Praxisleitfaden Compliance: 374 Fragen und Antworten
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Wien
LexisNexis
2019
|
Ausgabe: | 2., neu bearbeitete Auflage |
Schriftenreihe: | Kompakt
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltstext Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | XLII, 436 Seiten Illustrationen, Diagramme |
ISBN: | 9783700775775 3700775776 |
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INHALTSUEBERSICHT
VORWORT:
ZITATE
GESUCHT
VII
ABKUERZUNGSVERZEICHNIS
XXVII
LITERATURVERZEICHNIS
XXXIII
AUTORENVERZEICHNIS
XXXVII
COMPLIANCE
-
EINE
EINFUEHRUNG
1
TEIL
I
KAPITEL
1:
COMPLIANCE
-
BEGRIFF,
BEDEUTUNG
UND
KULTUR
7
I.
DER
BEGRIFF
*COMPLIANCE
*
7
II.
COMPLIANCE-RISIKEN
17
III.
WARUM
COMPLIANCE
FUER
EIN
UNTERNEHMEN
WICHTIG
IST
25
IV.
UNTERNEHMENSKULTUR
UND
TONE
FROM
THE
TOP
39
KAPITEL
2:
AUFBAU
EINER
COMPLIANCE-ORGANISATION
45
V.
DIE
HANDELNDEN
AKTEURE
45
VI.
COMPLIANCE
OFFICER
-
FACHWISSEN
UND
SOZIALE
KOMPETENZEN
53
VII.
VERANTWORTLICHKEITEN
UND
SCHNITTSTELLENPROBLEMATIK
61
KAPITEL
3:
COMPLIANCE
WIRD
AUSGEROLLT
69
VERHALTENSGRUNDSAETZE,
KOMMUNIKATION
UND
SCHULUNGEN
69
VIII.
DER
VERHALTENSKODEX
UND
RICHTLINIEN
69
IX.
DIE
ROLLE
DES
BETRIEBSRATES
UND
DER
DIENSTVERTRAG
81
X.
KOMMUNIKATION
IM
UNTERNEHMEN
87
XI.
SCHULUNGEN
UND
TRAININGS
95
COMPLIANCE-THEMENSCHWERPUNKTE
103
XII.
GESCHENKE,
EINLADUNGEN
UND
CO
103
XIII.
COMPLIANCE
IM
OPERATIVEN
GESCHAEFTSLEBEN
119
XIV.
INTERESSENKONFLIKTE
125
XV.
BUSINESS
PARTNER
CHECK
131
XVI.
TRADE
COMPLIANCE
-
EIN
KURZER
ABRISS
149
XVII.
WHISTLEBLOWING-SYSTEME
157
WIRKSAMKEIT,
UEBERWACHUNG
UND
VERBESSERUNG
169
XVIII.
DER
COMPLIANCE-BEFUND
169
XIX.
ZERTIFIZIERUNG
UND
EXTERNE
VERIFIZIERUNG
177
DER
ERNSTFALL:
NON-COMPLIANCE
187
XX.
INTERNE
UNTERSUCHUNGEN
VS
EXTERNE
ERMITTLUNGEN
187
XXI.
KONSEQUENZEN
UND
MASSNAHMEN
199
XXII.
WENN
DER
ERNSTFALL
ZUR
KRISE
WIRD
205
KAPITEL
4:
DER
NUTZEN
VON
COMPLIANCE
.
211
XXIII.
DER
VERWALTETE
ANSTAND
ODER
DOCH
EIN
MEHRWERT?
.
211
XXIV.
KEINE
HAFTUNGEN,
KEINE
STRAFEN,
KEIN
SCHADENERSATZ
.
217
XXV.
DAS
SIGNAL
GEGENUEBER
GESCHAEFTSPARTNERN
.
227
XXVI.
COMPLIANCE
UND
CSR
.
239
XXVII.
COMPLIANCE
-
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
.
247
TEIL
II
KAPITEL
5:
RECHTLICHE
FRAGESTELLUNGEN
IM
DETAIL
.
257
XXVIII.
DATENSCHUTZRECHT
UND
INFORMATIONSSICHERHEIT
.
258
XXIX.
STRAFRECHT
MIT
SCHWERPUNKT
ANTIKORRUPTION
.
287
EXKURS:
GRUNDLEGENDES
ZUR
GELDWAESCHE
.
314
XXX.
ARBEITSRECHT
.
325
XXXI.
WETTBEWERBSRECHT,
INTELLECTUAL
PROPERTY
UND
DER
SCHUTZ
VON
GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
.
351
XXXII.
KARTELLRECHT
.
379
XXXIII.
KAPITALMARKT-COMPLIANCE
.
417
KAPITEL
6:
ENDE
GUT,
ALLES
GUT
-
SCHLUSSBETRACHTUNGEN
.
425
XXXIV.
COMPLIANCE
IN
DER
UNTERNEHMENSPRAXIS
-
EIN
FAZIT
.
425
STICHWORTVERZEICHNIS
.
429
X
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT:
ZITATE
GESUCHT
VII
ABKUERZUNGSVERZEICHNIS
XXVII
LITERATURVERZEICHNIS
XXXIII
AUTORENVERZEICHNIS
XXXVII
COMPLIANCE
-
EINE
EINFUEHRUNG
1
TEIL
I
KAPITEL
1:
COMPLIANCE
-
BEGRIFF,
BEDEUTUNG
UND
KULTUR
7
I.
DER
BEGRIFF
*COMPLIANCE
*
7
FRAGE
1.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DEM
BEGRIFF
*COMPLIANCE
*
?
7
FRAGE
2.
WELCHE
REGELN
SIND
ZU
BEFOLGEN?
7
FRAGE
3.
WARUM
WIRD
UNS
SCHON
WIEDER
ETWAS
AUS
DEN
USA
AUFS
AUGE
GEDRUECKT?
7
FRAGE
4.
WAS
BEDEUTET
DIE
ABKUERZUNG
CMS
UND
WAS
SIND
DIE
GRUNDELEMENTE?
8
FRAGE
5.
WOMIT
BESCHAEFTIGT
SICH
DER
COMPLIANCE
OFFICER
IM
ALLTAG
HAUPTSAECHLICH
UND
BEDEUTET
COMPLIANCE
MEHRARBEIT
FUER
DEN
EINZELNEN?
9
FRAGE
6.
SIND
UNTERNEHMEN
UEBERHAUPT
GESETZLICH
VERPFLICHTET,
EIN
COMPLIANCE-PROGRAMM
BZW
EIN
CMS
ZU
INSTALLIEREN?
10
FRAGE
7.
WELCHE
NORMEN,
STANDARDS
UND
SONSTIGE
QUELLEN
EXISTIEREN
IM
HINBLICK
AUF
COMPLIANCE?
11
FRAGE
8.
ALLER
ANFANG
IST
SCHWER
-
WO
KANN
MAN
SICH
UEBER
COMPLIANCE
INFORMIEREN?
11
FRAGE
9.
INWIEWEIT
KANN
MAN
SICH
AM
UMFELD
ORIENTIEREN?
12
FRAGE
10.
GIBT
ES
BRANCHENSTANDARDS
UND
WIE
KOENNEN
DIESE
WEITERHELFEN?
13
FRAGE
11.
GIBT
ES
BRANCHENSPEZIFISCHE
COMPLIANCE-ANFORDERUNGEN?
14
II.
COMPLIANCE-RISIKEN
17
FRAGE
12.
WAS
SIND
COMPLIANCE-RELEVANTE
RISIKEN?
17
FRAGE
13.
WIE
KANN
MAN
COMPLIANCE-RELEVANTE
RISIKEN
BZW
DIE
FUER
DAS
EIGENE
UNTERNEHMEN
GELTENDEN
REGELN
ERMITTELN?
17
FRAGE
14.
WAS
MUSS
NOCH
VOR
DER
RISIKOERHEBUNG
BEDACHT
WERDEN?
.
18
FRAGE
15.
ERST
REGEL-,
DANN
RISIKOIDENTIFIKATION?
18
FRAGE
16.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
RISIKOBEWERTUNG?
19
FRAGE
17.
WAS
PASSIERT
NACH
DER
RISIKOBEWERTUNG?
19
FRAGE
18.
WORAUF
IST
IM
RISIKOFELD
*KORRUPTION
UND
WIRTSCHAFTSKRIMINELLE
HANDLUNGEN
*
ZU
ACHTEN?
20
FRAGE
19.
WORAUF
IST
IM
RISIKOFELD
*GESCHAEFTSPARTNER
UND
-KONTAKTE
*
ZU
ACHTEN?
20
FRAGE
20.
WORAUF
IST
IM
RISIKOFELD
*KARTELL-
UND
WETTBEWERBSRECHT
*
ZU
ACHTEN?
21
FRAGE
21.
WORAUF
IST
IM
RISIKOFELD
*SPENDEN
UND
SPONSORING
*
ZU
ACHTEN?
21
FRAGE
22.
WORAUF
IST
IM
RISIKOFELD
*INTERESSENKONFLIKTE
*
ZU
ACHTEN?
21
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XI
FRAGE
23.
WORAUF
IST
IM
RISIKOFELD
*GELDWAESCHE
UND
FINANZTRANSAKTIONEN
*
ZU
ACHTEN?
.
22
III.
WARUM
COMPLIANCE
FUER
EIN
UNTERNEHMEN
WICHTIG
IST
.
25
FRAGE
24.
COMPLIANCE
VERHINDERT
GESCHAEFT
-
ODER?
.
25
FRAGE
25.
MUSS
SICH
JEDES
UNTERNEHMEN
MIT
COMPLIANCE
AUSEINANDERSETZEN?
.
26
FRAGE
26.
WELCHE
FOLGEN
KANN
DIE
NICHTEINHALTUNG
VON
COMPLIANCE-
VORSCHRIFTEN
HABEN?
