Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht: dargestellt anhand der privatrechtlichen Regeln über Rechtsgeschäfte und anhand des allgemeinen Schuldrechts

Im Gegensatz zum Bürgerlichen Recht mit dem BGB ist das Allgemeine Verwaltungsrecht nur unsystematisch und unvollständig geregelt. In Rechtsprechung und Lehre wird daher immer wieder für Einzelfragen, aber auch bei allgemeinen Rechtsinstituten (z.B. den Minderjährigenschutz) auf das BGB zurückgegrif...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Wall, Heinrich de 1961- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2019
Ausgabe:Unveränderte E-Book-Ausgabe
Schriftenreihe:Jus Publicum Band 46
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-521
Volltext
Zusammenfassung:Im Gegensatz zum Bürgerlichen Recht mit dem BGB ist das Allgemeine Verwaltungsrecht nur unsystematisch und unvollständig geregelt. In Rechtsprechung und Lehre wird daher immer wieder für Einzelfragen, aber auch bei allgemeinen Rechtsinstituten (z.B. den Minderjährigenschutz) auf das BGB zurückgegriffen. Wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung des BGB, das die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt, und des Verwaltungsrechts, das das Verhältnis von Staat und Bürger betrifft, sind solche Übernahmen aber problematisch.Heinrich de Wall erörtert die historischen Voraussetzungen, die methodischen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Schranken der privatrechtlichen Vorschriften im Verwaltungsrecht. Am Beispiel der zentralen Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechts des BGB stellt er die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung dieser Vorschriften dar. Dabei zeigt er, daß die Vergleichbarkeit der Interessenlagen nicht aus einer Gleichsetzung abstrakter Kategorien – wie etwa verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher 'Willenserklärungen' oder 'Schuldverhältnisse' – gefolgert werden kann, sondern jede konkrete Einzelregelung und jeder Einzelfall analysiert werden muß
Unlike civil law, which is governed by the German Civil Code (BGB), there has been no complete and systematic regulation of German general administrative law up to the present. In this work, the author analyzes the historical prerequisites, the methodical basis and the constitutional barriers involved in applying civil law to administrative law by using the central regulations of sections of the Civil Code (BGB). He gives individual examples of how civil law regulations could be applied in administrative law, and then discusses the limitations of these applications
Beschreibung:Online-Ressource (XXIII, 584 Seiten)
ISBN:9783161580819
DOI:10.1628/978-3-16-158081-9

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