WIE
IST
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
IN
DEUTSCHLAND
ORGANISIERT?
1
2
WELCHE
BERUFSGRUPPEN
ARBEITEN
IN
DER
AMTLICHEN
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG?
.....................................................................
3
3
WELCHE
AUSBILDUNG
UND
WELCHEN
ANFORDERUNGSPROFIL
HABEN
LEBENSMITTELKONTROLLEURE?
............................................................
4
4
WAS
REGELT
DIE
NEUE
EU-KONTROLL-VERORDNUNG?
..............................
8
5
WAS
DARF
VON
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
KONTROLLIERT
WERDEN?
..
12
6
ZU
WELCHEN
ZEITEN
DARF
VON
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
KONTROLLIERT
WERDEN?
......................................................................
15
7
WIE
ERKENNE
ICH
EINEN
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG?
.....................................................................
16
8
WAS
DARF
DURCH
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
KONTROLLIERT
WERDEN?
........................................................................................
16
9
WONACH
RICHTET
SICH
DIE
HAEUFIGKEIT
DER
KONTROLLEN?
......................
17
10
WER
FUEHRT
DIE
RISIKOBEWERTUNG
DER
LEBENSMITTELUNTERNEHMEN
GENAU
DURCH?
................................................................................
20
11
WIE
WIRD
DIE
RISIKOBEURTEILUNG
DOKUMENTIERT?
...............................
21
12
WELCHE
BETRIEBE
GENAU
UNTERLIEGEN
EINER
RISIKOBEWERTUNG
NACH
DER
VERWALTUNGSVORSCHRIFT?
..................................................
22
13
WELCHE
KRITERIEN
WERDEN
BEI
DER
RISIKOBEWERTUNG
BERUECKSICHTIGT?
23
14
IST
EINE
KONTROLLE
KOSTENLOS?..........................................................
24
15
MUESSEN
DIE
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
NACH
EINER
KONTROLLE
ETWAS
SCHRIFTLICH
HINTERLASSEN?
....................
26
16
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
AUCH
KONTROLLIEREN,
WENN
KEIN
VERANTWORTLICHER
MITARBEITER
VOR
ORT
IST?
......................
28
17
MUSS
ICH
BEI
DER
KONTROLLE
IMMER
UNTERSTUETZUNG
LEISTEN?
............
29
18
WAS
GESCHIEHT,
WENN
ICH
DEN
MITARBEITERN
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
DEN
ZUTRITT
ZU
DEN
BETRIEBSRAEUMEN
VERWEIGERE?.
...
29
IX
INHALTSVERZEICHNIS
19
WANN
KANN
EIN
BETRIEB
DURCH
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
GESCHLOSSEN
WERDEN?
.....................................................................
30
20
DARF
EINE
KONTROLLE
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
AUCH
UNANGEMELDET
ERFOLGEN?
.................................................................
32
21
WELCHE
SCHUTZKLEIDUNG
MUSS
DER
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
TRAGEN?
............................................................
33
22
WIE
LANGE
DARF
EINE
KONTROLLE
DURCH
DIE
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
DAUERN?
..........................................................
34
23
MUSS
DER
VERANTWORTLICHE
EINES
UNTERNEHMENS
BEI
DER
KONTROLLE
STAENDIG
DABEI
SEIN?
.........................................................................
34
25
WAS
IST
EINE
VERDACHTSKONTROLLE?
..................................................
36
26
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
EINER
VERBRAUCHERBESCHWERDE?
...............
37
27
KANN
ICH
EINEN
BESTIMMTEN
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
ALS
PERSON
ABLEHNEN?
.....................................
39
28
DARF
SICH
DER
MITARBEITER
EINER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
BESTIMMTE
UNTERLAGEN
AUS
DEM
BETRIEB
KOPIEREN?........................
40
29
DARF
DER
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
GEHEIME
GESCHAEFTSUNTERLAGEN
EINSEHEN?
....................................................
41
30
MUSS
ICH
FRAGEN
BEANTWORTEN,
DIE
EINE
DRITTE
PERSON
BELASTEN?
..
42
31
MUSS
ICH
AUCH
ANDERE
PERSONEN,
DIE
DEN
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
BEGLEITEN,
IN
MEINE
BETRIEBSRAEUME
LASSEN?
..................................