.
28
FRAGE
27.
WESSEN
INTERESSEN
WERDEN
DURCH
COMPLIANCE
GESCHUETZT?
.
30
FRAGE
28.
IST
COMPLIANCE
NUR
EINE
MODEERSCHEINUNG?
.
31
FRAGE
29.
CMS
-
JA
ODER
NEIN?
.
33
FRAGE
30.
WARUM
ALSO
AUF
EINMAL
COMPLIANCE?
.
33
FRAGE
31.
DIE
KRISE
-
CHANCE
UND
RISIKO?
.
34
IV.
UNTERNEHMENSKULTUR
UND
TONE
FROM
THE
TOP
.
39
FRAGE
32.
MUSS
SICH
DIE
UNTERNEHMENSKULTUR
AENDERN?
.
39
FRAGE
33.
WELCHE
ROLLE
SPIELT
DER
TONE
FROM
THE
TOP?
.
41
FRAGE
34.
WIE
KANN
DIE
COMPLIANCE-KULTUR
EINES
UNTERNEHMENS
GEMESSEN
WERDEN?
.
42
KAPITEL
2:
AUFBAU
EINER
COMPLIANCE-ORGANISATION
. 45
V.
DIE
HANDELNDEN
AKTEURE
.
45
FRAGE
35.
BRAUCHT
MAN
EINE
EIGENE
COMPLIANCE-ABTEILUNG
ODER
KANN
DIESE
AUFGABE
VON
ANDEREN
ABTEILUNGEN
MIT
UEBERNOMMEN
WERDEN?
.
45
FRAGE
36.
WEN
MUSS
MAN
IM
BOOT
HABEN,
DAMIT
COMPLIANCE
FUNKTIONIERT?
.46
FRAGE
37.
IN
WELCHEM
AUSMASS
SIND
PERSONELLE
RESSOURCEN
FUER
DEN
AUFBAU
EINES
FUNKTIONIERENDEN
CMS
NOTWENDIG?
.
46
FRAGE
38.
SOLLEN
IM
RAHMEN
DER
IMPLEMENTIERUNG
UND
DER
WEITEREN
MASSNAHMEN
EXTERNE
PERSONEN
ZUR
BERATUNG
BEIGEZOGEN
WERDEN?
.
47
FRAGE
39.
BETEILIGUNGEN
UND
ANDERE
STANDORTE
-
WIE
KANN
DORT
FUER
DIE
IMPLEMENTIERUNG
VON
COMPLIANCE
GESORGT
WERDEN?
.
48
FRAGE
40.
WIE
KANN
DAFUER
GESORGT
WERDEN,
DASS
COMPLIANCE-RELEVANTE
INFORMATIONEN
UEBERHAUPT
BIS
ZUM
COMPLIANCE-VERANTWORTLICHEN
VORDRINGEN?
.49
VI.
COMPLIANCE
OFFICER
-
FACHWISSEN
UND
SOZIALE
KOMPETENZEN
.
53
FRAGE
41.
WELCHE
ANFORDERUNGEN
MUSS
EIN
COMPLIANCE
OFFICER
ERFUELLEN?
AM
BESTEN
*ALLESKOENNER
*
SEIN,
ODER?
.
53
FRAGE
42.
WIE
SOLLTE
DIE
STELLENBESCHREIBUNG
DES
COMPLIANCE
OFFICER
AUSSEHEN
UND
WAS
HAT
ES
MIT
DER
GARANTENSTELLUNG
AUF
SICH?
.
54
FRAGE
43.
GRUNDSAETZLICHES
ZU
JOBAUSSICHTEN
UND
AUSBILDUNGEN?
.
55
FRAGE
44.
WELCHE
KONKRETEN
SCHULUNGS-
UND
WEITERBILDUNGSMOEGLICHKEITEN
STEHEN
FUER
COMPLIANCE
OFFICER
ZUR
VERFUEGUNG?
.
56
VII.
VERANTWORTLICHKEITEN
UND
SCHNITTSTELLENPROBLEMATIK
.
61
FRAGE
45.
WELCHE
AUFGABENBEREICHE
UMFASST
DENN
COMPLIANCE?
.
61
FRAGE
46.
UND
WELCHE
DIESER
AUFGABENBEREICHE
HAT
EIN
COMPLIANCE
OFFICER
ZU
ERLEDIGEN?
.
62
XII
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
47.
MACHT
ES
SINN,
DIE
ROLLE
VON
COMPLIANCE
AUF
DIE
THEMEN
KORRUPTION
UND
KARTELL
ZU
BEGRENZEN?
.
63
FRAGE
48.
WELCHE
AUFGABE
HABEN
DIE
UNTERNEHMENSLEITUNG
UND
DAS
MANAGEMENT
IM
HINBLICK
AUF
DAS
THEMA
COMPLIANCE
UND
IN
ABGRENZUNG
ZUM
COMPLIANCE
OFFICER?
.
63
FRAGE
49.
MIT
WELCHEN
ANDEREN
ABTEILUNGEN
SOLLTE
SICH
DER
COMPLIANCE
OFFICER
REGELMAESSIG
AUSTAUSCHEN?
.
64
FRAGE
50.
IST
EIN
COMPLIANCE
COMMITTEE/-GREMIUM
ALS
UNTERSTUETZUNGSELEMENT
DES
COMPLIANCE
OFFICER
SINNVOLL?
.
65
FRAGE
51.
WELCHE
AUFGABEN
UND
PFLICHTEN
SOLL
EIN
COMPLIANCE
COMMITTEE/-GREMIUM
ERFUELLEN?
.
65
KAPITEL
3:
COMPLIANCE
WIRD
AUSGEROLLT
.
69
VERHALTENSGRUNDSAETZE,
KOMMUNIKATION
UND
SCHULUNGEN
.
69
VIII.
DER
VERHALTENSKODEX
UND
RICHTLINIEN
.
69
FRAGE
52.
WOZU
EIN
VERHALTENSKODEX
UND
WAS
STEHT
DRINNEN?
.
69
FRAGE
53.
DER
VERHALTENSKODEX
-
NETTES
EXTRA
ODER
GESETZLICH
VERPFLICHTENDE
VORAUSSETZUNG?
.
70
FRAGE
54.
EIN
KURZER
EXKURS:
WAS
IST
CORPORATE
GOVERNANCE
UND
WOFUER
STEHT
OECGK?.
71
FRAGE
55.
RICHTLINIEN
-
WIE
SIND
DIESE
AUFGEBAUT
UND
WER
IST
VERANTWORTLICH?
.
72
FRAGE
56.
RICHTLINIEN
UND
RICHTLINIENMANAGEMENT
-
WOZU
EIGENTLICH?
.
73
FRAGE
57.
RICHTLINIENMANAGEMENT
-
UEBERWACHUNG
UND
STEUERUNG?
.
74
FRAGE
58.
WELCHE
TYPISCHEN
THEMENBEREICHE
REGELN
COMPLIANCE-
RICHTLINIEN?
.
75
FRAGE
59.
WIE
ERFOLGT
DER
UMGANG
MIT
UNTERSCHIEDLICHEN
ERWARTUNGSHALTUNGEN
UND
ANFORDERUNGEN?
.
76
IX.
DIE
ROLLE
DES
BETRIEBSRATES
UND
DER
DIENSTVERTRAG
.
81
FRAGE
60.
MUSS
ODER
SOLLTE
DER
BETRIEBSRAT
EINGEBUNDEN
SEIN?
.
81
FRAGE
61.
WIE
WERDEN
COMPLIANCE-REGELUNGEN
IM
DIENSTVERTRAG
IMPLEMENTIERT?
.
82
X.
KOMMUNIKATION
IM
UNTERNEHMEN
.
87
FRAGE
62.
KOMMUNIKATION
ALS
SCHLUESSEL
ZUM
ERFOLG
VON
COMPLIANCE
-
WAS
IST
HIERBEI
ZU
BEACHTEN?
.
87
FRAGE
63.
DIE
RICHTIGE
DOSIS
KOMMUNIKATION
-
WAS
HILFT,
WAS
SCHADET?
.
87
FRAGE
64.
TONE
FROM
THE
TOP/TONE
FROM
THE
MIDDLE
-
WARUM
IST
DIESER
AUCH
IN
DER
KOMMUNIKATION
SO
BEDEUTSAM?
.
89
FRAGE
65.
WARUM
IST
DIE
INTERNE
WHISTLEBLOWER-KOMMUNIKATION
SO
WERTVOLL?
.
90
FRAGE
66.
WORAUF
IST
BEI
DER
COMPLIANCE-KRISENKOMMUNIKATION
ZU
ACHTEN?
.
90
FRAGE
67.
ZUSAMMENFASSEND
-
WELCHE
PRAKTISCHEN
UEBERLEGUNGEN
SOLLTEN
BEI
DER
KOMMUNIKATION
MIT
BEDACHT
WERDEN
UND
WELCHE
BEISPIELE
GIBT
ES?
.
91
XI.
SCHULUNGEN
UND
TRAININGS
.
95
FRAGE
68.
WELCHEN
NUTZEN
HABEN
COMPLIANCE-SCHULUNGEN
IM
RAHMEN
EINES
UNTERNEHMENS?
.
95
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XIII
FRAGE
69.
WELCHE
ARTEN
VON
SCHULUNGEN
UND
TRAININGS
GIBT
ES?
.
95
FRAGE
70.
WIE
KANN
DER
ERFOLG
VON
SCHULUNGEN
GEMESSEN
BZW
EVALUIERT
WERDEN?
.
%
FRAGE
71.
WIE
SOLLTE
EIN
SCHULUNGSPLAN
AUSSEHEN
UND
WAS
SOLLTEN
SCHULUNGEN
BEINHALTEN?
.
97
FRAGE
72.
