Lexikon Eigentumswohnung: Praxiswissen von A bis Z
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Düsseldorf
Verbraucher-Zentrale NRW
2021
|
Ausgabe: | 3. Auflage, aktualisiert und überarbeitet |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltstext Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | 368 Seiten 21 cm x 14.8 cm, 526 g |
ISBN: | 9783863366490 3863366492 |
Internformat
MARC
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adam_text | INHALT
O
ABGESCHLOSSENHEIT
13
WANN
IST
EINE
WOHNUNG
ODER
EIN
TEILEIGENTUM
ABGE
SCHLOSSEN?
13
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
GARAGEN
UND
ABSTELLRAEUME?
15
|
WAS
IST
EINE
ABGESCHLOSSENHEITS
BESCHEINIGUNG?
15
ANFECHTUNG
16
WANN
KANN
EIN
BESCHLUSS
ANGEFOCHTEN
WERDEN?
16
|
WARUM
IST
ES
WICHTIG,
EINEN
ERFAHRENEN
ANWALT
EINZU
SCHALTEN?
20
|
WAS
IST
BEI
GERICHT
ZU
BEACHTEN?
21
|
SIND
NICHT
LAENGST
UNUMKEHRBARE
TATSACHEN
GESCHAFFEN
WORDEN,
BIS
DAS
GERICHT
ENTSCHEIDET?
24
|
WELCHE
KOS
TEN
FALLEN
BEI
EINER
ANFECHTUNG
AN?
25
|
WELCHE
GEBUEH
REN
UND
HONORARE
MUSS
DER
VERLIERER
UEBERNEHMEN?
TI
|
WANN
MUSS
DER
VERWALTER
WEGEN
FEHLERHAFTER
BESCHLUESSE
DIE
VERFAHRENSKOSTEN
ZAHLEN?
28
|
WIE
WERDEN
DIE
KOS
TEN
BEI
EINER
GUETLICHEN
EINIGUNG
VERTEILT?
28
|
WAS
TUN,
WENN
DAS
GERICHT
DEN
BESCHLUSS
NICHT
AUFHEBT?
29
ANTENNE
30
WER
DARF
EINE
PARABOLANTENNE
ANBRINGEN?
30
|
SIND
AMATEURFUNKANTENNEN
ZUZULASSEN?
31
|
WANN
DARF
DAS
DACH
FUER
EINE
MOBILFUNKANTENNE
VERMIETET
WERDEN?
31
BALKON
33
WAS
MUESSEN
DIE
BALKONNUTZER
BEACHTEN?
33
|
DUERFEN
EIGENTUEMER
IHREN
BALKON
FREI
GESTALTEN?
34
|
WER
SORGT
FUER
DIE
INSTANDHALTUNG
DER
BALKONE?
36
|
WIE
WIRD
EIN
BALKONANBAU
GENEHMIGT?
39
BAULICHE
VERAENDERUNGEN
40
WAS
UNTERSCHEIDET
BAULICHE
VERAENDERUNGEN
VON
ANDEREN
MASSNAHMEN?
40
|
WELCHE
BAULICHE
VERAENDERUNG
MUSS
STETS
GEDULDET
WERDEN?
41
|
AUF
WELCHE
BAULICHE
VERAEN
DERUNG
BESTEHT
EIN
GENEHMIGUNGSANSPRUCH?
41
|
KOS
TEN
UND
NUTZUNG
DER
BAULICHEN
VERAENDERUNG
45
|
UEBER
WELCHE
VERAENDERUNGEN
MUSS
ABGESTIMMT
WERDEN?
49
|
WIE
SORGEN
SIE
FUER
DEN
RUECKBAU
EINER
UNGENEHMIGTEN
BAULICHEN
VERAENDERUNG?
52
BESCHLUSSFASSUNG
IN
DER
EIGENTUEMER
VERSAMMLUNG
55
WER
DARF
ABSTIMMEN?
55
|
WIE
SIND
DIE
STIMMRECHTE
VERTEILT?
56
|
KANN
MAN
STIMMRECHTE
UEBERTRAGEN?
57
|
WANN
VERLIERT
EIN
EIGENTUEMER
DAS
STIMMRECHT?
58
|
BEI
WELCHEN
BESCHLUESSEN
GENUEGT
EINE
EINFACHE
MEHR
HEIT?
60
|
WELCHE
ENTSCHEIDUNGEN
BENOETIGEN
EINE
HOHE
ZUSTIMMUNG?
61
|
WIE
VERLAEUFT
DIE
ABSTIMMUNG
KONKRET?
62
|
WIE
MUSS
DAS
ABSTIMMUNGSERGEBNIS
VERKUENDET
UND
DOKUMENTIERT
WERDEN?
64
|
WIE
GEHEN
EIGENTUEMER
GEGEN
IHRES
ERACHTENS
FALSCHE
BESCHLUESSE
VOR?
65
BESCHLUSSSAMMLUNG
66
WAS
GENAU
SAGEN
DIE
GESETZE
ZUR
SAMMLUNG?
67
|
WAS
GESCHIEHT,
WENN
DIE
SAMMLUNG
LUECKEN
UND
FEHLER
AUFWEIST?
69
|
WAS
GEHOERT
NICHT
IN
DIE
SAMMLUNG?
69
|
WELCHE
ENTSCHEIDUNGEN
MUESSEN
DIE
EIGENTUEMER
UEBER
DIE
SAMMLUNG
TREFFEN?
70
O
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT
73
WAS
VERBINDET
DIE
MITGLIEDER
DER
EIGENTUEMERGEMEIN
SCHAFT?
73
|
WELCHE
RECHTE
BESITZT
DIE
EIGENTUEMER
GEMEINSCHAFT?
74
|
WER
ENTSCHEIDET
UEBER
DAS
VORGEHEN
DER
GEMEINSCHAFT?
79
|
VERFUEGT
DIE
GEMEINSCHAFT
UEBER
EIGENES
VERMOEGEN?
79
|
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
BEI
FEHLENTSCHEIDUNGEN
IN
INSOLVENZ
GEHEN?
79
EIGENTUEMERVERSAMMLUNG
80
WIE
WIRD
DIE
VERSAMMLUNG
EINBERUFEN?
80
|
WAS,
WENN
WAEHREND
DES
JAHRES
WEITERE
BESCHLUESSE
NOETIG
WER
DEN?
83
|
IST
EINE
TAGESORDNUNG
NOETIG?
86
|
WIE
BRIN
GEN
SIE
IHR
ANLIEGEN
AUF
DIE
TAGESORDNUNG?
86
|
WER
8
INHALT
WIRD
EINGELADEN?
87
|
WER
DARF
AN
DER
VERSAMMLUNG
ZUSAETZLICH
TEILNEHMEN?
89
|
WER
LEITET
DIE
VERSAMM
LUNG?
90
|
WANN
IST
DIE
EV
BESCHLUSSFAEHIG?
91
|
WIE
LAEUFT
DIE
WEITERE
VERSAMMLUNG
AB?
91
|
WIE
WIRD
DIE
VERSAMMLUNG
BEENDET?
91
EIGENTUMSWOHNUNG
92
WAS
GEHOERT
ALLES
ZU
MEINEM
WOHNUNGSEIGENTUM?
93
|
DARF
ICH
MEIN
WOHNUNGSEIGENTUM
BERUFLICH
NUTZEN?
94
|
WAERE
EINE
KOMPLETT
GEWERBLICHE
NUTZUNG
ZULAESSIG?
94
|
DARF
ICH
RAEUME
IM
KELLER
UND
DACH
ZU
WOHNZWECKEN
NUTZEN?
95
|
DARF
ICH
ZWEI
ANEINANDER
GRENZENDE
WOH
NUNGEN
ZUSAMMENLEGEN?
97
|
DARF
ICH
MEINE
WOHNUNG
AUFTEILEN?
98
|
MUSS
ICH
UM
ERLAUBNIS
FRAGEN,
WENN
ICH
VERMIETEN
WILL?
