Zur Frage, ob und in welchem Umfang ein in der Seelsorge tätiger katholischer Geistlicher Aufwendungen für doppelte Haushaltführung, ein häusliches Arbeitszimmer, ein Pfarrbüro, eine Urlaubsvertretung im Ausland, einen Pfarrausflug und die Reinigung von Priesterkleidung als Werbungskosten steuerlich absetzen kann.: §§ 4 Abs. 5, 9 Abs. 1 u. 5, 12 EStG 2002, 9 Abs. 1, 12 EStG 2009 - FG München, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 7 K 2031/13-
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Muckel, Stefan 1961- (HerausgeberIn), Baldus, Manfred 1935- (HerausgeberIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2020
Schlagworte:
ISSN:0340-8760

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!