»Weibliche Angelegenheiten«: Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg
Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. Dabei war den KZ-Aufseherinnen »jede Misshandlung« von weiblichen KZ-Gefangene...
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1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Hamburg
Hamburger Edition
2018
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts
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Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-B1533 DE-860 DE-859 URL des Erstveröffentlichers |
Zusammenfassung: | Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. Dabei war den KZ-Aufseherinnen »jede Misshandlung« von weiblichen KZ-Gefangenen offiziell verboten. Dennoch gehörte Gewalt zu ihrer alltäglichen Praxis. Johannes Schwartz untersucht die verschiedenen Formen der Gewalt von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg in ihren Wechselwirkungen und Verbindungslinien: von psychisch und »sanft« bis exzessiv und unberechenbar, von instrumentell bis exemplarisch. Anhand vielfältiger Quellen analysiert er, wie sich diese Gewaltpraktiken in die Zielsetzungen der KZ-Verwaltung und der Kriegsindustrie einfügten. Zugleich aber belegt er, dass erst die Variabilität und Unberechenbarkeit ihrer Handlungen das Herrschaftsverhältnis der KZ-Aufseherinnen gegenüber den weiblichen KZ-Gefangenen immer wieder von Neuem herstellten |
Beschreibung: | Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. Dabei war allen KZ-Aufseherinnen Laut Lagerordnung »jede Misshandlung von Schutzhäftlingen« explizit verboten. Dennoch gehörte Gewalt zur alltäglichen Praxis. Johannes Schwartz untersucht die Gewaltpraktiken von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg. Im Fokus stehen die Fragen, welche Handlungsräume für die Anwendung von Gewalt die Aufseherinnen jenseits von eindeutigen Anordnungen hatten und wie und wann sie diese nutzten. Faktisch wurde die Entscheidung, Gewalt anzuwenden oder darauf zu verzichten, an sie delegiert. Ebenso wie ihre männlichen Kollegen nutzten viele KZ-Aufseherinnen die Möglichkeit, ohne Einmischung ihrer Vorgesetzten verschiedene Formen von Gewalt auszuüben - von psychisch und »sanft« bis exzessiv und unberechenbar, von instrumentell bis exemplarisch. Anhand vielfältiger Quellen analysiert Johannes Schwartz, wie sich die Gewaltpraktiken der KZ-Aufseherinnen in die Zielsetzungen der KZ-Verwaltung und der Kriegsindustrie einfügten und so dazu beitrugen, die Herrschaft der Lagerleitung zu stabilisieren und die Arbeitsproduktivität der Häftlinge zu steigern. Individuelle Handlungsräume und ihre Grenzen wurden aber nicht zuletzt von den Machtverschiebungen, Konkurrenzkämpfen und sozialen Beziehungen innerhalb des KZ-Lagerpersonals bestimmt. Unangetastet blieb das Machtgefälle zwischen Gefangenen und Aufseherinnen: Durch die Variabilität und Unberechenbarkeit ihrer Handlungen gestalteten die KZ-Aufseherinnen ihr Herrschaftsverhältnis gegenüber den weiblichen KZ-Gefangenen immer wieder von Neuem. - Die KZ-Aufseherinnen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern standen an einer entscheidenden Schnittstelle in der Befehlskette zwischen den männli |
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