98
ENTZIEHUNG
DES
WOHNUNGSEIGENTUMS
100
WIE
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
EIN
UNZUMUTBARES
MITGLIED
LOSWERDEN?
100
|
WELCHES
VERHALTEN
RECHTFERTIGT
EINE
ENTZIEHUNG
DES
WOHNUNGSEIGENTUMS?
102
|
WIE
LAEUFT
EINE
ENTZIEHUNG
DES
WOHNUNGSEIGENTUMS
AB?
104
ERHALTUNGSRUECKLAGE
106
WARUM
RESERVEN
BILDEN?
106
|
WIE
VIEL
GELD
MUSS
DIE
GEMEINSCHAFT
PRO
JAHR
ZURUECKSTELLEN?
107
|
WER
MUSS
WIE
VIEL
GELD
IN
DIE
RUECKSTELLUNG
EINZAHLEN?
110
|
WIE
SOLL
DIE
GEMEINSCHAFT
IHRE
RESERVEN
ANLEGEN?
111
|
WO
FUER
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
DIE
RUECKLAGE
VERWENDEN?
111
O
GARTENNUTZUNG
114
WER
BESTIMMT,
WIE
DER
GARTEN
ANGELEGT
WIRD?
114
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
DIE
NUTZUNG
DES
GARTENS?
115
GARTENPFLEGE
116
WER
HAELT
DEN
GARTEN
IN
ORDNUNG?
117
|
DUERFEN
EIGEN
TUEMER
DIE
GARTENARBEIT
SELBST
UEBERNEHMEN?
118
GARTENTEIL
ZUR
SONDERNUTZUNG
119
WORAUF
BERUHT
EIN
SONDERNUTZUNGSRECHT
IM
GARTEN?
119
|
WOFUER
BRAUCHT
EIN
SONDERNUTZER
DIE
ZUSTIMMUNG
DER
MITEIGNER?
121
GEBRAUCHSREGELUNGEN
123
WELCHE
ARTEN
VON
GEBRAUCHSREGELUNGEN
GIBT
ES
UND
WIE
LASSEN
SIE
SICH
AENDERN?
123
|
WANN
BESTEHT
EIN
AN
SPRUCH
AUF
EINE
NEUE
REGELUNG?
126
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
127
WAS
SAGEN
DIE
GESETZE
UEBER
DAS
GEMEINSCHAFTSEIGEN
TUM?
127
|
WOZU
SIND
EIGENTUEMER
GEGENUEBER
DEM
GE
MEINSCHAFTSEIGENTUM
VERPFLICHTET?
128
|
WER
BESTIMMT
UEBER
DAS
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM?
128
|
WAS
ZAEHLT
ZUM
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM,
WAS
ZUM
SONDEREIGENTUM?
129
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
134
BESITZT
JEDE
WOHNANLAGE
EINE
GEMEINSCHAFTSORD
NUNG?
135
|
WELCHE
GESETZLICHEN
REGELN
ZUR
EIGEN
TUEMERVERSAMMLUNG
WERDEN
OFT
GEAENDERT?
136
|
WIE
KANN
EINE
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
DIE
KOSTEN
UMVERTEI
LEN?
138
|
WIE
GREIFT
DIE
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
IN
DIE
VERFUEGUNGSGEWALT
EIN?
139
|
WIE
LASSEN
SICH
DIE
VOR
GABEN
DER
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
AENDERN?
140
GEMEINSCHAFTSVERMOEGEN
141
WORAUS
BESTEHT
DAS
VERMOEGEN
DER
GEMEINSCHAFT?
141
|
WER
KANN
UEBER
DAS
GEMEINSCHAFTSVERMOEGEN
VERFUE
GEN?
143
GESCHAEFTSORDNUNG
DER
EIGENTUEMER
VERSAMMLUNG
146
WAS
SOLLTE
EINE
GESCHAEFTSORDNUNG
KLAEREN?
146
|
WIE
KOENNEN
SIE
DEN
ABLAUF
DER
VERSAMMLUNG
BEEINFLUS
SEN?
148
GRILLEN
150
DARF
MAN
AUF
DEM
EIGENEN
BALKON
GRILLEN?
150
|
WIE
OFT
DARF
MAN
GRILLEN?
150
|
IST
GRILLEN
IM
GARTEN
UNBEGRENZT
ERLAUBT?
151
Q
HAUSGELD
152
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
HAUSGELD?
152
|
WANN
WIRD
WIE
VIEL
HAUSGELD
FAELLIG?
153
|
WER
MUSS
BEI
EINEM
EIGEN
TUEMERWECHSEL
ZAHLEN?
155
|
WIE
KANN
DIE
EIGENTUEMER
GEMEINSCHAFT
BEI
ZAHLUNGSVERZUG
REAGIEREN?
156
9
HAUSORDNUNG
157
WAS
BESTIMMT
DIE
HAUSORDNUNG?
157
|
WIE
LAESST
SICH
EINE
HAUSORDNUNG
EINFUEHREN,
AENDERN
UND
ERGAEN
ZEN?
158
|
WAS,
WENN
EIGENTUEMER
GEGEN
DIE
HAUSORD
NUNG
VERSTOSSEN?
159
|
WANN
KANN
EIN
EIGENTUEMER
NEUE
REGELUNGEN
VERLANGEN?
161
|
WELCHE
VORGABEN
MACHEN
RICHTER
FUER
EINE
HAUSORDNUNG?
161
HEIZUNG
165
WER
BESTIMMT,
WANN
UND
WIE
STARK
GEHEIZT
WIRD?
166
|
WELCHE
REGELUNGEN
SIND
FUER
DIE
HEIZKOSTENABRECHNUNG
MOEGLICH?
166
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
EINE
ZENTRALE
WARMWASSERVERSORGUNG?
169
|
WELCHE
VORGABEN
BESTE
HEN
FUER
ENERGIESPARMASSNAHMEN?
170
O
INSTANDHALTUNG
DES
GEMEINSCHAFTS
EIGENTUMS
172
INSTANDSETZUNG
DER
EIGENTUMSWOHNUNG
174
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
DIE
INSTANDHALTUNG
UND
INSTAND
SETZUNG
IHRER
EIGENEN
WOHNUNG?
174
|
WELCHE
GEFAHREN
DROHEN
IHRER
WOHNUNG
VOM
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM?
176
INSTANDSETZUNG
DES
GEMEINSCHAFTSEIGEN
TUMS
179
WAS
BEDEUTET
INSTANDSETZUNG?
179
|
WIE
LASSEN
SICH
INSTANDSETZUNG
UND
MODERNISIERUNG
KOMBINIEREN?
180
|
WIE
LASSEN
SICH
SCHAEDEN
BEGRENZEN?
181
|
WANN
ERTEILT
DER
VERWALTER
SELBSTSTAENDIG
REPARATURAUFTRAEGE?
181
|
WIE
ORGANISIERT
DER
VERWALTER
NOTWENDIGE
ENTSCHEIDUN
GEN
DER
EIGENTUEMER?
182
|
WIE
LAEUFT
EINE
UMFANGREI
CHE
SANIERUNG
AB?
183
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
BEI
EINER
MODERNISIERENDEN
INSTANDSETZUNG?
185
|
NACH
WELCHEM
PRINZIP
WERDEN
DIE
KOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
186
|
WELCHE
KOSTENREGELUNG
WAERE
UNZULAES
SIG?
186
|
WER
HAFTET
FUER
SCHAEDEN
WEGEN
UNTERLASSENER
INSTANDSETZUNG?
187
O
JAHRESABRECHNUNG
188
WER
ERSTELLT
DIE
JAHRESABRECHNUNG
UND
WELCHE
DATEN
MUSS
SIE
LIEFERN?
188
|
WIE
WIRD
DIE
GESAMTAUFSTELLUNG
DER
EINNAHMEN
UND
AUSZAHLUNGEN
ERSTELLT?