43
32
DUERFEN
DIE
MITARBEITER
DER
UEBERWACHUNG
FOTOS
VON
MEINEN
BETRIEBSRAEUMEN
MACHEN?
..............................................................
44
33
WIRD
MIR
DER
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
DEN
GRUND
DER
KONTROLLE
BEKANNT
GEBEN?
......................................
45
34
WENN
ES
SICH
UM
EINE
BESCHWERDE
HANDELTE,
DARF
ICH
DANN
DEN
NAMEN
DES
BESCHWERDEFUEHRERS
ERFAHREN?
..............................
46
35
SOLL
ICH
DEN
MITARBEITERN
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EIGENE
BETRIEBSKLEIDUNG
ZUR
VERFUEGUNG
STELLEN?
............................
47
36
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
PRODUKTIONSMASCHINEN
STOPPEN?
.........................................................................................
48
37
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
AUCH
PRIVATE
GEGENSTAENDE
UEBERPRUEFEN?
...................................................................................
49
38
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
ZUR
WEITEREN
PRUEFUNG
AUCH
MASCHINEN
ODER
MASCHINENTEILE
AUS
DEM
BETRIEB
MITNEHMEN?
...
51
X
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
INHALTSVERZEICHNIS
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
DIE
PERSONALIEN
ALLER
MITARBEITER
AUFNEHMEN?
................................................................
52
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
AUCH
DIE
ARBEITSERLAUBNIS
VON
MITARBEITERN
PRUEFEN?
..............................................................
53
WELCHE
BEGRIFFSDEFINITIONEN
SIND
FUER
DEN
LEBENSMITTEL
UNTERNEHMER
UND
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
VON
BEDEUTUNG?.
.
53
MUESSEN
PRODUKTIONSMASCHINEN
AUF
WUNSCH
DER
LEBENSMITTEL
KONTROLLEURE
IN
BETRIEB
GENOMMEN
WERDEN?
..................................
56
MUSS
ICH
ALS
LEBENSMITTELUNTERNEHMER
MEINE
TAETIGKEIT
BEI
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
ANMELDEN?
..............................
56
MUSS
ICH
AUCH
DEN
UMGANG
MIT
LEBENSMITTELN
IN
EINEM
REISEGEWERBE
BEI
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
MELDEN,
WENN
ICH
NUR
AUSSERHALB
DER
STADT
ODER
GEMEINDE
TAETIG
BIN?
........
58
WAS
IST
EINE
PLANKONTROLLE?
............................................................
60
REICHT
ES
AUS,
WENN
BEI
EINER
KONTROLLE
NUR
EIN
LEBENSMITTEL
KONTROLLEUR
ANWESEND
IST?
..............................................................
61
WIE
WIRD
EINE
PLANKONTROLLE
DURCHGEFUEHRT?
....................................
62
MUSS
ICH
VOR
AUFNAHME
MEINER
TAETIGKEIT
ALS
LEBENSMITTEL
UNTERNEHMER
DIE
GENEHMIGUNG
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EINHOLEN?
......................................................................................
67
WERDE
ICH
EIGENTLICH
AUF
DAUER
IMMER
VON
DEM
GLEICHEN
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
UEBERWACHT?
............................................
68
YYBEI
DER
LETZTEN
KONTROLLE
WURDE
DIESE
BEANSTANDUNG
NICHT
GEMACHT,
OBWOHL
ES
UNVERAENDERT
GEBLIEBEN
IST.
MUSS
ICH
JETZT
TROTZDEM
DEN
MANGEL
BESEITIGEN?
........................
69
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
YYUNBESTIMMTEN
RECHTSBEGRIFFEN
IM
LEBENSMITTELRECHT?
..................................................................
71
RICHTET
SICH
DAS
GESAMTE
LEBENSMITTELRECHT
AN
DEN
LEBENSMITTEL
UNTERNEHMER
ODER
GIBT
ES
VERPFLICHTENDE
VORSCHRIFTEN
FUER
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG?
..........................................................
73
WELCHE
ZIELE
VERFOLGT
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG?
..................
75
WERDE
ICH
BESTRAFT,
WENN
IN
MEINEN
EIGENKONTROLLDOKUMENTEN
EIGENE
MAENGEL
NOTIERT
WERDEN?
....................................................