WIE
WIRD
DIE
WIRKSAMKEIT
VON
COMPLIANCE-TRAININGS-
UND
KOMMUNIKATIONSMASSNAHMEN
ERHOEHT?
.
98
COMPLIANCE-THEMENSCHWERPUNKTE
.
103
XII.
GESCHENKE,
EINLADUNGEN
UND
CO
.
103
FRAGE
73.
WAS
SIND
ZUWENDUNGEN
UND
WAS
HABEN
DIESE
MIT
COMPLIANCE
ZU
TUN?
.
103
FRAGE
74.
WELCHE
PERSONEN
SIND
INNERHALB
DES
UNTERNEHMENS
BESONDERS
GEFAEHRDET?
.
105
FRAGE
75.
WAS
IST
IM
UMGANG
MIT
AMTSTRAEGERN
BESONDERS
ZU
BEACHTEN?
.
106
FRAGE
76.
SIND
WERTGRENZEN
BEI
ZUWENDUNGEN
ZWECKMAESSIG?
.
108
FRAGE
77.
WELCHE
FAKTOREN
SPIELEN
FUER
DIE
ZULAESSIGKEIT
EINER
ZUWENDUNG
EINE
ROLLE?
.
110
FRAGE
78.
WIE
WERDEN
EINLADUNGEN
ZU
VERANSTALTUNGEN
BEURTEILT?
.
114
FRAGE
79.
SPONSORING
UND
SPENDEN
-
WAS
IST
HIER
ZU
BEACHTEN?
.
115
XIII.
COMPLIANCE
IM
OPERATIVEN
GESCHAEFTSLEBEN
.
119
FRAGE
80.
COMPLIANCE
UND
DIE
OPERATIVEN
GESCHAEFTSFELDER
-
ODER:
IST
DIE
VERMITTLUNG
VON
COMPLIANCE
ALLEINIGE
AUFGABE
DES
COMPLIANCE
OFFICER?
.
119
FRAGE
81.
SOLLEN
ALLE
FUEHRUNGSKRAEFTE
JAEHRLICH
EINE
SELBSTVERPFLICHTUNGS
ERKLAERUNG
ABGEBEN?
.
119
FRAGE
82.
VARIABLE
VERGUETUNGSSYSTEME
UND
COMPLIANCE-BONUS
FUER
KORREKTES
VERHALTEN?
.
120
FRAGE
83.
WELCHE
VARIANTEN
EINER
VARIABLEN
VERGUETUNG
GIBT
ES
UND
WAS
SIND
DIE
GRUNDVORAUSSETZUNGEN
UND
DIE
VORTEILE?
.
121
FRAGE
84.
WIE
ERFOLGT
EINE
EFFEKTIVE
COMPLIANCE-INTEGRATION
IN
DEN
ARBEITSALLTAG?
.
122
XIV.
INTERESSENKONFLIKTE
.
125
FRAGE
85.
WANN
LIEGT
EIN
INTERESSENKONFLIKT
VOR?
.
125
FRAGE
86.
WELCHE
MASSNAHMEN
KOENNEN
ERGRIFFEN
WERDEN?
.
125
FRAGE
87.
WELCHE
ROLLE
SPIELT
DER
FREMDVERGLEICH?
.
126
FRAGE
88.
IST
DIE
DOKUMENTATION
SINNVOLL
UND
WIE
SOLLTE
SIE
AUSSEHEN?
.
126
FRAGE
89.
GIBT
ES
GESETZLICHE
VORGABEN
ZUM
UMGANG
MIT
INTERESSENKONFLIKTEN?
.
126
XV.
BUSINESS
PARTNER
CHECK
.
131
FRAGE
90.
WAS
HABEN
DIE
GESCHAEFTSPARTNER
MIT
DEM
CMS
EINES
UNTERNEHMENS
ZU
TUN?
.
131
FRAGE
91.
WELCHE
ARTEN
VON
GESCHAEFTSPARTNERN
BEGEGNEN
IM
GESCHAEFTSALLTAG?
.
131
XIV
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
92.
COMPLIANCE
UND
PRUEFUNGEN
IN
ZUSAMMENHANG
MIT
LIEFERANTEN
-
WAS
IST
ZU
BERUECKSICHTIGEN?
.
132
FRAGE
93.
WIE
KOENNEN
COMPLIANCE-VORGABEN
GEGENUEBER
LIEFERANTEN
AUSSEHEN?
.
132
FRAGE
94.
COMPLIANCE
UND
PRUEFUNGEN
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
KUNDEN
-
WAS
IST
HIER
ZU
BEACHTEN?
.
133
FRAGE
95.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
LOBBYING
BZW
LOBBYISTEN?
WAS
SIND
AGENTEN
UND
VERMITTLER?
.
134
FRAGE
96.
DARF
MAN
UEBERHAUPT
NOCH
MIT
LOBBYISTEN
ODER
VERTRIEBSPARTNERN
ZUSAMMENARBEITEN?
.
135
FRAGE
97.
WER
IST
IM
UNTERNEHMEN
FUER
DIE
VERTRIEBSPARTNER
VERANTWORTLICH
UND
WIE
KOENNEN
DIESE
AUSREICHEND
GEPRUEFT
WERDEN?
.
137
FRAGE
98.
GIBT
ES
EINE
IT-GESTUETZTE
PRUEFUNG
DER
GESCHAEFTSPARTNER?
.
139
FRAGE
99.
WIE
KANN
DER
VERTRAG
GESTALTET
WERDEN
UND
WELCHES
HONORAR
KANN
UEBERHAUPT
NOCH
ANGEMESSEN
SEIN?
.
140
FRAGE
100.
MUESSEN
DIE
PARTNER
NACH
ERFOLGREICHER
DUE
DILIGENCE
AUCH
IN
DER
LAUFENDEN
ZUSAMMENARBEIT
GEPRUEFT
WERDEN?
.
142
FRAGE
101.
ANDERE
ZAHLEN
JA
AUCH
-
WARUM
DUERFEN
WIR
NICHT?
.
144
XVI.
TRADE
COMPLIANCE
-
EIN
KURZER
ABRISS
.
149
FRAGE
102.
TRADE
COMPLIANCE
-
WAS
IST
DAS?
.
149
FRAGE
103.
WAS
SIND
DIE
GRUNDLAGEN
DER
EXPORTKONTROLLE?
.
149
FRAGE
104.
WAS
SIND
DUAL-USE-GUETER?
.
150
FRAGE
105.
WIE
SOLLTE
DIE
EXPORTKONTROLLE
ABLAUFEN?
.
151
FRAGE
106.
WELCHE
KONKRETEN
PUNKTE
SOLLTEN
IM
RAHMEN
DER
EXPORTKONTROLLE
AUFGENOMMEN
WERDEN?
.
152
XVII.
WHISTLEBLOWING-SYSTEME
.
157
FRAGE
107.
WAS
BEDEUTET
WHISTLEBLOWING?
.
157
FRAGE
108.
WELCHE
UNTERSCHIEDLICHEN
FORMEN
VON
WHISTLEBLOWING-SYSTEMEN
GIBT
ES?
.
158
FRAGE
109.
IST
IN
OESTERREICH
DIE
EINFUEHRUNG
EINES
WHISTLEBLOWING-SYSTEMS
FUER
UNTERNEHMEN
VERPFLICHTEND?
.
160
FRAGE
110.
WELCHEN
EINFLUSS
HABEN
UNTERNEHMENSKULTUR
UND
UNTERNEHMENS
LEITUNG
AUF
DIE
EINFUEHRUNG
EINES
WHISTLEBLOWING-SYSTEMS?
.
161
FRAGE
111.
WELCHE
UNTERNEHMENSINTERNEN
VORARBEITEN
SIND
VOR
EINFUEHRUNG
EINES
WHISTLEBLOWING-SYSTEMS
ZU
BEACHTEN?
.
162
FRAGE
112.
WENN
ES
BEI
EINEM
WHISTLEBLOWING-SYSTEM
KEINE
MELDUNGEN
GIBT,
IST
DAS
DOCH
SUPER,
ODER?
.
165
WIRKSAMKEIT,
UEBERWACHUNG
UND
VERBESSERUNG
.
169
XVIII.
DER
COMPLIANCE-BEFUND
.
169
FRAGE
113.
WAS
BEDEUTEN
DIE
BEGRIFFE
*CMS-BESCHREIBUNG
*
,
*COMPLIANCE
MANUAL
*
ODER
*COMPLIANCE-HANDBUCH
*
?
.
169
FRAGE
114.
WANN
IST
EIN
CMS
WIRKSAM
UND
WIE
WIRD
DIES
FESTGESTELLT?
.
169
FRAGE
115.
WIE
VIEL
KONTROLLE
BENOETIGT
EIN
WIRKSAMES
CMS?
.
170
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XV
FRAGE
116.
WARUM
IST
EIN
COMPLIANCE-REPORTING
WICHTIG
UND
WELCHE
BERICHTSWEGE
SIND
GEGENUEBER
DER
UNTERNEHMENSLEITUNG
UND
DEM
AUFSICHTSRAT
ERFORDERLICH?
.
172
FRAGE
117.
IM
UNTERNEHMEN
PASSIERT
REIN
GAR
NICHTS
-
DIE
GEFAHR
VON
WHITE
SPOTS?!
173
XIX.
ZERTIFIZIERUNG
UND
EXTERNE
VERIFIZIERUNG
.
177
FRAGE
118.
WORIN
LIEGT
DER
NUTZEN
EINER
ZERTIFIZIERUNG?
.
177
FRAGE
119.
SCHUETZT
EINE
ZERTIFIZIERUNG
VOR
NON-COMPLIANCE
ODER
VOR
STRAFVERFOLGUNG?
.
178
FRAGE
120.
DER
ZERTIFIZIERUNGSPROZESS
-
WIE
IST
DIESER
AUFGEBAUT?