192
|
WIE
WERDEN
DIE
KOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
192
|
WELCHE
SONDERREGELN
GELTEN
FUER
DIE
VERTEILUNG
DER
HEIZKOSTEN?
193
|
WELCHE
KOSTEN
KOENNEN
AN
MIETER
WEITERGEREICHT
WERDEN?
195
|
WELCHE
AUSGABEN
UND
EINNAHMEN
BETREFFEN
NUR
DIE
EIGENTUEMER?
198
|
WELCHE
ZAHLUNGSPFLICHTEN
ERGEBEN
SICH
AUS
DER
JAHRESABRECH
NUNG?
199
|
WIE
WIRD
UEBER
DIE
ERHALTUNGSRUECKLAGE
INFOR
MIERT?
200
|
WIE
SIEHT
EIN
PERFEKTER
VERMOEGENSBERICHT
AUS?
201
|
WER
PRUEFT
DIE
JAHRESABRECHNUNG?
202
|
WIE
LAEUFT
EINE
PRUEFUNG
DURCH
DEN
BEIRAT
AB?
205
|
WELCHES
SIND
HAEUFIGE
FEHLER
IN
DER
ABRECHNUNG?
206
|
WAS
UN
TERNIMMT
DER
BEIRAT
ANHAND
SEINER
PRUEFERGEBNISSE?
209
|
WELCHE
BEDEUTUNG
HAT
DER
BESCHLUSS
UEBER
DIE
JAHRES
ABRECHNUNG?
209
O
KLAGE
212
WIE
WAHREN
SIE
ALS
EINZELNER
EIGENTUEMER
IHRE
RECH
TE?
212
|
WIE
SCHUETZT
DIE
GEMEINSCHAFT
IHRE
INTERESSEN
GEGENUEBER
EINZELNEN
EIGENTUEMERN?
215
|
WORAUF
IST
BEI
EINEM
STREIT
DER
GEMEINSCHAFT
MIT
IHREM
VERWALTER
ZU
ACHTEN?
216
|
WIE
WEHRT
SICH
DIE
GEMEINSCHAFT
GEGEN
AUSSENSTEHENDE?
217
|
AN
WEN
WENDET
MAN
SICH
MIT
EI
NER
KLAGE?
217
|
WER
TRAEGT
DIE
KOSTEN
EINER
KLAGE?
218
KOSTENVERTEILUNG
222
WIE
WERDEN
DIE
KOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
222
|
WER
HAT
ANSPRUCH
AUF
EINE
NEUVERTEILUNG
DER
KOS
TEN?
226
KREDIT
FUER
DIE
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT
227
WIE
WIRD
EINE
KREDITAUFNAHME
BESCHLOSSEN?
228
|
WEL
CHE
STRIKTEN
BEDINGUNGEN
SIND
BEI
LANGFRISTIGEN
DARLEHEN
ZU
ERFUELLEN?
229
|
WIE
GEHT
MAN
GEGEN
UNZULAESSIGE
KREDITBESCHLUESSE
VOR?
229
|
WARUM
SIND
KREDITE
DER
10
INHALT
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT
SO
RISKANT?
230
|
WARUM
ER
HALTEN
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFTEN
VON
BANKEN
OFT
KEINEN
KREDIT?
232
MITEIGENTUMSANTEILE
234
NACH
WELCHEM
PRINZIP
WERDEN
DIE
ANTEILE
AM
GEMEIN
SCHAFTSEIGENTUM
VERTEILT?
234
|
WELCHE
BEDEUTUNG
HA
BEN
MITEIGENTUMSANTEILE
FUER
DIE
KOSTENVERTEILUNG?
235
|
WANN
SPIELEN
DIE
MITEIGENTUMSANTEILE
BEI
ABSTIMMUNGEN
EINE
ROLLE?
235
MODERNISIERUNG
236
WAS
VERSTEHEN
JURISTEN
UNTER
EINER
MODERNISIE
RUNG?
236
|
WIE
KOENNEN
EIGENTUEMER
EINE
MODERNISIE
RUNG
BESCHLIESSEN?
237
|
WAS
TUN,
WENN
NICHT
GENUG
EIGENTUEMER
FUER
DIE
MODERNISIERUNG
STIMMEN?
238
|
WO
SIND
MODERNISIERUNGSPROJEKTEN
GRENZEN
GESETZT?
239
MUSIZIEREN
241
KANN
DIE
HAUSORDNUNG
DAS
MUSIZIEREN
ZEITLICH
BEGREN
ZEN?
241
|
KANN
FUER
DAS
MUSIZIEREN
ZIMMERLAUTSTAERKE
VERORDNET
WERDEN?
242
|
WIE
KOENNEN
SIE
SICH
GEGEN
UNZUMUTBARES
MUSIZIEREN
WEHREN?
244
|
KANN
EINE
VER
EINBARUNG
DAS
MUSIZIEREN
GANZ
VERBIETEN?
245
O
NOTGESCHAEFTSFUEHRUNG
246
WAS
DARF
JEDER
EIGENTUEMER
ZUR
GEFAHRENABWEHR
UNTER
NEHMEN?
246
|
WANN
DARF
DER
VERWALTER
OHNE
AUF
TRAG
DER
EIGENTUEMER
HANDELN?
248
|
WAS
GILT,
WENN
EIN
EIGENTUEMER
EINE
GEFAHR
SIEHT,
DIE
ANDEREN
ABER
NICHT?
249
O
ORDNUNGSGEMAESSE
VERWALTUNG
251
O
PROTOKOLL
DER
EIGENTUEMERVERSAMMLUNG
254
GIBT
ES
EINE
GESETZLICH
FESTGELEGTE
FORM?
254
|
WIE
SOLL
TE
DER
VERWALTER
DAS
PROTOKOLL
HANDHABEN?
254
|
WAS
MUSS
IM
PROTOKOLL
ENTHALTEN
SEIN?
255
O
SONDEREIGENTUM
257
WAS
UMFASST
EIN
SONDEREIGENTUM
KONKRET?
257
|
WELCHE
RECHTE
BESITZT
EIN
SONDEREIGENTUEMER?
258
SONDERNUTZUNGSRECHT
258
WIE
WIRD
EIN
SONDERNUTZUNGSRECHT
GEWAEHRT?
259
|
WELCHE
RECHTE
UND
PFLICHTEN
BRINGT
EIN
SONDERNUTZUNGS
RECHT?
260
|
KANN
EIN
SONDERNUTZUNGSRECHT
VERKAUFT
ODER
ZURUECKGEGEBEN
WERDEN?
261
SONDERUMLAGE
262
SPIELPLATZ
265
WO
UND
WANN
DUERFEN
KINDER
SPIELEN?
265
|
WAS
TUN,
WENN
EIN
SPIELPLATZ
FEHLT?
267
O
TEILEIGENTUM
270
WAS
GEHOERT
ZUM
TEILEIGENTUM?
270
|
WIE
DARF
TEILEIGEN
TUM
GENUTZT
WERDEN?
271
|
DARF
EIN
TEILEIGENTUM
ZUM
WOHNRAUM
WERDEN?
272
|
WERDEN
TEILEIGENTUM
UND
WOHNUNGSEIGENTUM
RECHTLICH
UNTERSCHIEDLICH
BEHAN
DELT?
273
11
TEILUNGSERKLAERUNG
274
WAS
ERKLAERT
EINE
TEILUNGSERKLAERUNG?
274
|
WARUM
REGELT
DIE
TEILUNGSERKLAERUNG
AUCH
DAS
MITEINANDER
DER
EIGENTUE
MER?
277
|
WELCHE
ROLLE
SPIELT
DAS
GRUNDBUCHAMT
BEI
ENTSTEHUNG
EINER
WOHNANLAGE?
278
|
WAS
GESCHIEHT,
WENN
DIE
TEILUNGSERKLAERUNG
MISSACHTET
WIRD?
278
TIERHALTUNG
280
WELCHE
TIERE
DUERFEN
GEHALTEN
WERDEN,
WELCHE
NICHT?