76
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
UND
DER
LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG
UND
WO
ARBEITEN
DIE
LEBENSMITTELKONTROLLEURE?
............................................................
77
XI
INHALTSVERZEICHNIS
56
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DER
SOGENANNTEN
STUFENVERANTWORTUNG?
..
78
57
SIND
LEITLINIEN
FUER
EIN
LEBENSMITTELUNTERNEHMEN
VERBINDLICH?
....
81
58
WELCHE
ROLLE
SPIELEN
NORMEN
NACH
DIN?
...............................
84
59
WAS
SIND
LEITSAETZE
UND
WAS
REGELN
DIE
LEITSAETZE?
.................
85
60
MUSS
ICH
MICH
AN
DIE
VORGABEN
DER
LEITSAETZE
HALTEN?
...........
87
61
WAS
IST
EINE
AMTLICHE
PROBE?
.........................................................
88
62
WER
DARF
EINE
AMTLICHE
PROBE
ENTNEHMEN?....................................
89
63
WAS
IST
EINE
GEGENPROBE?
.............................................................
90
64
WER
DARF
DIE
GEGENPROBE
UNTERSUCHEN?
.........................................
91
65
BEKOMME
ICH
EINE
QUITTUNG
FUER
DIE
ENTNOMMENE
PROBE?
.....
93
66
WAS
MUSS
ICH
BEI
DER
PROBENAHME
DURCH
DIE
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
BEACHTEN?
....................................
96
67
BEKOMME
ICH
EIN
UNTERSUCHUNGSERGEBNIS
AUSGEHAENDIGT?
............
97
68
WAS
MUSS
ICH
BEACHTEN,
WENN
ICH
NICHT
DER
HERSTELLER
DES
BEPROBTEN
LEBENSMITTELS
BIN?
................................................
99
69
WIE
SIEHT
EIN
UNTERSUCHUNGSBEFUND
AUS
UND
WAS
MUSS
ICH
DABEI
BEACHTEN?
.............................................................................
100
70
DARF
ICH
DIE
ENTNAHME
EINER
AMTLICHEN
PROBE
VERWEIGERN?
..........
101
71
BEKOMME
ICH
EINE
ENTSCHAEDIGUNG
FUER
DIE
PROBE
VOM
UEBERWACHUNGSAMT?
...............................................................
102
72
WER
UNTERSUCHT
DIE
AMTLICHE
PROBE?
..............................................
103
73
NACH
WELCHEN
KRITERIEN
WIRD
DIE
AMTLICHE
PROBE
AUSGESUCHT?
....
105
74
WIE
WIRD
DER
LEBENSMITTELHANDEL
IM
INTERNET
KONTROLLIERT?
............
110
75
WAS
IST
EINE
VERDACHTSPROBE?........................................................
112
76
WAS
IST
EINE
VERFOLGSPROBE?
...........................................................
112
77
WAS
IST
EINE
BESCHWERDEPROBE?....................................................
113
78
WER
MUSS
DEN
HERSTELLER
UEBER
DIE
ENTNAHME
EINER
AMTLICHEN
PROBE
BENACHRICHTIGEN?
.................................................................
115
79
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
EINEM
BEWEISVERWERTUNGSVERBOT?
..........
117
80
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DER
SOGENANNTEN
MELDEPFLICHT?
..............
118
81
WELCHE
MASSNAHMEN
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EINLEITEN,
WENN
BEI
MIR
VERSTOESSE
FESTGESTELLT
WURDEN?
..................
119
82
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DER
SOGENANNTEN
GEWINNABSCHOEPFUNG?
..
123
XII
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
INHALTSVERZEICHNIS
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
VON
MIR
PRODUZIERTE
LEBENSMITTEL
VERNICHTEN
LASSEN?
..................................................
124
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EINE
RUECKNAHME
EINES
VON
MIR
HERGESTELLTEN
LEBENSMITTELS
DURCHFUEHREN?
........................
125
WAS
IST
EIN
RUECKRUF
UND
WANN
MUSS
ICH
EINEN
RUECKRUF
DURCHFUEHREN?..................................................................................
127
WANN
SCHALTET
SICH
DIE
STAATSANWALTSCHAFT
IN
DIE
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
EIN?
..........................................................................
129
WANN
BEKOMME
ICH
EINEN
BUSSGELDBESCHEID?