.
179
FRAGE
121.
DER
ZERTIFIZIERUNGSAUDIT
-
WIE
VIEL
AUFWAND
IST
DAMIT
VERBUNDEN?
.
180
FRAGE
122.
WAS
SIND
DIE
SPEZIFIKA
EINER
AUDITIERUNG
NACH
IDW?
.
183
DER
ERNSTFALL:
NON-COMPLIANCE
.
187
XX.
INTERNE
UNTERSUCHUNGEN
VS
EXTERNE
ERMITTLUNGEN
.
187
FRAGE
123.
WAS
KOENNEN
AUSLOESER
VON
INTERNEN
ODER
EXTERNEN
UNTERSUCHUNGEN
SEIN?
.
187
FRAGE
124.
WER
IST
ERSTER
ANSPRECHPARTNER
FUER
DIE
AUFNAHME
VON
INTERNEN
UNTERSUCHUNGEN?
WAS
IST
DIE
ROLLE
DER
INTERNEN
REVISION?
.
188
FRAGE
125.
WANN
KANN
ES
SINNVOLL
SEIN,
EXTERNE
DIENSTLEISTER
FUER
DIE
AUFNAHME
VON
UNTERSUCHUNGEN
ZU
BEAUFTRAGEN?
WIE
WERDEN
DIESE
AUSGEWAEHLT?
.
189
FRAGE
126.
WIE
SOLL
UEBER
DERARTIGE
UNTERSUCHUNGEN
INTERN
BZW
EXTERN
KOMMUNIZIERT
WERDEN?
.
191
FRAGE
127.
BEI
WELCHEN
SACHVERHALTEN
MUESSEN
DIE
BEHOERDEN
INFORMIERT
WERDEN?
WIE
ERFOLGT
DIE
ZUSAMMENARBEIT?
.
192
FRAGE
128.
WIE
IST
MIT
HAUSDURCHSUCHUNGEN
UMZUGEHEN?
.
193
FRAGE
129.
WAS
BEDEUTET
EIGENTLICH
FORENSIK?
.
195
XXI.
KONSEQUENZEN
UND
MASSNAHMEN
.
199
FRAGE
130.
WAS
SOLL
DER
COMPLIANCE
OFFICER
TUN,
WENN
SICH
EIN
VERDACHT
GEGEN
DIE
UNTERNEHMENSLEITUNG
RICHTET?
.
199
FRAGE
131.
WER
SETZT
DIE
KONSEQUENZEN
IM
FALLE
EINES
COMPLIANCE-VERSTOSSES
FEST?
.
200
FRAGE
132.
WAS
BEDEUTET
*ZERO
TOLERANCE
POLICY
*
?
.
200
FRAGE
133.
WAS
IST
BEI
VERSTOESSEN
DURCH
EXTERNE
INTERESSENGRUPPEN
WIE
LIEFERANTEN
ODER
KUNDEN
ZU
BEACHTEN?
.
201
FRAGE
134.
WELCHE
MASSNAHMEN
SOLLTEN
NACH
EINEM
COMPLIANCE-VERSTOSS
GESETZT
WERDEN?
.
201
XXII.
WENN
DER
ERNSTFALL
ZUR
KRISE
WIRD
.
205
FRAGE
135.
KRISENMANAGEMENT
-
ANLASSBEZOGENE
REAKTION
ODER
FORTLAUFENDE
VORBEREITUNG?
.
205
FRAGE
136.
WAS
SIND
DIE
VORAUSSETZUNGEN
FUER
EIN
EFFEKTIVES
KRISENMANAGEMENT?
.
206
FRAGE
137.
KRISENPLAN
-
JA
KLAR,
ABER
WAS
STEHT
DRINNEN
UND
WAS
HILFT?
.
206
XVI
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
138.
KRISENKOMMUNIKATION
-
LIEBER
VERSCHWEIGEN
ODER
VON
ANFANG
AN
OFFEN
KOMMUNIZIEREN?
.
207
KAPITEL
4:
DER
NUTZEN
VON
COMPLIANCE
.
;
.
211
XXIII.
DER
VERWALTETE
ANSTAND
ODER
DOCH
EIN
MEHRWERT?
.
211
FRAGE
139.
WO
LIEGT
DER
NUTZEN
VON
COMPLIANCE
FUER
EIN
UNTERNEHMEN
UND
FUER
DEN
EINZELNEN
MITARBEITER?
.
211
FRAGE
140.
ALLES
NUR
FUER
DAS
GUTE
IMAGE
-
ABER
EIGENTLICH
NUR
DAS
GROSSE
FEIGENBLATT?
.
212
XXIV.
KEINE
HAFTUNGEN,
KEINE
STRAFEN,
KEIN
SCHADENERSATZ
.
217
FRAGE
141.
WAS
KANN
DER
COMPLIANCE
OFFICER
ZUR
VERMEIDUNG
VON
SCHAEDEN
BEITRAGEN?
.
217
FRAGE
142.
INWIEFERN
KOMMT
EINE
HAFTUNG
DER
GESCHAEFTSLEITUNG
IN
BETRACHT
-
WAS
SIND
DIE
GRUNDLAGEN?
.
217
FRAGE
143.
WAS
IST
DAS
*NEUBUERGER-URTEIL
*
UND
WARUM
WIRD
ES
IN
DER
COMPLIANCE-SZENE
IMMER
WIEDER
GENANNT?
.
219
FRAGE
144.
UND
DIE
HAFTUNG
IM
AUSSENVERHAELTNIS?
.
220
FRAGE
145.
MUSS
SICH
DER
AUFSICHTSRAT
UM
COMPLIANCE
KUEMMERN?
.
221
FRAGE
146.
WANN
HAFTET
DER
COMPLIANCE
OFFICER?
.
221
FRAGE
147.
UND
WANN
HAFTET
DAS
UNTERNEHMEN?
.
223
XXV.
DAS
SIGNAL
GEGENUEBER
GESCHAEFTSPARTNERN
.
227
FRAGE
148.
SOLLTE
DIE
EINFUEHRUNG
EINES
COMPLIANCE-PROGRAMMS
GESCHAEFTSPARTNERN
KOMMUNIZIERT
WERDEN?
.
227
FRAGE
149.
WIE
KANN
DAS
COMPLIANCE-PROGRAMM
GESCHAEFTSPARTNERN
KOMMUNIZIERT
WERDEN?
.
228
FRAGE
150.
WELCHE
SIGNALWIRKUNG
WIRD
GESETZT?
.
229
FRAGE
151.
WIE
REAGIEREN
GESCHAEFTSPARTNER
AUF
DIE
EINFUEHRUNG
EINES
CMS?
.
231
FRAGE
152.
IST
ES
SINNVOLL,
DEN
GESCHAEFTSPARTNERN
COMPLIANCE-SCHULUNGEN
ANZUBIETEN?
.
232
FRAGE
153.
IST
EIN
EIGENER
LIEFERANTENKODEX
(SUPPLIER
CODE
OF
CONDUCT)
AUFGRUND
AKTUELLER
ENTWICKLUNGEN
UNERLAESSLICH?
.
234
FRAGE
154.
WIE
WIRKSAM
IST
EIN
LIEFERANTENKODEX
TATSAECHLICH
ODER
HANDELT
ES
SICH
HIERBEI
NUR
UM
EIN
*OUTSOURCING
*
DER
COMPLIANCE-
VERANTWORTLICHKEIT?
.
234
XXVI.
COMPLIANCE
UND
CSR
.
239
FRAGE
155.
WARUM
TAUCHT
DER
BEGRIFF
CSR
IMMER
WIEDER
AUCH
IN
ZUSAMMENHANG
MIT
COMPLIANCE
AUF?
.
239
FRAGE
156.
NACHHALTIGKEIT
UND
CSR
-
WORUM
GEHT
ES?
.
239
FRAGE
157.
INWIEFERN
BETRIFFT
DIE
EUROPAEISCHE
CSR-RICHTLINIE
DEN
COMPLIANCE-
BEREICH?
.
240
FRAGE
158.
WO
LIEGEN
DIE
UEBERSCHNEIDUNGEN
VON
COMPLIANCE
UND
CSR
IN
EINER
GRUNDSAETZLICHEN
BETRACHTUNG?
.
241
FRAGE
159.
CSR-BERICHTERSTATTUNG
-
WAS
SIND
DIE
RELEVANTEN
COMPLIANCE-
INDIKATOREN
UND
WAS
IST
NOCH
ZU
BEACHTEN?
.
241
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XVII
FRAGE
160.
WANN
SOLLTEN
NACHHALTIGKEITS-
UND
COMPLIANCE-BEAUFTRAGTE
DIE
ZUSAMMENARBEIT
SUCHEN?
.
242
XXVII.
COMPLIANCE
-
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
.
247
FRAGE
161.
WIE
SINNVOLL
IST
DIE
COMPLIANCE-DIGITALISIERUNG
UND
-AUTOMATISIERUNG?
.
247
FRAGE
162.
WORIN
BESTEHEN
DIE
HERAUSFORDERUNGEN
UND
ZIELSETZUNG
DER
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
IN
DER
COMPLIANCE?
.
247
FRAGE
163.
WO
BEGINNT
DIE
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
UND
WO
HOERT
SIE
WIEDER
AUF?
.
248
FRAGE
164.
IST
DIE
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
DER
COMPLIANCE
AUCH
FUER
KMU
INTERESSANT?
.
249
FRAGE
165.
WELCHE
METHODE
ZUR
UNTEMEHMENSSPEZIFISCHEN
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
DER
COMPLIANCE
GIBT
ES?
.
249
FRAGE
166.
WIE
LAESST
SICH
DER
STATUS
DER
DIGITALISIERUNG
UND
AUTOMATISIERUNG
VON
COMPLIANCE
BZW
DES
CMS
MESSEN?