280
|
IST
EIN
KOMPLETTES
TIERVERBOT
MOEGLICH?
282
TREPPENHAUS
283
WAS
SAGT
DIE
HAUSORDNUNG?
284
|
DUERFEN
KINDERWAGEN
ODER
ROLLSTUEHLE
IM
TREPPENHAUS
GEPARKT
WERDEN?
285
|
WIE
LAESST
SICH
DIE
TREPPENHAUSREINIGUNG
REGELN?
286
|
GIBT
ES
GRENZEN
FUER
RENOVIERUNGEN?
287
O
UNABDINGBARKEIT
289
O
VEREINBARUNG
293
WAS
SIND
UND
WAS
REGELN
VEREINBARUNGEN?
293
|
WAS
PASSIERT,
WENN
NICHT
ALLE
EIGENTUEMER
EINER
GEPLANTEN
VEREINBARUNG
ZUSTIMMEN?
296
VERWALTERAUFGABEN
298
WIE
SORGT
DER
VERWALTER
FUER
VERBINDLICHE
BESCHLUES
SE?
298
|
WAS
MUSS
DER
VERWALTER
BEI
DER
UMSET
ZUNG
DER
BESCHLUESSE
BEACHTEN?
299
|
WIE
AGIERT
DER
VERWALTER
IN
STREITFAELLEN?
299
|
WIE
HAELT
DER
VERWALTER
DIE
WOHNANLAGE
IN
GUTEM
ZUSTAND?
300
|
WIE
SICHERT
DER
VERWALTER
DIE
FINANZEN
DER
EIGENTUEMERGEMEIN
SCHAFT?
301
|
WIE
LEGT
DER
VERWALTER
RECHENSCHAFT
UEBER
SEINE
ARBEIT
AB?
303
|
WIE
HILFT
DER
VERWALTER
DEN
EIGENTUEMERN,
IHRE
RECHTE
ZU
WAHREN?
304
|
WIE
SETZT
DER
VERWALTER
DIE
HAUSORDNUNG
DURCH?
305
|
WELCHE
AUFGABEN
KOENNEN
DEM
VERWALTER
ZUSAETZLICH
UEBERTRAGEN
WERDEN?
306
VERWALTERSUCHE
307
WER
DARF
VERWALTER
WERDEN?
307
|
WELCHE
ART
VON
VERWALTER
PASST
ZUR
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT?
309
|
WELCHE
QUALIFIKATIONEN
SOLLTE
EIN
VERWALTERKANDIDAT
BESITZEN?
312
VERWALTERVERTRAG
316
WAS
IST
BEIM
AUSHANDELN
EINES
VERTRAGSENTWURFS
ZU
BEACHTEN?
316
|
FUER
WELCHE
GRUNDLEISTUNGEN
SOLL
EIN
BASISHONORAR
GELTEN?
318
|
FUER
WELCHE
ARBEITEN
SOLLTEN
ZUSAETZLICH
PREISE
FESTGELEGT
WERDEN?
321
|
WIE
WERDEN
DIE
VERWALTERKOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
322
|
WER
TRAEGT
DIE
KOSTEN
FUER
DIE
VERWALTUNG
EINES
SONDER
EIGENTUMS?
322
|
WANN
BEGINNT,
WANN
ENDET
DER
VERWALTERVERTRAG?
323
VERWALTERWAHL
UND
-ABWAHL
324
IST
DIE
WAHL
EINES
VERWALTERS
GESETZLICH
VORGESCHRIE
BEN?
325
|
WIE
WIRD
DER
VERWALTER
BESTELLT
UND
SEIN
VERTRAG
BESIEGELT?
326
|
WIE
KOENNEN
SICH
EIGENTUEMER
VORZEITIG
VON
EINEM
VERWALTER
TRENNEN?
329
|
DARFEIN
VERWALTER
BEIM
ABWAHLANTRAG
MITSTIMMEN?
332
|
KANN
DER
VERWALTER
GEGEN
SEINE
ABBERUFUNG
VORGEHEN?
333
|
WIE
ERFOLGT
DER
VERWALTERWECHSEL
AM
ENDE
DER
VERTRAGS
ZEIT?
334
VERWALTUNGSBEIRATSARBEIT
335
WAS
SOLL
DER
BEIRAT
TUN,
WAS
NICHT?
336
|
SOLL
DER
BEIRAT
MEHR
KOMPETENZEN
ERHALTEN?
338
|
WIE
SOLL
SICH
DER
BEIRAT
ORGANISIEREN?
340
|
WIE
LAEUFT
DIE
BEIRATSARBEIT
KONKRET
AB?
341
|
KASSIEREN
DIE
BEIRAETE
EIN
HONO
RAR?
342
|
WANN
KOENNEN
BEIRAETE
ZUR
RECHENSCHAFT
GEZOGEN
WERDEN?
342
VERWALTUNGSBEIRATSWAHL
343
IST
DIE
WAHL
EINES
VERWALTUNGSBEIRATS
VORGESCHRIE
BEN?
344
|
KANN
MAN
DIE
BILDUNG
EINES
BEIRATS
EINKLAGEN?
345
|
WIE
LASSEN
SICH
MITEIGENTUEMER
FUER
EINE
KANDIDATUR
GEWINNEN?
345
|
WER
DARF
ZUM
BEIRAT
KANDIDIEREN?
346
|
WELCHE
VOR
UND
NACHTEILE
HABEN
SIE
ALS
BEIRATSMITGLIED?
348
|
WELCHE
TUECKEN
GIBT
ES
BEI
DER
BEIRATSWAHL?
349
|
WIE
LAEUFT
DIE
BEIRATSWAHL
KONKRET
AB?
350
|
WIE
ENDET
DIE
BEIRATSTAETIGKEIT?
353
12
INHALT
WIRTSCHAFTSPLAN
355
WELCHE
AUSGABEN
UND
ERTRAEGE
ERFASST
DER
WIRTSCHAFTS
PLAN?
355
|
WANN
SOLLTE
DER
VERWALTER
DEN
WIRTSCHAFTS
PLAN
VORLEGEN?
357
|
WAS
IST
BEIM
BESCHLUSS
DES
WIRTSCHAFTSPLANS
ZU
BEACHTEN?
358
|
WIE
KANN
EINE
UNERWARTETE
FINANZLUECKE
GESCHLOSSEN
WERDEN?
360
O
ZAHLUNGSPFLICHT
361
MUSS
JEDER
EIGENTUEMER
ZAHLEN,
AUCH
WENN
ER
DIE
BETRAEGE
FUER
FALSCH
HAELT?
361
|
WIE
KANN
MAN
ZAHLUNGSSPITZEN
VERRINGERN?
362
|
WIE
KANN
EINE
GEMEINSCHAFT
JURIS
TISCH
GEGEN
SAEUMIGE
ZAHLER
VORGEHEN?
362
|
WAS
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
MIT
EINEM
VOLLSTRECKBAREN
TITEL
ANFAN
GEN?
366
|
DARF
DIE
GEMEINSCHAFT
EINEM
SCHULDNER
DIE
VERSORGUNG
SPERREN?
368
|
WIE
KOMMT
DIE
GEMEINSCHAFT
AN
IHR
GELD,
WENN
DER
SAEUMIGE
EIGENTUEMER
VERKAUFEN
WILL?
370
ZUSTIMMUNG
ZUR
VERAEUSSERUNG
371
WANN
MUSS
ICH
MIR
DEN
VERKAUF
MEINER
WOHNUNG
GENEH
MIGEN
LASSEN?
371
|
AUS
WELCHEN
GRUENDEN
KANN
DIE
GENEHMIGUNG
VERWEIGERT
WERDEN?
374
|
WAS
PASSIERT,
WENN
DIE
ZUSTIMMUNG
ZUM
VERKAUF
VERWEIGERT
WIRD?