................................
129
WANN
BEKOMME
ICH
EINE
VERWARNUNG
UND
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
..................................................................................
130
DARFAUCH
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
OEFFENTLICH
UEBER
EIN
VON
MIR
HERGESTELLTES
LEBENSMITTEL
WARNEN?
................................
131
WAS
VERSTEHT
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
UNTER
DEM
SOGENANNTEN
ORGANISATIONSVERSCHULDEN?
......................................
133
WAS
SOLLTE
EIN
UNTERNEHMEN
BEI
DER
DELEGATION
VON
VERANTWORTLICHKEITEN
BERUECKSICHTIGEN?
..................................
134
IN
WIEWEIT
IST
DIE
AMTLICHE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
ZUR
INFORMATION
VON
VERBRAUCHERINNEN
UND
VERBRAUCHERN
VERPFLICHTET?
..................................................................................
135
WAS
SIND
INFORMATIONEN
NACH
§
40,
ABSATZ
1A
DES
LFGB?
............
137
WAS
HAT
DIE
AMTLICHE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DEM
VERBRAUCHER-INFORMATIONSGESETZ
(VIG)
ZU
BEACHTEN?
..................................................................................
139
WAS
PASSIERT,
WENN
ANWEISUNGEN
DURCH
DIE
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
ZU
EINEM
SCHADEN
FUEHREN?
......................................
141
XIII
|
adam_txt |
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
ZUR
DRITTEN
AUFLAGE
.
V
AUTOR
.
VII
DIE
KONTROLLE
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
1
WIE
IST
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
IN
DEUTSCHLAND
ORGANISIERT?
1
2
WELCHE
BERUFSGRUPPEN
ARBEITEN
IN
DER
AMTLICHEN
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG?
.
3
3
WELCHE
AUSBILDUNG
UND
WELCHEN
ANFORDERUNGSPROFIL
HABEN
LEBENSMITTELKONTROLLEURE?
.
4
4
WAS
REGELT
DIE
NEUE
EU-KONTROLL-VERORDNUNG?
.
8
5
WAS
DARF
VON
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
KONTROLLIERT
WERDEN?
.
12
6
ZU
WELCHEN
ZEITEN
DARF
VON
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
KONTROLLIERT
WERDEN?
.
15
7
WIE
ERKENNE
ICH
EINEN
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG?
.
16
8
WAS
DARF
DURCH
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
KONTROLLIERT
WERDEN?
.
16
9
WONACH
RICHTET
SICH
DIE
HAEUFIGKEIT
DER
KONTROLLEN?
.
17
10
WER
FUEHRT
DIE
RISIKOBEWERTUNG
DER
LEBENSMITTELUNTERNEHMEN
GENAU
DURCH?
.
20
11
WIE
WIRD
DIE
RISIKOBEURTEILUNG
DOKUMENTIERT?
.
21
12
WELCHE
BETRIEBE
GENAU
UNTERLIEGEN
EINER
RISIKOBEWERTUNG
NACH
DER
VERWALTUNGSVORSCHRIFT?
.
22
13
WELCHE
KRITERIEN
WERDEN
BEI
DER
RISIKOBEWERTUNG
BERUECKSICHTIGT?
23
14
IST
EINE
KONTROLLE
KOSTENLOS?.
24
15
MUESSEN
DIE
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
NACH
EINER
KONTROLLE
ETWAS
SCHRIFTLICH
HINTERLASSEN?
.
26
16
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
AUCH
KONTROLLIEREN,
WENN
KEIN
VERANTWORTLICHER
MITARBEITER
VOR
ORT
IST?
.
28
17
MUSS
ICH
BEI
DER
KONTROLLE
IMMER
UNTERSTUETZUNG
LEISTEN?
.
29
18
WAS
GESCHIEHT,
WENN
ICH
DEN
MITARBEITERN
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
DEN
ZUTRITT
ZU
DEN
BETRIEBSRAEUMEN
VERWEIGERE?.
.
29
IX
INHALTSVERZEICHNIS
19
WANN
KANN
EIN
BETRIEB
DURCH
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
GESCHLOSSEN
WERDEN?
.
30
20
DARF
EINE
KONTROLLE
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
AUCH
UNANGEMELDET
ERFOLGEN?
.
