Güterzuordnung als Rechtsprinzip:

Aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen entstehen immer wieder Güter, für die sich die Frage stellt, ob und wem sie zugeordnet werden sollen. Beispiele hierfür sind die elektrische Energie, die Vermarktung von Bildnissen und Namen Prominenter sowie die Interne...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Peukert, Alexander 1973- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2008]
Schriftenreihe:Jus privatum 138
Schlagworte:
Online-Zugang:UBM01
Volltext
Zusammenfassung:Aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen entstehen immer wieder Güter, für die sich die Frage stellt, ob und wem sie zugeordnet werden sollen. Beispiele hierfür sind die elektrische Energie, die Vermarktung von Bildnissen und Namen Prominenter sowie die Internet-Domain. Solange die Eigentumsproblematik nicht spezialgesetzlich entschieden ist, beanspruchen einige, exklusiv über 'ihr' Gut entscheiden und das daran bestehende Ausschließlichkeitsrecht rechtsgeschäftlich verwerten zu können, während sich andere für die uneingeschränkte Nutzung auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen.Alexander Peukert geht der Frage nach, welche dieser Sichtweisen für die deutsche Rechtsordnung gültig ist. Dazu prüft er, ob die Gerichte insbesondere auf der Basis der Generalklauseln des Delikts- und Bereicherungsrechts, anhand der allgemeinen Vorschriften zur Übertragung und Zwangsverwertung von 'Rechten' bzw. von 'Vermögen' sowie auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ungeschriebene Ausschließlichkeitsrechte herausbilden dürfen, die sich in ihren Wirkungen nicht mehr vom Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten unterscheiden.Die Ergebnisse dieser Analysen verarbeitet der Autor zu einer allgemeinen Theorie der Güterzuordnung. Die Untersuchung endet mit einer Kritik des seit Locke vorherrschenden Verständnisses vom Verhältnis zwischen Eigentum und Freiheit
Social, economic and technological developments have resulted in the creation of new goods such as electricity, merchandising of celebrities, or Internet domains. As long as the legislator has not made a specific decision about whom to grant exclusive rights for such new goods, some people will claim to be entitled to use and market them exclusively, whereas others will invoke their freedom of action to lawfully benefit from the goods. Alexander Peukert discusses which approach is valid under German law. Are the courts entitled to recognize new exclusive rights? Relying on a thorough analysis of private, procedural and constitutional law, the author develops a general theory of German property law. He concludes his study with a critique of Locke's assumption that property is liberty
Beschreibung:Online-Ressource (XXII, 984 Seiten)
ISBN:9783161512155
1280019905
DOI:10.1628/978-3-16-151215-5

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