375
ANHANG
377
STICHWORTVERZEICHNIS
377
|
IMPRESSUM
383
|
adam_txt |
INHALT
O
ABGESCHLOSSENHEIT
13
WANN
IST
EINE
WOHNUNG
ODER
EIN
TEILEIGENTUM
ABGE
SCHLOSSEN?
13
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
GARAGEN
UND
ABSTELLRAEUME?
15
|
WAS
IST
EINE
ABGESCHLOSSENHEITS
BESCHEINIGUNG?
15
ANFECHTUNG
16
WANN
KANN
EIN
BESCHLUSS
ANGEFOCHTEN
WERDEN?
16
|
WARUM
IST
ES
WICHTIG,
EINEN
ERFAHRENEN
ANWALT
EINZU
SCHALTEN?
20
|
WAS
IST
BEI
GERICHT
ZU
BEACHTEN?
21
|
SIND
NICHT
LAENGST
UNUMKEHRBARE
TATSACHEN
GESCHAFFEN
WORDEN,
BIS
DAS
GERICHT
ENTSCHEIDET?
24
|
WELCHE
KOS
TEN
FALLEN
BEI
EINER
ANFECHTUNG
AN?
25
|
WELCHE
GEBUEH
REN
UND
HONORARE
MUSS
DER
VERLIERER
UEBERNEHMEN?
TI
|
WANN
MUSS
DER
VERWALTER
WEGEN
FEHLERHAFTER
BESCHLUESSE
DIE
VERFAHRENSKOSTEN
ZAHLEN?
28
|
WIE
WERDEN
DIE
KOS
TEN
BEI
EINER
GUETLICHEN
EINIGUNG
VERTEILT?
28
|
WAS
TUN,
WENN
DAS
GERICHT
DEN
BESCHLUSS
NICHT
AUFHEBT?
29
ANTENNE
30
WER
DARF
EINE
PARABOLANTENNE
ANBRINGEN?
30
|
SIND
AMATEURFUNKANTENNEN
ZUZULASSEN?
31
|
WANN
DARF
DAS
DACH
FUER
EINE
MOBILFUNKANTENNE
VERMIETET
WERDEN?
31
BALKON
33
WAS
MUESSEN
DIE
BALKONNUTZER
BEACHTEN?
33
|
DUERFEN
EIGENTUEMER
IHREN
BALKON
FREI
GESTALTEN?
34
|
WER
SORGT
FUER
DIE
INSTANDHALTUNG
DER
BALKONE?
36
|
WIE
WIRD
EIN
BALKONANBAU
GENEHMIGT?
39
BAULICHE
VERAENDERUNGEN
40
WAS
UNTERSCHEIDET
BAULICHE
VERAENDERUNGEN
VON
ANDEREN
MASSNAHMEN?
40
|
WELCHE
BAULICHE
VERAENDERUNG
MUSS
STETS
GEDULDET
WERDEN?
41
|
AUF
WELCHE
BAULICHE
VERAEN
DERUNG
BESTEHT
EIN
GENEHMIGUNGSANSPRUCH?
41
|
KOS
TEN
UND
NUTZUNG
DER
BAULICHEN
VERAENDERUNG
45
|
UEBER
WELCHE
VERAENDERUNGEN
MUSS
ABGESTIMMT
WERDEN?
49
|
WIE
SORGEN
SIE
FUER
DEN
RUECKBAU
EINER
UNGENEHMIGTEN
BAULICHEN
VERAENDERUNG?
52
BESCHLUSSFASSUNG
IN
DER
EIGENTUEMER
VERSAMMLUNG
55
WER
DARF
ABSTIMMEN?
55
|
WIE
SIND
DIE
STIMMRECHTE
VERTEILT?
56
|
KANN
MAN
STIMMRECHTE
UEBERTRAGEN?
57
|
WANN
VERLIERT
EIN
EIGENTUEMER
DAS
STIMMRECHT?
58
|
BEI
WELCHEN
BESCHLUESSEN
GENUEGT
EINE
EINFACHE
MEHR
HEIT?
60
|
WELCHE
ENTSCHEIDUNGEN
BENOETIGEN
EINE
HOHE
ZUSTIMMUNG?
61
|
WIE
VERLAEUFT
DIE
ABSTIMMUNG
KONKRET?
62
|
WIE
MUSS
DAS
ABSTIMMUNGSERGEBNIS
VERKUENDET
UND
DOKUMENTIERT
WERDEN?
64
|
WIE
GEHEN
EIGENTUEMER
GEGEN
IHRES
ERACHTENS
FALSCHE
BESCHLUESSE
VOR?
65
BESCHLUSSSAMMLUNG
66
WAS
GENAU
SAGEN
DIE
GESETZE
ZUR
SAMMLUNG?
67
|
WAS
GESCHIEHT,
WENN
DIE
SAMMLUNG
LUECKEN
UND
FEHLER
AUFWEIST?
69
|
WAS
GEHOERT
NICHT
IN
DIE
SAMMLUNG?
69
|
WELCHE
ENTSCHEIDUNGEN
MUESSEN
DIE
EIGENTUEMER
UEBER
DIE
SAMMLUNG
TREFFEN?
70
O
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT
73
WAS
VERBINDET
DIE
MITGLIEDER
DER
EIGENTUEMERGEMEIN
SCHAFT?
73
|
WELCHE
RECHTE
BESITZT
DIE
EIGENTUEMER
GEMEINSCHAFT?
74
|
WER
ENTSCHEIDET
UEBER
DAS
VORGEHEN
DER
GEMEINSCHAFT?
79
|
VERFUEGT
DIE
GEMEINSCHAFT
UEBER
EIGENES
VERMOEGEN?
79
|
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
BEI
FEHLENTSCHEIDUNGEN
IN
INSOLVENZ
GEHEN?
79
EIGENTUEMERVERSAMMLUNG
80
WIE
WIRD
DIE
VERSAMMLUNG
EINBERUFEN?
80
|
WAS,
WENN
WAEHREND
DES
JAHRES
WEITERE
BESCHLUESSE
NOETIG
WER
DEN?
83
|
IST
EINE
TAGESORDNUNG
NOETIG?
86
|
WIE
BRIN
GEN
SIE
IHR
ANLIEGEN
AUF
DIE
TAGESORDNUNG?
86
|
WER
8
INHALT
WIRD
EINGELADEN?
87
|
WER
DARF
AN
DER
VERSAMMLUNG
ZUSAETZLICH
TEILNEHMEN?
89
|
WER
LEITET
DIE
VERSAMM
LUNG?
90
|
WANN
IST
DIE
EV
BESCHLUSSFAEHIG?
91
|
WIE
LAEUFT
DIE
WEITERE
VERSAMMLUNG
AB?
91
|
WIE
WIRD
DIE
VERSAMMLUNG
BEENDET?
91
EIGENTUMSWOHNUNG
92
WAS
GEHOERT
ALLES
ZU
MEINEM
WOHNUNGSEIGENTUM?
93
|
DARF
ICH
MEIN
WOHNUNGSEIGENTUM
BERUFLICH
NUTZEN?
94
|
WAERE
EINE
KOMPLETT
GEWERBLICHE
NUTZUNG
ZULAESSIG?
94
|
DARF
ICH
RAEUME
IM
KELLER
UND
DACH
ZU
WOHNZWECKEN
NUTZEN?
95
|
DARF
ICH
ZWEI
ANEINANDER
GRENZENDE
WOH
NUNGEN
ZUSAMMENLEGEN?
97
|
DARF
ICH
MEINE
WOHNUNG
AUFTEILEN?
98
|
MUSS
ICH
UM
ERLAUBNIS
FRAGEN,
WENN
ICH
VERMIETEN
WILL?
98
ENTZIEHUNG
DES
WOHNUNGSEIGENTUMS
100
WIE
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
EIN
UNZUMUTBARES
MITGLIED
LOSWERDEN?
100
|
WELCHES
VERHALTEN
RECHTFERTIGT
EINE
ENTZIEHUNG
DES
WOHNUNGSEIGENTUMS?
