Soll- und Ist-Versteuerung - Voraussetzungen zur Optimierung der Liquidität: Eine systematische Darstellung-mit Schwerpunkt auf der Gestattung-der Istversteuerung

Die Ist-Versteuerung hat gegenüber der Soll-Versteuerung wesentliche Liquiditätsvorteile. Dies macht das BFH-Urteil vom 24.10.2013 (V R 31/12) zur Umsatzbesteuerung von Sicherheitseinbehalten in der Baubranche wieder deutlich. Abweichend von der als Regelfall vorgeschriebenen Soll-Versteuerung, ging...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Trieß, Marion (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Nürnberg Datev e.G. 2014
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Kompaktwissen für Berater
Online-Zugang:DE-12
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Zusammenfassung:Die Ist-Versteuerung hat gegenüber der Soll-Versteuerung wesentliche Liquiditätsvorteile. Dies macht das BFH-Urteil vom 24.10.2013 (V R 31/12) zur Umsatzbesteuerung von Sicherheitseinbehalten in der Baubranche wieder deutlich. Abweichend von der als Regelfall vorgeschriebenen Soll-Versteuerung, ging der BFH im Urteilsfall davon aus, dass eine "vorübergehende Uneinbringlichkeit" von Sicherheitseinbehalten bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Umsatzsteuerkorrektur nach § 17 UStG berechtige. Eine mehrjährige Vorfinanzierung der Umsatzsteuer sei mit dem Gleichheitsgrundsatz zwischen Ist- und Soll-versteuernden Unternehmen nicht vereinbar, so der BFH. Das Urteil soll daher Anlass sein, die beiden Besteuerungsarten Soll- und Ist-Versteuerung systematisch darzustellen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Voraussetzungen für die Gestattung der Ist-Versteuerung gelegt, da diese selbst von der Finanzverwaltung nicht immer konsequent eingehalten werden. Das stellt insoweit ein Risiko dar, als in vielen Fällen Steuerpflichtige die Ist-Versteuerung anwenden, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch bei den Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung hat die Finanzverwaltung die Anwendungsmöglichkeiten eingeschränkt. Nach dem BMF-Schreiben vom 31.07.2013 (BStBl 2013 I S.964) dürfen Freiberufler ab 01.01.2014 ihre Umsätze nicht mehr nach dem Ist versteuern, wenn sie freiwillig Bücher führen. Was dies genau bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist ebenso Gegenstand dieses Kompaktwissens wie eine Übersicht über die jeweiligen Entstehungszeitpunkte der Umsatzsteuer bei unterschiedlichen Geschäftsvorfällen - in der Soll-Versteuerung maßgebend für die Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
Beschreibung:1 Online-Ressource (82 Seiten)