.
250
FRAGE
167.
WELCHE
QUICK
WINS
SIND
FUER
COMPLIANCE
MOEGLICH?
.
250
FRAGE
168.
WORIN
BESTEHEN
MOEGLICHE
ANWENDUNGSFAELLE?
.
252
TEIL
II
KAPITEL
5:
RECHTLICHE
FRAGESTELLUNGEN
IM
DETAIL
.
257
XXVIII.
DATENSCHUTZRECHT
UND
INFORMATIONSSICHERHEIT
.
258
FRAGE
169.
WAS
IST
DATENSCHUTZ
UND
WELCHE
GESETZLICHEN
REGELUNGEN
SIND
EINSCHLAEGIG?
.
258
FRAGE
170.
WAS
SIND
PERSONENBEZOGENE
DATEN?
.
258
FRAGE
171.
WELCHE
ALLGEMEINEN
GRUNDSAETZE
GELTEN
IM
DATENSCHUTZ?
.
259
FRAGE
172.
WANN
IST
DIE
VERARBEITUNG
VON
PERSONENBEZOGENEN
DATEN
RECHTMAESSIG?
.
260
FRAGE
173.
WIE
HAT
DIE
EINWILLIGUNG
IN
DIE
DATENVERARBEITUNG
ZU
ERFOLGEN?
.
261
FRAGE
174.
WIRD
FUER
DIE
ZUSENDUNG
VON
NEWSLETTERN
ODER
SONSTIGER
WERBUNG
AN
KUNDEN
EINE
EINWILLIGUNG
BENOETIGT?
.
262
FRAGE
175.
WELCHE
AKTEURE
BZW
ROLLEN
GIBT
ES
IM
DATENSCHUTZ?
.
264
FRAGE
176.
WAS
IST
EIN
AUFTRAGSVERARBEITER
UND
WAS
IST
IN
DIESEM
ZUSAMMENHANG
ZU
BEACHTEN?
.
265
FRAGE
177.
GIBT
ES
EIN
KONZERNPRIVILEG
IM
DATENSCHUTZRECHT?
.
266
FRAGE
178.
WAS
IST
BEI
DER
UEBERMITTLUNG
VON
PERSONENBEZOGENEN
DATEN
INS
AUSLAND
ZU
BEACHTEN?
.
267
FRAGE
179.
WAS
IST
DAS
VERZEICHNIS
VON
VERARBEITUNGSTAETIGKEITEN
UND
WER
MUSS
EIN
SOLCHES
FUEHREN?
.
268
FRAGE
180.
WAS
IST
DIE
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHAETZUNG?
.
269
FRAGE
181.
WELCHE
RECHTE
HABEN
BETROFFENE
PERSONEN?
.
270
FRAGE
182.
WIE
SIND
DIE
INFORMATIONSPFLICHTEN
ZU
ERFUELLEN?
.
270
FRAGE
183.
WAS
IST
DAS
RECHT
AUF
AUSKUNFT
UND
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
.
271
FRAGE
184.
GIBT
ES
BESONDERHEITEN
BEIM
RECHT
AUF
LOESCHUNG?
.
272
FRAGE
185.
WELCHE
RECHTE
BESTEHEN
BETREFFEND
AUTOMATISIERTE
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
UND
PROFILING?
.
272
XVIII
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
186.
BENOETIGT
JEDES
UNTERNEHMEN
EINEN
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
UND
WAS
IST
BEI
DER
BENENNUNG
ZU
BEACHTEN?
.
273
FRAGE
187.
WARUM
BENOETIGT
MAN
EINE
DATENSCHUTZORGANISATION
UND
WIE
SOLLTE
DIESE
AUFGEBAUT
SEIN?
.
275
FRAGE
188.
WAS
IST
IM
FALLE
EINES
DATENSCHUTZVORFALLS
(*DATA
BREACH
*
)
ZU
TUN?
.
275
FRAGE
189.
WARUM
SIND
DATENSICHERHEIT
UND
INFORMATIONSSICHERHEIT
FUER
UNTERNEHMEN
UNERLAESSLICH?
.
276
FRAGE
190.
WAS
SIND
TECHNISCHE
UND
ORGANISATORISCHE
MASSNAHMEN?
.
277
FRAGE
191.
WAS
BEDEUTET
PRIVACY
BY
DESIGN
UND
PRIVACY
BY
DEFAULT
UND
WELCHE
AUSWIRKUNG
HABEN
DIE
PRINZIPIEN
AUF
GESCHAEFTSPROZESSE?
.
278
FRAGE
192.
WAS
IST
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DER
NUTZUNG
VON
SOZIALEN
MEDIEN
DATENSCHUTZRECHTLICH
ZU
BEACHTEN?
.
279
FRAGE
193.
WAS
IST
BESCHAEFTIGTENDATENSCHUTZ?
.
280
FRAGE
194.
WARUM
IST
ES
WICHTIG,
DATENSCHUTZ
IM
UNTERNEHMEN
ZU
SCHULEN,
UND
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
.
281
FRAGE
195.
WELCHE
SANKTIONEN
DROHEN
BEI
NICHTEINHALTUNG
DER
DATENSCHUTZRECHTLICHEN
VORGABEN?
.
282
FRAGE
196.
WAS
BEDEUTEN
VERHALTENSREGELN
UND
ZERTIFIZIERUNGEN
IM
SINNE
DER
DSGVO
UND
WAS
BRINGEN
DIESE?
.
282
XXIX.
STRAFRECHT
MIT
SCHWERPUNKT
ANTIKORRUPTION
.
287
FRAGE
197.
ES
LAEUFT
ALLES
*SAUBER
*
.
WARUM
SOLL
SICH
DAS
UNTERNEHMEN
DANN
MIT
STRAFRECHT
UND
ANTIKORRUPTION
BESCHAEFTIGEN?
EINE
WIRTSCHAFTSKRIMINOLOGISCHE
EINLEITUNG
.
287
FRAGE
198.
WANN
UND
WARUM
BEGEHEN
MENSCHEN
DOLOSE
HANDLUNGEN
ZUM
SCHADEN
EINES
UNTERNEHMENS
UND
WAS
KANN
DAS
UNTERNEHMEN
DAGEGEN
TUN?
.
288
FRAGE
199.
WAS
BEDEUTET
WHITE-COLLAR
CRIME?
.
288
FRAGE
200.
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
KORRUPTION
UND
BESTECHUNG?
.
289
FRAGE
201.
WAS
IST
NACH
DEM
ANTIKORRUPTIONSSTRAFRECHT
STRAFBAR?
.
289
FRAGE
202.
WAS
GILT
ALS
VORTEIL?
.
290
FRAGE
203.
WER
IST
EIN
AMTSTRAEGER?
.
290
FRAGE
204.
WAS
IST
EIN
AMTSGESCHAEFT?
.
291
FRAGE
205.
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
BEAMTEN
UND
AMTSTRAEGERN?
.
292
FRAGE
206.
GIBT
ES
FUER
DAS
ANTIKORRUPTIONSRECHT
RICHTLINIEN
VONSEITEN
DER
JUSTIZ?
.
292
FRAGE
207.
DIE
BERUEHMTEN
*DREI
K
*
-
WAS
HAT
ES
DAMIT
AUF
SICH?
.
292
FRAGE
208.
WELCHE
VORTEILE
DUERFEN
ANGENOMMEN
WERDEN?
.
293
FRAGE
209.
GIBT
ES
DIE
100-EURO-GRENZE
WIRKLICH?
WOHER
KOMMT
DER
GEDANKE?
.
293
FRAGE
210.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
*ANFUETTEM
*
?
.
294
FRAGE
211.
DARF
MAN
EINEM
AMTSTRAEGER
NOCH
EINEN
KAFFEE
ANBIETEN?
.
295
FRAGE
212.
WAS
SIND
*SCHWARZE
KASSEN
*
?
.
295
FRAGE
213.
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZUR
KORRUPTION
IM
PRIVATWIRTSCHAFTLICHEN
GESCHAEFTSVERKEHR?
.
295
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XIX
FRAGE
214.
WAS
IST
BEI
ZUWENDUNGEN
IN
FORM
VON
GESCHENKEN
UND
EINLADUNGEN
ZU
BEACHTEN?
.
296
FRAGE
215.
WAS
MUSS
BEI
VERANSTALTUNGEN
BEDACHT
WERDEN?
.
297
FRAGE
216.
DARF
MAN
EINEN
AMTSTRAEGER
PRIVAT
EINLADEN?
.
297
FRAGE
217.
WAS
SIND
KICKBACKS?
.
297
FRAGE
218.
WAS
SIND
FACILITATION
PAYMENTS?
.
298
FRAGE
219.
WAS
IST
BEI
SPONSORING
UND
SPENDEN
STRAFRECHTLICH
ZU
BEACHTEN?
.
299
FRAGE
220.
WANN
IST
DER
STRAFTATBESTAND
DER
UNTREUE
VERWIRKLICHT?
.
299
FRAGE
221.
ERFUELLT
*NUETZLICHE
KORRUPTION
*
DEN
STRAFTATBESTAND
DER
UNTREUE?
.
300
FRAGE
222.
WANN
IST
DER
STRAFTATBESTAND
DES
BETRUGS
VERWIRKLICHT?
.
302
FRAGE
223.
WAS
IST
AMTSMISSBRAUCH?
.
302
FRAGE
224.
DIE
GELDWAESCHE
AUS
STRAFRECHTLICHER
SICHT?
.
303
FRAGE
225.
WELCHE
STRAFTATBESTAENDE
SIND
SONST
NOCH
RELEVANT?
.
304
FRAGE
226.
WAS
IST
UNTER
*VERBANDSVERANTWORTLICHKEIT
*
ZU
VERSTEHEN?
.
305
FRAGE
227.
WAS
IST
EIN
VERBAND?
