Gesetz vom 28. Mai 1852, die Feuerversicherungsanstalt für Gebäude in den Gebieten diesseits des Rheines betr. und Gesetz vom 24. Mai 1861, die Abänderungen einiger Bestimmungen des obigen Gesetzes betr.:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Erlangen Palm & Enke 1863
Ausgabe:Separatabdruck aus der 'Gesetzgebung des Königsreichs Bayern.'
Beschreibung:421 S.: Ill.

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