Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG und Einlagenrückgewähr: Haftungsgefahren erkennen - Fehler vermeiden - Fehler korrigieren

Kapitalgesellschaften müssen ein steuerliches Einlagekonto führen. Nur die Rückgewähr der Gesellschaftereinlagen führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften beim Gesellschafter. Zur Dokumentation der Steuerfreiheit müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirts...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ott, Hans (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Nürnberg Datev e.G. 2016
Ausgabe:2. Auflage
Schriftenreihe:Kompaktwissen für GmbH-Berater
Online-Zugang:DE-B768
DE-12
DE-521
DE-1043
DE-1102
DE-858
DE-Aug4
DE-1050
DE-573
DE-M347
DE-92
DE-1051
DE-898
DE-860
DE-861
DE-863
DE-862
DE-2070s
DE-91
DE-384
DE-473
DE-19
DE-355
DE-703
DE-20
DE-706
DE-824
DE-29
DE-739
DE-634
DE-859
Zusammenfassung:Kapitalgesellschaften müssen ein steuerliches Einlagekonto führen. Nur die Rückgewähr der Gesellschaftereinlagen führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften beim Gesellschafter. Zur Dokumentation der Steuerfreiheit müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres auf dem steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Dies ist jährlich fortzuschreiben, die Zu- und Abgänge des laufenden Wirtschaftsjahres sind entsprechend zu berücksichtigen. Hier gibt es verschiedene Fehlerquellen, die dazu führen, dass keine steuerneutrale Auskehrung aus dem Einlagekonto gegeben ist. In der Praxis gibt es zahlreiche Haftungsfallen und Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt. Die 2. Auflage stellt diese vor und berücksichtigt die aktuelle, zum Teil geänderte, Rechtsprechung: - "Missglückter" Rangrücktritt führt zu verdeckter Einlage. - Kein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto bei Auflösung und Rückzahlung von Kapitalrücklagen. - Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto nur bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung mit Auszahlung an die Gesellschafter zulässig. - Sammelbetrachtung bei mehreren Ausschüttungen in einem Wirtschaftsjahr. Die Verwendung des Einlagekontos ist verhältnismäßig den einzelnen Ausschüttungen zuzuordnen. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students?stat_Mparam=int_link_wiso-net_ebooks-students
Beschreibung:1 Online-Ressource (76 Seiten)