Die Anwendung des Vergaberechts auf Parteien und Fraktionen:

Der persönliche Anwendungsbereich des oberhalb der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte anwendbaren Kartellvergaberechts erfasst u. a. die sog. funktionellen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 Nr. 2 GWB. Hierbei handelt es sich um juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Weirauch, Moritz 1984- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
English
Veröffentlicht: Jena 2020
Schlagworte:
Zusammenfassung:Der persönliche Anwendungsbereich des oberhalb der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte anwendbaren Kartellvergaberechts erfasst u. a. die sog. funktionellen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 Nr. 2 GWB. Hierbei handelt es sich um juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern diese eine besondere finanzielle oder organisatorische Staatsnähe aufweisen. Unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift ist der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Richtlinie 2014/24/EU verwendete Begriff der "Einrichtungen des öffentlichen Rechts". Wegen der verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe bereitet die Anwendung des § 99 Nr. 2 GWB bzw. des zugrunde liegenden Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Richtlinie 2014/24/EU in der Praxis immer wieder erhebliche Probleme.
Beschreibung:XXII, 208, 7 Blätter 29,5 cm

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