.
305
FRAGE
228.
WANN
UND
WOFUER
IST
EIN
VERBAND
STRAFRECHTLICH
VERANTWORTLICH?
.
306
FRAGE
229.
WELCHE
SANKTIONEN
DROHEN
EINEM
VERBAND?
.
307
FRAGE
230.
WIE
WIRD
DIE
VERBANDSGELDBUSSE
BEMESSEN?
.
307
FRAGE
231.
WIRD
DER
VERBAND
ZWINGEND
ZUR
VERANTWORTUNG
GEZOGEN
ODER
KANN
DIE
STAATSANWALTSCHAFT
DAVON
AUCH
ABSEHEN?
.
308
FRAGE
232.
WIE
KANN
DAS
UNTERNEHMEN
GESCHUETZT
WERDEN?
.
309
FRAGE
233.
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
DER
KONTROLLE
IM
UNTERNEHMEN
GIBT
ES,
UM
STRAFRECHTLICHE
PRAEVENTIVMASSNAHMEN
ZU
SETZEN?
.
309
FRAGE
234.
KANN
DAS
UNTERNEHMEN
DIE
STRAFE
DES
MITARBEITERS
ODER
ENTSCHEIDUNGSTRAEGERS
UEBERNEHMEN
UND
WAS
BRINGT
EINE
D&O-VERSICHERUNG?
.
310
FRAGE
235.
WAS
IST
DER
FCPA?
WAS
IST
DER
UK
BRIBERY
ACT?
WESHALB
SIND
SIE
RELEVANT?
.
310
FRAGE
236.
IST
IM
AUSLAND
BEGANGENE
KORRUPTION
IN
OESTERREICH
STRAFBAR?
.
311
FRAGE
237.
ES
GIBT
EINEN
VERDACHT
-
WIE
SOLL
MAN
SICH
VERHALTEN?
SOLL
GLEICH
ANZEIGE
ERSTATTET
WERDEN?
.
311
FRAGE
238.
WOFUER
IST
DIE
KORRUPTIONSSTAATSANWALTSCHAFT
ZUSTAENDIG?
.
313
EXKURS:
GRUNDLEGENDES
ZUR
GELDWAESCHE
.
314
FRAGE
239.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
GELDWAESCHE
UND
WOFUER
STEHT
AML?
.
314
FRAGE
240.
WELCHE
GESETZLICHEN
GRUNDLAGEN
GIBT
ES
ZUM
THEMA
GELDWAESCHE?
.
314
FRAGE
241.
WIE
KANN
MAN
SICH
GELDWAESCHE
IN
DER
PRAXIS
VORSTELLEN?
.
315
FRAGE
242.
IST
DIESES
THEMA
UEBERHAUPT
VON
PRAKTISCHER
RELEVANZ?
WELCHE
GEFAHREN
BESTEHEN?
.
315
FRAGE
243.
INWIEFERN
BETRIFFT
DIE
*GELDWAESCHE*
-THEMATIK
EIN
UNTERNEHMEN?
.
316
FRAGE
244.
WELCHE
VORKEHRUNGEN
SIND
ZU
TREFFEN,
UM
GELDWAESCHE
(AKTIVE
BETEILIGUNG/PASSIVE
UNTERSTUETZUNG)
ZU
VERMEIDEN?
.
317
XX
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
245.
WORAUS
RESULTIEREN
DIE
GROESSTEN
GEFAHREN
DER
GELDWAESCHE?
.
317
FRAGE
246.
WELCHE
DETAILANFORDERUNGEN
ERGEBEN
SICH
IM
UMGANG
MIT
AKTIVER/PASSIVER
GELDWAESCHE?
.
318
XXX.
ARBEITSRECHT
.
325
VERHALTENSKODEX,
DIENSTVERHAELTNIS
UND
KOLLEKTIWERTRAG
.
325
FRAGE
247.
IN
WELCHER
FORM
KANN
EIN
VERHALTENSKODEX
EINGEFUEHRT
WERDEN?
.
325
FRAGE
248.
WIE
WIRD
EIN
VERHALTENSKODEX
VERBINDLICH?
.
325
FRAGE
249.
KOENNEN
DIE
REGELUNGEN
EINES
BEREITS
IN
GELTUNG
STEHENDEN
VERHAL
TENSKODEX
DURCH
DEN
ARBEITGEBER
EINSEITIG
GEAENDERT
WERDEN?
.
326
FRAGE
250.
WELCHE
SANKTIONEN
SIND
BEI
EINEM
VERSTOSS
GEGEN
INTERNE
COMPLIANCE-VORSCHRIFTEN
DURCH
DEN
MITARBEITER
ZULAESSIG?
.
326
FRAGE
251.
ZUM
DIENSTVERHAELTNIS:
WELCHE
VORSCHRIFTEN
SIND
WAEHREND
DER
BEWERBUNGSPHASE
ZU
BEACHTEN?
.
328
FRAGE
252.
UND
WELCHE
SOZIALVERSICHERUNGS-
UND
LOHNSTEUERRECHTLICHEN
PFLICHTEN
TREFFEN
EIN
UNTERNEHMEN
VOR
UND
ZU
BEGINN
DES
DIENSTVERHAELTNISSES?
.
329
FRAGE
253.
WELCHER
KOLLEKTIVVERTRAG
IST
AUF
DAS
KONKRETE
ARBEITSVERHAELTNIS
ANZUWENDEN?
.
329
FRAGE
254.
KOENNEN
KOLLEKTIVVERTRAEGE
COMPLIANCE-RELEVANTE
THEMEN
ENTHALTEN?
KOENNEN
IN
DIESEM
FALL
DAVON
ABWEICHENDE
REGELUNGEN
VORGESEHEN
WERDEN?
.
330
FRAGE
255.
WELCHE
FOLGEN
ZIEHT
DIE
ANWENDUNG
EINES
FALSCHEN
KOLLEKTIVVERTRAGS
NACH
SICH?
.
331
FRAGE
256.
COMPLIANCE
BIS
ZUM
ENDE
-
WELCHE
ZWINGENDEN
REGELUNGEN
HAT
DER
ARBEITGEBER
BEI
DER
BEENDIGUNG
VON
ARBEITSVERHAELTNISSEN
ZU
BEACHTEN?
.
331
FRAGE
257.
WAS
IST
BEI
DER
VERFASSUNG
EINES
DIENSTZEUGNISSES
ZU
BEACHTEN?
.
332
KONTROLLMASSNAHMEN
UND
MITARBEITERUEBERWACHUNG
.
332
FRAGE
258.
WELCHE
RECHTLICHEN
ASPEKTE
SIND
BEI
ARBEITSRECHTLICHEN
KONTROLLMASSNAHMEN
ZU
BEACHTEN?
.
332
FRAGE
259.
WELCHE
KONTROLLMASSNAHMEN
SIND
JEDENFALLS
UNZULAESSIG?
.
334
FRAGE
260.
WELCHE
KONTROLLMASSNAHMEN
SIND
JEDENFALLS
ZULAESSIG?
.
335
FRAGE
261.
WANN
IST
EINE
BETRIEBSVEREINBARUNG
UEBER
KONTROLLMASSNAHMEN
KONKRET
NOTWENDIG?
.
335
FRAGE
262.
ENTFAELLT
DAS
ERFORDERNIS
EINER
BETRIEBSVEREINBARUNG,
WENN
ANDERE
GESETZE
EINE
KONTROLLMASSNAHME
ERFORDERLICH
MACHEN?
.
336
FRAGE
263.
WAS
KANN
DER
BETRIEBSINHABER
TUN,
WENN
ER
EINE
KONTROLL
MASSNAHME
EINFUEHREN
WILL,
DER
BETRIEBSRAT
ABER
DEN
ABSCHLUSS
DER
BETRIEBSVEREINBARUNG
ABLEHNT?
.
337
FRAGE
264.
WELCHE
KONTROLLMASSNAHMEN
SIND
IN
EINEM
BETRIEBSRATSLOSEN
BETRIEB
ZULAESSIG?
.
338
FRAGE
265.
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
HAT
DER
ARBEITGEBER
BEI
AD-HOC-KONTROLLEN?
.
338
FRAGE
266.
WAS
IST
BEI
DER
KONTROLLE
DER
DIENSTLICHEN
KOMMUNIKATION
ZU
BEACHTEN?
.
339
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XXI
FRAGE
267.
WAS
IST
BEI
DER
PRIVATNUTZUNG
DER
E-MAIL
ZU
BEACHTEN?
.
340
FRAGE
268.
WAS
IST
ARBEITSRECHTLICH
BEI
DER
EINFUEHRUNG
EINER
WHISTLEBLOWING-
HOTLINE
ZU
BEACHTEN?
.
340
FRAGE
269.
WAS
IST
BEI
DER
EINFUEHRUNG
EINER
VIDEOUEBERWACHUNG
ZU
BEACHTEN?
.
341
FRAGE
270.
IST
GPS-TRACKING
ARBEITSRECHTLICH
ZULAESSIG?
.
342
FRAGE
271.
INWIEWEIT
DUERFEN
STRAFREGISTERAUSKUENFTE
VON
MITARBEITERN
EINGEHOLT
WERDEN?
.
343
FRAGE
272.
WELCHE
KONSEQUENZEN
DROHEN
DEM
ARBEITGEBER,
WENN
ER
UNZULAESSIGE
KONTROLLMASSNAHMEN
EINSETZT?
.
344
VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE
VERANTWORTLICHKEIT/VERANTWORTLICHE
BEAUFTRAGTE
.
345
FRAGE
273.
WER
IST
IN
EINEM
UNTERNEHMEN
FUER
DIE
EINHALTUNG
VON
ZWINGENDEN
VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
ZUSTAENDIG?
.
345
FRAGE
274.