32
21
WELCHE
SCHUTZKLEIDUNG
MUSS
DER
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
TRAGEN?
.
33
22
WIE
LANGE
DARF
EINE
KONTROLLE
DURCH
DIE
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
DAUERN?
.
34
23
MUSS
DER
VERANTWORTLICHE
EINES
UNTERNEHMENS
BEI
DER
KONTROLLE
STAENDIG
DABEI
SEIN?
.
34
25
WAS
IST
EINE
VERDACHTSKONTROLLE?
.
36
26
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
EINER
VERBRAUCHERBESCHWERDE?
.
37
27
KANN
ICH
EINEN
BESTIMMTEN
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
ALS
PERSON
ABLEHNEN?
.
39
28
DARF
SICH
DER
MITARBEITER
EINER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
BESTIMMTE
UNTERLAGEN
AUS
DEM
BETRIEB
KOPIEREN?.
40
29
DARF
DER
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
GEHEIME
GESCHAEFTSUNTERLAGEN
EINSEHEN?
.
41
30
MUSS
ICH
FRAGEN
BEANTWORTEN,
DIE
EINE
DRITTE
PERSON
BELASTEN?
.
42
31
MUSS
ICH
AUCH
ANDERE
PERSONEN,
DIE
DEN
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
BEGLEITEN,
IN
MEINE
BETRIEBSRAEUME
LASSEN?
.
43
32
DUERFEN
DIE
MITARBEITER
DER
UEBERWACHUNG
FOTOS
VON
MEINEN
BETRIEBSRAEUMEN
MACHEN?
.
44
33
WIRD
MIR
DER
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
DEN
GRUND
DER
KONTROLLE
BEKANNT
GEBEN?
.
45
34
WENN
ES
SICH
UM
EINE
BESCHWERDE
HANDELTE,
DARF
ICH
DANN
DEN
NAMEN
DES
BESCHWERDEFUEHRERS
ERFAHREN?
.
46
35
SOLL
ICH
DEN
MITARBEITERN
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EIGENE
BETRIEBSKLEIDUNG
ZUR
VERFUEGUNG
STELLEN?
.
47
36
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
PRODUKTIONSMASCHINEN
STOPPEN?
.
48
37
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
AUCH
PRIVATE
GEGENSTAENDE
UEBERPRUEFEN?
.
49
38
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
ZUR
WEITEREN
PRUEFUNG
AUCH
MASCHINEN
ODER
MASCHINENTEILE
AUS
DEM
BETRIEB
MITNEHMEN?
.
51
X
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
INHALTSVERZEICHNIS
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
DIE
PERSONALIEN
ALLER
MITARBEITER
AUFNEHMEN?
.
52
DARF
DER
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
AUCH
DIE
ARBEITSERLAUBNIS
VON
MITARBEITERN
PRUEFEN?
.
53
WELCHE
BEGRIFFSDEFINITIONEN
SIND
FUER
DEN
LEBENSMITTEL
UNTERNEHMER
UND
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
VON
BEDEUTUNG?.
.
53
MUESSEN
PRODUKTIONSMASCHINEN
AUF
WUNSCH
DER
LEBENSMITTEL
KONTROLLEURE
IN
BETRIEB
GENOMMEN
WERDEN?
.
56
MUSS
ICH
ALS
LEBENSMITTELUNTERNEHMER
MEINE
TAETIGKEIT
BEI
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
ANMELDEN?
.
56
MUSS
ICH
AUCH
DEN
UMGANG
MIT
LEBENSMITTELN
IN
EINEM
REISEGEWERBE
BEI
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
MELDEN,
WENN
ICH
NUR
AUSSERHALB
DER
STADT
ODER
GEMEINDE
TAETIG
BIN?
.
58
WAS
IST
EINE
PLANKONTROLLE?
.
60
REICHT
ES
AUS,
WENN
BEI
EINER
KONTROLLE
NUR
EIN
LEBENSMITTEL
KONTROLLEUR
ANWESEND
IST?
.
61
WIE
WIRD
EINE
PLANKONTROLLE
DURCHGEFUEHRT?
.
62
MUSS
ICH
VOR
AUFNAHME
MEINER
TAETIGKEIT
ALS
LEBENSMITTEL
UNTERNEHMER
DIE
GENEHMIGUNG
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EINHOLEN?
.
