Fehleinschätzungen bei der Eröffnung von Insolvenzverfahren:

Das deutsche Insolvenzrecht kennt unterschiedliche Verfahrensarten. Neben dem Regelinsolvenzverfahren kommt für natürliche Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht. Nachlassverfahren werden nach den §§ 315 ff. InsO eröffnet. Die §§ 343 ff. InsO sowie die EuInsVO regeln überdies die ört...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Harig, Florian 1983- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Peter Lang [2019]
Schriftenreihe:Europäische Hochschulschriften Recht Band/Volume 6125
Schlagworte:
Online-Zugang:BSB01
UBM01
Volltext
Zusammenfassung:Das deutsche Insolvenzrecht kennt unterschiedliche Verfahrensarten. Neben dem Regelinsolvenzverfahren kommt für natürliche Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht. Nachlassverfahren werden nach den §§ 315 ff. InsO eröffnet. Die §§ 343 ff. InsO sowie die EuInsVO regeln überdies die örtliche Zuständigkeit für Verfahren mit internationalem Bezug. Bei der Insolvenzantragsstellung besteht kein Wahlrecht hinsichtlich der Art des Verfahrens und des zuständigen Gerichts. Die statthafte Verfahrensart ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung und der Person des Schuldners. Die Arbeit untersucht Auswirkungen von Verfahren, die in der objektiv falschen Verfahrensart oder von einem national oder international unzuständigen Gericht eröffnet wurden
Beschreibung:1 Online-Ressource (150 Seiten)
ISBN:9783631804988
9783631804995
9783631805008
DOI:10.3726/b16263

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