WER
IST
EIN
*VERANTWORTLICHER
BEAUFTRAGTER
*
UND
WIE
KANN
DIESER
BESTELLT
WERDEN?
.
345
FRAGE
275.
FUER
WELCHE
GESETZESMATERIEN
IST
EINE
BESTELLUNG
VON
VERANTWORT
LICHEN
BEAUFTRAGTEN
SINNVOLL?
.
345
FRAGE
276.
WELCHE
VORTEILE
HAT
DIE
BESTELLUNG
VON
VERANTWORTLICHEN
BEAUFTRAGTEN
FUER
DAS
UNTERNEHMEN?
.
346
FRAGE
277.
WELCHE
RISIKEN
UND
NACHTEILE
BESTEHEN
BEI
DER
BESTELLUNG
VON
VERANTWORTLICHEN
BEAUFTRAGTEN
FUER
DAS
UNTERNEHMEN
UND
FUER
DEN
ZU
BESTELLENDEN
MITARBEITER?
.
346
XXXI.
WETTBEWERBSRECHT,
INTELLECTUAL
PROPERTY
UND
DER
SCHUTZ
VON
GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
.
351
FRAGE
278.
DAS
UWG
AUS
DER
SICHT
DES
COMPLIANCE
OFFICER
-
WIE
LAUTET
DAS
PRUEFUNGSSCHEMA?
.
351
FRAGE
279.
WANN
SPRICHT
MAN
VON
EINER
*IRREFUEHRENDEN
GESCHAEFTSPRAKTIK
*
?
.
351
FRAGE
280.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
*BLICKFANGWERBUNG
*
UND
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
.
352
FRAGE
281.
DER
*STERNCHENHINWEIS
*
-
WAS
IST
BEI
EINEM
COMPLIANCE-CHECK
ZU
BEACHTEN?
.
353
FRAGE
282.
COMPLIANCE
BEI
DER
WERBUNG
MIT
UMWELTBEGRIFFEN
-
WAS
IST
ZU
BEACHTEN?
.
353
FRAGE
283.
WERBUNG
MIT
*WIR
SCHENKEN
IHNEN
DIE
MEHRWERTSTEUER
*
-
16,67
ODER
20
%?
.
354
FRAGE
284.
*AB
*
-PREISE
-
WELCHE
GRENZEN
SIND
ZU
BEACHTEN?
.
354
FRAGE
285.
WERBUNG
MIT
*STATT-PREISEN
*
-
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
.
354
FRAGE
286.
WAS
VERSTEHT
MAN
NACH
DEM
UWG
UNTER
*WERBUNG
MIT
SELBSTVERSTAENDLICHKEITEN
*
?
.
355
FRAGE
287.
SPITZENSTELLUNGSWERBUNG
UND
WAS
IST
DABEI
ZU
BEACHTEN?
.
355
FRAGE
288.
VERGLEICHENDE
WERBUNG
-
WANN
LIEGT
DIESE
VOR
UND
WELCHE
GRENZEN
SIND
BEI
EINEM
COMPLIANCE-CHECK
ZU
BEACHTEN?
.
356
FRAGE
289.
WAS
IST
NACH
DEM
UWG
BEI
*TESTSIEGERWERBUNG
*
ZU
BEACHTEN?
.
358
FRAGE
290.
WAS
SIND
AGGRESSIVE
GESCHAEFTSPRAKTIKEN?
.
358
FRAGE
291.
WAS
IST
BEI
AN
KINDER
GERICHTETER
WERBUNG
IN
DER
COMPLIANCE-
PRAXIS
ZU
BEACHTEN?
.
359
XXII
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
292.
WAS
VERSTEHT
MAN
IN
DER
UWG-COMPLIANCE
UNTER
EINER
*WERBEBEHINDERUNG
*
?
.
359
FRAGE
293.
DARF
EIN
UNTERNEHMER
UNBESCHRAENKT
MIT
*GRATIS
*
ODER
*UMSONST
*
WERBEN?
.
360
FRAGE
294.
WAS
IST
BEI
FREUNDSCHAFTSWERBUNG
(*TEIL
A
FRIEND
*
)
ZU
BEACHTEN
UND
WO
IST
DIE
GRENZE
ZU
EINEM
*SCHNEEBALLSYSTEM
*
NACH
DEM
UWG
(RISIKO
DER
RUECKABWICKLUNG)?
.
360
FRAGE
295.
KANN
EIN
VERSTOSS
GEGEN
*ANDERE
*
GESETZE
ODER
VERWALTUNGS
RECHTLICHE
BESTIMMUNGEN
AUCH
KONSEQUENZEN
NACH
DEM
UWG
HABEN?
.
361
FRAGE
296.
KANN
DIE
VERWENDUNG
UNZULAESSIGER
AGB
EINEN
*RECHTSBRUCH
*
NACH
UWG
BILDEN?
.
362
FRAGE
297.
DER
*KAMPF
UM
DIE
BESTEN
KOEPFE
*
-
IST
DAS
*ABWERBEN
*
NACH
UWG
ERLAUBT?
.
363
FRAGE
298.
KNOW-HOW-SCHUTZ
NEU
-
WELCHE
TO-DOS
BESTEHEN
FUER
DEN
COMPLIANCE
OFFICER?
.
363
FRAGE
299.
WIE
IST
DER
NEUE
BEGRIFF
*GESCHAEFTSGEHEIMNIS
*
DEFINIERT?
.
364
FRAGE
300.
WELCHE
*ACTION
POINTS
*
BESTEHEN
IM
HINBLICK
AUF
DIE
ANPASSUNG
VON
VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNGEN
UND
GEHEIMHALTUNGSKLAUSELN
IN
ANDEREN
VERTRAEGEN?
.
364
FRAGE
301.
WELCHE
RECHTSFOLGEN
LOEST
DIE
VERWENDUNG
FREMDER
GESCHAEFTSGEHEIMNISSE
AUS?
.
365
FRAGE
302.
WELCHE
AUFGABEN
HAT
DER
COMPLIANCE
OFFICER
NUN
IN
BEZUG
AUF
KNOW-HOW
ZU
BEACHTEN?
.
366
FRAGE
303.
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
BIETET
DAS
UWG
IN
FAELLEN
DER
*KREDITSCHAEDIGUNG
*
?
.
367
FRAGE
304.
WAS
BEDEUTET
IM
UWG
DIE
*WIEDERHOLUNGSGEFAHR
*
UND
DEREN
*WEGFALL
*
?
.
368
FRAGE
305.
*BESTECHUNG
*
NACH
§
10
UWG
-
WELCHE
BEDEUTUNG
HAT
DIESE
BESTIMMUNG?
.
369
FRAGE
306.
WELCHE
FOLGEN
KANN
EIN
UWG-VERSTOSS
IN
DER
COMPLIANCE-PRAXIS
HABEN?
.
370
FRAGE
307.
UNTER
WELCHEN
VORAUSSETZUNGEN
DARF MAN
MIT
DEN
SYMBOLEN
,
TM
UND
WERBEN?
.
370
FRAGE
308.
WELCHE
MARKENFUNKTIONEN
SIND
GRUNDSAETZLICH
ZU
UNTERSCHEIDEN?
.
370
FRAGE
309.
WELCHE
MARKENFORMEN
GIBT
ES?
.
371
FRAGE
310.
WAS
SIND
DIE
GRUNDLEGENDEN
UNTERSCHIEDE
ZWISCHEN
NATIONALEN
MARKEN,
UNIONSMARKEN
UND
INTERNATIONALEN
MARKEN?
.
372
FRAGE
311.
WAS
SIND
DIE
HAEUFIGSTEN
LOESCHUNGSGRUENDE
EINER
MARKE?
.
372
FRAGE
312.
WAS
IST
DER
*MARKENRECHTLICHE
BENUTZUNGSZWANG
*
UND
DIE
*RECHTSERHALTENDE
BENUTZUNG
*
?
.
373
FRAGE
313.
DER
FALL
*KORNSPITZ
*
-
WAS
BEDEUTET
EINE
ENTWICKLUNG
ZUM
*FREIZEICHEN
*
?
.
373
FRAGE
314.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DEM
RECHT
AM
EIGENEN
BILD?
.
374
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XXIII
FRAGE
315.
WELCHE
BESONDERHEITEN
SIND
BEI
FOTO-
UND
VIDEOAUFNAHMEN
MIT
MINDERJAEHRIGEN
(BEISPIELSWEISE
IM
ZUGE
EINES
*KARRIERETAGES
*
)
AUS
COMPLIANCE-SICHT
ZU
BEACHTEN?
.
374
XXXII.
KARTELLRECHT
.
379
KARTELLRECHT
UND
COMPLIANCE
.
379
FRAGE
316.
WIE
KOENNTE
EINE
KARTELLRECHTLICHE
RISIKOANALYSE
ABLAUFEN?
.
379
FRAGE
317.
WIE
KOENNEN
DIE
HANDELNDEN
PERSONEN
IN
DIE
LAGE
VERSETZT
WERDEN,
SELBST
EINE
EINSCHAETZUNG
IHRES
KARTELLRECHTLICHEN
RISIKOS
VORZUNEHMEN?
.
380
FRAGE
318.
WELCHE
FRAGEN
SOLLTEN
IM
RAHMEN
EINER
KARTELLRECHTLICHEN
RISIKOANALYSE
(JEDENFALLS)
GESTELLT
WERDEN?
.
381
FRAGE
319.
WAS
KOENNTEN
DIE
INHALTE
EINER
INTERNEN
RICHTLINIE
ZUM
THEMA
KARTELLRECHT
SEIN?
.
382
FRAGE
320.
WIE
KOENNTE
EINE
KARTELLRECHTLICHE
SCHULUNG
AUFGEBAUT
SEIN?
.
382
FRAGE
321.