102
|
WIE
LAEUFT
EINE
ENTZIEHUNG
DES
WOHNUNGSEIGENTUMS
AB?
104
ERHALTUNGSRUECKLAGE
106
WARUM
RESERVEN
BILDEN?
106
|
WIE
VIEL
GELD
MUSS
DIE
GEMEINSCHAFT
PRO
JAHR
ZURUECKSTELLEN?
107
|
WER
MUSS
WIE
VIEL
GELD
IN
DIE
RUECKSTELLUNG
EINZAHLEN?
110
|
WIE
SOLL
DIE
GEMEINSCHAFT
IHRE
RESERVEN
ANLEGEN?
111
|
WO
FUER
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
DIE
RUECKLAGE
VERWENDEN?
111
O
GARTENNUTZUNG
114
WER
BESTIMMT,
WIE
DER
GARTEN
ANGELEGT
WIRD?
114
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
DIE
NUTZUNG
DES
GARTENS?
115
GARTENPFLEGE
116
WER
HAELT
DEN
GARTEN
IN
ORDNUNG?
117
|
DUERFEN
EIGEN
TUEMER
DIE
GARTENARBEIT
SELBST
UEBERNEHMEN?
118
GARTENTEIL
ZUR
SONDERNUTZUNG
119
WORAUF
BERUHT
EIN
SONDERNUTZUNGSRECHT
IM
GARTEN?
119
|
WOFUER
BRAUCHT
EIN
SONDERNUTZER
DIE
ZUSTIMMUNG
DER
MITEIGNER?
121
GEBRAUCHSREGELUNGEN
123
WELCHE
ARTEN
VON
GEBRAUCHSREGELUNGEN
GIBT
ES
UND
WIE
LASSEN
SIE
SICH
AENDERN?
123
|
WANN
BESTEHT
EIN
AN
SPRUCH
AUF
EINE
NEUE
REGELUNG?
126
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
127
WAS
SAGEN
DIE
GESETZE
UEBER
DAS
GEMEINSCHAFTSEIGEN
TUM?
127
|
WOZU
SIND
EIGENTUEMER
GEGENUEBER
DEM
GE
MEINSCHAFTSEIGENTUM
VERPFLICHTET?
128
|
WER
BESTIMMT
UEBER
DAS
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM?
128
|
WAS
ZAEHLT
ZUM
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM,
WAS
ZUM
SONDEREIGENTUM?
129
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
134
BESITZT
JEDE
WOHNANLAGE
EINE
GEMEINSCHAFTSORD
NUNG?
135
|
WELCHE
GESETZLICHEN
REGELN
ZUR
EIGEN
TUEMERVERSAMMLUNG
WERDEN
OFT
GEAENDERT?
136
|
WIE
KANN
EINE
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
DIE
KOSTEN
UMVERTEI
LEN?
138
|
WIE
GREIFT
DIE
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
IN
DIE
VERFUEGUNGSGEWALT
EIN?
139
|
WIE
LASSEN
SICH
DIE
VOR
GABEN
DER
GEMEINSCHAFTSORDNUNG
AENDERN?
140
GEMEINSCHAFTSVERMOEGEN
141
WORAUS
BESTEHT
DAS
VERMOEGEN
DER
GEMEINSCHAFT?
141
|
WER
KANN
UEBER
DAS
GEMEINSCHAFTSVERMOEGEN
VERFUE
GEN?
143
GESCHAEFTSORDNUNG
DER
EIGENTUEMER
VERSAMMLUNG
146
WAS
SOLLTE
EINE
GESCHAEFTSORDNUNG
KLAEREN?
146
|
WIE
KOENNEN
SIE
DEN
ABLAUF
DER
VERSAMMLUNG
BEEINFLUS
SEN?
148
GRILLEN
150
DARF
MAN
AUF
DEM
EIGENEN
BALKON
GRILLEN?
150
|
WIE
OFT
DARF
MAN
GRILLEN?
150
|
IST
GRILLEN
IM
GARTEN
UNBEGRENZT
ERLAUBT?
151
Q
HAUSGELD
152
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
HAUSGELD?
152
|
WANN
WIRD
WIE
VIEL
HAUSGELD
FAELLIG?
153
|
WER
MUSS
BEI
EINEM
EIGEN
TUEMERWECHSEL
ZAHLEN?
155
|
WIE
KANN
DIE
EIGENTUEMER
GEMEINSCHAFT
BEI
ZAHLUNGSVERZUG
REAGIEREN?
156
9
HAUSORDNUNG
157
WAS
BESTIMMT
DIE
HAUSORDNUNG?
157
|
WIE
LAESST
SICH
EINE
HAUSORDNUNG
EINFUEHREN,
AENDERN
UND
ERGAEN
ZEN?
158
|
WAS,
WENN
EIGENTUEMER
GEGEN
DIE
HAUSORD
NUNG
VERSTOSSEN?
159
|
WANN
KANN
EIN
EIGENTUEMER
NEUE
REGELUNGEN
VERLANGEN?
161
|
WELCHE
VORGABEN
MACHEN
RICHTER
FUER
EINE
HAUSORDNUNG?
161
HEIZUNG
165
WER
BESTIMMT,
WANN
UND
WIE
STARK
GEHEIZT
WIRD?
166
|
WELCHE
REGELUNGEN
SIND
FUER
DIE
HEIZKOSTENABRECHNUNG
MOEGLICH?
166
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
EINE
ZENTRALE
WARMWASSERVERSORGUNG?
169
|
WELCHE
VORGABEN
BESTE
HEN
FUER
ENERGIESPARMASSNAHMEN?
170
O
INSTANDHALTUNG
DES
GEMEINSCHAFTS
EIGENTUMS
172
INSTANDSETZUNG
DER
EIGENTUMSWOHNUNG
174
WELCHE
REGELN
GELTEN
FUER
DIE
INSTANDHALTUNG
UND
INSTAND
SETZUNG
IHRER
EIGENEN
WOHNUNG?
174
|
WELCHE
GEFAHREN
DROHEN
IHRER
WOHNUNG
VOM
GEMEINSCHAFTSEIGENTUM?
176
INSTANDSETZUNG
DES
GEMEINSCHAFTSEIGEN
TUMS
179
WAS
BEDEUTET
INSTANDSETZUNG?
179
|
WIE
LASSEN
SICH
INSTANDSETZUNG
UND
MODERNISIERUNG
KOMBINIEREN?
180
|
WIE
LASSEN
SICH
SCHAEDEN
BEGRENZEN?
181
|
WANN
ERTEILT
DER
VERWALTER
SELBSTSTAENDIG
REPARATURAUFTRAEGE?
181
|
WIE
ORGANISIERT
DER
VERWALTER
NOTWENDIGE
ENTSCHEIDUN
GEN
DER
EIGENTUEMER?
182
|
WIE
LAEUFT
EINE
UMFANGREI
CHE
SANIERUNG
AB?
183
|
WELCHE
REGELN
GELTEN
BEI
EINER
MODERNISIERENDEN
INSTANDSETZUNG?
185
|
NACH
WELCHEM
PRINZIP
WERDEN
DIE
KOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
186
|
WELCHE
KOSTENREGELUNG
WAERE
UNZULAES
SIG?
186
|
WER
HAFTET
FUER
SCHAEDEN
WEGEN
UNTERLASSENER
INSTANDSETZUNG?
187
O
JAHRESABRECHNUNG
188
WER
ERSTELLT
DIE
JAHRESABRECHNUNG
UND
WELCHE
DATEN
MUSS
SIE
LIEFERN?
188
|
WIE
WIRD
DIE
GESAMTAUFSTELLUNG
DER
EINNAHMEN
UND
AUSZAHLUNGEN
ERSTELLT?
192
|
WIE
WERDEN
DIE
KOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
192
|
WELCHE
SONDERREGELN
GELTEN
FUER
DIE
VERTEILUNG
DER
HEIZKOSTEN?