67
WERDE
ICH
EIGENTLICH
AUF
DAUER
IMMER
VON
DEM
GLEICHEN
LEBENSMITTELKONTROLLEUR
UEBERWACHT?
.
68
YYBEI
DER
LETZTEN
KONTROLLE
WURDE
DIESE
BEANSTANDUNG
NICHT
GEMACHT,
OBWOHL
ES
UNVERAENDERT
GEBLIEBEN
IST.
MUSS
ICH
JETZT
TROTZDEM
DEN
MANGEL
BESEITIGEN?
"
.
69
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
YYUNBESTIMMTEN
RECHTSBEGRIFFEN
"
IM
LEBENSMITTELRECHT?
.
71
RICHTET
SICH
DAS
GESAMTE
LEBENSMITTELRECHT
AN
DEN
LEBENSMITTEL
UNTERNEHMER
ODER
GIBT
ES
VERPFLICHTENDE
VORSCHRIFTEN
FUER
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG?
.
73
WELCHE
ZIELE
VERFOLGT
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG?
.
75
WERDE
ICH
BESTRAFT,
WENN
IN
MEINEN
EIGENKONTROLLDOKUMENTEN
EIGENE
MAENGEL
NOTIERT
WERDEN?
.
76
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
UND
DER
LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG
UND
WO
ARBEITEN
DIE
LEBENSMITTELKONTROLLEURE?
.
77
XI
INHALTSVERZEICHNIS
56
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DER
SOGENANNTEN
STUFENVERANTWORTUNG?
.
78
57
SIND
LEITLINIEN
FUER
EIN
LEBENSMITTELUNTERNEHMEN
VERBINDLICH?
.
81
58
WELCHE
ROLLE
SPIELEN
NORMEN
NACH
DIN?
.
84
59
WAS
SIND
LEITSAETZE
UND
WAS
REGELN
DIE
LEITSAETZE?
.
85
60
MUSS
ICH
MICH
AN
DIE
VORGABEN
DER
LEITSAETZE
HALTEN?
.
87
61
WAS
IST
EINE
AMTLICHE
PROBE?
.
88
62
WER
DARF
EINE
AMTLICHE
PROBE
ENTNEHMEN?.
89
63
WAS
IST
EINE
GEGENPROBE?
.
90
64
WER
DARF
DIE
GEGENPROBE
UNTERSUCHEN?
.
91
65
BEKOMME
ICH
EINE
QUITTUNG
FUER
DIE
ENTNOMMENE
PROBE?
.
93
66
WAS
MUSS
ICH
BEI
DER
PROBENAHME
DURCH
DIE
MITARBEITER
DER
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
BEACHTEN?
.
96
67
BEKOMME
ICH
EIN
UNTERSUCHUNGSERGEBNIS
AUSGEHAENDIGT?
.
97
68
WAS
MUSS
ICH
BEACHTEN,
WENN
ICH
NICHT
DER
HERSTELLER
DES
BEPROBTEN
LEBENSMITTELS
BIN?
.
99
69
WIE
SIEHT
EIN
UNTERSUCHUNGSBEFUND
AUS
UND
WAS
MUSS
ICH
DABEI
BEACHTEN?
.
100
70
DARF
ICH
DIE
ENTNAHME
EINER
AMTLICHEN
PROBE
VERWEIGERN?
.
101
71
BEKOMME
ICH
EINE
ENTSCHAEDIGUNG
FUER
DIE
PROBE
VOM
UEBERWACHUNGSAMT?
.
102
72
WER
UNTERSUCHT
DIE
AMTLICHE
PROBE?
.
103
73
NACH
WELCHEN
KRITERIEN
WIRD
DIE
AMTLICHE
PROBE
AUSGESUCHT?
.
105
74
WIE
WIRD
DER
LEBENSMITTELHANDEL
IM
INTERNET
KONTROLLIERT?
.
110
75
WAS
IST
EINE
VERDACHTSPROBE?.
112
76
WAS
IST
EINE
VERFOLGSPROBE?
.
112
77
WAS
IST
EINE
BESCHWERDEPROBE?.
113
78
WER
MUSS
DEN
HERSTELLER
UEBER
DIE
ENTNAHME
EINER
AMTLICHEN
PROBE
BENACHRICHTIGEN?
.
