Teilwertabschreibung: Voraussichtlich dauernde Wertminderung,-Wertaufholungsgebot,-Abgrenzung zur Abschreibung-für außergewöhnliche technische-oder wirtschaftliche Abnutzung

Das Kompaktwissen verdeutlicht, worauf es beim Themenkomplex Teilwertabschreibung im Einzelnen ankommt. Das BMF hat am 16.7.2014 zum Themenkomplex Teilwertabschreibung ein umfassendes Schreiben herausgegeben, in dem alle bisherigen BMF-Schreiben thematisch zusammengefasst und vor allem auch die aktu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Krudewig, Wilhelm (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Nürnberg Datev e.G. 2014
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Kompaktwissen für Berater
Online-Zugang:DE-12
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Zusammenfassung:Das Kompaktwissen verdeutlicht, worauf es beim Themenkomplex Teilwertabschreibung im Einzelnen ankommt. Das BMF hat am 16.7.2014 zum Themenkomplex Teilwertabschreibung ein umfassendes Schreiben herausgegeben, in dem alle bisherigen BMF-Schreiben thematisch zusammengefasst und vor allem auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt worden ist. Beim Anlagevermögen ist eine Teilwertabschreibung grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Es muss also zunächst der Teilwert zutreffend ermittelt werden. Der Unternehmer muss dann dokumentieren, wie er den Teilwert ermittelt hat; ihn trifft also die Darlegungs- und Feststellungslast hinsichtlich der Dauer einer Wertminderung. Hat eine Teilwertabschreibung stattgefunden, ist bei nachfolgenden Jahresabschlüssen zu prüfen, ob wegen des Wertaufholungsgebots eine Zuschreibung erforderlich ist. Autor Wilhelm Krudewig zeigt, worauf es im Einzelnen ankommt: Die Ermittlung der Teilwerte im Umlauf- und Anlagevermögen; die Dokumentation der Dauer einer Wertminderung; wann das Wertaufholungsgebot greift. Zahlreiche Praxisbeispiele, können als Grundlage dienen, wie man bei den eigenen vergleichbaren Fällen sinnvollerweise vorgeht. Mit dieser Hilfe finden Sie schnell eine Lösung für vergleichbare Situationen. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
Beschreibung:1 Online-Ressource (64 Seiten)