193
|
WELCHE
KOSTEN
KOENNEN
AN
MIETER
WEITERGEREICHT
WERDEN?
195
|
WELCHE
AUSGABEN
UND
EINNAHMEN
BETREFFEN
NUR
DIE
EIGENTUEMER?
198
|
WELCHE
ZAHLUNGSPFLICHTEN
ERGEBEN
SICH
AUS
DER
JAHRESABRECH
NUNG?
199
|
WIE
WIRD
UEBER
DIE
ERHALTUNGSRUECKLAGE
INFOR
MIERT?
200
|
WIE
SIEHT
EIN
PERFEKTER
VERMOEGENSBERICHT
AUS?
201
|
WER
PRUEFT
DIE
JAHRESABRECHNUNG?
202
|
WIE
LAEUFT
EINE
PRUEFUNG
DURCH
DEN
BEIRAT
AB?
205
|
WELCHES
SIND
HAEUFIGE
FEHLER
IN
DER
ABRECHNUNG?
206
|
WAS
UN
TERNIMMT
DER
BEIRAT
ANHAND
SEINER
PRUEFERGEBNISSE?
209
|
WELCHE
BEDEUTUNG
HAT
DER
BESCHLUSS
UEBER
DIE
JAHRES
ABRECHNUNG?
209
O
KLAGE
212
WIE
WAHREN
SIE
ALS
EINZELNER
EIGENTUEMER
IHRE
RECH
TE?
212
|
WIE
SCHUETZT
DIE
GEMEINSCHAFT
IHRE
INTERESSEN
GEGENUEBER
EINZELNEN
EIGENTUEMERN?
215
|
WORAUF
IST
BEI
EINEM
STREIT
DER
GEMEINSCHAFT
MIT
IHREM
VERWALTER
ZU
ACHTEN?
216
|
WIE
WEHRT
SICH
DIE
GEMEINSCHAFT
GEGEN
AUSSENSTEHENDE?
217
|
AN
WEN
WENDET
MAN
SICH
MIT
EI
NER
KLAGE?
217
|
WER
TRAEGT
DIE
KOSTEN
EINER
KLAGE?
218
KOSTENVERTEILUNG
222
WIE
WERDEN
DIE
KOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
222
|
WER
HAT
ANSPRUCH
AUF
EINE
NEUVERTEILUNG
DER
KOS
TEN?
226
KREDIT
FUER
DIE
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT
227
WIE
WIRD
EINE
KREDITAUFNAHME
BESCHLOSSEN?
228
|
WEL
CHE
STRIKTEN
BEDINGUNGEN
SIND
BEI
LANGFRISTIGEN
DARLEHEN
ZU
ERFUELLEN?
229
|
WIE
GEHT
MAN
GEGEN
UNZULAESSIGE
KREDITBESCHLUESSE
VOR?
229
|
WARUM
SIND
KREDITE
DER
10
INHALT
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT
SO
RISKANT?
230
|
WARUM
ER
HALTEN
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFTEN
VON
BANKEN
OFT
KEINEN
KREDIT?
232
MITEIGENTUMSANTEILE
234
NACH
WELCHEM
PRINZIP
WERDEN
DIE
ANTEILE
AM
GEMEIN
SCHAFTSEIGENTUM
VERTEILT?
234
|
WELCHE
BEDEUTUNG
HA
BEN
MITEIGENTUMSANTEILE
FUER
DIE
KOSTENVERTEILUNG?
235
|
WANN
SPIELEN
DIE
MITEIGENTUMSANTEILE
BEI
ABSTIMMUNGEN
EINE
ROLLE?
235
MODERNISIERUNG
236
WAS
VERSTEHEN
JURISTEN
UNTER
EINER
MODERNISIE
RUNG?
236
|
WIE
KOENNEN
EIGENTUEMER
EINE
MODERNISIE
RUNG
BESCHLIESSEN?
237
|
WAS
TUN,
WENN
NICHT
GENUG
EIGENTUEMER
FUER
DIE
MODERNISIERUNG
STIMMEN?
238
|
WO
SIND
MODERNISIERUNGSPROJEKTEN
GRENZEN
GESETZT?
239
MUSIZIEREN
241
KANN
DIE
HAUSORDNUNG
DAS
MUSIZIEREN
ZEITLICH
BEGREN
ZEN?
241
|
KANN
FUER
DAS
MUSIZIEREN
ZIMMERLAUTSTAERKE
VERORDNET
WERDEN?
242
|
WIE
KOENNEN
SIE
SICH
GEGEN
UNZUMUTBARES
MUSIZIEREN
WEHREN?
244
|
KANN
EINE
VER
EINBARUNG
DAS
MUSIZIEREN
GANZ
VERBIETEN?
245
O
NOTGESCHAEFTSFUEHRUNG
246
WAS
DARF
JEDER
EIGENTUEMER
ZUR
GEFAHRENABWEHR
UNTER
NEHMEN?
246
|
WANN
DARF
DER
VERWALTER
OHNE
AUF
TRAG
DER
EIGENTUEMER
HANDELN?
248
|
WAS
GILT,
WENN
EIN
EIGENTUEMER
EINE
GEFAHR
SIEHT,
DIE
ANDEREN
ABER
NICHT?
249
O
ORDNUNGSGEMAESSE
VERWALTUNG
251
O
PROTOKOLL
DER
EIGENTUEMERVERSAMMLUNG
254
GIBT
ES
EINE
GESETZLICH
FESTGELEGTE
FORM?
254
|
WIE
SOLL
TE
DER
VERWALTER
DAS
PROTOKOLL
HANDHABEN?
254
|
WAS
MUSS
IM
PROTOKOLL
ENTHALTEN
SEIN?
255
O
SONDEREIGENTUM
257
WAS
UMFASST
EIN
SONDEREIGENTUM
KONKRET?
257
|
WELCHE
RECHTE
BESITZT
EIN
SONDEREIGENTUEMER?
258
SONDERNUTZUNGSRECHT
258
WIE
WIRD
EIN
SONDERNUTZUNGSRECHT
GEWAEHRT?
259
|
WELCHE
RECHTE
UND
PFLICHTEN
BRINGT
EIN
SONDERNUTZUNGS
RECHT?
260
|
KANN
EIN
SONDERNUTZUNGSRECHT
VERKAUFT
ODER
ZURUECKGEGEBEN
WERDEN?
261
SONDERUMLAGE
262
SPIELPLATZ
265
WO
UND
WANN
DUERFEN
KINDER
SPIELEN?
265
|
WAS
TUN,
WENN
EIN
SPIELPLATZ
FEHLT?
267
O
TEILEIGENTUM
270
WAS
GEHOERT
ZUM
TEILEIGENTUM?
270
|
WIE
DARF
TEILEIGEN
TUM
GENUTZT
WERDEN?
271
|
DARF
EIN
TEILEIGENTUM
ZUM
WOHNRAUM
WERDEN?
272
|
WERDEN
TEILEIGENTUM
UND
WOHNUNGSEIGENTUM
RECHTLICH
UNTERSCHIEDLICH
BEHAN
DELT?
273
11
TEILUNGSERKLAERUNG
274
WAS
ERKLAERT
EINE
TEILUNGSERKLAERUNG?
274
|
WARUM
REGELT
DIE
TEILUNGSERKLAERUNG
AUCH
DAS
MITEINANDER
DER
EIGENTUE
MER?
277
|
WELCHE
ROLLE
SPIELT
DAS
GRUNDBUCHAMT
BEI
ENTSTEHUNG
EINER
WOHNANLAGE?
278
|
WAS
GESCHIEHT,
WENN
DIE
TEILUNGSERKLAERUNG
MISSACHTET
WIRD?
278
TIERHALTUNG
280
WELCHE
TIERE
DUERFEN
GEHALTEN
WERDEN,
WELCHE
NICHT?
280
|
IST
EIN
KOMPLETTES
TIERVERBOT
MOEGLICH?