115
79
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
EINEM
BEWEISVERWERTUNGSVERBOT?
.
117
80
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DER
SOGENANNTEN
MELDEPFLICHT?
.
118
81
WELCHE
MASSNAHMEN
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EINLEITEN,
WENN
BEI
MIR
VERSTOESSE
FESTGESTELLT
WURDEN?
.
119
82
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DER
SOGENANNTEN
GEWINNABSCHOEPFUNG?
.
123
XII
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
INHALTSVERZEICHNIS
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
VON
MIR
PRODUZIERTE
LEBENSMITTEL
VERNICHTEN
LASSEN?
.
124
DARF
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
EINE
RUECKNAHME
EINES
VON
MIR
HERGESTELLTEN
LEBENSMITTELS
DURCHFUEHREN?
.
125
WAS
IST
EIN
RUECKRUF
UND
WANN
MUSS
ICH
EINEN
RUECKRUF
DURCHFUEHREN?.
127
WANN
SCHALTET
SICH
DIE
STAATSANWALTSCHAFT
IN
DIE
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
EIN?
.
129
WANN
BEKOMME
ICH
EINEN
BUSSGELDBESCHEID?
.
129
WANN
BEKOMME
ICH
EINE
VERWARNUNG
UND
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
.
130
DARFAUCH
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
OEFFENTLICH
UEBER
EIN
VON
MIR
HERGESTELLTES
LEBENSMITTEL
WARNEN?
.
131
WAS
VERSTEHT
DIE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
UNTER
DEM
SOGENANNTEN
ORGANISATIONSVERSCHULDEN?
.
133
WAS
SOLLTE
EIN
UNTERNEHMEN
BEI
DER
DELEGATION
VON
VERANTWORTLICHKEITEN
BERUECKSICHTIGEN?
.
134
IN
WIEWEIT
IST
DIE
AMTLICHE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
ZUR
INFORMATION
VON
VERBRAUCHERINNEN
UND
VERBRAUCHERN
VERPFLICHTET?
.
135
WAS
SIND
INFORMATIONEN
NACH
§
40,
ABSATZ
1A
DES
LFGB?
.
137
WAS
HAT
DIE
AMTLICHE
LEBENSMITTELUEBERWACHUNG
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DEM
VERBRAUCHER-INFORMATIONSGESETZ
(VIG)
ZU
BEACHTEN?
.
139
WAS
PASSIERT,
WENN
ANWEISUNGEN
DURCH
DIE
LEBENSMITTEL
UEBERWACHUNG
ZU
EINEM
SCHADEN
FUEHREN?
.
141
XIII |
any_adam_object | 1 |
any_adam_object_boolean | 1 |
author | Meyer, Klaus |
author_GND | (DE-588)140410260 |
author_facet | Meyer, Klaus |
author_role | aut |
author_sort | Meyer, Klaus |
author_variant | k m km |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV047559924 |
classification_rvk | PN 426 VN 8500 |
ctrlnum | (OCoLC)1284789529 (DE-599)DNB1236109872 |
discipline | Chemie / Pharmazie Rechtswissenschaft |
discipline_str_mv | Chemie / Pharmazie Rechtswissenschaft |
edition | 3. Auflage |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>02013nam a22005298c 4500</leader><controlfield tag="001">BV047559924</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">20220825 </controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">211026s2021 gw |||| |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="015" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">21,N26</subfield><subfield code="2">dnb</subfield></datafield><datafield tag="016" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">1236109872</subfield><subfield code="2">DE-101</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783954687664</subfield><subfield code="c">: EUR 52.97 (DE), EUR 54.50 (AT)</subfield><subfield code="9">978-3-95468-766-4</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">3954687666</subfield><subfield code="9">3-95468-766-6</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="3" ind2=" "><subfield code="a">9783954687664</subfield></datafield><datafield tag="028" ind1="5" ind2="2"><subfield code="a">Bestellnummer: 878-03</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1284789529</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)DNB1236109872</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">XA-DE-HH</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-1028</subfield><subfield code="a">DE-703</subfield><subfield code="a">DE-83</subfield><subfield code="a">DE-1029</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PN 426</subfield><subfield code="0">(DE-625)137495:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">VN 8500</subfield><subfield code="0">(DE-625)147629:253</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="8">1\p</subfield><subfield code="a">030</subfield><subfield code="2">23sdnb</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Meyer, Klaus</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)140410260</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Lebensmittelüberwachung</subfield><subfield code="b">was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht?