Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht:

Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt (»overall fairness«). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Albrecht, Anna H. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2020]
Schriftenreihe:Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 73
Schlagworte:
Online-Zugang:UBM01
UPA01
Volltext
Zusammenfassung:Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt (»overall fairness«). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten können danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Maßstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschlägige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gewährleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt
The right to a fair trial enshrined in the European Convention on Human Rights and interpreted in the case law of the European Court of Human Rights guarantees the overall fairness of proceedings. Restrictions in the accused's specific rights of defence may therefore be compensated within the proceedings. Anna H. Albrecht infers from this standard of overall fairness that national law on criminal procedure and the requirements imposed on it by Art. 6 (1) and (3) ECHR interdepend. The extent of the Court's recognition of these interdependencies and their relation to the guarantee is highlighted by a comparison of how German and English law handle the defendant's right to be present at trial at the first instance
Beschreibung:1 Online-Ressource (XXI, 352 Seiten)
ISBN:9783161597817
DOI:10.1628/978-3-16-159781-7

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand! Volltext öffnen