282
TREPPENHAUS
283
WAS
SAGT
DIE
HAUSORDNUNG?
284
|
DUERFEN
KINDERWAGEN
ODER
ROLLSTUEHLE
IM
TREPPENHAUS
GEPARKT
WERDEN?
285
|
WIE
LAESST
SICH
DIE
TREPPENHAUSREINIGUNG
REGELN?
286
|
GIBT
ES
GRENZEN
FUER
RENOVIERUNGEN?
287
O
UNABDINGBARKEIT
289
O
VEREINBARUNG
293
WAS
SIND
UND
WAS
REGELN
VEREINBARUNGEN?
293
|
WAS
PASSIERT,
WENN
NICHT
ALLE
EIGENTUEMER
EINER
GEPLANTEN
VEREINBARUNG
ZUSTIMMEN?
296
VERWALTERAUFGABEN
298
WIE
SORGT
DER
VERWALTER
FUER
VERBINDLICHE
BESCHLUES
SE?
298
|
WAS
MUSS
DER
VERWALTER
BEI
DER
UMSET
ZUNG
DER
BESCHLUESSE
BEACHTEN?
299
|
WIE
AGIERT
DER
VERWALTER
IN
STREITFAELLEN?
299
|
WIE
HAELT
DER
VERWALTER
DIE
WOHNANLAGE
IN
GUTEM
ZUSTAND?
300
|
WIE
SICHERT
DER
VERWALTER
DIE
FINANZEN
DER
EIGENTUEMERGEMEIN
SCHAFT?
301
|
WIE
LEGT
DER
VERWALTER
RECHENSCHAFT
UEBER
SEINE
ARBEIT
AB?
303
|
WIE
HILFT
DER
VERWALTER
DEN
EIGENTUEMERN,
IHRE
RECHTE
ZU
WAHREN?
304
|
WIE
SETZT
DER
VERWALTER
DIE
HAUSORDNUNG
DURCH?
305
|
WELCHE
AUFGABEN
KOENNEN
DEM
VERWALTER
ZUSAETZLICH
UEBERTRAGEN
WERDEN?
306
VERWALTERSUCHE
307
WER
DARF
VERWALTER
WERDEN?
307
|
WELCHE
ART
VON
VERWALTER
PASST
ZUR
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT?
309
|
WELCHE
QUALIFIKATIONEN
SOLLTE
EIN
VERWALTERKANDIDAT
BESITZEN?
312
VERWALTERVERTRAG
316
WAS
IST
BEIM
AUSHANDELN
EINES
VERTRAGSENTWURFS
ZU
BEACHTEN?
316
|
FUER
WELCHE
GRUNDLEISTUNGEN
SOLL
EIN
BASISHONORAR
GELTEN?
318
|
FUER
WELCHE
ARBEITEN
SOLLTEN
ZUSAETZLICH
PREISE
FESTGELEGT
WERDEN?
321
|
WIE
WERDEN
DIE
VERWALTERKOSTEN
AUF
DIE
EIGENTUEMER
VERTEILT?
322
|
WER
TRAEGT
DIE
KOSTEN
FUER
DIE
VERWALTUNG
EINES
SONDER
EIGENTUMS?
322
|
WANN
BEGINNT,
WANN
ENDET
DER
VERWALTERVERTRAG?
323
VERWALTERWAHL
UND
-ABWAHL
324
IST
DIE
WAHL
EINES
VERWALTERS
GESETZLICH
VORGESCHRIE
BEN?
325
|
WIE
WIRD
DER
VERWALTER
BESTELLT
UND
SEIN
VERTRAG
BESIEGELT?
326
|
WIE
KOENNEN
SICH
EIGENTUEMER
VORZEITIG
VON
EINEM
VERWALTER
TRENNEN?
329
|
DARFEIN
VERWALTER
BEIM
ABWAHLANTRAG
MITSTIMMEN?
332
|
KANN
DER
VERWALTER
GEGEN
SEINE
ABBERUFUNG
VORGEHEN?
333
|
WIE
ERFOLGT
DER
VERWALTERWECHSEL
AM
ENDE
DER
VERTRAGS
ZEIT?
334
VERWALTUNGSBEIRATSARBEIT
335
WAS
SOLL
DER
BEIRAT
TUN,
WAS
NICHT?
336
|
SOLL
DER
BEIRAT
MEHR
KOMPETENZEN
ERHALTEN?
338
|
WIE
SOLL
SICH
DER
BEIRAT
ORGANISIEREN?
340
|
WIE
LAEUFT
DIE
BEIRATSARBEIT
KONKRET
AB?
341
|
KASSIEREN
DIE
BEIRAETE
EIN
HONO
RAR?
342
|
WANN
KOENNEN
BEIRAETE
ZUR
RECHENSCHAFT
GEZOGEN
WERDEN?
342
VERWALTUNGSBEIRATSWAHL
343
IST
DIE
WAHL
EINES
VERWALTUNGSBEIRATS
VORGESCHRIE
BEN?
344
|
KANN
MAN
DIE
BILDUNG
EINES
BEIRATS
EINKLAGEN?
345
|
WIE
LASSEN
SICH
MITEIGENTUEMER
FUER
EINE
KANDIDATUR
GEWINNEN?
345
|
WER
DARF
ZUM
BEIRAT
KANDIDIEREN?
346
|
WELCHE
VOR
UND
NACHTEILE
HABEN
SIE
ALS
BEIRATSMITGLIED?
348
|
WELCHE
TUECKEN
GIBT
ES
BEI
DER
BEIRATSWAHL?
349
|
WIE
LAEUFT
DIE
BEIRATSWAHL
KONKRET
AB?
350
|
WIE
ENDET
DIE
BEIRATSTAETIGKEIT?
353
12
INHALT
WIRTSCHAFTSPLAN
355
WELCHE
AUSGABEN
UND
ERTRAEGE
ERFASST
DER
WIRTSCHAFTS
PLAN?
355
|
WANN
SOLLTE
DER
VERWALTER
DEN
WIRTSCHAFTS
PLAN
VORLEGEN?
357
|
WAS
IST
BEIM
BESCHLUSS
DES
WIRTSCHAFTSPLANS
ZU
BEACHTEN?
358
|
WIE
KANN
EINE
UNERWARTETE
FINANZLUECKE
GESCHLOSSEN
WERDEN?
360
O
ZAHLUNGSPFLICHT
361
MUSS
JEDER
EIGENTUEMER
ZAHLEN,
AUCH
WENN
ER
DIE
BETRAEGE
FUER
FALSCH
HAELT?
361
|
WIE
KANN
MAN
ZAHLUNGSSPITZEN
VERRINGERN?
362
|
WIE
KANN
EINE
GEMEINSCHAFT
JURIS
TISCH
GEGEN
SAEUMIGE
ZAHLER
VORGEHEN?
362
|
WAS
KANN
DIE
GEMEINSCHAFT
MIT
EINEM
VOLLSTRECKBAREN
TITEL
ANFAN
GEN?
366
|
DARF
DIE
GEMEINSCHAFT
EINEM
SCHULDNER
DIE
VERSORGUNG
SPERREN?
368
|
WIE
KOMMT
DIE
GEMEINSCHAFT
AN
IHR
GELD,
WENN
DER
SAEUMIGE
EIGENTUEMER
VERKAUFEN
WILL?
370
ZUSTIMMUNG
ZUR
VERAEUSSERUNG
371
WANN
MUSS
ICH
MIR
DEN
VERKAUF
MEINER
WOHNUNG
GENEH
MIGEN
LASSEN?
371
|
AUS
WELCHEN
GRUENDEN
KANN
DIE
GENEHMIGUNG
VERWEIGERT
WERDEN?
374
|
WAS
PASSIERT,
WENN
DIE
ZUSTIMMUNG
ZUM
VERKAUF
VERWEIGERT
WIRD?
375
ANHANG
377
STICHWORTVERZEICHNIS
377
|
IMPRESSUM
383 |
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