»Volenti non fit iniuria« – Die Einwilligung im Privatrecht:

Der Grundsatz »volenti non fit iniuria« ist ein Gerechtigkeitsprinzip von hoher Plausibilität. Seine privatrechtliche Erscheinungsform, die Einwilligung, blieb aber bisher ein Stiefkind der Zivilrechtsdogmatik. Auf der Grundlage rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Vorüberlegungen entwickelt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ohly, Ansgar 1965- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2019]
Schriftenreihe:Jus Privatum 73
Schlagworte:
Online-Zugang:UBM01
Volltext
Zusammenfassung:Der Grundsatz »volenti non fit iniuria« ist ein Gerechtigkeitsprinzip von hoher Plausibilität. Seine privatrechtliche Erscheinungsform, die Einwilligung, blieb aber bisher ein Stiefkind der Zivilrechtsdogmatik. Auf der Grundlage rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Vorüberlegungen entwickelt Ansgar Ohly eine eigenständige privatrechtliche Einwilligungslehre, die auf den Gedanken der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung beruht. Wird die Einwilligung als Aktualisierung von Autonomie verstanden, so muß sie aus zivilrechtlicher Sicht zur Privatautonomie in Beziehung gesetzt werden. Dies erreicht der Autor, indem er zunächst eine Stufenleiter der Gestattungen – von der Rechtsübertragung über die schuldvertragliche Gestattung bis hin zur einseitigen, widerruflichen Einwilligung – aufstellt. Sodann präsentiert er die Einwilligung als Rechtsgeschäft, wobei die §§ 104 ff. BGB vor allem bei Einwilligungen im höchstpersönlichen Bereich zum Teil der teleologischen Reduktion bedürfen.Dieser Ansatz, ergänzt durch einen Vergleich mit dem Recht Großbritanniens und der USA, ermöglicht eine präzisere Bestimmung der einzelnen Einwilligungsvoraussetzungen. Dabei ergeben sich für zahlreiche Einzelprobleme neue Lösungen, etwa für die Beurteilung der Einwilligung des Patienten im Medizinrecht, für die Frage nach den objektiven Schranken der Einwilligung bei der Gestattung strafbarer oder irreversibler Eingriffe, für die Bedeutung der Einwilligung bei der kommerziellen Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen oder für die Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln in AGB.
The maxim »volenti non fit iniuria« expresses a fundamental principle of justice. Its equivalent in tort law, the defense of consent, however, is surrounded by a penumbra of uncertainty. Starting from a historical and jurisprudential analysis, this study develops a theory of consent in private law based on the concepts of autonomy and responsibility. While the doctrinal part focuses on the nature of consent in German law, in particular its relation to contract law, the subsequent examination of the elements of consent draws on a comparison between German, English and US law. On this basis new legal solutions are offered for problems such as the validity of consent given by minors, the validity of consent to criminal behavior or irreversible injuries, the theory of 'informed consent' in medical law or the function of consent in personality merchandising
Beschreibung:1 Online-Ressource (XXI, 503 Seiten)
ISBN:9783161578977
DOI:10.1628/978-3-16-157897-7

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