WELCHE
MASSNAHMEN
SIND
IN
VORBEREITUNG
AUF
EINE
MOEGLICHE
HAUSDURCHSUCHUNG
ZU
TREFFEN?
.
383
KARTELLRECHT
ALLGEMEIN
.
384
FRAGE
322.
WELCHE
OESTERREICHISCHEN
RECHTSQUELLEN
GIBT
ES
IM
KARTELLRECHT?
384
FRAGE
323.
WELCHE
EUROPAEISCHEN
RECHTSQUELLEN
GIBT
ES
IM
KARTELLRECHT?
.
384
FRAGE
324.
WIE
IST
DAS
VERHAELTNIS
ZWISCHEN
EUROPAEISCHEM
UND
NATIONALEM
KARTELLRECHT?
.
385
FRAGE
325.
WOZU
BRAUCHT
ES
EINE
MARKTABGRENZUNG
UND
WELCHE
ROLLE
SPIELEN
DABEI
OEKONOMISCHE
ASPEKTE?
.
385
VERBOT
WETTBEWERBSBESCHRAENKENDER
ABSPRACHEN
.
387
FRAGE
326.
WAS
SIND
DIE
TATBESTANDSELEMENTE
DES
ART
101
AEUV
BZW
DES
§
1
KARTG?
.
387
FRAGE
327.
WELCHEN
UNTEMEHMENSBEGRIFF
UNTERSTELLT
DAS
KARTELLRECHT?
.
387
FRAGE
328.
WAS
BEDEUTET
*KONZERNPRIVILEG
*
IM
KARTELLRECHT?
.
388
FRAGE
329.
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
EINER
VEREINBARUNG
UND
EINER
ABGESTIMMTEN
VERHALTENSWEISE?
.
389
FRAGE
330.
WAS
IST
DER
UNTERSCHIED
ZWISCHEN
EINER
BEZWECKTEN
UND
EINER
BEWIRKTEN
WETTBEWERBSBESCHRAENKUNG?
.
390
FRAGE
331.
WAS
BEDEUTET
SPUERBARKEIT,
*DE
MINIMIS
*
UND
BAGATELLKARTELL?
.
391
FRAGE
332.
WAS
BEDEUTET
*AUSWIRKUNG
AUF
DEN
ZWISCHENSTAATLICHEN
HANDEL
*
IN
ART
101
ABS
1
AEUV?
.
392
FRAGE
333.
WELCHE
HORIZONTALEN
VERHALTENSWEISEN
SIND
VERBOTEN?
.
392
FRAGE
334.
IST
EIN
GEMEINSAMER
EINKAUF
ODER
ABER
DER
VERTRIEB
VON
WETTBEWERBERN
ZULAESSIG?
.
393
FRAGE
335.
SIND
AUCH
VERTIKALE
VERHALTENSWEISEN
VOM
KARTELLVERBOT
UMFASST?
.
393
FRAGE
336.
GILT
DAS
KARTELLRECHT
AUCH
IM
FRANCHISING?
.
394
FRAGE
337.
WAS
IST
ZU
BEACHTEN,
WENN
DER
WETTBEWERBER
GLEICHZEITIG
KUNDE
BZW
LIEFERANT
IST?
.
394
FRAGE
338.
WELCHE
AUSNAHMEN
VOM
KARTELLVERBOT
GIBT
ES?
.
395
XXIV
SORTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
FRAGE
339.
WAS
BEDEUTET
DAS
PRINZIP
DER
LEGALAUSNAHME?
.
395
FRAGE
340.
WELCHE
BRANCHENBEZOGENEN
AUSNAHMEN
GIBT
ES?
.
396
FRAGE
341.
WANN
KOMMT
EINE
FREISTELLUNG
IN
BETRACHT?
.
396
FRAGE
342.
WAS
SIND
GRUPPENFREISTELLUNGSVERORDNUNGEN
UND
WELCHE
FORMEN
DER
ZUSAMMENARBEIT
ZWISCHEN
WETTBEWERBERN
STELLEN
SIE
FREI?
.
398
FRAGE
343.
WAS
IST
DIE
VERTIKALE
GRUPPENFREISTELLUNGSVERORDNUNG?
.
399
ONLINE-HANDEL
.
400
FRAGE
344.
WAS
IST
IM
ONLINE-HANDEL
ZU
BEACHTEN?
.
400
FRAGE
345.
SIND
BESCHRAENKUNGEN
DES
ONLINE-HANDELS
ZULAESSIG?
.
400
FRAGE
346.
SIND
PLATTFORMVERBOTE
ZULAESSIG?
.
401
FRAGE
347.
WAS
IST
GEOBLOCKING?
.
401
FRAGE
348.
SIND
BESTPREISKLAUSELN
ZULAESSIG?
.
402
FRAGE
349.
WAS
TUN
GEGEN
SOGENANNTE
TRITTBRETTFAHRER?
.
403
MISSBRAUCH
EINER
MARKTBEHERRSCHENDEN
STELLUNG
.
403
FRAGE
350.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
EINER
MARKTBEHERRSCHENDEN
STELLUNG?
.
403
FRAGE
351.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
DEM
MISSBRAUCH
EINER
MARKTBEHERRSCHENDEN
STELLUNG?
.404
FRAGE
352.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
RELATIVER
MARKTMACHT?
.
405
FRAGE
353.
WELCHES
VERHALTEN
EINES
MARKTBEHERRSCHENDEN
UNTERNEHMENS
GILT
ALS
MISSBRAEUCHLICH?
.
405
FRAGE
354.
WELCHE
KONSEQUENZEN
DROHEN
BEI
KARTELLVERSTOESSEN?
.
406
FRAGE
355.
WAS
REGELT
ART
101
ABS
2
AEUV/§
1
ABS
3
KARTG?
.
407
FRAGE
356.
WAS
VERSTEHT
MAN
UNTER
*PRIVATE
ENFORCEMENT"?
.
407
BEHOERDEN
UND
ERMITTLUNGSBEFUGNISSE
.
409
FRAGE
357.
WELCHE
ERMITTLUNGSBEFUGNISSE
HABEN
DIE
BWB
UND
DIE
EUROPAEISCHE
KOMMISSION?
.
409
FRAGE
358.
WIE
LAEUFT
EIN
GELDBUSSENVERFAHREN
GENERELL
AB?
.
409
FRAGE
359.
WAS
IST
EIN
*KRONZEUGE"
UND
WAS
EIN
*SETTLEMENT"?
.
410
FUSIONSKONTROLLE
.
411
FRAGE
360.
WAS
BEDEUTET
FUSIONSKONTROLLE
UND
WAS
IST
*PRUEFUNGSGEGENSTAND"?
.
411
FRAGE
361.
WANN
IST
EIN
ZUSAMMENSCHLUSS
ANMELDEPFLICHTIG?
.
411
FRAGE
362.
WIE
IST
DER
ABLAUF
EINES
FUSIONSKONTROLLVERFAHRENS
AUF
NATIONALER
UND
EUROPAEISCHER
EBENE
UND
WANN
WIRD
EIN
ZUSAMMENSCHLUSS
VON
DEN
BEHOERDEN
NICHT
GENEHMIGT?
.
413
FRAGE
363.
WAS
IST
DAS
DURCHFUEHRUNGSVERBOT?
. 414
FRAGE
364.
KOENNEN
SICH
DRITTE
GEGEN
DEN
ZUSAMMENSCHLUSS
*WEHREN
*
?
. 414
XXXIII.
KAPITALMARKT-COMPLIANCE
.
417
FRAGE
365.
WELCHE
SCHUTZMECHANISMEN
KENNT
DAS
KAPITALMARKTRECHT
ZUR
VERHINDERUNG
VON
INSIDER-TRADING?
.
417
FRAGE
366.
WELCHE
GESETZLICHEN
GRUNDLAGEN
HAT
DER
EMITTENT
ZU
BEACHTEN?
.
418
FRAGE
367.
WAS
IST
EINE
INSIDERINFORMATION?
.
418
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS
XXV
FRAGE
368.
WELCHE
VERPFLICHTUNGEN
ERGEBEN
SICH
BEI
VORLIEGEN
EINER
INSIDERINFORMATION?
.
418
FRAGE
369.
WELCHE
MELDEVERPFLICHTUNGEN
HABEN
MITGLIEDER
DES
VORSTANDES
UND
DES
AUFSICHTSRATS
(DIRECTORS
*
-DEALINGS-MELDEPFLICHTEN)?
.419
FRAGE
370.
WELCHE
AENDERUNGEN
IN
DER
KAPITALMARKT-COMPLIANCE
DER
EMITTENTEN
ERGEBEN
SICH
NACH
DEM
WEGFALL
DER
EMITTENTEN-
COMPLIANCE-VERORDNUNG?
.
420
KAPITEL
6:
ENDE
GUT,
ALLES
GUT
-
SCHLUSSBETRACHTUNGEN
.425
XXXIV.
COMPLIANCE
IN
DER
UNTEMEHMENSPRAXIS
-
EIN
FAZIT
.
425
FRAGE
371.
WIR
HABEN
JETZT
GENUG
GELESEN
UND
WOLLEN
COMPLIANCE
IMPLEMENTIEREN
-
WIE
BEGINNEN
WIR?
.
425
FRAGE
372.
WIR
STECKEN
MITTENDRIN
-
WAS
MUESSEN
WIR
FUER
DIE
ZUKUNFT
BEACHTEN?
.426
FRAGE
373.
UND
WER
BEANTWORTET
WEITERE
FRAGEN?
.
427
FRAGE
374.
DIE
LETZTE
FRAGE:
WAS
ERWARTET
COMPLIANCE
OFFICER
IN
DER
ZUKUNFT?
.
427
STICHWORTVERZEICHNIS
.
429
XXVI
SARTOR,
PRAXISLEITFADEN
COMPLIANCE
2
,
LEXISNEXIS |
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author | Sartor, Roman |
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