</subfield><subfield code="c">K. Meyer</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">3. Auflage</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Hamburg</subfield><subfield code="b">Behr' s Verlag</subfield><subfield code="c">2021</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">XIII, 142 Seiten</subfield><subfield code="b">Diagramme</subfield><subfield code="c">21 cm x 14.8 cm</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Fragen & Anworten</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Lebensmittelüberwachung</subfield><subfield code="0">(DE-588)4140844-5</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Grundlage</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Überwachungsbehörde</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">konstruktive</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Zusammenarbeit</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="1"><subfield code="a">Lebensmittelüberwachung</subfield><subfield code="0">(DE-588)4140844-5</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="710" ind1="2" ind2=" "><subfield code="a">Behr's GmbH</subfield><subfield code="0">(DE-588)4796916-7</subfield><subfield code="4">pbl</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="m">DNB Datenaustausch</subfield><subfield code="q">application/pdf</subfield><subfield code="u">http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=032935381&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA</subfield><subfield code="3">Inhaltsverzeichnis</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-032935381</subfield></datafield><datafield tag="883" ind1="1" ind2=" "><subfield code="8">1\p</subfield><subfield code="a">vlb</subfield><subfield code="d">20210626</subfield><subfield code="q">DE-101</subfield><subfield code="u">https://d-nb.info/provenance/plan#vlb</subfield></datafield></record></collection> |
geographic | Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd |
geographic_facet | Deutschland |
id | DE-604.BV047559924 |
illustrated | Not Illustrated |
index_date | 2024-07-03T18:27:09Z |
indexdate | 2024-07-10T09:14:40Z |
institution | BVB |
institution_GND | (DE-588)4796916-7 |
isbn | 9783954687664 3954687666 |
language | German |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-032935381 |
oclc_num | 1284789529 |
open_access_boolean | |
owner | DE-1028 DE-703 DE-83 DE-1029 |
owner_facet | DE-1028 DE-703 DE-83 DE-1029 |
physical | XIII, 142 Seiten Diagramme 21 cm x 14.8 cm |
publishDate | 2021 |
publishDateSearch | 2021 |
publishDateSort | 2021 |
publisher | Behr' s Verlag |
record_format | marc |
series2 | Fragen & Anworten |
spelling | Meyer, Klaus Verfasser (DE-588)140410260 aut Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? K. Meyer 3. Auflage Hamburg Behr' s Verlag 2021 XIII, 142 Seiten Diagramme 21 cm x 14.8 cm txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier Fragen & Anworten Lebensmittelüberwachung (DE-588)4140844-5 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf Grundlage Überwachungsbehörde konstruktive Zusammenarbeit Deutschland (DE-588)4011882-4 g Lebensmittelüberwachung (DE-588)4140844-5 s DE-604 Behr's GmbH (DE-588)4796916-7 pbl DNB Datenaustausch application/pdf http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=032935381&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA Inhaltsverzeichnis 1\p vlb 20210626 DE-101 https://d-nb.info/provenance/plan#vlb |
spellingShingle | Meyer, Klaus Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? Lebensmittelüberwachung (DE-588)4140844-5 gnd |
subject_GND | (DE-588)4140844-5 (DE-588)4011882-4 |
title | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? |
title_auth | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? |
title_exact_search | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? |
title_exact_search_txtP | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? |
title_full | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? K. Meyer |
title_fullStr | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? K. Meyer |
title_full_unstemmed | Lebensmittelüberwachung was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? K. Meyer |
title_short | Lebensmittelüberwachung |
title_sort | lebensmitteluberwachung was darf die lebensmitteluberwachung was darf sie nicht |
title_sub | was darf die Lebensmittelüberwachung? Was darf sie nicht? |
topic | Lebensmittelüberwachung (DE-588)4140844-5 gnd |
topic_facet | Lebensmittelüberwachung Deutschland |
url | http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=032935381&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |
work_keys_str_mv | AT meyerklaus lebensmitteluberwachungwasdarfdielebensmitteluberwachungwasdarfsienicht AT behrsgmbh lebensmitteluberwachungwasdarfdielebensmitteluberwachungwasdarfsienicht |